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Vorlesung
WiSe 23/24: Insolvenzrecht
Bertram Lomfeld
Kommentar
Inhalt und allgemeine Hinweise
Sie studieren im Hauptstudium, Schwerpunkt oder bereiten sich auf das Examen vor? Sie haben noch nie wirklich etwas über das Insolvenzrecht gehört oder gelesen? Das ist ein Fehler, den Sie schnellstens korrigieren sollten. Zwar ist das Insolvenzrecht selbst meist kein unmittelbarer Prüfungsstoff, aber viele Regelungen und Argumente im gesamten Privat- und Wirtschaftsrecht werden erst durch die Wertungen für den Fall der dauerhaften Zahlungsunfähigkeit verständlich. Ohne mindestens Grundkenntnisse des Rechts der Insolvenz sollten Sie keinesfalls ins Examen gehen. Außerdem ist das Insolvenzrecht in Zeiten fortschreitender Überschuldung ein zentrales Steuerungsmittel jeder Wirtschafts- und Sozialpolitik.Dieser Kompakt-Kurs bietet Ihnen einen Überblick über Funktion und Struktur des deutschen Insolvenzrechts für Unternehmen und Verbraucher mit Hinweisen zur weiteren Vertiefung. Insbesondere behandelt der Kurs auch Themengebiete, die für die Unterschwerpunkte Gesellschaftsrecht (SB 03) und Verbraucherprivatrecht (SB 02) unmittelbare Relevanz haben. Der Kurs findet an folgenden vier Terminen statt:
Mittwoch, 31. Januar 2024, 16.15 - 17.45 Uhr | R 2212 (Bo3)
# Prinzipien, Struktur und Verfahren
Mittwoch, 7. Februar 2024, 16.15 - 17.45 Uhr | R 2212 (Bo3)
# Materielles Insolvenzrecht
Donnerstag, 8. Februar 2024, 16.15 - 17.45 Uhr | R 2212 (Bo3)
# Verbraucherinsolvenz
Mittwoch, 14. Februar 2024, 16.15 - 17.45 Uhr | R 2212 (Bo3)
# Insolvenzplan und Sanierung Schließen
Zusätzliche Termine
Mi, 31.01.2024 16:00 - 18:00 Mi, 07.02.2024 16:00 - 18:00 Do, 08.02.2024 16:00 - 18:00 Mi, 14.02.2024 16:00 - 18:00
Inhalt und allgemeine Hinweise
Sie studieren im Hauptstudium, Schwerpunkt oder bereiten sich auf das Examen vor? Sie haben noch nie wirklich etwas über das Insolvenzrecht gehört oder ... Lesen Sie weiter