095041 Seminar

SoSe 24: Haftungs- und Versicherungsrecht

Christian Armbrüster

Hinweise für Studierende

In dieser Lehrveranstaltung besteht Teilnahmepflicht. Weitere Hinweise lesen Sie bitte hier

Zusätzl. Angaben / Voraussetzungen

Anmeldung zu der Veranstaltung

Keine selbständige Anmeldung über Campus Management! Bitte wenden Sie sich direkt an die/den Dozierenden bzw. die Kontaktperson!

Kommentar

Allgemeine Hinweise zu Inhalt und Ablauf sowie zur Seminararbeit

A. Vorbesprechung mit Erläuterung und Vergabe der Seminarthemen:

Dienstag, 13. Februar 2024, 14.00 Uhr s.t., (voraussichtlich) in Raum 1122.

Wichtig: Die Themen werden aus Gleichbehandlungsgründen nicht vor diesem Termin vergeben und sind auch nicht im Voraus reservierbar!

B. Themenangebot

Zur Wahl stehen folgende Themen:

    I. Haftungsrechtliche Themen

  1. Haftung für Organisationsverschulden
  2. Haftung von Softwarenutzern für Cyberattacken
  3. Haftung für automatisierte Systeme am Beispiel der Pflegeroboter
  4. Klima-Klagen gegen Unternehmensträger
  5. Haftung beim Einsatz von Nanotechnologie

    II. (Haftpflicht-)Versicherungsrechtliche Themen

  6. Deckung von Cyber-Haftpflichtrisiken durch die Cyberversicherung
  7. Deckung von Cyber-Haftpflichtrisiken durch klassische Versicherungen
  8. Versicherungsschutz für automatisierte Systeme
  9. Versicherungsschutz für Klimaklagen
  10. Der materielle Versicherungszeitraum bei der D&O-Versicherung
  11. Regress des Kfz-Haftpflichtversicherers
  12. Wirksamkeit von Kostenanrechnungsklauseln in der Haftpflichtversicherung
  13. Der Versicherungsfall in der Haftpflichtversicherung

    III. Gemischte Themen

  14. Fondslösungen für Haftungsfälle
  15. Ersatz von Kfz-Schäden im Haftungs- und Versicherungsrecht
  16. Aktienrechtliche Organhaftung und D&O-Versicherung
Der Schwerpunkt sollte jeweils auf der Herausarbeitung und Erörterung von Rechtsproblemen liegen, die mit der jeweiligen Thematik verbunden sind.

Alle Themen sind durch die Literatur gut erschlossen. Es werden keine spezifischen Vorkenntnisse im Versicherungsrecht vorausgesetzt. Erforderlich sind aber solide Grundkenntnisse im Haftungsrecht (Pflichtfachstoff).

C. Organisatorische Hinweise; Termine

Erforderlich ist zunächst die Einreichung eines Konzeptpapiers (Umfang: max. zwei Seiten) bis zum Montag, 15. April 2024 per E-Mail an: c.armbruester@fu-berlin.de. In dem Konzeptpapier schildern Sie bitte die geplante Schwerpunktsetzung und den Aufbau der Arbeit, so wie er sich aus Ihrer bis dahin erfolgten Einarbeitung ergibt. Dazu erhalten Sie dann eine individuelle Rückmeldung.

Zusammen mit der Seminararbeit ist ein Thesenpapier (Umfang: eine Seite) einzureichen. Dieses soll den wesentlichen Inhalt des Referats zusammenfassen und insbesondere diskussionsfähige Aussagen enthalten. Der mündliche Vortrag soll nicht nur in einer Kurzform der Schriftfassung bestehen und möglichst lebendig erfolgen. Technische Hilfsmittel (Präsentation etc.) sind dabei NICHT zu verwenden, um die freie Rede zu trainieren.

Seminararbeit und Thesenpapier sind als Datei per E-Mail zu übersenden. Beides hat bis zum Freitag, 24. Mai 2024, 24.00 Uhr zu erfolgen.

Das Seminar findet als Blockveranstaltung am Dienstag/Mittwoch, 18. und 19. Juni 2024 jeweils von 10.15 bis maximal 18.00 Uhr statt (in Präsenz).

D. Hinweise zu Struktur und Formalien der Seminararbeit (Überblick)

  • Angabe von Seminarthema, Vorname und Name, Matrikelnummer, Semesterzahl als Deckblatt;
  • Inhaltsverzeichnis;
  • Literaturverzeichnis (Autoren mit Namen, Vornamen; Titel; ggf. Auflage (nur ab 2.!); Erscheinungsjahr; bei Aufsätzen Anfangs- und Schlussseite). WICHTIG: Stets die neuesten Auflagen bzw. Online-Editionen verwenden!
  • In den Fußnoten sollte eine Kurz-Zitierweise gewählt werden (z.B.: MüKo/Wagner § 823 Rn. 82), die im Literaturverzeichnis aufzuführen ist.
  • Alle im Text verwerteten und zitierten Werke müssen auch im Literaturverzeichnis auftauchen und umgekehrt.
  • Fußnoten (Schriftgrad 10) gehören auf die jeweilige Bezugsseite (nicht ans Ende).
  • Länge: 20 bis maximal 25 Seiten, 1/3 Rand, Schriftgrad 12 (zzgl. Deckblatt, Gliederung und Literaturverzeichnis).
Die Arbeit soll eine Einleitung, in der die Themenstellung klar umschrieben und abgegrenzt wird, sodann einen Hauptteil – mit einem Schwerpunkt auf den zu klärenden Rechtsfragen (jeweils mit Darstellung des Meinungsbildes und anschließender eigener begründeter Stellungnahme und Zwischenergebnissen) – und eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse am Ende enthalten, ggf. auch einen Ausblick zu weiteren verwandten Fragen.

Machen Sie sich mit der wissenschaftlichen Zitierweise vertraut: Wozu dient ein Zitat (Fußnote mit Quellenangabe)? Wann benutze ich ein Zitat? Wörtliche Zitate müssen durch Anführungszeichen als solche gekennzeichnet werden und sind nur angebracht, wenn es auf die genaue Formulierung ankommt. Ansonsten sind die zitierten Aussagen in der indirekten Rede in eigenen Worten wiederzugeben.

Nach der Themenvergabe werden alle Studierenden noch gesondert nähere Hinweise zu den Formalien einer wissenschaftlichen Arbeit erhalten.

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Zusätzliche Termine

Di, 13.02.2024 14:00 - 16:00
Vorbesprechung

Dozenten:
Univ.-Prof. Dr. Christian Armbrüster

Räume:
1122 Seminarraum (Boltzmannstr. 3)

Di, 18.06.2024 10:15 - 18:00
Blockseminar am Lehrstuhl

Dozenten:
Univ.-Prof. Dr. Christian Armbrüster

Mi, 19.06.2024 10:15 - 18:00
Blockseminar am Lehrstuhl

Dozenten:
Univ.-Prof. Dr. Christian Armbrüster

Studienfächer A-Z