(S) Einführung in die Hilfe zur Erziehung
Maksim Hübenthal
Zusätzl. Angaben / Voraussetzungen
Kommentar
Einführung in die Hilfe zur Erziehung
Eltern bzw. andere Personensorgeberechtigte haben Anspruch auf „Hilfe zur Erziehung“ (HzE), wenn unter den gegebenen Erziehungsumständen das kindliche Wohl „nicht gewährleistet ist“ (§ 27 Abs. 1 SGB VIII). Dieses sozialpädagogische Hilfeangebot ist ein Bestandteil der im SGB VIII geregelten Kinder- und Jugendhilfe. Ausschlaggebend für einen solchen Unterstützungsbedarf können bspw. familiäre Konflikte, Überforderungen der Eltern im Umgang mit ihren Kindern oder soziale Problemlagen der Kinder sein. Die Hilfe kann ambulant innerhalb der Familie oder in teilstationären Tagesgruppen erfolgen; sie kann auch mit einer Unterbringung des Kindes außerhalb des Elternhauses einhergehen: bspw. in einer Pflegefamilie oder einer betreuten Wohngruppe. Um den Hilfebedarf und die geeigneten Hilfeformen zu bestimmen, wird stets eine Hilfeplanung im Jugendamt durchgeführt (§36 SGB VIII).
Ziel des Seminars ist es, zuerst grundlegend in die HzE als Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe einzuführen. Dazu gehört
• die Einordnung dieser Hilfe in das Gesamtsystem der Kinder- und Jugendhilfe und ihrer sozialstaatlichen Rahmung;
• die thematische Auseinandersetzung mit Eltern und Kindern als Adressat:innen der HzE und mit Familien im Wandel;
• die Betrachtung zentraler Hilfeformen sowie der Hilfeplanung.
Daran anknüpfend wird den Studierenden die Möglichkeit gegeben, sich gemeinsam für interessen- und bedarfsgerechte Vertiefungen zu entscheiden (bspw. Zugangs- und Nutzungsbarrieren, Partizipation in den HzE, HzE und Armut).
Zum Seminar gehört auch ein Hausarbeitenkolloquium. Darin werden Hinweise zum Verfassen wiss. Arbeiten und zum Entwickeln von Fragestellungen gegeben. Dies dient der Vorbereitung der als Prüfungsform angesetzten Hausarbeit.
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