SoSe 20  
Rechtswissensch...  
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Lehrveranstaltung

SoSe 20: Rechtswissenschaft

Rechtswissenschaft (SPO 2015)

0479a_k240
  • Allgemeines Schuldrecht

    0479aA1.5

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können anhand des Gesetzes, der hier zu entwickelten Dogmatik sowie der einschlägigen Rechtsprechung Entstehung und Fortfall der im Allgemeinen Schuldrecht geregelten Ansprüche methodisch und inhaltlich überzeugend beurteilen. Auf Grundlage der Fallbesprechungen können Studentinnen und Studenten darstellen und interpretieren, wie im Aufbau der Anspruchsgrundlagen die verschiedenen Regelungsgebiete des Allgemeinen Schuldrechts ineinander greifen.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt die allgemeinen Lehren des Schuldrechts (§§ 241 bis 853 BGB), die grundlegende Bedeutung für alle im BGB und anderen Gesetzen geregelten Pflichten und Ansprüche haben. Insbesondere geht es um Begriff und Inhalt von Schuldverhältnissen, um Entstehung und Fortfall von Ansprüchen, um Voraussetzungen und Rechtsfolgen von Leistungsstörungen und Vertragsverletzungen, um Rücktritt und Rücktrittsfolgen sowie das Recht des Schadensersatzes. Behandelt werden weiterhin Dritthaftung und Drittschutz im Schuldverhältnis sowie die Gesamtschuld.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    Klausur (120 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    180 Stunden
    6 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Sommersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Grund- und Menschenrechte

    0479aA1.6

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten verstehen die Funktionen der Grund- und Menschenrechte als subjektive Freiheits-, Leistungs- und Teilhaberechte des Individuums gegenüber dem Staat sowie zugleich als staatliche objektive Wertentscheidungen. Die Studentinnen und Studenten können außerdem das zur Durchsetzung der Grundrechte relevante Prozessrecht (insbesondere die Individualverfassungsbeschwerde) darstellen und praktische Fälle prozessual beurteilen. Des Weiteren können die Studentinnen und Studenten Techniken der Falllösung anwenden und sich im Gutachtenstil ausdrücken.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten einen einführenden Überblick über die Entwicklung, Bedeutung und Funktionsweise der Grund- und Menschenrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Anhand einzelner Grundrechte wird den Studentinnen und Studenten die deutsche Grundrechtsdogmatik näher gebracht; Schutzbereiche einzelner Grundrechte und staatliche Eingriffsmöglichkeiten werden unter Einbeziehung wegweisender Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts besprochen. Ferner werden die europäischen Menschenrechte, ihre Verankerung in der EMRK und ihr Verhältnis zu den Grund- und Menschenrechten des Grundgesetzes behandelt. Gegenstand des Moduls ist außerdem das Verfassungsprozessrecht, soweit es für die Durchsetzung von Grund- und Menschenrechten von Bedeutung ist. Im Mittelpunkt steht dabei die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    Klausur (120 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    180 Stunden
    6 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Sommersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte

    0479aA1.7

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die neu behandelten Materien des Allgemeinen Strafrechts, vor allem die Beteiligungslehre, darstellen und können zudem Strukturen und Kernprobleme der Eigentumsdelikte interpretieren.

    Inhalte:

    Dieses Modul knüpft nahtlos an das Modul „Einführung in das Strafrecht“ an und beendet die allgemeinen Lehren des Strafrechts mit den Schwerpunkten Täterschaft und Teilnahme, Versuch und Unterlassen. Auch die Vermittlung der Auslegungsmethoden wird fortgesetzt. Aus dem Besonderen Teil werden die Eigentumsdelikte (Diebstahl, Unterschlagung, Raubdelikte sowie Sachbeschädigung) sowie die Freiheitsdelikte behandelt. Die theoretischen Inhalte werden anhand wichtiger Fälle aus der Rechtspraxis veranschaulicht und didaktisch aufbereitet.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    Hausarbeit (ca. 20 Seiten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    210 Stunden
    7 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Sommersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Rechtstheorie - Grundlagen

    0479aA1.8

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten überblicken in Grundzügen Rolle, Funktion, Werte und Ziele des Rechts in der Gesellschaft. Sie erkennen allgemeine Strukturen juristischer Argumentationen und Maßstäbe der Rechtsbegründung und Rechtsanwendung und sind für die kritische Auseinandersetzung mit Normen, Urteilen und juristischer Dogmatik sensibilisiert. Die Fähigkeit der Studentinnen und Studenten zur Kommunikation und Strukturierung komplexer Probleme sowie der Gerechtigkeitssinn werden geschärft.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten einen einführenden Überblick in die strukturellen, normativen und empirischen Hintergründe des Rechts in der Gesellschaft. Die Rechtstheorie umfasst ein weites Spektrum an methodischen Zugängen:
    • Die Methodenlehre erschließt das Verstehen und Anwenden von Rechtstexten im Wege der Auslegung und Subsumtion, der Analogie und richterlichen Rechtsfortbildung.
    • Die Rechtsphilosophie behandelt die wertenden Maßstäbe des Rechts (insbesondere Gerechtigkeitstheorien, Menschenrechte, Beziehungen zwischen Recht und Moral, Verhältnis von Freiheit und Rechtssicherheit) sowie die analytische Betrachtung des Rechts (Begriff des Rechts, Rechtsquellen).
    • Die Rechtssoziologie hinterfragt unter Einbeziehung empirischer Methoden die soziale Funktion des Rechts und der Juristinnen und Juristen.
    • Die Rechtsökonomik schließlich betrachtet das Recht als Mittel ökonomischer Verhaltenssteuerung.
    Das Modul wird entweder als integrierte Veranstaltung „Rechtstheorie“ oder exemplarisch in einem der Einzelbereiche (Methodenlehre, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsökonomik) angeboten.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (120 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    180 Stunden
    6 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Sommersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
    • Einführung in das Bürgerliche Recht 0479aA1.1
    • Zwischenprüfung 0479aA1.10
    • Fakultatives Lehrangebot im Einführungsbereich 0479aA1.11
    • Einführung in das Öffentliche Recht 0479aA1.2
    • Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person 0479aA1.3
    • Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte 0479aA1.4
    • Fakultatives Lehrangebot im Einführungsbereich 0479aA1.9
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