WiSe 17/18  
Rechtswissensch...  
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Lehrveranstaltung

WiSe 17/18: Rechtswissenschaft

Rechtswissenschaft (SPO 2015)

0479a_k240
  • Gesellschaftsrecht mit Vorlesung

    0479aE3.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die verschiedenen Gesellschaftsformen und ihre unterschiedliche rechtliche Behandlung darstellen und sowohl im praktischen Übungsfall als auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anwenden.

    Inhalte:

    Aufbauend auf den Pflichtfachmodulen des Bürgerlichen Rechts behandelt das Modul die Regeln, nach denen Gesellschaften funktionieren, von der Entstehung über Innen- und Außenbeziehungen bis hin zur Beendigung. Der Schwerpunkt liegt auf den im Wirtschaftsleben besonders bedeutsamen Gesellschaftsformen, also im Personengesellschaftsrecht auf der BGB-Gesellschaft, der OHG und der KG sowie im Kapitalgesellschaftsrecht auf Aktiengesellschaft und GmbH. Es werden die prägenden Unterschiede herausgearbeitet, namentlich die unterschiedliche Verwirklichung des Gläubigerschutzes durch eine persönliche Gesellschafterhaftung bzw. durch Kapitalaufbringungs- und Erhaltungsregeln. Thematisiert werden außerdem übergreifende Regeln, etwa zur gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht, zu Stimmverboten oder zur fehlerhaften Gesellschaft.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Gesellschaftsrecht mit Methodenkurs

    0479aE3.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die verschiedenen Gesellschaftsformen und ihre unterschiedliche rechtliche Behandlung darstellen und sowohl im praktischen Übungsfall als auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anwenden. Sie besitzen vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Gesellschaftsrechts anwenden. So erwerben die Studentinnen und Studenten insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Gesellschaftsrechts anwenden.

    Inhalte:

    Aufbauend auf den Pflichtfachmodulen des Bürgerlichen Rechts behandelt das Modul die Regeln, nach denen Gesellschaften funktionieren, von der Entstehung über Innen- und Außenbeziehungen bis hin zur Beendigung. Der Schwerpunkt liegt auf den im Wirtschaftsleben besonders bedeutsamen Gesellschaftsformen, also im Personengesellschaftsrecht auf der BGB-Gesellschaft, der OHG und der KG sowie im Kapitalgesellschaftsrecht auf Aktiengesellschaft und GmbH. Es werden die prägenden Unterschiede herausgearbeitet, namentlich die unterschiedliche Verwirklichung des Gläubigerschutzes durch eine persönliche Gesellschafterhaftung bzw. durch Kapitalaufbringungs- und Erhaltungsregeln. Thematisiert werden außerdem übergreifende Regeln, etwa zur gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht, zu Stimmverboten oder zur fehlerhaften Gesellschaft.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht mit Vorlesung

    0479aE6.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die Funktion des Bilanzrechts als Informations- und Kontrollrecht der Anteilseignerinnen und Anteilseigner und Gläubigerinnen und Gläubiger im Handelsbilanzrecht und als Einkunftsermittlungsart im Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerrecht interpretieren. Im Bereich des Unternehmenssteuerrechts können die Studentinnen und Studenten die Systematik der Besteuerung von Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften darstellen. Insbesondere können die Studentinnen und Studenten die spezifischen Techniken der Falllösung im Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten einen einführenden Überblick über das Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht. Ausgehend vom Handelsbilanzrecht sollen die einzelnen Positionen der Bilanz und ihre Bewertung vorgestellt sowie ihr Zusammenhang mit der Funktion der Gewinn- und Verlustrechnung erläutert werden. Ferner werden die Besonderheiten der steuerrechtlichen Gewinnermittlung dargestellt. Im Bereich des Unternehmenssteuerrechts werden die Besteuerung der Einzel- und Mitunternehmer im Einkommensteuerrecht und der Kapitalgesellschaften im Körperschaftsteuerrecht erörtert. Weiterhin werden die Grundlagen des Gewerbesteuerrechts behandelt.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Konzern- und Umwandlungsrecht mit Vorlesung

    0479aE4.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die wesentlichen rechtlichen Grundlagen benennen, die für die praktische Tätigkeit in den Bereichen Konzernbildung und Umwandlung erforderlich sind. Insbesondere können die Studentinnen und Studenten sicher mit den gesetzlichen Grundlagen des Konzern- und Umwandlungsrechts wie auch des Mitbestimmungsrechts umgehen.

    Inhalte:

    Das Modul beinhaltet die Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensgruppen durch Konzernbildung und Umwandlung und erläutert die Europäische Aktiengesellschaft (SE) als neue Möglichkeit für grenzüberschreitende unternehmerische Aktivitäten. Außerdem wird die Aufsichtsratsmitbestimmung in Unternehmen nach dem Mitbestimmungsgesetz bzw. nach dem Drittelbeteiligungsgesetz behandelt.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Konzern- und Umwandlungsrecht mit Methodenkurs

    0479aE4.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die wesentlichen rechtlichen Grundlagen benennen, die für die praktische Tätigkeit in den Bereichen Konzernbildung und Umwandlung erforderlich sind. Insbesondere können die Studentinnen und Studenten sicher mit den gesetzlichen Grundlagen des Konzern- und Umwandlungsrechts wie auch des Mitbestimmungsrechts umgehen. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Konzern- und Umwandlungsrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul beinhaltet die Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensgruppen durch Konzernbildung und Umwandlung und erläutert die Europäische Aktiengesellschaft (SE) als neue Möglichkeit für grenzüberschreitende unternehmerische Aktivitäten. Außerdem wird die Aufsichtsratsmitbestimmung in Unternehmen nach dem Mitbestimmungsgesetz bzw. nach dem Drittelbeteiligungsgesetz behandelt.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Immaterialgüterrecht und gewerblicher Rechtsschutz mit Vorlesung

    0479aE2.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die rechtlichen Instrumente zum Schutz des geistigen Eigentums darstellen und sowohl im praktischen Übungsfall als auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul führt in die Grundlagen des rechtlichen Schutzes geistiger Leistungen vor missbräuchlicher Verwendung ein. Es beinhaltet einerseits das Urheberrecht als klassisches Künstlerrecht zum Schutz von Werken der Literatur und der Kunst und damit verbundener Leistungen von Künstlern und anderen beteiligten Personen/Unternehmen, andererseits das Patent- und Markenrecht und andere gewerbliche Schutzrechte, insbesondere das Erfinderrecht und das IT-Recht. Es werden neben einem umfassenden Überblick über die verschiedenen gesetzlichen Ausgestaltungen der Schutzinstrumentarien auch die Schnittstellen zum allgemeinen Wettbewerbsrecht aufgezeigt.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Immaterialgüterrecht und gewerblicher Rechtsschutz mit Methodenkurs

    0479aE2.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die rechtlichen Instrumente zum Schutz des geistigen Eigentums darstellen und sowohl im praktischen Übungsfall als auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anwenden. So erwerben die Studentinnen und Studenten insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Immaterialgüterrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul führt in die Grundlagen des rechtlichen Schutzes geistiger Leistungen vor missbräuchlicher Verwendung ein. Es beinhaltet einerseits das Urheberrecht als klassisches Künstlerrecht zum Schutz von Werken der Literatur und der Kunst und damit verbundener Leistungen von Künstlern und anderen beteiligten Personen/Unternehmen, andererseits das Patent- und Markenrecht und andere gewerbliche Schutzrechte, insbesondere das Erfinderrecht und das IT-Recht. Es werden neben einem umfassenden Überblick über die verschiedenen gesetzlichen Ausgestaltungen der Schutzinstrumentarien auch die Schnittstellen zum allgemeinen Wettbewerbsrecht aufgezeigt.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Allgemeines Steuerrecht mit Vorlesung

    0479aE5.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die Funktion des Steuerrechts als Eingriffsrecht des Staates zur Erzielung von Einnahmen unter besonderer Beachtung des Leistungsfähigkeitsprinzips interpretieren. Anhand der europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben und der hieraus abgeleiteten spezifischen steuerrechtlichen Prinzipien können die Studentinnen und Studenten Kriterien zur Beurteilung des Einkommensteuerrechts anwenden. Ebenso können die Studentinnen und Studenten die spezifischen Techniken der Falllösung im Einkommensteuerrecht und dem dazugehörigen Steuerverfahrensrecht (insbesondere beim Anfertigen von juristischen Gutachten) anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten einen einführenden Überblick über die Systematik des Steuerrechts, insbesondere des Einkommensteuerrechts und des Steuerverfahrensrechts. Die europa- und verfassungsrechtlichen Determinanten werden einbezogen. Im Mittelpunkt stehen die Steuerpflicht, das Objekt und die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Den Schwerpunkt bilden die Qualifikation und die Ermittlung der Überschusseinkünfte. Zudem werden die Grundbegriffe des Steuerrechtsverhältnisses und die Durchführung der Besteuerung, insbesondere der Steuerverwaltungsakt, das Festsetzungs- und Ermittlungsverfahren sowie der Rechtsschutz in Steuersachen thematisiert.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Allgemeines Steuerrecht mit Methodenkurs

    0479aE5.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die Funktion des Steuerrechts als Eingriffsrecht des Staates zur Erzielung von Einnahmen unter besonderer Beachtung des Leistungsfähigkeitsprinzips interpretieren. Anhand der europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben und der hieraus abgeleiteten spezifischen steuerrechtlichen Prinzipien können die Studentinnen und Studenten Kriterien zur Beurteilung des Einkommensteuerrechts anwenden. Ebenso können die Studentinnen und Studenten die spezifischen Techniken der Falllösung im Einkommensteuerrecht und dem dazugehörigen Steuerverfahrensrecht (insbesondere beim Anfertigen von juristischen Gutachten) anwenden. Insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Allgemeinen Steuerrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul bietet einen einführenden Überblick über die Systematik des Steuerrechts, insbesondere des Einkommensteuerrechts und des Steuerverfahrensrechts. Die europa- und verfassungsrechtlichen Determinanten werden einbezogen. Im Mittelpunkt stehen die Steuerpflicht, das Objekt und die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Den Schwerpunkt bilden die Qualifikation und die Ermittlung der Überschusseinkünfte. Zudem werden die Grundbegriffe des Steuerrechtsverhältnisses und die Durchführung der Besteuerung, insbesondere der Steuerverwaltungsakt, das Festsetzungs- und Ermittlungsverfahren sowie der Rechtsschutz in Steuersachen thematisiert.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
    • Abschlussmodul Gesellschaftsrecht mit Kolloquium 0479aE3.2
    • Abschlussmodul Gesellschaftsrecht mit Übung 0479aE3.4
    • SB-Modul Gesellschaftsrecht 0479aE3.7
    • Abschlussmodul Gesellschaftsrecht A 0479aE3.8
    • Abschlussmodul Gesellschaftsrecht B 0479aE3.9
    • Wettbewerbs- und Regulierungsrecht mit Vorlesung 0479aE1.1
    • Abschlussmodul Wettbewerbs- und Regulierungsrecht mit Kolloquium 0479aE1.2
    • Wettbewerbs- und Regulierungsrecht mit Methodenkurs 0479aE1.3
    • Abschlussmodul Wettbewerbs- und Regulierungsrecht mit Übung 0479aE1.4
    • SB-Modul Wettbewerbs- und Regulierungsrecht 0479aE1.7
    • Abschlussmodul Wettbewerbs- und Regulierungsrecht A 0479aE1.8
    • Abschlussmodul Wettbewerbs- und Regulierungsrecht B 0479aE1.9
    • Abschlussmodul Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht mit Kolloquium 0479aE6.2
    • Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht mit Methodenkurs 0479aE6.3
    • Abschlussmodul Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht mit Übung 0479aE6.4
    • SB-Modul Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht 0479aE6.7
    • Abschlussmodul Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht A 0479aE6.8
    • Abschlussmodul Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht B 0479aE6.9
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Unternehmens-, Wirtschafts- und Steuerrecht 0479aE7.1
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Unternehmens-, Wirtschafts- und Steuerrecht 0479aE7.2
    • Abschlussmodul Konzern- und Umwandlungsrecht mit Kolloquium 0479aE4.2
    • Abschlussmodul Konzern- und Umwandlungsrecht mit Übung 0479aE4.4
    • SB-Modul Konzern- und Umwandlungsrecht 0479aE4.7
    • Abschlussmodul Konzern- und Umwandlungsrecht A 0479aE4.8
    • Abschlussmodul Konzern- und Umwandlungsrecht B 0479aE4.9
    • Abschlussmodul Immaterialgüterrecht und gewerblicher Rechtsschutz mit Kolloquium 0479aE2.2
    • Abschlussmodul Immaterialgüterrecht und gewerblicher Rechtsschutz mit Übung 0479aE2.4
    • SB-Modul Immaterialgüterrecht 0479aE2.7
    • Abschlussmodul Immaterialgüterrecht A 0479aE2.8
    • Abschlussmodul Immaterialgüterrecht B 0479aE2.9
    • Abschlussmodul Allgemeines Steuerrecht mit Kolloquium 0479aE5.2
    • Abschlussmodul Allgemeines Steuerrecht mit Übung 0479aE5.4
    • SB-Modul Allgemeines Steuerrecht 0479aE5.7
    • Abschlussmodul Allgemeines Steuerrecht A 0479aE5.8
    • Abschlussmodul Allgemeines Steuerrecht B 0479aE5.9
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