WiSe 23/24  
Rechtswissensch...  
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Lehrveranstaltung

WiSe 23/24: Rechtswissenschaft

Rechtswissenschaft (SPO 2015)

0479a_k240
  • Einführung in das Bürgerliche Recht

    0479aA1.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die Funktion des Zivilrechts als Instrument insbesondere zur privatautonomen Gestaltung des Wirtschaftslebens veranschaulichen. Ausgehend von Materien des Allgemeinen Teils sind die Studentinnen und Studenten zudem in der Lage, Kriterien der Rechtsanwendung im Bereich der Rechtsgeschäftslehre zu diskutieren. Außerdem können Studentinnen und Studenten mit den Techniken der Falllösung im Zivilrecht (insbesondere beim Anfertigen von juristischen Gutachten) umgehen.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten einen einführenden Überblick über die Stellung und Funktion des Bürgerlichen Rechts im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland und führt in die Methode der Interpretation von Gesetzestexten ein. Die Systematik des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wird erläutert. Im Mittelpunkt steht dabei der Allgemeine Teil des BGB (§§ 1 bis 240), der – in hoher Abstraktion – wesentliche Materien zur Regelung des privatautonomen Rechtsverkehrs regelt. Der Schwerpunkt liegt auf der Rechtsgeschäftslehre, deren Kenntnis Grundlage für das Verständnis der übrigen Teile des BGB und des Zivilrechts überhaupt ist.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (90 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester Schließen
    • 091101 Vorlesung
      Einführung in das Bürgerliche Recht (Andreas Engert)
      Zeit: Mo 14:00-16:00, Di 10:00-11:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 16.10.2023)
      Ort: HFB/Audimax (am 16.10.23, 07.11.23, 13.11.23, 14.11.23 in Hs. I)
    • 091102 Übung
      Einführung in das Bürgerliche Recht (Andreas Engert)
      Zeit: Di 11:00-12:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 17.10.2023)
      Ort: HFB/Audimax (am 07.11.23, 14.11.23 in Hs. I)
  • Fakultatives Lehrangebot im Einführungsbereich

    0479aA1.11
  • Einführung in das Öffentliche Recht

    0479aA1.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die tragenden Staatsprinzipien sowie die Funktionsweisen und Kompetenzen der Staatsorgane sowie die staatlichen Funktionen als Grundlage für das weitere Verständnis des gesamten Öffentlichen Rechts veranschaulichen.

    Inhalte:

    Das Modul beginnt mit einer Darstellung der Grundlagen des Öffentlichen Rechts und behandelt insoweit vor allem die Begriffe von „Staat“ und „Rechtsordnung“. Den Schwerpunkt bildet die im Anschluss erfolgende Behandlung des Staatsorganisationsrechts der Bundesrepublik Deutschland, dessen Erörterung sich in drei Hauptteile gliedert: Zunächst werden die Staatsstrukturprinzipien (Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat, Republik und Sozialstaat) und Staatsziele (Umweltschutz und Tierschutz) vermittelt. Daran schließt sich eine Darstellung der Staatsorgane an (Deutscher Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht). Überdies werden die Staatsfunktionen erörtert, also Gesetzgebung, Verwaltung sowie Rechtsprechung und Gerichtsverfassung.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (90 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester Schließen
    • 091301 Vorlesung
      Einführung in das Öffentliche Recht (Helmut Aust)
      Zeit: Mo 10:00-12:00, Mi 10:00-11:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 16.10.2023)
      Ort: HFB/Audimax (am 13.11.23, 20.12.23 in Hs. I)
    • 091302 Übung
      Einführung in das Öffentliche Recht (Helmut Aust)
      Zeit: Mi 11:00-12:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 18.10.2023)
      Ort: HFB/Audimax (am 20.12.23 in Hs. I)
  • Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person

    0479aA1.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die Funktion des Strafrechts als Instrument insbesondere zur Sicherung der elementaren Werte des Gemeinschaftslebens (Rechtsgüter) veranschaulichen. Anhand der Materien des Allgemeinen Teils sowie mit Beispielen einfacher Strafrechtsnormen können die Studentinnen und Studenten mit Kriterien der Rechtsanwendung umgehen.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten einen einführenden Überblick über die Entwicklung, Stellung und Funktion des Strafrechts im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland und führt in die Methode der Interpretation von Gesetzestexten ein. Die Systematik des Strafgesetzbuches wird erläutert. Schwerpunkt des Moduls ist die Behandlung der Grundlagen des Strafrechts, insbesondere die Lehren von Norm und Tatbestand (einschließlich Vorsatz und Fahrlässigkeit), Rechtswidrigkeit, Irrtum und Schuld sowie die Konkurrenzlehre. Diese Themenfelder werden vornehmlich anhand der Tötungs- und Körperverletzungsdelikte veranschaulicht.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (90 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester Schließen
  • Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte

    0479aA1.4

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Durch Auseinandersetzung mit historischen Erscheinungsformen des Rechts können die Studentinnen und Studenten die Kontinuität und den Wandel von Fragestellungen, die Grundlagen der eigenen Rechtsordnung und die Einbettung unseres Rechts in einen europäischen Zusammenhang interpretieren. Durch Vertiefung in der Exegese können die Studentinnen und Studenten zudem kritisch mit den Quellen umgehen und sich wissenschaftlich mit dem Recht beschäftigen.

    Inhalte:

    Das Modul bietet einen umfassenden, wenn auch kursorischen Einblick in die Europäische Rechtsgeschichte. Schwerpunkte sind das Römisches Recht und die deutsche Rechts- und Verfassungsgeschichte. Das Römische Recht behandelt die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen des Rechts ebenso wie grundlegende Elemente des römischen Privatrechts einschließlich ihrer Wirkungen auf das geltende Recht und die Rezeptionsgeschichte mit ihren europäischen Folgen. Über die deutsche Rechts- und Verfassungsgeschichte wird ein punktuell vertiefter Überblick über die Rechtsgeschichte der fränkischen Zeit, im Übrigen ab dem 12. Jahrhundert bis zum Jahr 1990 gegeben. In den Übungen steht die für die Exegese charakteristische Beschäftigung mit den Quellentexten im Vordergrund.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (120 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester Schließen
    • 091401 Vorlesung
      Römisches Recht (Cosima Möller)
      Zeit: Do 09:30-11:00 (Erster Termin: 19.10.2023)
      Ort: HFB/Audimax (Garystr. 35-37)
    • 091402 Übung
      Römisches Recht (Cosima Möller)
      Zeit: Do 11:15-12:00 (Erster Termin: 19.10.2023)
      Ort: HFB/Audimax (Garystr. 35-37)
    • 091403 Vorlesung
      Europäische Rechtsgeschichte (Ignacio Enrique Czeguhn)
      Zeit: Mi 08:30-10:00 (Erster Termin: 18.10.2023)
      Ort: HFB/Audimax (Garystr. 35-37)
    • 091404 Übung
      Europäische Rechtsgeschichte (Ignacio Enrique Czeguhn)
      Zeit: Di 16:00-18:00 (Erster Termin: 24.10.2023)
      Ort: HFB/Audimax (am 07.11.23 in HFB/A)
  • Besonderer Teil des Schuldrechts

    0479aB1.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die wichtigsten Vertragstypen des BGB in ihrer gesetzlichen Ausprägung interpretieren. Vor allem in den Bereichen Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht können die Studentinnen und Studenten ausdrücken, welches Rechtsregime das dispositive Gesetzesrecht bereithält, um die Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung sicherzustellen und das Risiko von Störungen im Vertragsverhältnis angemessen zu verteilen. Bezüglich der gesetzlichen Schuldverhältnisse können die Studentinnen und Studenten die Instrumentarien verstehen, die das BGB zum Zwecke eines angemessenen Interessenausgleichs in den Fällen bereit hält, in denen es an einem Vertrag als einem privat gesetzten Gefüge von Rechten und Pflichten fehlt. Die Studentinnen und Studenten können außerdem einen Überblick über die Materie des Verbraucherschutzes darstellen und die durch das Gesetz vorgesehen Mechanismen zum Schutz des privaten Verbrauchers benennen.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten eine Darstellung einzelner Vertragstypen des BGB (z. B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Miete, Bürgschaft) und der gesetzlichen Schuldverhältnisse (Geschäftsführung ohne Auftrag, ungerechtfertigte Bereicherung, unerlaubte Handlungen). Außerdem behandelt das Modul Aspekte des Verbraucherprivatrechts, insbesondere im Hinblick auf umfangreiche Vorgaben aus dem Sekundärrecht der Europäischen Gemeinschaft (Verbraucherschutz durch Information, bestimmte Formerfordernisse und/oder durch ein Widerrufsrecht für bestimmte als besonders gefährlich erachtete Vertragstypen).

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (240 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    180 Stunden
    6 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester Schließen
    • 093101 Vorlesung
      Besonderer Teil des Schuldrechts (Felix Hartmann)
      Zeit: Mi 09:00-11:00, Fr 11:00-13:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 18.10.2023)
      Ort: I Hörsaal (am 20.12.23 online)
    • 093102 Übung
      Besonderer Teil des Schuldrechts (Felix Hartmann)
      Zeit: Mi 11:00-12:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 18.10.2023)
      Ort: I Hörsaal (am 20.12.23 online)
  • Thematische Vertiefung

    0479aB1.10

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können einen elaborierten Überblick über die behandelte Thematik geben und sich mit dieser selbstständig auseinandersetzen. Des Weiteren können die Studentinnen und Studenten insbesondere wissenschaftliche Erkenntnisse in Bezug auf die behandelte Thematik sowohl mündlich als auch schriftlich anwenden, reflektieren und kritisch diskutieren.

    Inhalte:

    Das Modul vertieft aus einer dezidiert wissenschaftlichen Perspektive einer inhaltlich abgegrenzte Thematik aus den Grundlagen des Rechts, dem Bürgerlichen Recht, dem Öffentlichen Recht, dem Strafrecht sowie insbesondere aus den Schwerpunktbereichen des Studiums. Neben der kritischen Diskussion der gewählten Thematik erfolgt eine weiterführende Einübung der Methodik des wissenschaftlichen Arbeitens in Bezug auf das gewählte Rechtsgebiet.

    Lehr- und Lernformen

    Seminar

    Modulprüfung

    Hausarbeit (individuelles Thema; ca. 25 Seiten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester, unregelmäßig im Sommersemester Schließen
  • Fakultatives Lehrangebot im Aufbaubereich

    0479aB1.12
  • Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht

    0479aB1.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können neben Grundkenntnissen die Systematik des Verwaltungsrechts darstellen. Die Studentinnen und Studenten verstehen die Rechtsgrundlagen, die für die Lösung verwaltungsrechtlicher Fälle in Ausbildung und juristischer Praxis unentbehrlich sind. Die Studentinnen und Studenten können auch überblicksartig Verfahren vor den Verwaltungsgerichten beschreiben. Insbesondere verstehen sie die Abgrenzung zwischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und ordentlicher Gerichtsbarkeit und können die Voraussetzungen und rechtlichen Probleme der wichtigsten verwaltungsgerichtlichen Verfahrensarten derart interpretieren, dass sie einen praktischen Fall auch in prozessualer Hinsicht beurteilen können. Außerdem können die Studentinnen und Studenten das Staatshaftungsrecht überblicksartig benennen. Sie können für den jeweils konkreten Fall den vorliegenden Fall staatlicher Haftung klassifizieren und die jeweiligen Besonderheiten der verschiedenen Anspruchsgrundlagen darstellen.

    Inhalte:

    Das Modul befasst sich mit der Organisation, dem Personal und der Finanzierung der Verwaltung, ihrer Handlungsformen (insbesondere Rechtsverordnung, Satzung, Verwaltungsvorschrift, Verwaltungsakt, Verwaltungsvertrag, Realakt) sowie deren Entstehung, Wirkung, Durchsetzung und Kontrolle. Inhaltlich setzt dieses Modul Grundkenntnisse im Verfassungsrecht voraus, die durch die Module "Einführung in das Öffentliche Recht" und "Grund- und Menschenrechte" vermittelt werden. Außerdem werden die Grundsätze des Staatshaftungsrechts gestreift, d. h. diejenigen nicht einheitlich kodifizierten Regelungen betreffend die Voraussetzungen für das Einstehen des Staates für Schäden durch rechtmäßiges oder rechtswidriges Verhalten sowie die Rechtsfolgenseite (Wiederherstellung des früheren Zustandes, Ersatz- oder Ausgleichsleistungen).

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    Hausarbeit (circa 20 Seiten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    240 Stunden
    8 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester Schließen
  • Vermögensdelikte und weitere ausgewählte Delikte

    0479aB1.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die Vermögensdelikte des Strafrechts sowie die weiteren examensrelevanten Delikte des Besonderen Teils einschließlich ihrer Auslegungs- und Anwendungsprobleme darstellen und interpretieren, so dass sie die Strafbarkeit eines angenommenen Verhaltens anhand praktischer Fälle methodisch korrekt zu beurteilen vermögen.

    Inhalte:

    Das Modul befasst sich schwerpunktmäßig mit den Vermögensdelikten (insbesondere Betrug, Computerbetrug, Untreue, Erpressung) sowie mit den Anschlussstraftaten (Hehlerei, Begünstigung, Geldwäsche). Ferner werden die weiteren examensrelevanten Deliktsarten im Überblick behandelt (Urkundenstraftaten, Straßenverkehrsdelikte, Beleidigung, Brandstiftung, Rechtspflege- und Amtsdelikte).

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (240 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    180 Stunden
    6 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester Schließen
  • Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes

    0479aB1.4

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die Leitlinien und Spezifika der verfassungsrechtlichen Öffnung zum Völker- und Europarecht veranschaulichen. Sie können verfassungsrechtliche Öffnungserscheinungen analysieren und beurteilen sowie die rechtlichen Strukturen der einzelnen Ebenen in ein Verhältnis zueinander setzen.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten – aufbauend auf bereits erworbenen staatsrechtlichen Kenntnissen – die Möglichkeit einer weiterführenden Auseinandersetzung mit dem Aspekt der Öffnung des Verfassungsrechts zum Völker- und Europarecht. Erläutert und diskutiert werden das Verhältnis von nationalem Recht und Völkerrecht, die Auswärtige Gewalt unter den Gesichtspunkten von Organ- und Verbandskompetenz sowie das Zusammenspiel zwischen Verfassungs- und Völkerrecht bei Friedenssicherung und Verteidigung. Zudem werden die Grundlagen der Europäischen Union, verstanden als Staaten- und Verfassungsverbund, vermittelt. Dabei werden die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Mitwirkung am europäischen Integrationsprozess (Art. 23 GG), die verfassungsrechtliche Strukturparallelität im europäischen Staaten- und Verfassungsverbund (im Hinblick auf Demokratie, Subsidiarität, Rechtstaatlichkeit, Grundrechtsschutz), die Besonderheiten der Rechtsanwendung wie unmittelbare Wirkung und Anwendungsvorrang des Unionsrechts sowie die Rolle der nationalen Gerichte – mit einem Schwerpunkt auf dem Verhältnis von EuGH und BVerfG – verdeutlicht.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (120 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester Schließen
  • Zivilverfahrensrecht

    0479aB1.8

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die wesentlichen Rechtsfiguren der Zivilprozessordnung und den Ablauf eines Zivilprozesses darstellen und interpretieren und Rückbezüge des Zivilverfahrensrechts zum Verfassungsrecht ausdrücken. Die Studentinnen und Studenten können sich - durch Übung am praktischen Fall - mit einzelnen Anwendungsproblemen des Verfahrensrechts beschäftigen.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten einen ersten Einblick, wie in der Bundesrepublik Deutschland in einem rechtsförmigen Verfahren Rechtsbeziehungen des Privatrechts erkannt und Rechtsansprüche durchgesetzt werden. Gegenstand des Moduls sind die Beteiligten des Rechtsstreits (Parteien, Nebenintervention, auch: Streitgenossenschaft), Streitgegenstand und Klagearten, Zuständigkeit des Gerichts, allgemeine Verfahrensgrundsätze, Verfahren im ersten Rechtszug, Beendigung des Rechtsstreits (Urteil, Vergleich, Erledigung der Hauptsache, Rücknahme der Klage), Rechtskraftlehre, Parteiwechsel, Fragen des Beweisrechts, Prozessaufrechnung, Mahnverfahren, Rechts- mittel, Voraussetzungen und Arten der Zwangsvollstreckung, Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung, Arrest und einstweilige Verfügung.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (120 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester Schließen
    • 095011 Vorlesung
      Zivilverfahrensrecht (Klaus Bartels)
      Zeit: Mi 18:00-20:00, Do 10:00-11:00 (Erster Termin: 18.10.2023)
      Ort: Mi I Hörsaal, Do HFB/C Hörsaal
    • 095012 Übung
      Zivilverfahrensrecht (Klaus Bartels)
      Zeit: Do 11:00-12:00 (Erster Termin: 19.10.2023)
      Ort: HFB/C Hörsaal (Garystr. 35-37)
  • Strafverfahrensrecht

    0479aB1.9

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können das rechtsstaatliche und liberale Strafverfahrensrecht darstellen und interpretieren und können die Funktion der Verfahrensbeteiligten beschreiben. Die Studentinnen und Studenten können sowohl im Hinblick auf den juristischen Vorbereitungsdienst als auch auf die spätere praktische Tätigkeit die oft konflikthaften Auswirkungen rechtsstaatlicher Grundlagen einer effektiven Strafrechtspflege auf die individuellen Interessen des Betroffenen einschätzen.

    Inhalte:

    Das Modul beinhaltet die Grundlagen des rechtsstaatlichen Strafverfahrens und der deutschen Strafprozessordnung. Schwerpunkte sind die Verfahrensgrundsätze und Prozessmaximen, der allgemeine Gang des Strafverfahrens, die Rechtsstellung und die Aufgaben der wesentlichen Verfahrensbeteiligten, insbesondere die der Strafverfolgungsorgane und die der Strafverteidigerin und des Strafverteidigers, die strafprozessualen Zwangsmittel und Grundrechtseingriffe, das Beweisrecht und Fragen der Rechtskraft. Dabei werden aktuelle Rechtsprechung, anwaltliche Praxis und Einflüsse der Europäisierung berücksichtigt.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (120 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester Schließen
    • 095021 Vorlesung
      Strafverfahrensrecht (Carsten Momsen)
      Zeit: Di 10:00-12:00, Mi 10:00-12:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 17.10.2023)
      Ort: HFB/C Hörsaal (am 14.11.23, 02.01.24 online)
    • 095022 Übung
      Strafverfahrensrecht (Aneta Jadwiga Leszczynska)
      Zeit: Mi 10:00-12:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 25.10.2023)
      Ort: HFB/C Hörsaal (Garystr. 35-37)
  • SB-Modul Römische Rechtsgeschichte

    0479aC1.7

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Durch die Auseinandersetzung mit historischen Erscheinungsformen des Rechts können die Studentinnen und Studenten die Kontinuität und den Wandel von Fragestellungen und Lösungen interpretieren. Die Studentinnen und Studenten können die Grundlagen der eigenen Rechtsordnung und die Einbettung des deutschen Rechts in einen europäischen Zusammenhang darstellen. Durch Vertiefung mithilfe der Arbeitsmaterialien können die Studentinnen und Studenten zudem kritisch mit den Quellen umgehen und diese einschätzen sowie sich wissenschaftlich mit dem Recht beschäftigen. Durch Vertiefung mithilfe der Arbeitsmaterialien und durch die Einübung der exegetischen Herangehensweise im Methodenkurs können die Studentinnen und Studenten zudem kritisch mit den Quellen umgehen und diese einschätzen. Insgesamt wird so eine wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Recht auf rechtsgeschichtlichem Fundament erreicht.

    Inhalte:

    Das Modul gibt, punktuell vertieft, einen Überblick über zentrale Gegenstände des römischen Privatrechts. Hierzu gehören insbesondere das Personen-, Sachen- und Schuldrecht. Dabei wird auf den historischen Kontext, verschiedene Konzeptionen und philosophische Einflüsse im römischen Recht ebenso Wert gelegt wie auf rezeptionsgeschichtliche Vorgänge, die Prägung ausgewählter europäischer Rechtsordnungen und die Verdeutlichung der Spuren römischen Rechts im BGB. Mittels Digestenexegesen werden mit wechselndem Schwerpunkt einzelne Themenbereiche anhand von Quelleninterpretationen vertieft.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    210 Stunden
    7 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    • 095111 Vorlesung
      Römische Rechtsgeschichte (Cosima Möller)
      Zeit: Di 16:00-18:00, & 08:30-10:00 & 10:00-12:00 (Erster Termin: 17.10.2023)
      Ort: 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 095112 Methodenkurs
      Römische Rechtsgeschichte (Finn Robinson Binkle, Matthias Morguet)
      Zeit: Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 25.10.2023)
      Ort: Mo 2212 Übungsraum, Mi 4404 Übungsraum
  • SB-Modul Deutsche Rechtsgeschichte

    0479aC2.7

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die historische Bedingtheit und die Entwicklungsstufen des Rechts ableiten und vergangene rechtliche Gegenstände und verschiedene Rechtsordnungen in ihrer Geschichtlichkeit darstellen und verstehen. Durch Quelleninterpretation im Wege der (germanistischen) Textexegese im Methodenkurs können die Studentinnen und Studenten rechtshistorische hermeneutische Erkenntnisverfahren anwenden und erklären.

    Inhalte:

    Das Modul bietet einen vertieften Einblick in wesentliche Entwicklungen der Ideen und Institutionen des „deutschen“ Rechtslebens vom Recht der Germanen bis in die Jetztzeit. Behandelt werden insbesondere das hohe und späte Mittelalter, die frühe Neuzeit, die Privatrechts- und Verfassungsgeschichte des 19. Jahrhunderts, die deutsche Rechtswissenschaft in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, die Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus sowie ausgewählte Fragestellungen der Zeitrechtsgeschichte.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    210 Stunden
    7 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester  Schließen
    • 095121 Vorlesung
      Deutsche Rechtsgeschichte (Ignacio Enrique Czeguhn)
      Zeit: Mo 16:00-18:00, Di 08:30-10:00 (Erster Termin: 16.10.2023)
      Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
    • 095122 Methodenkurs
      Deutsche Rechtsgeschichte (Joachim Kummer)
      Zeit: Mo 10:00-12:00 (Erster Termin: 23.10.2023)
      Ort: 2215 Hörsaal (am 23.10.23 in Hs. III)
  • SB-Modul Rechtstheorie

    0479aC3.7

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die verschiedenen theoretischen Zugänge zum Recht unterscheiden sowie Wert und Grenzen der jeweiligen Methoden ermessen. Sie kennen die wichtigsten historischen und systematischen Positionen zu den Hauptthemen der Rechtsphilosophie und können sich argumentativ mit ihnen auseinandersetzen. Sie sind in der Lage, Struktur und Wert juristischer Argumente zu erkennen und kritisch zu würdigen. Durch die vertiefte Beschäftigung mit Rolle, Funktion, Werten und Zielen des Rechts in der Gesellschaft, verfügen sie über die Fähigkeit, Normen, Urteile und juristische Dogmatik eigenständig zu reflektieren und kritisch zu hinterfragen.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt systematisch und historisch wesentliche Themen aus den theoretischen Grundlagen des Rechts (Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsökonomik, Methodenlehre): den Begriff des Rechts, Recht und Moral, Entscheidung und Argumentation, Theorien der Gerechtigkeit, Bedeutung und Funktion des Staates, Begründungen und soziale Realität von Rechtsstaat, Demokratie, Sozialstaat, Menschenrechten und zentralen privatrechtlichen Institutionen (etwa Eigentum, Vertrag, Familie) oder des staatlichen Strafrechts. Im Rahmen des Methodenkurses werden einzelne Themenbereiche anhand von klassischen Texten oder exemplarischen Fällen vertieft.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    210 Stunden
    7 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester  Schließen
    • 095131 Vorlesung
      Rechtstheorie (Bertram Lomfeld, Gerhard Seher)
      Zeit: Mo 14:00-16:00, Do 16:00-18:00 (Erster Termin: 16.10.2023)
      Ort: Mo III Hörsaal, Do 2213 Übungsraum
    • 095132 Methodenkurs
      Rechtstheorie (Joya Lee Ferrell, Eileen Friederichs)
      Zeit: Fr 10:00-12:00 (Erster Termin: 27.10.2023)
      Ort: HFB/B Hörsaal (Garystr. 35-37)
  • SB-Modul Rechtsvergleichung

    0479aC4.7

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Durch die Auseinandersetzung mit anderen Rechtstraditionen und den von diesen entwickelten Lösungen für typische gesellschaftliche Konflikte können die Studentinnen und Studenten diese vergleichen und gleichzeitig auch die ihnen vertrauten heimischen Rechtsfiguren und Lösungskonstruktionen besser einschätzen. Insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Rechtsvergleichen anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul beginnt mit einer Einführung in die rechtsvergleichende Methode und lenkt den Blick auf die Bedeutung der Rechtsvergleichung für die Rechtsvereinheitlichung, die Rechtsangleichung sowie für die (supra-)nationale Gesetzgebung. Ferner wird ein Überblick über die bedeutenden Rechtstraditionen der Welt gegeben. Den Schwer- punkt bildet dabei ein Vergleich der europäischen Deliktsrechte. Darüber hinaus wird der Vergleich der europäischen Vertragsrechtsgestaltungen schwerpunktmäßig behandelt, wobei auch die verschiedenen Vorschläge und Abkommen zur Rechtsvereinheitlichung, insbesondere das UN-Kaufrecht, einbezogen werden. Es werden in Fallübungen Sachverhalte aus dem Blickwinkel unterschiedlicher europäischer Rechtsordnungen bzw. des in Kraft befindlichen oder vorgeschlagenen Einheitsrechts gelöst und deren Gemeinsamkeiten, Unterschiede sowie rechtshistorische Hintergründe auf der Suche nach einer „optimalen Lösung“ analysiert.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    210 Stunden
    7 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    • 095141 Vorlesung
      Rechtsvergleichung (Helmut Grothe, Bettina Rentsch)
      Zeit: Fr 14:00-16:00, Fr 16:00-18:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 27.10.2023)
      Ort: 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 095142 Methodenkurs
      Rechtsvergleichung (Juri Strauß)
      Zeit: Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 11.11.2023)
      Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
  • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Grundlagen des Rechts

    0479aC5.2
  • SB-Modul Internationales Privatrecht

    0479aC6.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sind mit den Problemen vertraut, die entstehen, wenn ein Sachverhalt Bezugspunkte zu mehreren Rechtsordnungen aufweist, und können für diese selbstständig Lösungsschritte entwickeln. Die Studierenden können zudem das deutsche Internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (unter Einschluss europäischer Harmonisierungsbestrebungen) darstellen sowie divergierende ausländischer Rechtsfiguren und Wege zu deren Koordination mit dem deutschen Recht interpretieren. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Internationalen Privatrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt den "Allgemeinen Teil" des Internationalen Privatrechts und dessen Grundbegriffe wie Qualifikation, Rück- und Weiterverweisung und ordre public einschließlich der damit verbundenen methodischen Grundfragen. Ferner wird für die einzelnen Rechtsinstitute untersucht, anhand welcher Kriterien das anwendbare Recht zu ermitteln ist. Gegenstände sind neben dem internationalen Familien- und Erbrecht etwa das internationale Vertrags- und Sachenrecht sowie das Kollisionsrecht der außervertraglichen Schuldverhältnisse. Hinzu kommen Ausführungen zum internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht sowie eine Einführung in das Internationale Zivilverfahrensrecht. In Fallbesprechungen werden methodischen Grundfragen mit Aspekten des Internationalen Zivilverfahrensrechts, des allgemeinen und besonderen Teils des Internationalen Privatrechts verknüpft.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    210 Stunden
    7 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester 

    Schließen

    • 095151 Vorlesung
      Internationales Privatrecht (Helmut Grothe)
      Zeit: Do 14:00-16:00, Fr 12:00-14:00 (Erster Termin: 26.10.2023)
      Ort: 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 095152 Methodenkurs
      Internationales Privatrecht (Tobias Wende)
      Zeit: Mo 12:00-14:00 (Erster Termin: 30.10.2023)
      Ort: 2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • SB-Modul Deutsches und Europäisches Verbraucherprivatrecht

    0479aD1.7

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Der Unterschwerpunkt vermittelt Methodenkompetenz im Bereich des Privatrechts, insbesondere des Verbraucherprivatrechts, einschließlich eines Verständnisses der institutionellen und methodischen Grundlagen der europäischen Privatrechtsharmonisierung und der Rezeption dieses Vorgangs durch die deutsche Privatrechtsdogmatik. Die Studierenden vernetzen das bereits im Grund- und Hauptstudium erworbene Wissen in den ersten drei Büchern des BGB, insbesondere im Leistungsstörungsrecht und im Recht der besonderen Vertragstypen, mit den Vorschriften, die den Gegenstand des Moduls bilden. Sie sind in der Lage, mit kernprivatrechtlicher Rechtsprechung und Dogmatik umzugehen, diese auf die dahinterstehenden Grundwertungen hin zu analysieren und einzuordnen, sie kritisch – auch unter Rückgriff auf anwendungsbezogenes Wissen – zu reflektieren und auf diese Weise die zivilrechtliche Falllösungstechnik mit Grundlagenfragen zu verknüpfen.

    Inhalte:

    Das Modul bietet eine vertiefte Darstellung der rechtlichen Behandlung von Konstellationen, in denen Verbraucher und Unternehmer miteinander in vertragliche Beziehung treten und bei denen sich daher die Frage nach den Grenzen der Privatautonomie zum Schutz nicht unternehmerisch handelnder Privatrechtssubjekte stellt. Gegenstand des Moduls sind insbesondere der Schutz des Verbrauchers vor nicht ausreichend reflektierter vertraglicher Bindung durch Informationspflichten und Widerrufsrechte sowie das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die besonderen Vertragstypen des Verbraucherprivatrechts. Da die einschlägigen Vorschriften des nationalen deutschen Rechts in erheblichem Maße durch Vorschriften des Unionsgesetzgebers überformt sind, werden die Studierenden auch mit diesen Vorschriften und mit deren Einwirkung auf die Handhabung des nationalen deutschen Rechts vertraut gemacht, wobei auch Grundfragen der juristischen Methodenlehre in den Blick genommen werden. Je nach Lehrangebot werden weitere Materien aus dem Pflichtstoff des Bürgerlichen Rechts als Referenzgebiete für die Vermittlung zivilrechtlicher Methodenkompetenz und für die Analyse von Phänomenen der Privatrechtsentwicklung einbezogen.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    210 Stunden
    7 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester  Schließen
  • SB-Modul Privatversicherungsrecht

    0479aD2.7

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Privatversicherungsrechts und die wichtigsten Versicherungszweige darstellen. Durch die Vermittlung desjenigen allgemeinen Grundlagenwissens aus dem Bereich des Privatversicherungsrechts können die Studentinnen und Studenten für privat- versicherungsrechtliche Fälle jeweils eine praxisgerechte Lösung entwickeln. Insbesondere durch die Teilnahme an dem Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Privatversicherungsrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul umfasst insbesondere die Grundlagen des Versicherungsvertragsrechts, wie es im VVG kodifiziert und durch die Rechtsprechung konkretisiert und fortentwickelt worden ist. Dazu gehören insbesondere die im Privatversicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten des Vertragsschlusses, die Rolle und Haftung von Versicherungsvertretern und Maklern, die gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sowie der Eintritt des Versicherungsfalls und seine Rechtsfolgen. Von besonderer Bedeutung ist darüber hinaus das Recht der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Über diesen „Allgemeinen Teil“ des Privatversicherungsrechts hinaus werden exemplarisch einzelne besonders bedeutsame Versicherungszweige (insbesondere: Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung) behandelt. An verschiedener Stelle wird auch auf Fragen des Versicherungsaufsichtsrechts und des Internationalen Versicherungsvertragsrechts eingegangen. Zudem werden die aktuellen Themen der Europäisierung des Privatversicherungsrechts behandelt.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    210 Stunden
    7 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester 

    Schließen

    • 095221 Vorlesung
      Privatversicherungsrecht (Christian Armbrüster)
      Zeit: Di 16:00-17:30, Di 17:45-19:15 (Erster Termin: 17.10.2023)
      Ort: 2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 095222 Methodenkurs
      Privatversicherungsrecht (Markus Hoffmann)
      Zeit: Mi 12:00-14:00 (Erster Termin: 25.10.2023)
      Ort: 2216 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • SB-Modul Internationales Privatrecht

    0479aD3.7

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sind mit den Problemen vertraut, die entstehen, wenn ein Sachverhalt Bezugspunkte zu mehreren Rechtsordnungen aufweist, und können für diese selbstständig Lösungsschritte entwickeln. Die Studierenden können zudem das deutsche Internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (unter Einschluss europäischer Harmonisierungsbestrebungen) darstellen sowie divergierende ausländischer Rechtsfiguren und Wege zu deren Koordination mit dem deutschen Recht interpretieren. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Internationalen Privatrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt den "Allgemeinen Teil" des Internationalen Privatrechts und dessen Grundbegriffe wie Qualifikation, Rück- und Weiterverweisung und ordre public einschließlich der damit verbundenen methodischen Grundfragen. Ferner wird für die einzelnen Rechtsinstitute untersucht, anhand welcher Kriterien das anwendbare Recht zu ermitteln ist. Gegenstände sind neben dem internationalen Familien- und Erbrecht etwa das internationale Vertrags- und Sachenrecht sowie das Kollisionsrecht der außervertraglichen Schuldverhältnisse. Hinzu kommen Ausführungen zum internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht sowie eine Einführung in das Internationale Zivilverfahrensrecht. In Fallbesprechungen werden methodischen Grundfragen mit Aspekten des Internationalen Zivilverfahrensrechts, des allgemeinen und besonderen Teils des Internationalen Privatrechts verknüpft.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    210 Stunden
    7 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester  Schließen
    • 095151 Vorlesung
      Internationales Privatrecht (Helmut Grothe)
      Zeit: Do 14:00-16:00, Fr 12:00-14:00 (Erster Termin: 26.10.2023)
      Ort: 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 095152 Methodenkurs
      Internationales Privatrecht (Tobias Wende)
      Zeit: Mo 12:00-14:00 (Erster Termin: 30.10.2023)
      Ort: 2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Verbraucherprivatrecht, Privatversicherungsrecht und Internationales Privatrecht

    0479aD4.2
    • 095081 Vorlesung
      Arzthaftungsrecht (Christiane Simmler)
      Zeit: Fr 09:00-11:00 (Erster Termin: 20.10.2023)
      Ort: 2216 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 095082 Vorlesung
      Insolvenzrecht (Bertram Lomfeld)
      Zeit: Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 31.01.2024)
      Ort: 2212 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 095085 Vorlesung
      Internationales Erbrecht (Sven Rugullis)
      Zeit: Mo 12:00-14:00 (Erster Termin: 16.10.2023)
      Ort: 2212 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 095171 Vorlesung
      Die rechtswissenschaftliche Themenarbeit (Katharina de la Durantaye)
      Zeit: Do 14:00-15:30 (Erster Termin: 19.10.2023)
      Ort: II Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
  • SB-Modul Wettbewerbs- und Regulierungsrecht

    0479aE1.7

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden können die rechtlichen Instrumente zum Schutz des Wettbewerbs darstellen und im praktischen Übungsfall wie auch später in der beruflichen Praxis fachgerecht anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul bietet einen vertiefenden Einblick in das europäische und deutsche Wettbewerbsrecht, einschließlich deren Zusammenspiel. Auf europäischer Ebene werden neben Art 101 ff. AEUV einschlägige Regelungen des unionsrechtlichen Sekundärrechts behandelt. Auf nationaler Ebene wird das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beleuchtet. Außerdem werden (europäische und nationale) Instrumente zur Regulierung der Digitalökonomie betrachtet.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    210 Stunden
    7 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester  Schließen
    • 095311 Vorlesung
      Wettbewerbs- und Regulierungsrecht (Katharina de la Durantaye, Daniel Holznagel)
      Zeit: Do 16:00-18:00, Fr 10:00-12:00 (Erster Termin: 19.10.2023)
      Ort: Do 3302/04 Übungsraum, Fr 4403 (Hörsaal) (am 01.02.24 in HFB/D)
    • 095312 Methodenkurs
      Wettbewerbs- und Regulierungsrecht (Mark Manow)
      Zeit: Mo 16:00-18:00 (Erster Termin: 23.10.2023)
      Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
  • SB-Modul Immaterialgüterrecht

    0479aE2.7

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden können die immaterialgüterrechtlichen Instrumente darstellen und sowohl im praktischen Übungsfall als auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anwenden. So erwerben die Studierenden insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Immaterialgüterrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul führt in die immaterialgüterrechtlichen Grundlagen ein. Es beinhaltet das Urheberrecht, das Patent- und Markenrecht und andere gewerbliche Schutzrechte, das Presse- sowie das IT-Recht.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    210 Stunden
    7 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester  Schließen
    • 095321 Vorlesung
      Immaterialgüterrecht (Katharina de la Durantaye, Jan Hegemann, Bertram Lomfeld, Jan Sorge)
      Zeit: Di 18:00-18:45, Do 08:00-10:00, Fr 14:00-15:00 (Erster Termin: 17.10.2023)
      Ort: Di 2215 Hörsaal, Do III Hörsaal, Fr 4403 (Hörsaal)
    • 095323 Methodenkurs
      Immaterialgüterrecht (Jan Hegemann, Jan Sorge, Felix Stang)
      Zeit: Di 18:45-19:30, Fr 15:00-16:00 (Erster Termin: 17.10.2023)
      Ort: 2215 Hörsaal, 4403 Hörsaal
  • SB-Modul Gesellschaftsrecht

    0479aE3.7

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die verschiedenen Gesellschaftsformen und ihre unterschiedliche rechtliche Behandlung darstellen und sowohl im praktischen Übungsfall als auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anwenden. So erwerben die Studentinnen und Studenten - insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs - vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Gesellschaftsrechts anwenden.

    Inhalte:

    Aufbauend auf den Pflichtfachmodulen des Bürgerlichen Rechts behandelt das Modul die Regeln, nach denen Gesellschaften funktionieren, von der Entstehung über Innen- und Außenbeziehungen bis hin zur Beendigung. Der Schwerpunkt liegt auf den im Wirtschaftsleben besonders bedeutsamen Gesellschaftsformen, also im Personen- gesellschaftsrecht auf der BGB-Gesellschaft, der OHG und der KG sowie im Kapitalgesellschaftsrecht auf Aktien- gesellschaft und GmbH. Es werden die prägenden Unterschiede herausgearbeitet, namentlich die unterschiedliche Verwirklichung des Gläubigerschutzes durch eine persönliche Gesellschafterhaftung bzw. durch Kapitalaufbringungs- und Erhaltungsregeln. Thematisiert werden außerdem übergreifende Regeln, etwa zur gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht, zu Stimmverboten oder zur fehlerhaften Gesellschaft.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    210 Stunden
    7 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester  Schließen
    • 095331 Vorlesung
      Gesellschaftsrecht (Andreas Engert)
      Zeit: Mo 18:00-20:00, Di 08:00-10:00 (Erster Termin: 16.10.2023)
      Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
    • 095332 Methodenkurs
      Gesellschaftsrecht (Aaron Waible)
      Zeit: Mi 12:00-14:00 (Erster Termin: 25.10.2023)
      Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
  • SB-Modul Allgemeines Steuerrecht

    0479aE5.7

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die Funktion des Steuerrechts als Eingriffsrecht des Staates zur Erzielung von Einnahmen unter besonderer Beachtung des Leistungsfähigkeitsprinzips interpretieren. Anhand der europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben und der hieraus abgeleiteten spezifischen steuerrechtlichen Prinzipien können die Studentinnen und Studenten Kriterien zur Beurteilung des Einkommensteuerrechts anwenden. Ebenso können die Studentinnen und Studenten die spezifischen Techniken der Falllösung im Einkommensteuerrecht und dem dazugehörigen Steuerverfahrensrecht (insbesondere beim Anfertigen von juristischen Gutachten) anwenden. Insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Allgemeinen Steuerrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul bietet einen einführenden Überblick über die Systematik des Steuerrechts, insbesondere des Einkom- mensteuerrechts und des Steuerverfahrensrechts. Die europa- und verfassungsrechtlichen Determinanten werden einbezogen. Im Mittelpunkt stehen die Steuerpflicht, das Objekt und die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Den Schwerpunkt bilden die Qualifikation und die Ermittlung der Überschusseinkünfte. Zudem werden die Grundbegriffe des Steuerrechtsverhältnisses und die Durchführung der Besteuerung, insbesondere der Steuerverwaltungsakt, das Festsetzungs- und Ermittlungsverfahren sowie der Rechtsschutz in Steuersachen thematisiert.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    210 Stunden
    7 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester  Schließen
    • 095351 Vorlesung
      Allgemeines Steuerrecht (Markus Heintzen)
      Zeit: Mo 12:00-14:00, Do 14:00-16:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 16.10.2023)
      Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
    • 095352 Methodenkurs
      Allgemeines Steuerrecht (Björn Weidemann)
      Zeit: Mo 14:00-16:00 (Erster Termin: 23.10.2023)
      Ort: 4403 (Hörsaal) (Boltzmannstr. 3)
  • SB-Modul Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht

    0479aE6.7

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die Funktion des Bilanzrechts als Informations- und Kontrollrecht der An- teilseignerinnen und Anteilseigner und Gläubigerinnen und Gläubiger im Handelsbilanzrecht und als Einkunftsermittlungsart im Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerrecht interpretieren. Im Bereich des Unternehmenssteuerrechts können die Studentinnen und Studenten die Systematik der Besteuerung von Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften darstellen. Insbesondere können die Studentinnen und Studenten die spezifischen Techniken der Falllösung im Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht anwenden. Vor allem durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Bilanz- und Unternehmenssteuerrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten einen einführenden Überblick über das Bilanz- und Unterneh- menssteuerrecht. Ausgehend vom Handelsbilanzrecht sollen die einzelnen Positionen der Bilanz und ihre Bewertung vorgestellt sowie ihr Zusammenhang mit der Funktion der Gewinn- und Verlustrechnung erläutert werden. Ferner werden die Besonderheiten der steuerrechtlichen Gewinnermittlung dargestellt. Im Bereich des Unternehmenssteuerrechts werden die Besteuerung der Einzel- und Mitunternehmer im Einkommensteuerrecht und der Kapitalgesellschaften im Körperschaftsteuerrecht erörtert. Weiterhin werden die Grundlagen des Gewerbesteuerrechts behandelt.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    210 Stunden
    7 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester  Schließen
  • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Unternehmens-, Wirtschafts- und Steuerrecht

    0479aE7.2
  • SB-Modul Individualarbeitsrecht

    0479aF1.7

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden erwerben einen vertieften Einblick in das Individualarbeitsrecht als eine Teilmaterie des besonderen vertraglichen Schuldrechts. Sie können darstellen, wie sich dessen Grundprinzipien in der Sondersituation eines existentiell bedeutsamen Dauerschuldverhältnisses bewähren. Die Studierenden sind in der Lage, mit der Überlagerung der nationalen Regelungen durch unionsrechtliche Vorgaben umzugehen. Sie können praktische Problemkonstellationen aus dem Bereich des Individualarbeitsrechts anspruchsvoll erörtern und praktische Fälle aus dem Bereich des Individualarbeitsrechts sachgerecht lösen und sind so auf einen Berufseinstieg in die arbeitsrechtliche Praxis vorbereitet.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt aus dem individuellen Arbeitsrecht die Rechtsquellen des Arbeitsrechts, die arbeitsrechtlichen Bezüge des Antidiskriminierungsrechts und Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Begründung von Arbeitsverhältnissen. Besonderes Augenmerk liegt auf Fragen der Arbeitsvertragsgestaltung und der Klauselkontrolle. Gegenstand sind weiterhin Regelungen zum Arbeitslohn, Gefahrtragung und Haftung im Arbeitsverhältnis sowie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren wird in den Grundzügen vorgestellt. Behandelt werden schließlich die Grundlagen des europäischen Arbeitsrechts sowie unionsrechtliche Vorgaben für ausgewählte Einzelfragen und deren Umsetzung in innerstaatliches Recht.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    210 Stunden
    7 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester  Schließen
    • 095411 Vorlesung
      Individualarbeitsrecht (Charlotte Beck, Manteo Eisenlohr, Florian Rödl, Henner Wolter)
      Zeit: Di 08:30-10:00, Fr 11:00-13:00 (Erster Termin: 17.10.2023)
      Ort: Di 3302/04 Übungsraum, Fr 2215 Hörsaal
    • 095412 Methodenkurs
      Individualarbeitsrecht (Iuliia Voronova)
      Zeit: Fr 14:00-16:00 (Erster Termin: 27.10.2023)
      Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
  • SB-Modul Kollektivarbeitsrecht

    0479aF2.7

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden erhalten einen Einblick in die Strukturen des Kollektivarbeitsrechts mit den wesentlichen Elementen des Tarifvertragsrechts, des Arbeitskampfrechts und des Betriebsverfassungsrechts. Erworben wird insbesondere ein tieferes Verständnis von Struktur und normativen Grundlagen der Tarifmacht und der Kampfbefugnis der Tarifvertragsparteien sowie eine Orientierung in den Grundstrukturen der betrieblichen Mitbestimmung. Am Ende können die Studierenden kollektivarbeitsrechtliche Problemstellungen anspruchsvoll erörtern und praktische Fälle aus dem Kollektivarbeitsrecht sachgerecht lösen und sind so vorbereitet auf einen Einstieg in Berufsfelder mit kollektivarbeitsrechtlicher Qualifizierung, in Verbänden, in Politik und Verwaltung oder in der Anwaltschaft.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt im Schwerpunkt das Tarifvertragsrecht samt der verfassungsrechtlichen Gewährleistung seiner Grundprinzipien, das sind Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie, sowie das flankierende Arbeitskampfrecht. Gegenstand sind dabei insbesondere die Rechtsnatur von Tarifverträgen, die Kennzeichen einer Tarifvertragspartei, die differenzierten Voraussetzungen der Geltung tariflicher Regelungen im Arbeitsverhältnis sowie die Wirksamkeitsvoraussetzungen von Tarifverträgen einschließlich der Aspekte Reichweite der Tarifmacht und Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien. Daneben wird das Betriebsverfassungsrecht behandelt, das Gewicht liegt hier auf den Grundzügen der betrieblichen Mitbestimmung und deren Verhältnis zur Tarifautonomie und zur Arbeitsvertragsfreiheit. Schließlich kommen die Besonderheiten des im Kollektivarbeitsrechts maßgeblichen arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens zur Sprache.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    210 Stunden
    7 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester  Schließen
    • 095421 Vorlesung
      Kollektivarbeitsrecht (Felix Hartmann, Florian Rödl)
      Zeit: Do 12:00-14:00, Fr 09:00-11:00 (Erster Termin: 19.10.2023)
      Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
    • 095422 Methodenkurs
      Kollektivarbeitsrecht (Natalie Stoffers)
      Zeit: Di 12:00-14:00 (Erster Termin: 24.10.2023)
      Ort: 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • SB-Modul Sozialversicherungsrecht

    0479aF3.7

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden erwerben einen Überblick in das System der Sozialversicherung sowie einen vertieften Einblick in dessen arbeitsnahe Zweige, das sind die Unfallversicherung, die Arbeitsförderung und die Rentenversicherung. Sie sind am Ende mit den Problemen vertraut, die sich bei der politischen Ausgestaltung dieser Zweige stellen, und sie können einschlägige Rechtsanwendungsfragen gehaltvoll erörtern und sachgerecht lösen, die sich im Zusammenhang mit Individualansprüchen gegen die Sozialversicherungsträger stellen.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studierenden eine Einordnung des Sozialversicherungsrechts in die sozialrechtlichen Gewährleistungen des Sozialstaats insgesamt. Es werden die Grundstrukturen aller Sozialversicherungszweige und auch die Grundzüge des Sozialprozessrechts vorgestellt. Eine eingehendere Darstellung der Rechtslage erfolgt für die Zweige der Unfallversicherung, der Arbeitsförderung und der Rentenversicherung. Im Unfallversicherungsrecht wird dessen Verzahnung mit dem bürgerlich-rechtlichen Deliktsrecht behandelt, im Recht der Arbeitsförderung wird kontrastierend die soziale Fürsorge durch das Arbeitslosengeld II beleuchtet, im Rentenversicherungsrecht kommen neben Arten und Berechnung der gesetzlichen Rente auch die komplementären Säulen der Alterssicherung zur Sprache, die betriebliche Altersvorsorge und die private Rentenversicherung.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    210 Stunden
    7 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester  Schließen
    • 095431 Vorlesung
      Sozialversicherungsrecht (Bernhard Hadank)
      Zeit: Do 16:00-20:00 (Erster Termin: 19.10.2023)
      Ort: 2216 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 095432 Methodenkurs
      Sozialversicherungsrecht (Christian Janssen)
      Zeit: Di 18:00-20:00 (Erster Termin: 24.10.2023)
      Ort: 2216 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

    0479aF4.2
  • SB-Modul Kriminologie

    0479aG1.7

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Durch die Auseinandersetzung mit empirisch-kriminologischen Fragestellungen können sich die künftig in den Bereichen der Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaft und der Forschung tätigen jungen Juristinnen und Juristen mit empirischen Seiten des „normativen“ Strafrechts beschäftigen und können dabei sich darstellende kriminologische Erkenntnisse interpretieren. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen kriminologischen Gutachten an- wenden.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zunächst den Gegenstand und die Aufgabe der Kriminologie sowie Theorien zur Erklärung von Kriminalität als Gesamterscheinung bzw. von der Straftat als Einzelerscheinung (kriminologische Theorien), hinzu tritt die Befassung mit Zusammenhängen strafrechtlicher Beurteilung von Geschehensabläufen. Letzteres er- fasst zum einen die Gesetzgebung auf den Gebieten des Straf- und Strafverfahrensrechts einschließlich des Ver- hältnisses von Straftatbeständen zu anderen Kontrollmechanismen sowie die Abläufe der Strafverfolgung (von der Anzeigeerstattung bis zur abschließenden Entscheidung). Außerdem werden Fragen der Kriminalphänomenologie und weitere Einzelaspekte (z. B. Täter-Opfer-Verhältnis, viktimologische Aspekte) thematisiert.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    210 Stunden
    7 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester  Schließen
    • 095511 Vorlesung
      Kriminologie (Klaus Hoffmann-Holland)
      Zeit: Di 12:00-14:00, Do 12:00-14:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 17.10.2023)
      Ort: I Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
    • 095512 Methodenkurs
      Kriminologie (Eva Tanz)
      Zeit: Mi 12:00-14:00 (Erster Termin: 18.10.2023)
      Ort: 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • SB-Modul Grundlagen und Spezialbereiche des Strafrechts

    0479aG5.7

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden können Kernfragen zu den Grundlagen des Strafrechts und seine verfassungsrechtlichen sowie internationalen Bezüge darstellen und interpretieren. Sie sind in der Lage, besondere Materien des Strafrechts, z.B. im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts, zu erkennen und einzuordnen. Sie können jeweils auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch klassifizieren und praxisorientiert lösen.

    Inhalte:

    Das Modul verbindet die Grundlagen des Strafrechts mit speziellen Bereichen der Strafrechtswissenschaft. Dabei werden philosophische, theoretische und systematische Grundfragen von Strafrecht und Strafe, auch in historischer, internationaler und rechtsvergleichender Perspektive, thematisiert ‒ speziell auch die tragenden Strukturen des allgemeinen Strafrechts (Kausalität und Zurechnung, Handeln und Unterlassen, Täterschaft und Teilnahme, Versuch, Rechtfertigung und Schuld). Vertieft behandelt werden gesellschaftlich besonders relevante Bereich des Strafrechts, z.B. das Wirtschaftsstrafrecht.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    210 Stunden
    7 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester  Schließen
  • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Strafrechtspflege und Kriminologie

    0479aG6.2
  • SB-Modul Öffentliches Wirtschaftsrecht

    0479aH1.7

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten wenden ihre im Rahmen der allgemeinen Lehrveranstaltungen zum Öffentlichen Recht erlangten Kenntnisse in einem besonders praxisrelevanten Teilgebiet des Öffentlichen Rechts an. Auf dieser Basis können sie aktuelle Rechtsprobleme des Öffentlichen Wirtschaftsrechts analysieren und einer sachgerechten Lösung zuführen. Schließlich vermögen die Studentinnen und Studenten die Auswirkungen zentraler Strukturelemente des Öffentlichen Rechts auf das Referenzgebiet des Öffentlichen Wirtschaftsrechts zu beurteilen. Insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Öffentlichen Wirtschaftsrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt neben den verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Rahmenbedingungen die besonders bedeutsamen verwaltungsrechtlichen Referenzgebiete des Öffentlichen Wirtschaftsrechts. Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen werden insbesondere die einschlägigen Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen untersucht sowie im Öffentlichen Wirtschaftsrecht besonders bedeutsame Grundrechte betrachtet. Auf verwaltungsrechtlicher Ebene werden nach einer Einführung in die Grundlagen des Verhältnisses von Staat und Wirtschaft mit dem Gewerbe-, Handwerks- und Gaststättenrecht Bereiche mit einer primär ordnungsrechtlichen Zielsetzung behandelt. Daran schließen sich Untersuchungen zur staatlichen Wirtschaftslenkung durch Subventionen und Beihilfen an. Zudem wird auch die Vergabe öffentlicher Aufträge behandelt. Es folgen Betrachtungen zum Staat als Marktteilnehmer. Überdies wird das Privatisierungsrecht dargestellt. Schließlich zeigt das Modul die Regulierung von Infrastrukturen auf.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    210 Stunden
    7 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester  Schließen
    • 095611 Vorlesung
      Öffentliches Wirtschaftsrecht (Thorsten Siegel)
      Zeit: Mo 16:00-18:00, Di 08:00-10:00 (Erster Termin: 16.10.2023)
      Ort: 2216 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 095612 Methodenkurs
      Öffentliches Wirtschaftsrecht (Finn Knoblauch)
      Zeit: Di 12:00-14:00 (Erster Termin: 24.10.2023)
      Ort: 4405 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • SB-Modul Deutsches und Europäisches Umweltrecht

    0479aH2.7

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die Grundstrukturen und Instrumente des Umweltrechts sowie die Grund- lagen der Bestimmungen ausgewählter umweltrechtlicher Fachgesetze veranschaulichen. Sie erkennen Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Ebenen der Umweltrechtsetzung und können umweltpolitische Problematiken beurteilen. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Deutschen und Europäischen Umweltrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten einen einführenden Überblick über die verfassungs-, europa- und völkerrechtlichen Grundlagen des Umweltrechts. Die Relevanz der Grundrechte für den Umweltschutz wird – unter Einbeziehung grundrechtsdogmatischer Besonderheiten – erläutert. Basierend auf einer abstrakten Auseinandersetzung mit den Grundstrukturen und -prinzipien des Umweltrechts sowie dem Spektrum umweltrechtlicher Handlungsinstrumente wird anhand konkreter fachgesetzlicher Vorgaben das Zusammenspiel insbesondere der europäischen und nationalen Umweltrechtsetzung verdeutlicht. Der Schwerpunkt liegt dabei im Bereich des Immissions- und Emissionsschutzrechts, aber auch Aspekte des Naturschutz-, Klimaschutz- und Energierechts werden behandelt. Zudem werden aktuelle Herausforderungen und Probleme von Umweltpolitik und Umweltrecht diskutiert.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    210 Stunden
    7 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester

    Schließen
    • 095621 Vorlesung
      Deutsches und Europäisches Umweltrecht (Christian Calliess, Moritz Reese, Frank Fellenberg)
      Zeit: Mo 13:00-16:00, Di 16:00-18:00 (Erster Termin: 16.10.2023)
      Ort: Mo 4404 Übungsraum, Di 3302/04 Übungsraum
    • 095622 Methodenkurs
      Deutsches und Europäisches Umweltrecht (Frank Fellenberg, Christian Calliess)
      Zeit: Do 13:15-16:00 (Erster Termin: 19.10.2023)
      Ort: 4405 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • SB-Modul Sozialversicherungsrecht, insbesondere Krankenversicherungsrecht

    0479aH3.7

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten erkennen die Grundstrukturen des Sozialversicherungsrechts sowie Gemeinsam- keiten und Unterschiede der Sozialversicherungszweige. Sie analysieren vielfältige Regelungsinstrumente vor allem der gesetzlichen Krankenversicherung und verstehen diese Sozialversicherung als wesentlichen Teil des dualen Krankenversicherungssystems. Insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentin- nen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Sozialversicherungsrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul beinhaltet zunächst eine Darstellung verfassungs- und europarechtlicher Grundlagen. Darauf folgt ein Überblick über die verschiedenen Sozialversicherungszweige: die gesetzliche Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung. Daran schließt sich die Darstellung gemeinsamer Vorschriften für die Sozialversicherung an. Wegen ihrer beson- deren juristischen und ökonomischen Bedeutung wird sodann die gesetzliche Krankenversicherung schwerpunkt- mäßig behandelt. Nach einer Abgrenzung zur privaten Krankenversicherung und Überlegungen zum dualen Krankenversicherungssystem werden insbesondere folgende Bereiche untersucht: versicherter Personenkreis, Mitgliedschafts- und Versicherungsverhältnis, Leistungsrecht, Leistungserbringungsrecht, Organisation der gesetzlichen Krankenkassen, Aufsicht über die Krankenkassen und ihre Verbände, Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung sowie Daten, Datenschutz und Datentransparenz.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    210 Stunden
    7 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester  Schließen
  • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Wirtschaft, Umwelt und Soziales

    0479aH4.2
  • SB-Modul Völkerrecht

    0479aI1.7

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die Völkerrechtsordnung vertieft darstellen und interpretieren. Zugleich können sich die Studentinnen und Studenten mit völkerrechtlichen Sachverhalten im Wege der Falllösung beschäftigen und diese rechtlich beurteilen. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Völkerrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul beschäftigt sich mit den Grundlagen des Völkerrechts sowie seinen wesentlichen Spezialgebieten. Zunächst bietet es eine Einführung in die Besonderheiten des Völkerrechts als Rechtsgebiet und behandelt seine Akteure, Quellen und Handlungsformen, die wesentlichen Prinzipien des Friedensvölkerrechts, des Rechts des bewaffneten Konfliktes, der internationalen Streitbeilegung und der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit sowie klassische Teilgebiete wie etwa das Gesandtschaftsrecht. Hierauf aufbauend werden vor allem Fragen der Rechtsstellung der Einzelnen und der Raumordnung vertieft, wobei Schwerpunkte in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Entwicklung liegen.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    210 Stunden
    7 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester  Schließen
    • 095711 Vorlesung
      Völkerrecht (Helmut Aust, Heike Krieger)
      Zeit: Mo 08:30-10:00, Do 08:30-10:00 (Erster Termin: 16.10.2023)
      Ort: 3302/04 Übungsraum (am 09.11.23 in R. 4403, am 13.11.23 in HFB/B)
    • 095712 Methodenkurs
      Völkerrecht (Prisca Feihle)
      Zeit: Mo 10:00-12:00 (Erster Termin: 16.10.2023)
      Ort: 3302/04 Übungsraum (am 13.11.23 in HFB/B)
  • SB-Modul Europarecht

    0479aI2.7

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten erweitern und vertiefen ihre europarechtlichen Kenntnisse, die sie im Modul „Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes“ erworben haben. Sie können auch komplexe Fälle aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht beurteilen, klassifizieren und entscheiden. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Europarechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul vertieft Fragen des europäischen Gemeinschaftsrechts und des Rechts der Europäischen Union. Besonderes Augenmerk wird auf ausgewählte Fragen des materiellen Europarechts gelegt. Hierzu zählen u. a. die Grundfreiheiten des Binnenmarktes, der Gehalt der Unionsbürgerschaft, ausgewählte Gemeinschaftspolitiken, wie z. B. die Wettbewerbspolitik, und Fragen der Außenbeziehungen der Gemeinschaft.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    210 Stunden
    7 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester  Schließen
    • 095721 Vorlesung
      Europarecht (Andreas Orator)
      Zeit: Mo 16:00-18:00, Mi 08:00-10:00 (Erster Termin: 16.10.2023)
      Ort: Online - zeitABhängig, 3302/04 Übungsraum (siehe Termindetails)
    • 095722 Methodenkurs
      Europarecht (Johannes Philipp Lindmeier)
      Zeit: Do 12:00-14:00 (Erster Termin: 26.10.2023)
      Ort: 4403 (Hörsaal) (Boltzmannstr. 3)
  • SB-Modul Rechtsvergleichung

    0479aI3.7

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Durch die Auseinandersetzung mit anderen Rechtstraditionen und den von diesen entwickelten Lösungen für typische gesellschaftliche Konflikte können die Studentinnen und Studenten diese vergleichen und gleichzeitig auch die ihnen vertrauten heimischen Rechtsfiguren und Lösungskonstruktionen besser einschätzen. Insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Rechtsvergleichen anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul beginnt mit einer Einführung in die rechtsvergleichende Methode und lenkt den Blick auf die Bedeutung der Rechtsvergleichung für die Rechtsvereinheitlichung, die Rechtsangleichung sowie für die (supra-)nationale Gesetzgebung. Ferner wird ein Überblick über die bedeutenden Rechtstraditionen der Welt gegeben. Den Schwerpunkt bildet dabei ein Vergleich der europäischen Deliktsrechte. Darüber hinaus wird der Vergleich der europäischen Vertragsrechtsgestaltungen schwerpunktmäßig behandelt, wobei auch die verschiedenen Vorschläge und Abkommen zur Rechtsvereinheitlichung, insbesondere das UN-Kaufrecht, einbezogen werden. Es werden in Fallübungen Sachverhalte aus dem Blickwinkel unterschiedlicher europäischer Rechtsordnungen bzw. des in Kraft befindlichen oder vorgeschlagenen Einheitsrechts gelöst und deren Gemeinsamkeiten, Unterschiede sowie rechtshistorische Hintergründe auf der Suche nach einer „optimalen Lösung“ analysiert.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    210 Stunden
    7 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester  Schließen
    • 095141 Vorlesung
      Rechtsvergleichung (Helmut Grothe, Bettina Rentsch)
      Zeit: Fr 14:00-16:00, Fr 16:00-18:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 27.10.2023)
      Ort: 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 095142 Methodenkurs
      Rechtsvergleichung (Juri Strauß)
      Zeit: Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 11.11.2023)
      Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
  • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Internationalisierung der Rechtsordnung

    0479aI4.2
  • SB-Modul Internationales Privatrecht

    0479aI5.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sind mit den Problemen vertraut, die entstehen, wenn ein Sachverhalt Bezugspunkte zu mehreren Rechtsordnungen aufweist, und können für diese selbstständig Lösungsschritte entwickeln. Die Studierenden können zudem das deutsche Internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (unter Einschluss europäischer Harmonisierungsbestrebungen) darstellen sowie divergierende ausländischer Rechtsfiguren und Wege zu deren Koordination mit dem deutschen Recht interpretieren. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Internationalen Privatrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt den "Allgemeinen Teil" des Internationalen Privatrechts und dessen Grundbegriffe wie Qualifikation, Rück- und Weiterverweisung und ordre public einschließlich der damit verbundenen methodischen Grundfragen. Ferner wird für die einzelnen Rechtsinstitute untersucht, anhand welcher Kriterien das anwendbare Recht zu ermitteln ist. Gegenstände sind neben dem internationalen Familien- und Erbrecht etwa das internationale Vertrags- und Sachenrecht sowie das Kollisionsrecht der außervertraglichen Schuldverhältnisse. Hinzu kommen Ausführungen zum internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht sowie eine Einführung in das Internationale Zivilverfahrensrecht. In Fallbesprechungen werden methodischen Grundfragen mit Aspekten des Internationalen Zivilverfahrensrechts, des allgemeinen und besonderen Teils des Internationalen Privatrechts verknüpft.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    210 Stunden
    7 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester  Schließen
    • 095151 Vorlesung
      Internationales Privatrecht (Helmut Grothe)
      Zeit: Do 14:00-16:00, Fr 12:00-14:00 (Erster Termin: 26.10.2023)
      Ort: 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 095152 Methodenkurs
      Internationales Privatrecht (Tobias Wende)
      Zeit: Mo 12:00-14:00 (Erster Termin: 30.10.2023)
      Ort: 2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • Vertiefung Bürgerliches Recht I

    0479aJ1.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können komplexe Rechtsfälle in den unter Inhalten benannten Rechtsbereichen klassifizieren, erklären und entscheiden.

    Inhalte:

    Rechtsgeschäftslehre (Willenserklärungen, Vertragsschluss, Wirksamkeitshindernisse, Willensmängel, Stellvertretung); Allgemeines Schuldrecht (Schadenersatzrecht, Unmöglichkeit der Leistung, Verzug der Leistung, Annahmeverzug, Wegfall der Geschäftsgrundlage, Rücktritt vom Vertrag, Kündigung von Dauerschuldverhältnissen, vorvertragliche Pflichtverletzungen); Vertragliche Schuldverhältnisse (Kaufvertrag, Darlehnsvertrag, Schenkung, Mietvertrag, Leihe, Dienstvertrag, Werkvertrag´; Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag); Außervertragliche Schuldverhältnisse (Geschäftsführung ohne Auftrag, Deliktische Haftung, bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Verträgen)

    Lehr- und Lernformen

    Repetitorium
    Klausurübung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    keine

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    Jedes Wintersemester Schließen
  • Vertiefung Strafrecht I

    0479aJ1.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können komplexe Rechtsfälle in den unter Inhalten benannten Rechtsbereichen klassifizieren, erklären und entscheiden.

    Inhalte:

    Vertiefung der Nichtvermögensdelikte (Straftaten gegen das (werdende) Leben wie Tötungsdelikte, Schwangerschaftsabbruch und Aussetzung; Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit; Straftaten gegen die persönliche Freiheit; Hausfriedensbruch; Delikte gegen den persönlichen Lebensbereich; Beleidigungsdelikte; Urkundendelikte, Aussagedelikte, Rechtspflegedelikte, Verkehrsstraftaten; Amtsdelikte) und Vermögensdelikte (Diebstahl und Unterschlagung; Raub, Räuberischer Diebstahl und Erpressung; Betrug und betrugsähnliche Straftaten; Untreue und untreuähnliche Straftaten; Anschlussstraftaten; Sachbeschädigung; sonstige Straftaten gegen das Vermögen)

    Lehr- und Lernformen

    Repetitorium
    Klausurübung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    keine

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    Jedes Wintersemester Schließen
  • Vertiefung Öffentliches Recht I

    0479aJ1.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können komplexe Rechtsfälle in den unter Inhalten benannten Rechtsbereichen klassifizieren, erklären und entscheiden.

    Inhalte:

    Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht. Gelehrt werden die examensrelevanten (vgl. § 3 JAO Berlin) Materien des Allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere also die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Besonderes Gewicht wird auf die Handlungsform „Verwaltungsakt“ und dessen gerichtliche Überprüfbarkeit gelegt.

    Lehr- und Lernformen

    Repetitorium
    Klausurübung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    keine

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    Jedes Wintersemester Schließen
  • Selbststudium Bürgerliches Recht

    0479aJ1.33

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können komplexe Rechtsfälle in den unter Inhalten benannten Rechtsbereichen klassifizieren, erklären und entscheiden.

    Inhalte:

    Pflichtfachstoff gemäß § 3 der Berliner Juristenausbildungsordnung - JAO zur Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung

    Lehr- und Lernformen

    Problemorientiertes Lernen

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    keine

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester  Schließen
  • Selbststudium Strafrecht

    0479aJ1.34

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können komplexe Rechtsfälle in den unter Inhalten benannten Rechtsbereichen klassifizieren, erklären und entscheiden.

    Inhalte:

    Pflichtfachstoff gemäß § 3 der Berliner Juristenausbildungsordnung - JAO zur Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung.

    Lehr- und Lernformen

    Problemorientiertes Lernen

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    keine

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester  Schließen
  • Selbststudium Öffentliches Recht

    0479aJ1.35

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können komplexe Rechtsfälle in den unter Inhalten benannten Rechtsbereichen klassifizieren, erklären und entscheiden.

    Inhalte:

    Pflichtfachstoff gemäß § 3 der Berliner Juristenausbildungsordnung - JAO zur Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung.

    Lehr- und Lernformen

    Problemorientiertes Lernen

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    keine

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester  Schließen
  • Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz A

    0479aK1.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten besitzen Sprachfähigkeiten auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Sie können sich einfach und zusammenhängend im Rahmen rechtswissenschaftlicher/juristischer Kontexte äußern sowie kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

    Inhalte:

    Die Studentinnen und Studenten können zwischen einem rechtswissenschaftlichen Sprachkurs oder einer fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung wählen. Diese werden regelmäßig angeboten, bitte beachten Sie das Vorlesungsverzeichnis für das jeweilige Semester. Der Nachweis der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz gemäß § 5 a Abs. 2 Satz 2 DRiG in Verbindung mit § 5 Abs. 3 JAG, der spätestens vor dem Ablegen der letzten universitären Prüfungsleistung gegenüber der Universität nachzuweisen ist, kann im Rahmen dieses Moduls erworben werden.

    Lehr- und Lernformen

    Sprachpraktische Übung

    Modulprüfung

    Klausur (120 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    englisch, französisch oder spanisch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Semester Schließen
  • Simulation von Entscheidungsfindungsprozessen

    0479aK1.4

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können Verhandlungsstrategien anwenden, mit Geschäftsordnungen praktisch umgehen sowie in der freien Rede rhetorische und kommunikative Techniken anwenden. Im Falle der Model European Union (MEU) und dem Model United Nations (MUN) können die Studentinnen und Studenten zusätzlich anhand eigener Recherchen und kritischer Informationsanalyse gemeinsam mit anderen Lösungsansätze für Konfliktsituationen entwickeln und anwenden.
    Im Falle der unten gelisteten Moot Courts können die Studentinnen und Studenten zusätzlich komplexe juristische Fälle durchdringen, eigene Rechtsstandpunkte entwickeln und diese in schriftlicher und mündlicher Form überzeugend und prozesstaktisch geschickt darstellen.

    Inhalte:

    Es werden dabei insbesondere die Themen Model European Union (MEU), Model United Nations (MUN), Philip C. Jessup International Law Court, European Law Moot Court Competition, Willem C. Vis International Commercial Arbitrations Moot Court angeboten. Welche der Veranstaltungen jeweils angeboten werden, wird im elektronischen Vorlesungsverzeichnis bekannt gemacht. Bitte beachten Sie frühzeitig die jeweiligen Anmelde- und Bewerbungsfristen zu den thematischen Veranstaltungen! Der Nachweis des Erwerbs von Schlüsselqualifikationen ist gemäß § 5 a Abs. 3 Satz 2 DRiG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Ziff. 6 JAG Zulassungsvoraussetzung für die Pflichtfachprüfung im Rahmen der ersten juristischen Prüfung und kann im Rahmen dieses Moduls erworben werden.

    Lehr- und Lernformen

    Projektseminar

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    englisch, deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja, für Teilnahmebescheinigung

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    zwei Semester

    Häufigkeit des Angebots

    Wintersemester Schließen
  • Schlüsselqualfikation A

    0479aK1.5

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können je nach angebotener Veranstaltung Techniken aus den Bereichen Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre, Kommunikationsfähigkeit sowie und Gender- und Diversity-Kompetenzen praktisch anwenden.

    Inhalte:

    Welche Veranstaltungen zum Erwerb von Schlüsselqualifikation führen können, wird von Semester zu Semester im elektronischen Vorlesungsverzeichnis bekannt gemacht. Der Nachweis des Erwerbs von Schlüsselqualifikationen ist gemäß § 5 a Abs. 3 Satz 1 DRiG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Ziffer 6 JAG Zulassungsvoraussetzung für die Pflichtfachprüfung im Rahmen der ersten juristischen Prüfung und kann im Rahmen dieses Moduls erworben werden.

    Lehr- und Lernformen

    Übung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    in der Regel deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja, für Teilnahmebescheinigung

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Semester Schließen
  • Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz B

    0479aK1.6

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten besitzen Sprachfähigkeiten auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Sie können sich einfach und zusammenhängend im Rahmen rechtswissenschaftlicher/juristischer Kontexte äußern sowie kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

    Inhalte:

    Die Studentinnen und Studenten können zwischen einem rechtswissenschaftlichen Sprachkurs oder einer fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung wählen. Diese werden regelmäßig angeboten, bitte beachten Sie das Vorlesungsverzeichnis für das jeweilige Semester. Der Nachweis der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz gemäß § 5 a Abs. 2 Satz 2 DRiG in Verbindung mit § 5 Abs. 3 JAG, der spätestens vor dem Ablegen der letzten universitären Prüfungsleistung gegenüber der Universität nachzuweisen ist, kann im Rahmen dieses Moduls erworben werden.

    Lehr- und Lernformen

    Sprachpraktische Übung

    Modulprüfung

    Klausur (120 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    englisch, französisch oder spanisch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Semester Schließen
  • Schlüsselqualifikation B

    0479aK1.7

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können je nach angebotener Veranstaltung Techniken aus den Bereichen Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre, Kommunikationsfähigkeit sowie und Gender- und Diversity-Kompetenzen praktisch anwenden.

    Inhalte:

    Welche Veranstaltungen zum Erwerb von Schlüsselqualifikation führen können, wird von Semester zu Semester im elektronischen Vorlesungsverzeichnis bekannt gemacht. Der Nachweis des Erwerbs von Schlüsselqualifikationen ist gemäß § 5 a Abs. 3 Satz 1 DRiG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Ziffer 6 JAG Zulassungsvoraussetzung für die Pflichtfachprüfung im Rahmen der ersten juristischen Prüfung und kann im Rahmen dieses Moduls erworben werden.

    Lehr- und Lernformen

    Übung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    in der Regel deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja, für Teilnahmebescheinigung

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Semester Schließen
    • Zwischenprüfung 0479aA1.10
    • Allgemeines Schuldrecht 0479aA1.5
    • Grund- und Menschenrechte 0479aA1.6
    • Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte 0479aA1.7
    • Rechtstheorie - Grundlagen 0479aA1.8
    • Fakultatives Lehrangebot im Einführungsbereich 0479aA1.9
    • Fakultatives Lehrangebot im Aufbaubereich 0479aB1.11
    • Sachenrecht 0479aB1.5
    • Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts 0479aB1.6
    • Materien des Besonderen Verwaltungsrechts 0479aB1.7
    • Römische Rechtsgeschichte mit Vorlesung 0479aC1.1
    • Abschlussmodul Römische Rechtsgeschichte mit Kolloquium 0479aC1.2
    • Römische Rechtsgeschichte mit Methodenkurs 0479aC1.3
    • Abschlussmodul Römische Rechtsgeschichte mit Übung 0479aC1.4
    • Abschlussmodul Römische Rechtsgeschichte A 0479aC1.8
    • Abschlussmodul Römische Rechtsgeschichte B 0479aC1.9
    • Deutsche Rechtsgeschichte mit Vorlesung 0479aC2.1
    • Abschlussmodul Deutsche Rechtsgeschichte mit Kolloquium 0479aC2.2
    • Deutsche Rechtsgeschichte mit Methodenkurs 0479aC2.3
    • Abschlussmodul Deutsche Rechtsgeschichte mit Übung 0479aC2.4
    • Abschlussmodul Deutsche Rechtsgeschichte A 0479aC2.8
    • Abschlussmodul Deutsche Rechtsgeschichte B 0479aC2.9
    • Rechtstheorie mit Vorlesung 0479aC3.1
    • Abschlussmodul Rechtstheorie mit Kolloquium 0479aC3.2
    • Rechtstheorie mit Methodenkurs 0479aC3.3
    • Abschlussmodul Rechtstheorie mit Übung 0479aC3.4
    • Abschlussmodul Rechtstheorie A 0479aC3.8
    • Abschlussmodul Rechtstheorie B 0479aC3.9
    • Rechtsvergleichung mit Vorlesung 0479aC4.1
    • Abschlussmodul Rechtsvergleichung mit Kolloquium 0479aC4.2
    • Rechtsvergleichung mit Methodenkurs 0479aC4.3
    • Abschlussmodul Rechtsvergleichung mit Übung 0479aC4.4
    • Abschlussmodul Rechtsvergleichung A 0479aC4.8
    • Abschlussmodul Rechtsvergleichung B 0479aC4.9
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Grundlagen des Rechts 0479aC5.1
    • Abschlussmodul Internationales Privatrecht A 0479aC6.2
    • Abschlussmodul Internationales Privatrecht B 0479aC6.3
    • Deutsches und Europäisches Verbraucherprivatrecht mit Vorlesung 0479aD1.1
    • Abschlussmodul Deutsches und Europäisches Verbraucherprivatrecht mit Kolloquium 0479aD1.2
    • Deutsches und Europäisches Verbraucherprivatrecht mit Methodenkurs 0479aD1.3
    • Abschlussmodul Deutsches und Europäisches Verbraucherprivatrecht mit Übung 0479aD1.4
    • Abschlussmodul Deutsches und Europäisches Verbraucherprivatrecht A 0479aD1.8
    • Abschlussmodul Deutsches und Europäisches Verbraucherprivatrecht B 0479aD1.9
    • Privatversicherungsrecht mit Vorlesung 0479aD2.1
    • Abschlussmodul Privatversicherungsrecht mit Kolloquium 0479aD2.2
    • Privatversicherungsrecht mit Methodenkurs 0479aD2.3
    • Abschlussmodul Privatversicherungsrecht mit Übung 0479aD2.4
    • Abschlussmodul Privatversicherungsrecht A 0479aD2.8
    • Abschlussmodul Privatversicherungsrecht B 0479aD2.9
    • Internationales Privatrecht mit Vorlesung 0479aD3.1
    • Abschlussmodul Internationales Privatrecht mit Kolloquium 0479aD3.2
    • Internationales Privatrecht mit Methodenkurs 0479aD3.3
    • Abschlussmodul Internationales Privatrecht mit Übung 0479aD3.4
    • Abschlussmodul Internationales Privatrecht A 0479aD3.8
    • Abschlussmodul Internationales Privatrecht B 0479aD3.9
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Verbraucherprivatrecht, Privatversicherungsrecht und Internationales Privatrecht 0479aD4.1
    • Wettbewerbs- und Regulierungsrecht mit Vorlesung 0479aE1.1
    • Abschlussmodul Wettbewerbs- und Regulierungsrecht mit Kolloquium 0479aE1.2
    • Wettbewerbs- und Regulierungsrecht mit Methodenkurs 0479aE1.3
    • Abschlussmodul Wettbewerbs- und Regulierungsrecht mit Übung 0479aE1.4
    • Abschlussmodul Wettbewerbs- und Regulierungsrecht A 0479aE1.8
    • Abschlussmodul Wettbewerbs- und Regulierungsrecht B 0479aE1.9
    • Immaterialgüterrecht und gewerblicher Rechtsschutz mit Vorlesung 0479aE2.1
    • Abschlussmodul Immaterialgüterrecht und gewerblicher Rechtsschutz mit Kolloquium 0479aE2.2
    • Immaterialgüterrecht und gewerblicher Rechtsschutz mit Methodenkurs 0479aE2.3
    • Abschlussmodul Immaterialgüterrecht und gewerblicher Rechtsschutz mit Übung 0479aE2.4
    • Abschlussmodul Immaterialgüterrecht A 0479aE2.8
    • Abschlussmodul Immaterialgüterrecht B 0479aE2.9
    • Gesellschaftsrecht mit Vorlesung 0479aE3.1
    • Abschlussmodul Gesellschaftsrecht mit Kolloquium 0479aE3.2
    • Gesellschaftsrecht mit Methodenkurs 0479aE3.3
    • Abschlussmodul Gesellschaftsrecht mit Übung 0479aE3.4
    • Abschlussmodul Gesellschaftsrecht A 0479aE3.8
    • Abschlussmodul Gesellschaftsrecht B 0479aE3.9
    • Konzern- und Umwandlungsrecht mit Vorlesung 0479aE4.1
    • Abschlussmodul Konzern- und Umwandlungsrecht mit Kolloquium 0479aE4.2
    • Konzern- und Umwandlungsrecht mit Methodenkurs 0479aE4.3
    • Abschlussmodul Konzern- und Umwandlungsrecht mit Übung 0479aE4.4
    • SB-Modul Konzern- und Umwandlungsrecht 0479aE4.7
    • Abschlussmodul Konzern- und Umwandlungsrecht A 0479aE4.8
    • Abschlussmodul Konzern- und Umwandlungsrecht B 0479aE4.9
    • Allgemeines Steuerrecht mit Vorlesung 0479aE5.1
    • Abschlussmodul Allgemeines Steuerrecht mit Kolloquium 0479aE5.2
    • Allgemeines Steuerrecht mit Methodenkurs 0479aE5.3
    • Abschlussmodul Allgemeines Steuerrecht mit Übung 0479aE5.4
    • Abschlussmodul Allgemeines Steuerrecht A 0479aE5.8
    • Abschlussmodul Allgemeines Steuerrecht B 0479aE5.9
    • Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht mit Vorlesung 0479aE6.1
    • Abschlussmodul Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht mit Kolloquium 0479aE6.2
    • Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht mit Methodenkurs 0479aE6.3
    • Abschlussmodul Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht mit Übung 0479aE6.4
    • Abschlussmodul Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht A 0479aE6.8
    • Abschlussmodul Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht B 0479aE6.9
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Unternehmens-, Wirtschafts- und Steuerrecht 0479aE7.1
    • Individualarbeitsrecht mit Vorlesung 0479aF1.1
    • Abschlussmodul Individualarbeitsrecht mit Kolloquium 0479aF1.2
    • Individualarbeitsrecht mit Methodenkurs 0479aF1.3
    • Abschlussmodul Individualarbeitsrecht mit Übung 0479aF1.4
    • Abschlussmodul Individualarbeitsrecht A 0479aF1.8
    • Abschlussmodul Individualarbeitsrecht B 0479aF1.9
    • Kollektivarbeitsrecht mit Vorlesung 0479aF2.1
    • Abschlussmodul Kollektivarbeitsrecht mit Kolloquium 0479aF2.2
    • Kollektivarbeitsrecht mit Methodenkurs 0479aF2.3
    • Abschlussmodul Kollektivarbeitsrecht mit Übung 0479aF2.4
    • Abschlussmodul Kollektivarbeitsrecht A 0479aF2.8
    • Abschlussmodul Kollektivarbeitsrecht B 0479aF2.9
    • Sozialversicherungsrecht mit Vorlesung 0479aF3.1
    • Abschlussmodul Sozialversicherungsrecht mit Kolloquium 0479aF3.2
    • Sozialversicherungsrecht mit Methodenkurs 0479aF3.3
    • Abschlussmodul Sozialversicherungsrecht mit Übung 0479aF3.4
    • Abschlussmodul Sozialversicherungsrecht A 0479aF3.8
    • Abschlussmodul Sozialversicherungsrecht B 0479aF3.9
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Arbeits- und Sozialversicherungsrecht 0479aF4.1
    • Kriminologie mit Vorlesung 0479aG1.1
    • Abschlussmodul Kriminologie mit Kolloquium 0479aG1.2
    • Kriminologie mit Methodenkurs 0479aG1.3
    • Abschlussmodul Kriminologie mit Übung 0479aG1.4
    • Abschlussmodul Kriminologie A 0479aG1.8
    • Abschlussmodul Kriminologie B 0479aG1.9
    • Grundlagen des Strafrechts und Wirtschafts- bzw. Umweltstrafrecht mit Vorlesung 0479aG2.1
    • Abschlussmodul Grundlagen des Strafrechts und Wirtschafts- bzw. Umweltstrafrecht mit Kolloquium 0479aG2.2
    • Grundlagen des Strafrechts und Wirtschafts- bzw. Umweltstrafrecht mit Methodenkurs 0479aG2.3
    • Abschlussmodul Grundlagen des Strafrechts und Wirtschafts- bzw. Umweltstrafrecht mit Übung 0479aG2.4
    • Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht mit Vorlesung 0479aG3.1
    • Abschlussmodul Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht mit Kolloquium 0479aG3.2
    • Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht mit Methodenkurs 0479aG3.3
    • Abschlussmodul Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht mit Übung 0479aG3.4
    • Sanktionenrecht und Strafvollzugsrecht mit Vorlesung 0479aG4.1
    • Abschlussmodul Sanktionenrecht und Strafvollzugsrecht mit Kolloquium 0479aG4.2
    • Sanktionenrecht und Strafvollzugsrecht mit Methodenkurs 0479aG4.3
    • Abschlussmodul Sanktionenrecht und Strafvollzugsrecht mit Übung 0479aG4.4
    • SB-Modul Strafverfahren, Sanktionen und Vollzug 0479aG4.7
    • Abschlussmodul Strafverfahren, Sanktionen und Vollzug A 0479aG4.8
    • Abschlussmodul Strafverfahren, Sanktionen und Vollzug B 0479aG4.9
    • Grundlagen des Strafrechts und Sanktionenrecht mit Vorlesung 0479aG5.1
    • Abschlussmodul Grundlagen des Strafrechts und Sanktionenrecht mit Kolloquium 0479aG5.2
    • Grundlagen des Strafrechts und Sanktionenrecht mit Methodenkurs 0479aG5.3
    • Abschlussmodul Grundlagen des Strafrechts und Sanktionenrecht mit Übung 0479aG5.4
    • Abschlussmodul Grundlagen und Spezialbereiche des Strafrechts A 0479aG5.8
    • Abschlussmodul Grundlagen und Spezialbereiche des Strafrechts B 0479aG5.9
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Strafrechtspflege und Kriminologie 0479aG6.1
    • Öffentliches Wirtschaftsrecht mit Vorlesung 0479aH1.1
    • Abschlussmodul Öffentliches Wirtschaftsrecht mit Kolloquium 0479aH1.2
    • Öffentliches Wirtschaftsrecht mit Methodenkurs 0479aH1.3
    • Abschlussmodul Öffentliches Wirtschaftsrecht mit Übung 0479aH1.4
    • Abschlussmodul Öffentliches Wirtschaftsrecht A 0479aH1.8
    • Abschlussmodul Öffentliches Wirtschaftsrecht B 0479aH1.9
    • Deutsches und Europäisches Umweltrecht mit Vorlesung 0479aH2.1
    • Abschlussmodul Deutsches und Europäisches Umweltrecht mit Kolloquium 0479aH2.2
    • Deutsches und Europäisches Umweltrecht mit Methodenkurs 0479aH2.3
    • Abschlussmodul Deutsches und Europäisches Umweltrecht mit Übung 0479aH2.4
    • Abschlussmodul Deutsches und Europäisches Umweltrecht A 0479aH2.8
    • Abschlussmodul Deutsches und Europäisches Umweltrecht B 0479aH2.9
    • Sozialversicherungsrecht, insbesondere Krankenversicherungsrecht mit Vorlesung 0479aH3.1
    • Abschlussmodul Sozialversicherungsrecht, insbesondere Krankenversicherungsrecht mit Kolloquium 0479aH3.2
    • Sozialversicherungsrecht, insbesondere Krankenversicherungsrecht mit Methodenkurs 0479aH3.3
    • Abschlussmodul Sozialversicherungsrecht, insbesondere Krankenversicherungsrecht mit Übung 0479aH3.4
    • Abschlussmodul Sozialversicherungsrecht, insbesondere Krankenversicherungsrecht A 0479aH3.8
    • Abschlussmodul Sozialversicherungsrecht, insbesondere Krankenversicherungsrecht B 0479aH3.9
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Wirtschaft, Umwelt und Soziales 0479aH4.1
    • Völkerrecht mit Vorlesung 0479aI1.1
    • Abschlussmodul Völkerrecht mit Kolloquium 0479aI1.2
    • Völkerrecht mit Methodenkurs 0479aI1.3
    • Abschlussmodul Völkerrecht mit Übung 0479aI1.4
    • Abschlussmodul Völkerrecht A 0479aI1.8
    • Abschlussmodul Völkerrecht B 0479aI1.9
    • Europarecht mit Vorlesung 0479aI2.1
    • Abschlussmodul Europarecht mit Kolloquium 0479aI2.2
    • Europarecht mit Methodenkurs 0479aI2.3
    • Abschlussmodul Europarecht mit Übung 0479aI2.4
    • Abschlussmodul Europarecht A 0479aI2.8
    • Abschlussmodul Europarecht B 0479aI2.9
    • Rechtsvergleichung mit Vorlesung 0479aI3.1
    • Abschlussmodul Rechtsvergleichung mit Kolloquium 0479aI3.2
    • Rechtsvergleichung mit Methodenkurs 0479aI3.3
    • Abschlussmodul Rechtsvergleichung mit Übung 0479aI3.4
    • Abschlussmodul Rechtsvergleichung A 0479aI3.8
    • Abschlussmodul Rechtsvergleichung B 0479aI3.9
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Iternationalisierung der Rechtsordnung 0479aI4.1
    • Abschlussmodul Internationales Privatrecht A 0479aI5.2
    • Abschlussmodul Internationales Privatrecht B 0479aI5.3
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 4 0479aJ1.10
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 5 0479aJ1.11
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 6 0479aJ1.12
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 7 0479aJ1.13
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 8 0479aJ1.14
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 9 0479aJ1.15
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    • Study Program for Themis & Overseas - Module 2 0479aJ1.20
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    • Study Program for Themis & Overseas - Module 5 0479aJ1.23
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    • Study Program for Themis & Overseas - Module 7 0479aJ1.25
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    • Study Program for Themis & Overseas - Module 12 0479aJ1.30
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 13 0479aJ1.31
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 14 0479aJ1.32
    • Vertiefung Bürgerliches Recht II 0479aJ1.4
    • Vertiefung Strafrecht II 0479aJ1.5
    • Vertiefung Öffentliches Recht II 0479aJ1.6
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 1 0479aJ1.7
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    • Study Program for Themis & Overseas - Module 3 0479aJ1.9
    • Berufspraktikum A 0479aK1.1
    • Berufspraktikum B 0479aK1.2
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