WiSe 14/15  
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Lehrveranstaltung

WiSe 14/15: Rechtswissenschaft

Rechtswissenschaft (StO/PO 2007)

E15a
Liebe Studierende!
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  • Europäische Rechtsgeschichte

    E15aB1.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    Keine

    Inhalte:

    Das Modul bietet einen umfassenden, wenn auch kursorischen Einblick in die Europäische Rechtsgeschichte. Schwerpunkte sind das Römische Recht und die deutsche Rechts- und Verfassungsgeschichte. Das Römische Recht behandelt die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen des Rechts ebenso wie grundlegende Elemente des römischen Privatrechts einschließlich ihrer Wirkungen auf das geltende Recht die Rezeptionsgeschichte mit ihren europäischen Folgen. Bezüglich der deutschen Rechts- und Verfassungsgeschichte wird ein punktuell vertiefter Überblick über die Rechtsgeschichte mit einem kurzen Überblick über die fränkische Zeit, im Übrigen ab dem 12. Jahrhundert bis zum Jahr 1990 gegeben.
    In den Lektürekursen steht die für die Exegese charakteristische Beschäftigung mit den Quellentexten im Vordergrund.

    Qualifikationsziele:

    Die Auseinandersetzung mit historischen Erscheinungsformen des Rechts soll das Bewusstsein für die Kontinuität oder den Wandel der Fragestellungen schärfen, die Grundlagen der eigenen Rechtsordnung sichtbar machen und die Einbettung unseres Rechts in einen europäischen Zusammenhang erkennen lassen. Die Vertiefung in der Exegese soll den kritischen Umgang mit den Quellen fördern und einen wissenschaftlichen Zugang zum Recht ermöglichen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Lektürenkurs

    Modulprüfung:

    • Abschlussklausur (4 Std.) Römisches Recht
    • Abschlussklausur (4 Std.) Deutsche Rechts- und Verfassungsgeschichte

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lektüre von Primärtexten und Gruppendiskussionen

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
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