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Lehrveranstaltung

SoSe 13: Rechtswissenschaft

Rechtswissenschaft (StO/PO 2007)

E15a
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  • Methodenlehre

    E15aB2.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    Keine

    Inhalte:

    Das Modul führt in die juristische Methodenlehre ein. Es geht insbesondere um die systematische Darstellung der Suche nach Methoden rechtlicher Entscheidungsbegründungen. Dabei spielen z. B. die Abgrenzung von Entscheidungsgründen und Entscheidungsbegründungen, die "Subsumtion", Ziele und Methoden der Auslegung von Rechtsgrundsätzen sowie juristische Schlusstechniken eine bedeutende Rolle.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sollen befähigt werden, juristische Methoden der Auslegung und Argumentationsstrukturen anzuwenden. Die Kommunikationsfähigkeit, die Fähigkeit zur Strukturierung komplexer Probleme sowie der Gerechtigkeitssinn der Studierenden sollen geschärft werden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Lektürekurs

    Modulprüfung:

    • Abschlussklausur (4 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lektüre von Primärtexten und Gruppendiskussionen

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes Sommersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Rechtsphilosophie

    E15aB4.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    Keine

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studierenden einen einführenden Überblick über zentrale Probleme der Rechts- und Staatsphilosophie. Behandelt werden rechtsphilosophische Themen wie beispielsweise Norm und Faktum, Rechtsquellen, Apriorität und Geschichtlichkeit des Rechts, Naturrecht und positives Recht, Recht, Sittlichkeit und Moral, Rechtssystem, Einheit der Rechtsordnung, Menschenrechte, Gerechtigkeit, Staat und Gesellschaft, Rechtsstaat, Staatsformen, Rechtsgeltung und -wirksamkeit sowie Rechtsgestaltung. Diese werden entweder systematisch oder exemplarisch anhand ausgewählter klassischer rechtsphilosophischer Texte erörtert.

    Qualifikationsziele:

    Durch das Modul sollen den Studierenden die Grundzüge der Rechts- und Staatsphilosophie vermittelt werden. Die Studierenden sollen dabei lernen, auch in Zeiten weitgehender Spezialisierung die allgemeinen Grundlagen der Rechtsordnung zu reflektieren. Speziell durch den Lektürekurs sollen die Studierenden an das eigenständige Arbeiten mit philosophischen Texten herangeführt werden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Lektürekurs

    Modulprüfung:

    • Abschlussklausur (4 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lektüre von Primärtexten und Gruppendiskussionen

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes Sommersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
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