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Lehrveranstaltung

SoSe 13: Rechtswissenschaft

Rechtswissenschaft (StO/PO 2007)

E15a
Liebe Studierende! Im Vorlesungsverzeichnis können Änderungen bzw. Ergänzungen bis zum Anfang der Vorlesungszeit vorgenommen werden. Wir empfehlen Ihnen, die Termin- sowie Raumangaben zu Ihren Lehrveranstaltungen kurz vor dem Vorlesungsbeginn noch ein Mal zu überprüfen.

Ihr Studien- und Prüfungsbüro

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  • Schlüsselqualifikationen

    E15aD1.1

    Schlüsselqualifikationen

    gemäß § 5 a Abs. 3 S. 1 DRiG

    Schlüsselqualifikationen sind laut DRiG: Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit.

    Der Erwerb eines Leistungsnachweises "Schlüsselqualifikation" ist unter anderem Zulassungsvoraussetzung für die Pflichtfachprüfung im Rahmen der ersten juristischen Prüfung; vgl. § 6 Abs. 1 Ziffer 6 JAG!

    Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zum Erwerb einer Schlüsselqualifikation kann in Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 2 SWS (30 Std.), in denen die in § 5a Abs. 3 S. 1 DRiG beispielhaft genannten Schlüsselqualifikationen oder gleichwertige Qualifikationen vermittelt werden und die durch aktive Teilnahme der Studierenden gekennzeichnet sind, erworben werden.

    Welche Veranstaltungen zum Erwerb von Schlüsselqualifikation führen können, wird von Semester zu Semester im elektronischen Vorlesungsverzeichnis bekannt gemacht.

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    Modul ohne Lehrangebot
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