WiSe 14/15: Rechtswissenschaft
Rechtswissenschaft (StO/PO 2007)
E15a
Liebe Studierende!
Bei dem nachstehenden Vorlesungsverzeichnis handelt es sich um eine vorläufige Version. Einige Lehrveranstaltungen können in andere Räume verlegt werden. Weiterhin können sich die Termine einzelner Lehrveranstaltungen ändern. Bitte überprüfen Sie zum Beginn der Vorlesungszeit noch einmal die zugeteilten Räumlichkeiten sowie die Termine der Veranstaltungen im Vorlesungsverzeichnis. Schließen
Bei dem nachstehenden Vorlesungsverzeichnis handelt es sich um eine vorläufige Version. Einige Lehrveranstaltungen können in andere Räume verlegt werden. Weiterhin können sich die Termine einzelner Lehrveranstaltungen ändern. Bitte überprüfen Sie zum Beginn der Vorlesungszeit noch einmal die zugeteilten Räumlichkeiten sowie die Termine der Veranstaltungen im Vorlesungsverzeichnis. Schließen
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Strafverfahrensrecht
E15aE3.1Zugangsvoraussetzungen:
KeineInhalte:
Das Modul Strafverfahrensrecht hat die Grundlagen des rechtsstaatlichen Strafverfahrens und der deutschen Strafprozessordnung zum Inhalt. Schwerpunkte sind die Verfahrensgrundsätze und Prozessmaximen, der allgemeine Gang des Strafverfahrens, die Rechtsstellung und die Aufgaben der wesentlichen Verfahrensbeteiligten, insbesondere die der Strafverfolgungsorgane und die des Strafverteidigers, die strafprozessualen Zwangsmittel und Grundrechtseingriffe, das Beweisrecht und Fragen der Rechtskraft. Dabei werden aktuelle Rechtsprechung, anwaltliche Praxis und Einflüsse der Europäisierung berücksichtigt.Qualifikationsziele:
Im Modul sollen die Studierenden ein Verständnis für das rechtsstaatliche und liberale Strafverfahrensrecht entwickeln und einen ersten Einblick in die Funktion der Verfahrensbeteiligten gewinnen. Die Studierenden sollen dabei sowohl im Hinblick auf den juristischen Vorbereitungsdienst als auch auf die spätere praktische Tätigkeit für die rechtsstaatlichen Grundlagen einer effektiven Strafrechtspflege sensibilisiert werden, die häufig in Konflikt zu den individuellen Interessen des Betroffenen stehen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
Modulprüfung:
- Abschlussklausur (4 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen, Kurzvorträge und Teilnahme an simulierten HauptverhandlungenDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes Wintersemester Schließen -
Übung im Strafrecht
E15aE3.2Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft .Inhalte:
In dem Modul wird die Technik der Fallbearbeitung anhand von Klausurfällen trainiert. Dabei wird Kenntnis des Stoffes aus den Modulen "Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person", "Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte" sowie "Vermögensdelikte und weitere ausgewählte Delikte" vorausgesetzt. Dieser Stoff bildet auch den Schwerpunkt der besprochenen Fälle. Geübt werden vor allem die klausurmäßige Erörterung der Fragen der Täterschaft und Teilnahme, das vorsätzliche vollendete Begehungsdelikt, das Versuchsdelikt, das Unterlassungsdelikt und das Fahrlässigkeitsdelikt. Es werden zwei Hausarbeiten und drei Klausuren angeboten, von denen jeweils eine bestanden werden muss, um einen Leistungsnachweis gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 JAG (2003) zu erhalten.Qualifikationsziele:
Das Modul dient der Vermittlung der Technik der Fallbearbeitung (insbesondere Aufbau und Stil eines juristischen Gutachtens) und zugleich der Wiederholung und Vertiefung der in den o. g. Modulen erworbenen Kenntnisse mittels praktischer Anwendung. Vor allem soll die Fähigkeit geschaffen werden, abstrakt erlerntes Wissen auf einen konkreten Fall anzuwenden.Lehr- und Lernformen:
- Übung
Modulprüfung:
- Klausur (4 Std.)
- Hausarbeit (160 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Schriftliche Bearbeitung von Klausuren und Hausarbeiten, mündliche Lösung von Übungsfällen, selbstständige Vertiefung.Dauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Die Übung ist für jedes Wintersemester vorgesehen. Aufgrund eines Fachbereichsratbeschlüsses wird diese Übung zurzeit jedes Winter- und Sommersemester angeboten. Schließen -
Europarecht
E15aE2.2Zugangsvoraussetzungen:
KeineInhalte:
Neben dem institutionellen Recht der EG/EU geht es in dem Modul vor allem um das materielle Gemeinschaftsrecht, hier insbesondere um die Grundfreiheiten. Besonderes Gewicht wird zudem auf die Bezüge zum nationalen Recht gelegt, namentlich auf den Vollzug des Gemeinschaftsrechts durch deutsche Behörden sowie die Kooperation zwischen Mitgliedstaaten und Gemeinschaften bei der Wahrung des Gemeinschaftsrechts durch die Gerichte.Qualifikationsziele:
Das Modul soll die Studierenden mit den Grundzügen des Europäischen Gemeinschaftsrechts vertraut machen. Die Studierenden sollen die Funktionsweise der Gemeinschaften sowie die Kompetenz- und Aufgabenverteilung zwischen Mitgliedstaaten und Gemeinschaften ebenso erlernen wie die wesentlichen Inhalte und die Dogmatik der Grundfreiheiten und der anderen materiellen Gewährleistungen des Gemeinschaftsrechts. Insbesondere sollen sie das Zusammenspiel von deutschem Recht und Gemeinschaftsrecht verstehen lernen. Außerdem sollen die Studierenden anhand wichtiger Entscheidungen das Lösen europarechtlicher Fälle sowie öffentlich-rechtlicher Fälle mit europarechtlichem Bezug erlernen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
Modulprüfung:
- Abschlussklausur (3 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von ÜbungsfällenDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes Wintersemester Schließen -
Übung im Öffentlichen Recht
E15aE2.3Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
In dem Modul wird die Technik der Fallbearbeitung anhand von Klausurfällen trainiert. Dabei wird Kenntnis des Stoffes aus den Modulen "Einführung in das Öffentliche Recht", "Grund- und Menschenrechte", "Allgemeines Verwaltungsrecht" und "Materien des Besonderen Verwaltungsrechts" vorausgesetzt. Der Stoff der o. g. Module bildet auch den Schwerpunkt der besprochenen Fälle. Es werden zwei Hausarbeiten und drei Klausuren angeboten, von denen jeweils eine bestanden werden muss, um einen Leistungsnachweis gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 JAG (2003) zu erhalten.Qualifikationsziele:
Das Modul dient der Vermittlung der Technik der Fallbearbeitung (insbesondere Aufbau und Stil eines juristischen Gutachtens) und zugleich der Wiederholung und Vertiefung der in den o. g. Modulen erworbenen Kenntnisse mittels praktischer Anwendung. Vor allem soll die Fähigkeit geschaffen werden, abstrakt erlerntes Wissen auf einen konkreten Fall anzuwenden. Mit der Hausarbeit soll durch eingehende wissenschaftliche Recherche insbesondere juristische Fertigkeiten beim eigenständigen und tiefgründigen schriftlichen Umgang mit Problemen des Öffentlichen Rechts über einen längeren Zeitraum geschult werden. Mit der Klausur soll die Fähigkeit erworben werden, in begrenzter Zeit für Probleme aus dem Öffentlichen Recht unter Aufsicht eine eigenständige schriftliche Lösung unter ausschließlicher Zuhilfenahme von Normtexten zu finden.Lehr- und Lernformen:
- Übung
Modulprüfung:
- Klausur (4 Std.)
- Hausarbeit (160 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Schriftliche Bearbeitung von Klausuren und Hausarbeiten, mündliche Lösung von ÜbungsfällenDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Die Übung ist für jedes Sommersemester vorgesehen. Aufgrund eines Fachbereichsratbeschlüsses wird diese Übung zurzeit jedes Schließen -
Übung im Bürgerlichen Recht
E15aE1.4Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
In dem Modul wird die Technik der Fallbearbeitung anhand von Klausurfällen trainiert. Dabei wird Kenntnis des Stoffes aus den Modulen "Einführung in das Bürgerliche Recht", "Allgemeines Schuldrecht, Leistungsstörungsrecht", "Besonderer Teil des Schuldrechts" und "Sachenrecht" vorausgesetzt. Schwerpunkte der besprochenen Fälle und Klausuren sind das Recht der vertraglichen sowie der gesetzlichen Schuldverhältnisse und das Sachenrecht. Es werden zwei Hausarbeiten und drei Klausuren angeboten, von denen jeweils eine bestanden werden muss, um einen Leistungsnachweis gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 JAG (2003) zu erhalten.Qualifikationsziele:
Das Modul dient der Vermittlung der Technik der Fallbearbeitung (insbesondere: Aufbau, Stil) und zugleich der Wiederholung und Vertiefung der in den o. g. Modulen erworbenen Kenntnisse. Vor allem soll die Fähigkeit geschaffen werden, abstrakt erlerntes Wissen auf einen konkreten Fall anzuwenden.Lehr- und Lernformen:
- Übung
Modulprüfung:
- Klausur (4 Std.)
- Hausarbeit (160 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Schriftliche Bearbeitung von Klausuren und Hausarbeiten, mündliche Lösung von Übungsfällen, selbstständige Vertiefung.Dauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Die Übung ist für jedes Wintersemester vorgesehen. Aufgrund eines Fachbereichsratbeschlüsses wird diese Übung zurzeit jedes Winter- und Sommersemester angeboten. Schließen
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Wahlveranstaltungen für das Hauptstudium E15aE4.1
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Materien des Besonderen Verwaltungsrechts E15aE2.1
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Sachenrecht E15aE1.1
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Handels- und Gesellschaftsrecht E15aE1.2
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Arbeitsrecht E15aE1.3
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Zivilverfahrensrecht E15aE1.5
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Familien- und Erbrecht E15aE1.6
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Schwerpunktbereichsstudium
- Schwerpunktbereich 1: Grundlagen des Rechts 5 Module
- Schwerpunktbereich 2: Verbraucherprivatrecht, Absatzmittlerrecht u. Privatversicherungsrecht 4 Module
- Schwerpunktbereich 3: Wirtschafts-, Unternehmens- und Steuerrecht 7 Module
- Schwerpunktbereich 4: Arbeits- und Versicherungsrecht 5 Module
- Schwerpunktbereich 5: Strafrechtspflege und Kriminologie 10 Module
- Schwerpunktbereich 6: Staatliche Entscheidungsfindung und ihre Kontrolle 4 Module
- Schwerpunktbereich 7: Die Internationalisierung der Rechtsordnung 5 Module