SoSe 15: Unknown faculty
Der Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften bietet seinen Kernfach-Studierenden ein speziell für Geisteswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler entwickeltes Angebot an.
Anmeldung zu den Modulen/Lehrveranstaltungen:
Die Anmeldung zu den ABV-Modulen "Berufsfeldorientierung und Kommunikationspraxis" sowie "Team- und Projektarbeit" bzw. zu Veranstaltungen daraus findet während des generellen Anmeldezeitraumes in Campus Management statt.
Achtung: Befristeter Anmeldezeitraum! Die Anmeldung zu platzbeschränkten Lehrveranstaltungen im WS15/16 ist in Campus Management möglich vom 01.10.2015 um 00.00 Uhr bis einschließlich 09.10.2015, 12.00 Uhr. Bitte prüfen Sie nach diesem Zeitraum bzw. nach Verteilung der Plätze, ob Campus Management Ihnen auch tatsächlich einen Platz in der/den von Ihnen gewählten Lehrveranstaltung/en zuweisen konnte und Sie somit an der/den Lehrveranstaltung/en teilnehmen können. Nach Ablauf des o. g. Anmeldezeitraumes für platzbeschränkte Lehrveranstaltungen ist nur dann noch eine Buchung/Teilnahme an der/den Lehrveranstaltung/en möglich, wenn in dieser/diesen noch Plätze frei sind.
Die Anmeldung zu den Latein- und Griechischkursen, die Sie ebenfalls im ABV-Kompetenzbereich "Fachnahe Zusatzqualifikationen" absolvieren können (sofern Sie diese nicht bereits im Rahmen Ihres Kernfaches/Modulangebotes belegen), erfolgt persönlich bei den Dozierenden. Nach erfolgreichem Abschluss lassen Sie sich bitte eine Modulbescheinigung ausstellen, die Sie dann im ABV-Büro für die Anerkennung einreichen.
Informationen für Studierende anderer Fachbereiche:
Sofern Sie mit Ihrem Kernfach nicht am Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften beheimatet sind, wird Ihnen die Buchung der o. g. Module/Lehrveranstaltungen in Campus Management nicht möglich sein. In diesem Fall können Sie sich per E-Mail an die ABV-Koordination am Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften wenden: abv-philgeist@fu-berlin.de
Eine Platzzuweisung ist allerdings erst nach Ablauf des offiziellen Anmeldezeitraumes bzw. dann nur bei freien Plätzen möglich. Nach Besuch/Abschluss des Moduls erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung für Ihr Prüfungsbüro. Vorab sollten Sie jedoch mit Ihrem Fachbereich klären, ob eine Anerkennung von ABV-Modulen des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften für Sie überhaupt möglich ist. close
BAföG-Beauftragte Biochemie
Dr. Jens P. FürsteSprechstunde Donnerstags von 11 bis 12 Uhr
(nach vorheriger Anmeldung unter 838-52938)
Thielallee 63, Raum 319
Weitere Information unter:
http://www.bcp.fu-berlin.de/chemie/biochemie/Studienberatung/index.html close
Beratungsangebote der Biochemie
Der Bereich Biochemie bietet viele Beratungsmöglichkeiten an. Informationen finden Sie hier:http://www.bcp.fu-berlin.de/chemie/biochemie/Studienberatung/index.html close
Ort: Boltzmannstraße 16, Hörsaal
Moderation: Angelika Wolf
Semesterauftaktveranstaltung für alle Studierenden der Griechischen und Lateinischen Philologie, insbesondere für Studienanfänger/innen ist Montag, der 20.04.2015, 18 Uhr c.t. in Raum KL 32/123, mit einem Gastvortrag von PD Dr. Nicola Hömke, LMU: "Antike Deklamation und moderne Fernsehgerichtsshows".
Semestereinführung für alle Studierenden der Lateinischen Philologie und Mittellatein, insbesondere für Studienanfänger/innen
Gräzistik Einführungsveranstaltung:
An die Stelle einer einzelnen Einführungsveranstaltung tritt eine aufeinander abgestimmte Serie einführender und orientierender Elemente in den Pflichtveranstaltungen für Erstsemester.
Orientierungsveranstaltung der Neogräzistik
BA-Neogräzistik:
MA-Neogräzistik:
Studienfachberatung:
Gräzistik Einzelberatung
Obligatorische Studienfachberatung:
Mo 13.00-14.00 | Prof. Dr. Norbert Blößner (2. OG, Raum JK 31-324), 83852212 |
Obligatorische Studienfachberatung:
Mi 12.00-13.00 |
PD Dr. Nikolaus Thurn (2. OG, Raum JK 31-310), 83852233 und 01763414256802 |
Mi 12.00-13.00 |
PD Dr. Nikolaus Thurn (2. OG, Raum JK 31-310), 83852233 und 01763414256802 |
Prof. Dr. Johannes Niehoff-Panagiotidis (2. OG, Raum JK 31-306), 83852944 -
Sprechstunde: Mo 14-15
Einzelberatung Neogräzistik:
Prof. Dr. Miltos Pechlivanos (2. OG, Raum JK 31-308), 83852933 -Sprechstunden : Di 15-16 und Mi 14-15
Mittellatein Einzelberatung:Prof. Dr. Bernd Roling (2. OG, Raum JK 31-313), 83852897 - Nach Vereinbarung (Voranmeldung per Email erbeten)
1.
Soweit nicht anders angegeben, finden die Lehrveranstaltungen für Mittellateinische Philologie in der Habelschwerdter Allee 45, 14195 Berlin, statt.
Sekretariat: N.N. (keine Studien- oder Zulassungsberatung), Tel. 838-54017, 2. OG, Raum JK 31/325, Email:
2.
Vorlesungsbeginn: 13.4.2015
Vorlesungsfrei: 3.4.2015 (Karfreitag), 6.4.2015 (Ostermontag), 1.5.2015 (Maifeiertag), 14.5.2015 (Christi Himmelfahrt), 25.5.2015 (Pfingstmontag)
Ende der Vorlesungszeit: 17.7.2015
3.
Semesterprüfungen (Näheres siehe Aushang)
4.
Obligatorische Studienberatung: N.N.
5.
Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu Studienabschnitten: Grund- und Hauptstudium V, V/Ü, Ü, Ü/L, L; Grundstudium PS, Hauptstudium HS, C. Es wird auf die Studien- und Prüfungsordnungen und die Studienberatung verwiesen.
6.
Spätere Änderungen und weitere Aushänge am weißen Brett des Seminars. close
Zeit: 13.04.2014, 9:00
Ort: Hs Biochemie (Lise-Meitner-Hörsaal), Thielallee 63
Die Platzvegabe findet gemeinsam für alle Studierenden der Biochemie (Master - und Diplom Hauptstudium) statt. close
Zeit: Mi, 8. April 2015, 10:00 Uhr;
Ort: Thielallee 63, Hs Biochemie (Lise-Meitner-Hörsaal);
Speziell für die Studienanfänger des Masterstudiengangs Biochemie wird vor Beginn der Vorlesungszeit eine spezielle Informationsveranstaltung durchgeführt.
Im Campus Mangement können Studierende des Masterstudienganges Biochemie sich nur für "Einführung in die fortgeschrittene Biochemie" anmelden. Für alle anderen Lehrveranstaltungen meldet das Studienbüro nach der "Tombola" an.
Wie die Platzvergabe ("Tombola") und das Anmeldeverfahren ablaufen werden, wird Ihnen auf der Info-Veranstaltung erläutert.
close
Studienfachberatung
Mit Beginn des Wintersemesters 2005/2006 wurde für Studienanfänger/innen der Diplomstudiengang durch den Bachelor- und Masterstudiengang ersetzt. Wichtige Informationen für Diplomstudierende unter Weiteres Lehrangebot. Achtung: Am 11.3.2014 ist die Satzung zur letztmaligen Ablegung von Abschlussprüfungen in den Diplomstudiengängen des Fachbereichs Geowissenschaften im Amtsblatt der FU veröffentlicht worden. Letzter Zeitpunkt für die Ablegung von Prüfungsleistungen im Diplomstudiengang Meteorologie ist der 30. September 2015. Danach besteht kein Prüfungsanspruch mehr.
Für Studierende im 1. Fachsemester des Bachelorstudiengangs gilt ab Wintersemester 2012/2013 und für Studierende des Masterstudiengangs ab WS 2013/2014 die neue Studien- und Prüfungsordnung. Der Studienverlaufsplan auf der Homepage des Instituts informiert über die zu belegenen Kurse.
Einzelberatung
Bachelor, Master, Diplom
PD Dr. Peter Névir (Raum 297), Sprechzeiten: Mi, 10.00-11.00 oder nach tel. Vereinbarung (Telefon: 838-71138)
Dr. Klaus Müller (Raum WT-410b), Sprechzeiten: Di, 11.00-12.00 oder nach tel. Vereinbarung (Telefon: 838-71224)
Univ.-Prof. Dr. Ulrich Cubasch (Raum 185/187), Sprechzeiten: Fr, 9.00-10.00 oder nach tel. Vereinbarung (Telefon: 838-71217)
Univ.-Prof. Dr. Jürgen Fischer (Raum 163), Sprechzeiten: Mi, 13.00-14.00 oder nach tel. Vereinbarung (Telefon: 838-56663)
Univ.-Prof. Dr. UIrike Langematz (Raum 280), Sprechzeiten: Di, 10.00-11.00 oder nach tel. Vereinbarung (Telefon: 838-71165)
Jun.-Prof. Dr. Sahar Sodoudi (Raum 127), Sprechzeiten: nach tel. Vereinbarung (Telefon: 838-71137)
Univ.-Prof. Dr. Uwe Ulbrich (Raum 287), Sprechzeiten: Di, 16.00-17.00 oder nach tel. Vereinbarung (Telefon: 838-71186)
Mentoren/innen
Die Mentoren/innen sind unter dieser Email zu erreichen. Nähere Informationen über die studentische Fachberatung erhalten Sie hier.
Das Online-Vorlesungsverzeichnis wird regelmäßig aktualisiert. Über etwaige Änderungen können Sie sich hier informieren. close
Wichtige Informationen für Diplom-Studierende
Der Diplomstudiengang wurde zum 31.3.2011 aufgehoben. Studierende, die bis einschließlich Sommersemester 2005 immatrikuliert waren, können ihr Studium ordnungsgemäß zu Ende führen. Es werden keine Lehrveranstaltungen mehr angeboten. Es gelten folgende Äquivalenzen:
Physikalische Klimatologie: Äquivalenz zum Modul Physikalische Klimatologie (B.Sc.); Theoretische Meteorologie I + II: Äquivalenz zu den Modulen Dynamik der Atmosphäre I + II (B.Sc.). Eine vorherige Beratung durch den/die Dozenten/in ist unbedingt erforderlich; Theoretische Meteorologie III: Äquivalenz zum Modul Theoretische Meteorologie II (M.Sc.); Seminar zur Planetarischen Grenzschicht: Äquivalenz mit Teilleistung aus Modul Modelle für Wetter und Umwelt (M.Sc.); Wetterdiagnose I + II: Äquivalenz zum Modul Synoptische Meteorologie (B.Sc.); Meteorologisches Instrumentenpraktikum: Äquivalenz zum Modul Instrumentenpraktikum (B.Sc.); Objektive lokale Wettervorhersage: Äquivalenz zum Modul Wettervorhersage (Seminar) (B.Sc.); Praktikum zur Synoptischen Meteorologie: Äquivalenz zurzeit nicht vorgesehen. Eine Rücksprache mit Prof. Ulbrich ist ggf. erforderlich; Gemeinsames Seminar: Äquivalenz zum Modul Wettervorhersage (Gemeinsames Seminar) (B.Sc.). - Alle Module des M.Sc.-Studiengangs Meteorologie (außer Theoretische Meteorologie II) sowie die Module im Bereich Fachnahe Zusatzqualifikation des B.Sc.-Studiengangs Meteorologie können zum Erwerb von Leistungen im Rahmen des Diplom-Wahlpflichtbereichs Meteorologie (18 SWS, 1 Seminarschein) in zwei der Schwerpunktbereiche gemäß STO) belegt werden.
Achtung: Am 11.3.2014 ist die Satzung zur letztmaligen Ablegung von Abschlussprüfungen in den Diplomstudiengängen des Fachbereichs Geowissenschaften im Amtsblatt der FU veröffentlicht worden. Letzter Zeitpunkt für die Ablegung von Prüfungsleistungen im Diplomstudiengang Meteorologie ist der 30. September 2015. Danach besteht kein Prüfungsanspruch mehr. close
In Erweiterung der aktuell gültigen Regelstudienpläne können die Leistungen wie folgt erworben werden:
STO/PO 2012:
Bereich ABV (siehe auch: Allgemeine Informationen zum ABV-Studienbereich unter Allgemeine Berufsvorbereitung):
ABV: Es sind Leistungen im Umfang von 30 LP zwischen dem 2. und 6. FS wie folgt zu erwerben:
a) Fachnahe Zusatzqualifikation: Die Leistungen (1 Modul, 5 LP) sollen zwischen dem 3. und 6. erworben werden. Wählbare Module: Medienmeteorologie, Erstellen von Wetterinformationen im operationellen Umfeld, Visualisierung von Wetter- und Klimadaten. b) Ab dem 2. FS weitere frei wählbare Module aus allen Kompetenzbereichen (15 LP). c) Berufspraktikum: im 4. oder 5. FS (in den Semesterferien vor oder nach dem 5. FS) (5, 10 oder 15 LP, empfohlen werden 10 LP). Ansprechpartner: Prof. J. Fischer.
Affiner Bereich: Die Leistungen sollen zwischen dem 3. und 6. FS erworben werden. Es wird empfohlen, sich bereits frühzeitig um die Zulassung zu den entsprechenden Modulen zu bemühen. Gemäß Studienordnung werden Module aus den Disziplinen Physik, Chemie, Mathematik, Informatik, Ozeanographie, Geographie und Geologie empfohlen. Die Veranstaltungen anderer Fachbereiche können nach Zulassung durch den Prüfungsausschuss und zum Teil nur nach vorheriger Anmeldung absolviert werden. Module/Leistungen aus dem Kernbereich werden nicht anerkannt. Siehe auch hier.
STO/PO 2006:
Bereich ABV (siehe auch: Allgemeine Informationen zum ABV-Studienbereich unter Allgemeine Berufsvorbereitung):
Fremdsprachen: Die Leistungen (15 LP) sollen zwischen dem 2. und 6. FS erworben werden.
Fachnahe Zusatzqualifikation: Es sind 5 LP zwischen dem 3. und 6. FS zu erwerben. Dazu gehören vorzugsweise Module aus folgenden allgemeinen Kompetenzbereichen: Medienmeteorologie, Informations- und Kommunikationstechnologien. Bei einer von der Empfehlung abweichenden Wahl dürfen maximal nur zwei Module aus dem Bereich Fachnahe Zusatzqualifikation belegt werden.
Berufspraktikum: im 4. oder 5. FS (in den Semesterferien vor oder nach dem 5. Fachsemester). Es sind 10 LP zu erwerben. Ansprechpartner: Prof. J. Fischer.
Affiner Bereich: Die Leistungen sollen zwischen dem 3. und 6. FS erworben werden. Es wird empfohlen, sich bereits frühzeitig um die Zulassung zu den entsprechenden Modulen zu bemühen. Die Veranstaltungen anderer Fachbereiche können zum Teil nur nach vorheriger Anmeldung absolviert werden. In diesem Bereich sind 7 LP (statt: 9 LP) zu erwerben. Prinzipiell sind Module aller Fachbereiche wählbar, die in einem sinnvollen Zusammenhang zur Meteorologie stehen. Sie dürfen nicht mit Modulen und Leistungen des Kernfachs oder aus dem Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung übereinstimmen. close
Das Modul Experimentalphysik III wird nicht mehr angeboten. Studierende, die dieses Modul noch nicht belegt haben oder noch eine Prüfung ablegen müssen, werden gebeten, sich mit Frau Dr. Heinicke (Tel. 838 56122) in Verbindung zu setzen.
Folgende Module werden nach der neuen STO angeboten:
Grundlagen der Meteorologie (WS), Physikalische Klimatologie (SS), Synoptische Meteorologie (WS), Strahlung und Fernerkundung (SS), Dynamik der Atmosphäre 1 (SS), Dynamik der Atmosphäre 2 (WS), Instrumentenpraktikum (SS + WS), Wettervorhersage (S+Ü) (S: WS, Ü: SS+WS), Angewandte Statistik 1 (U: WS +SS, V: SS), Angewandte Statistik 2 (WS). ABV: Medienmeteorologie (SS+WS), Wissenschaftliche Visualisierung von Wetter- und Klimadaten (SS), Erstellen von Wetterinformationen im operationellem Umfeld (SS+WS). Es besteht volle Äquivalenz zur STO 2006. - Für die ABV-Kurse ist eine Anmeldung über das Campus Management System für Studierende nach der STO 2006 leider nicht möglich. close
STO/PO 2013: zwischen dem 1. und 4. FS (16 LP). Wählbar sind Module aus den Bereichen Geographische Wissenschaften, Geologische Wissenschaften, Physik, Mathematik, Informatik, Chemie oder Biologie der Freien Universität Berlin. Eine Zusicherung der Wählbarkeit durch den Prüfungsausschuss ist einzuholen, sofern ein Modul nicht auf der Liste der zugelassenen Module verzeichnet ist.
STO/PO 2008: zwischen dem 1. und 4. FS. Es sind Module im Umfang von insgesamt 16 LP zu belegen. Wählbar sind Module aus den Studiengängen (statt: Masterstudiengängen) des Fachbereichs Geowissenschaften und, sofern Plätze vorhanden sind, Module anderer Fachbereiche und Zentralinstitute der FU Berlin. Entsprechendes gilt für Module der anderen Universitäten der Länder Berlin und Brandenburg. close
Modelle für Wetter und Umwelt (SS), Klimavariabilität und -modelle (WS), Theoretische Meteorologie 1 (WS), Theoretische Meteorologie 2 (SS), Meteorologische Extremereignisse (SS), Wetter- und Klimadiagnose (WS), Satellitenmeteorologie (WS), Fernerkundung der Atmosphäre und des Ozeans (SS), Mittlere Atmosphäre (zweisemestrig: Beginn: SS), Luftchemie (WS), Physikalische Ozeanographie (zweisemestrig, Beginn: SS), Statistische Klimatologie (SS), Stadtklimatologie (zweisemestrig, Beginn: SS). Es besteht volle Äquivalenz zur STO 2008. - Für die Module Statistische Klimatologie und Stadtklimatologie ist eine Anmeldung über das Campus Management System für Studierende nach der STO 2008 leider nicht möglich. close
Fernerkundung der Atmosphäre und des Ozeans (SS), Mittlere Atmosphäre (zweisemestrig: Beginn: SS), Luftchemie (WS), Physikalische Ozeanographie (zweisemestrig, Beginn: SS), Statistische Klimatologie (SS), Stadtklimatologie (zweisemestrig, Beginn: SS). Es besteht volle Äquivalenz zur STO 2008. - Für die Module Statistische Klimatologie und Stadtklimatologie ist eine Anmeldung über das Campus Management System für Studierende nach der STO 2008 leider nicht möglich. close
Studienberatung
Univ.-Prof. Dr. Jürgen Fischer, Sprechzeiten: Mi 13.00-14.00, 838-56663, Carl-Heinrich-Becker-Weg 6-10, 12165 Berlin
Liebe Studierende, bei dem nachstehenden Vorlesungsverzeichnis handelt es sich um eine vorläufige Version. Es können sich kurzfristige Änderungen ergeben. Bitte überprüfen Sie vor dem Vorlesungsbeginn noch einmal die zugeteilten Räumlichkeiten und Termine der Veranstaltungen und achten Sie auf die Ankündigungen auf der Webseite des Fachbereichs Rechtswissenschaft.
closeZugangsvoraussetzungen:
KeineInhalte:
Das Modul behandelt die allgemeinen Lehren des Schuldrechts (§§ 241 bis 853 BGB), die grundlegende Bedeutung für alle im BGB und anderen Gesetzen geregelten Pflichten und Ansprüche haben. Insbesondere geht es um Begriff und Inhalt von Schuldverhältnissen, um Entstehung und Fortfall von Ansprüchen, um Voraussetzungen und Rechtsfolgen von Leistungsstörungen und Vertragsverletzungen, um Rücktritt und Rücktrittsfolgen sowie das Recht des Schadensersatzes. Behandelt werden weiterhin Dritthaftung und Drittschutz im Schuldverhältnis sowie die Gesamtschuld.Qualifikationsziele:
Die Studierenden sollen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, um anhand des Gesetzes, der hierzu entwickelten Dogmatik sowie der einschlägigen Rechtsprechung Entstehung und Fortfall der im Allgemeinen Schuldrecht geregelten Ansprüche methodisch und inhaltlich überzeugend beurteilen zu können. Durch die Fallbesprechungen soll den Studierenden vermittelt werden, wie im Aufbau der Anspruchsgrundlagen die verschiedenen Regelungsgebiete des Allgemeinen Schuldrechts ineinander greifen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
Modulprüfung:
- Abschlussklausur (4 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von ÜbungsfällenDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes Sommersemester closeZugangsvoraussetzungen:
KeineInhalte:
Dieses Modul knüpft nahtlos an das Modul "Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person" an und beendet die allgemeinen Lehren des Strafrechts mit Schwerpunkt Täterschaft und Teilnahme, Versuch, Unterlassen, Fahrlässigkeit und Konkurrenzen. Auch die Behandlung der Auslegungsmethoden wird fortgesetzt. Bei der Darstellung des Besonderen Teils liegt der Schwerpunkt auf den Eigentumsdelikten, insbesondere Diebstahl, Unterschlagung und Raubdelikte. Es werden Schritt für Schritt die Grundlagen des Strafrechts entwickelt und nach didaktischen Kriterien ausgewählte Fälle besprochen.Qualifikationsziele:
Die Studierenden sollen die Funktion des Strafrechts zur Verhinderung zukünftiger Verbrechen und Vergehen verstehen lernen. Außerdem sollen sie einen Überblick über die wichtigsten Eigentumsdelikte erhalten, ihren Deliktsaufbau und den systematischen Zusammenhang innerhalb des Besonderen Teils des StGB verstehen lernen. Die Studierenden sollen darüber hinaus mit den Techniken der Falllösung im Strafrecht vertraut gemacht werden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
Modulprüfung:
- Abschlussklausur (4 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und VertiefungDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes Sommersemester closeZugangsvoraussetzungen:
KeineInhalte:
Das Modul bietet den Studierenden einen einführenden Überblick über die Entwicklung, Bedeutung und Funktionsweise der Grund- und Menschenrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Anhand einzelner Grundrechte wird den Studierenden die deutsche Grundrechtsdogmatik näher gebracht; Schutzbereiche einzelner Grundrechte und staatliche Eingriffsmöglichkeiten werden unter Einbeziehung wegweisender Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts besprochen. Ferner werden die europäischen Menschenrechte, ihre Verankerung in der EMRK und ihr Verhältnis zu den Grund- und Menschenrechten des Grundgesetzes behandelt. Gegenstand des Moduls ist außerdem das Verfassungsprozessrecht, soweit es für die Durchsetzung von Grund- und Menschenrechten von Bedeutung ist. Im Mittelpunkt steht dabei die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht.Qualifikationsziele:
In dem Modul sollen die Studierenden die Funktionen der Grund- und Menschenrechte als subjektive Freiheits-, Leistungs- und Teilhaberechte des Individuums gegenüber dem Staat, zugleich als staatliche objektive Wertentscheidungen verstehen lernen. Die Studierenden sollen außerdem das zur Durchsetzung der Grundrechte relevante Prozessrecht (insbesondere die Individualverfassungsbeschwerde) lernen und in die Lage versetzt werden, praktische Fälle prozessual zu beurteilen. Dabei sollen die Technik der Falllösung und der Gutachtenstil erlernt werden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
Modulprüfung:
- Abschlussklausur (4 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von ÜbungsfällenDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes Sommersemester closeZugangsvoraussetzungen:
KeineInhalte:
Das Modul führt in die juristische Methodenlehre ein. Es geht insbesondere um die systematische Darstellung der Suche nach Methoden rechtlicher Entscheidungsbegründungen. Dabei spielen z. B. die Abgrenzung von Entscheidungsgründen und Entscheidungsbegründungen, die "Subsumtion", Ziele und Methoden der Auslegung von Rechtsgrundsätzen sowie juristische Schlusstechniken eine bedeutende Rolle.Qualifikationsziele:
Die Studierenden sollen befähigt werden, juristische Methoden der Auslegung und Argumentationsstrukturen anzuwenden. Die Kommunikationsfähigkeit, die Fähigkeit zur Strukturierung komplexer Probleme sowie der Gerechtigkeitssinn der Studierenden sollen geschärft werden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Lektürekurs
Modulprüfung:
- Abschlussklausur (4 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Lektüre von Primärtexten und GruppendiskussionenDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes Sommersemester closeZugangsvoraussetzungen:
KeineInhalte:
Das Modul bietet den Studierenden einen einführenden Überblick über zentrale Probleme der Rechts- und Staatsphilosophie. Behandelt werden rechtsphilosophische Themen wie beispielsweise Norm und Faktum, Rechtsquellen, Apriorität und Geschichtlichkeit des Rechts, Naturrecht und positives Recht, Recht, Sittlichkeit und Moral, Rechtssystem, Einheit der Rechtsordnung, Menschenrechte, Gerechtigkeit, Staat und Gesellschaft, Rechtsstaat, Staatsformen, Rechtsgeltung und -wirksamkeit sowie Rechtsgestaltung. Diese werden entweder systematisch oder exemplarisch anhand ausgewählter klassischer rechtsphilosophischer Texte erörtert.Qualifikationsziele:
Durch das Modul sollen den Studierenden die Grundzüge der Rechts- und Staatsphilosophie vermittelt werden. Die Studierenden sollen dabei lernen, auch in Zeiten weitgehender Spezialisierung die allgemeinen Grundlagen der Rechtsordnung zu reflektieren. Speziell durch den Lektürekurs sollen die Studierenden an das eigenständige Arbeiten mit philosophischen Texten herangeführt werden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Lektürekurs
Modulprüfung:
- Abschlussklausur (4 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Lektüre von Primärtexten und GruppendiskussionenDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes Sommers closeZugangsvoraussetzungen:
KeineInhalte:
Gegenstand des Moduls ist das dritte Buch des BGB. Die Darstellung betrifft die Grundlagen und die Institute unserer Eigentumsordnung. Es geht um Besitz und Besitzschutz, das Eigentum und Fragen des Nachbarrechts, das allgemeine Grundstücksrecht, den Eigentumserwerb an Grundstücken und an beweglichen Sachen, das Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer und Besitzer und um beschränkt dingliche Rechte, wie die Dienstbarkeiten und die Sicherungsrechte (Hypothek, Grundschuld, Pfandrecht).Qualifikationsziele:
Die Studierenden sollen die im Allgemeinen Teil und im Schuldrecht erworbenen zivilrechtlichen Kenntnisse vertiefen und erweitern. Sie sollen ein Verständnis für die Strukturprinzipien des Sachenrechts entwickeln (Abstraktionsprinzip, Publizitätsgrundsatz, Spezialitätsgrundsatz u. a.) und das Verhältnis zum Schuldrecht (Abgrenzung und Rückbindung) verinnerlichen. Außerdem sollen die Studierenden Kenntnisse über die Besonderheiten des Immobiliarsachenrechts und die Funktion des Grundbuchs erwerben ebenso wie über die Funktion der dinglichen Sicherheiten und die Struktur der Haftung daraus. Sie sollen darüber hinaus die spezifische Technik der Falllösung bei sachenrechtlichen Gestaltungen erlernen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
Modulprüfung:
- Abschlussklausur (4 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von ÜbungsfällenDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes Sommersemester closeZugangsvoraussetzungen:
KeineInhalte:
Das Modul hat diejenigen Grundlagen des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Gegenstand, die für das Pflichtfach von Bedeutung sind. Aus dem Handelsrecht werden insbesondere der Kaufmannsbegriff, die Firma, die Publizität des Handelsregisters, die Vertretung des Kaufmanns sowie einige der im HGB geregelten Vertragstypen (Handelskauf, Kommission) behandelt. Im Gesellschaftsrecht liegt der Schwerpunkt auf dem Recht der Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG). Es wird jedoch auch ein Überblick über das Recht der Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) gegeben.Qualifikationsziele:
Die Studierenden sollen einen Überblick über das im HGB geregelte Sonderrecht für Kaufleute und dessen typische Fragestellungen erhalten. Außerdem sollen sie die wesentlichen Strukturen des Gesellschaftsrechts erlernen. Die Studierenden sollen den Umgang mit Gesellschaften in der juristischen Praxis vermittelt bekommen, insbesondere im Hinblick auf relevante Fragen der Innen- und Außenhaftung. Das Modul soll die Studierenden befähigen, ihre erlangten Kenntnisse auch in der Lösung praktischer Fälle anzuwenden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
Modulprüfung:
- Abschlussklausur (4 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von ÜbungsfällenDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes Sommersemester closeZugangsvoraussetzungen:
KeineInhalte:
Das Modul bietet den Studierenden eine knappe Darstellung des deutschen Arbeitsrechts. Behandelt werden die Begründung von Arbeitsverhältnissen, die wichtigsten aus Arbeitsverhältnissen resultierenden Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die Folgen von Leistungshindernissen wie z. B. der Erkrankung von Arbeitnehmern oder Produktionsstörungen, Haftungsfragen sowie die Beendigung von Arbeitsverhältnissen insbesondere durch Kündigung von Seiten des Arbeitgebers. Im Vordergrund steht zwar das Individualarbeitsrecht, soweit dies aufgrund der vielfältigen Verflechtungen erforderlich ist, werden aber auch Fragen des Betriebsverfassungs- und des Tarifvertragsrechts behandelt.Qualifikationsziele:
Die Studierenden sollen einen Überblick über das noch immer nicht einheitlich kodifizierte, sondern in einer Vielzahl unterschiedlicher Regelungen enthaltene und stark durch die Rechtsprechung geprägte Arbeitsrecht erhalten. Sie sollen neben Normkenntnissen insbesondere ein Verständnis für die gerade für das Arbeitsrecht bedeutsamen und prägenden sozialpolitischen Fragen bzw. Gegensätze entwickeln. Außerdem sollen die Studierenden auf die arbeitsrechtliche Praxis vorbereitet werden, insbesondere sollen sie die gerichtliche Durchsetzbarkeit arbeitsrechtlicher Ansprüche kennen lernen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
Modulprüfung:
- Abschlussklausur (2 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von ÜbungsfällenDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes Sommersemester closeZugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
In dem Modul wird die Technik der Fallbearbeitung anhand von Klausurfällen trainiert. Dabei wird Kenntnis des Stoffes aus den Modulen "Einführung in das Bürgerliche Recht", "Allgemeines Schuldrecht, Leistungsstörungsrecht", "Besonderer Teil des Schuldrechts" und "Sachenrecht" vorausgesetzt. Schwerpunkte der besprochenen Fälle und Klausuren sind das Recht der vertraglichen sowie der gesetzlichen Schuldverhältnisse und das Sachenrecht. Es werden zwei Hausarbeiten und drei Klausuren angeboten, von denen jeweils eine bestanden werden muss, um einen Leistungsnachweis gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 JAG (2003) zu erhalten.Qualifikationsziele:
Das Modul dient der Vermittlung der Technik der Fallbearbeitung (insbesondere: Aufbau, Stil) und zugleich der Wiederholung und Vertiefung der in den o. g. Modulen erworbenen Kenntnisse. Vor allem soll die Fähigkeit geschaffen werden, abstrakt erlerntes Wissen auf einen konkreten Fall anzuwenden.Lehr- und Lernformen:
- Übung
Modulprüfung:
- Klausur (4 Std.)
- Hausarbeit (160 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Schriftliche Bearbeitung von Klausuren und Hausarbeiten, mündliche Lösung von Übungsfällen, selbstständige Vertiefung.Dauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Die Übung ist für jedes Wintersemester vorgesehen. Aufgrund eines Fachbereichsratbeschlüsses wird diese Übung zurzeit jedes Winter- und Sommersemester angeboten. closeZugangsvoraussetzungen:
KeineInhalte:
Das Modul bietet den Studierenden einen ersten Einblick, wie in der Bundesrepublik Deutschland in einem rechtsförmigen Verfahren Rechtsbeziehungen des Privatrechts erkannt und Rechtsansprüche durchgesetzt werden. Gegenstand des Moduls sind die Beteiligten des Rechtsstreits (Parteien, Nebenintervention, auch: Streitgenossenschaft), Streitgegenstand und Klagearten, Zuständigkeit des Gerichts, allgemeine Verfahrensgrundsätze, Verfahren im ersten Rechtszug, Beendigung des Rechtsstreits (Urteil, Vergleich, Erledigung der Hauptsache, Rücknahme der Klage), Rechtskraftlehre, Parteiwechsel, Fragen des Beweisrechts, Prozessaufrechnung, Mahnverfahren, Rechtsmittel, Voraussetzungen und Arten der Zwangsvollstreckung, Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung, Arrest und einstweilige Verfügung.Qualifikationsziele:
Die Studierenden sollen einen Überblick über die wesentlichen Rechtsfiguren der ZPO erhalten und den Ablauf eines Zivilprozesses verstehen lernen und Rückbezüge des Zivilverfahrensrechts zum Verfassungsrecht erkennen. Die Studierenden sollen außerdem im Hinblick auf die spätere juristische Tätigkeit durch Übung am praktischen Fall mit einzelnen Anwendungsproblemen des Verfahrensrechts vertraut gemacht werden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
Modulprüfung:
- Abschlussklausur (2 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von ÜbungsfällenDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes Sommersemester closeZugangsvoraussetzungen:
KeineInhalte:
Das Modul bietet den Studierenden einen einführenden Überblick über Entwicklung, Stellung und Funktion des Familien- und Erbrechts im Rahmen des Bürgerlichen Rechts.Im Familienrecht ist Schwerpunkt das materielle Ehe-, Verwandtschafts- und insbesondere Kindschaftsrecht sowie die unterhaltsrechtlichen Strukturen und Probleme, die sich daraus ergeben. Vormundschaft und Betreuung, die Aufgaben des Vormundschaftsgerichts sowie das Familienverfahrensrecht werden gestreift.
Beim Erbrecht steht die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, darunter insbesondere das Testament im Vordergrund, das Pflichtteilsrecht und die spezifisch erbrechtlichen Ansprüche. Auch das Erbschaftssteuerrecht wird gestreift.
Qualifikationsziele:
Ziel des Moduls ist die Vermittlung von Grundkenntnissen in den speziellen, an konkreten Lebensgestaltungen anknüpfenden Materien des Familien- und Erbrechts, welche die in den Modulen "Einführung in das Bürgerliche Recht", "Allgemeines Schuldrecht, Leistungsstörungsrecht", "Besonderer Teil des Schuldrechts" und "Sachenrecht" erworbenen Kenntnisse ergänzen sollen. Die Studierenden sollen dadurch auf die praktische juristische Tätigkeit vorbereitet werden, in der sowohl im außerforensischen Bereich, aber auch innerhalb von Prozessen insbesondere in der anwaltlichen Tätigkeit der Bereich des Familien- und Erbrechts eine hervorgehobene Rolle spielt.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Familienrecht
- Anwendungskurs Familienrecht
- Vorlesung Erbrecht
- Anwendungskurs Erbrecht
Modulprüfung:
- keine
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von ÜbungsfällenDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes Sommersemester closeZugangsvoraussetzungen:
KeineInhalte:
Das Modul bietet den Studierenden einen Überblick über das Besondere Verwaltungsrecht unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Berliner Landesrechts. Der Schwerpunkt liegt dabei in den Bereichen Baurecht, Polizei- und Ordnungsrecht und Kommunalrecht und in dem für die betreffenden Materien relevanten Verwaltungsprozessrecht. Darüber hinaus wird das System der Verfahrensarten im Verwaltungsprozessrecht behandelt. Schwerpunkte sind der verwaltungsgerichtliche Rechtsweg, Verfahrensarten (einschließlich vorläufiger Rechtsschutz) und Verfahrensgrundsätze, Zuständigkeitsfragen sowie der Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit.Qualifikationsziele:
Das Modul soll die Studierenden mit den Grundzügen des Besonderen Verwaltungsrechts vertraut machen. Im Bereich des Besonderen Verwaltungsrechts sollen die Studierenden auf die juristische Tätigkeit in den wichtigsten Bereichen des öffentlichen Baurechts (Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht), des Polizei- und Ordnungsrechts (einschließlich der Verwaltungsvollstreckung und des Versammlungsrechts) sowie des Kommunalrechts vorbereitet werden. Außerdem sollen die Studierenden mit den Voraussetzungen und rechtlichen Problemen der wichtigsten verwaltungsgerichtlichen Verfahrensarten derart vertraut gemacht werden, dass sie einen konkreten Fall aus dem Bereich des Besonderen Verwaltungsrechts auch in prozessualer Hinsicht beurteilen können.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
Modulprüfung:
- Abschlussklausur (4 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von ÜbungsfällenDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes Sommersemester closeZugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
In dem Modul wird die Technik der Fallbearbeitung anhand von Klausurfällen trainiert. Dabei wird Kenntnis des Stoffes aus den Modulen "Einführung in das Öffentliche Recht", "Grund- und Menschenrechte", "Allgemeines Verwaltungsrecht" und "Materien des Besonderen Verwaltungsrechts" vorausgesetzt. Der Stoff der o. g. Module bildet auch den Schwerpunkt der besprochenen Fälle. Es werden zwei Hausarbeiten und drei Klausuren angeboten, von denen jeweils eine bestanden werden muss, um einen Leistungsnachweis gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 JAG (2003) zu erhalten.Qualifikationsziele:
Das Modul dient der Vermittlung der Technik der Fallbearbeitung (insbesondere Aufbau und Stil eines juristischen Gutachtens) und zugleich der Wiederholung und Vertiefung der in den o. g. Modulen erworbenen Kenntnisse mittels praktischer Anwendung. Vor allem soll die Fähigkeit geschaffen werden, abstrakt erlerntes Wissen auf einen konkreten Fall anzuwenden. Mit der Hausarbeit soll durch eingehende wissenschaftliche Recherche insbesondere juristische Fertigkeiten beim eigenständigen und tiefgründigen schriftlichen Umgang mit Problemen des Öffentlichen Rechts über einen längeren Zeitraum geschult werden. Mit der Klausur soll die Fähigkeit erworben werden, in begrenzter Zeit für Probleme aus dem Öffentlichen Recht unter Aufsicht eine eigenständige schriftliche Lösung unter ausschließlicher Zuhilfenahme von Normtexten zu finden.Lehr- und Lernformen:
- Übung
Modulprüfung:
- Klausur (4 Std.)
- Hausarbeit (160 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Schriftliche Bearbeitung von Klausuren und Hausarbeiten, mündliche Lösung von ÜbungsfällenDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Die Übung ist für jedes Sommersemester vorgesehen. Aufgrund eines Fachbereichsratbeschlüsses wird diese Übung zurzeit jedes Winter- und Sommersemester angeboten. closeZugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft .Inhalte:
In dem Modul wird die Technik der Fallbearbeitung anhand von Klausurfällen trainiert. Dabei wird Kenntnis des Stoffes aus den Modulen "Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person", "Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte" sowie "Vermögensdelikte und weitere ausgewählte Delikte" vorausgesetzt. Dieser Stoff bildet auch den Schwerpunkt der besprochenen Fälle. Geübt werden vor allem die klausurmäßige Erörterung der Fragen der Täterschaft und Teilnahme, das vorsätzliche vollendete Begehungsdelikt, das Versuchsdelikt, das Unterlassungsdelikt und das Fahrlässigkeitsdelikt. Es werden zwei Hausarbeiten und drei Klausuren angeboten, von denen jeweils eine bestanden werden muss, um einen Leistungsnachweis gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 JAG (2003) zu erhalten.Qualifikationsziele:
Das Modul dient der Vermittlung der Technik der Fallbearbeitung (insbesondere Aufbau und Stil eines juristischen Gutachtens) und zugleich der Wiederholung und Vertiefung der in den o. g. Modulen erworbenen Kenntnisse mittels praktischer Anwendung. Vor allem soll die Fähigkeit geschaffen werden, abstrakt erlerntes Wissen auf einen konkreten Fall anzuwenden.Lehr- und Lernformen:
- Übung
Modulprüfung:
- Klausur (4 Std.)
- Hausarbeit (160 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Schriftliche Bearbeitung von Klausuren und Hausarbeiten, mündliche Lösung von Übungsfällen, selbstständige Vertiefung.Dauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Die Übung ist für jedes Wintersemester vorgesehen. Aufgrund eines Fachbereichsratbeschlüsses wird diese Übung zurzeit jedes Winter- und Sommersemester angeboten. closeZugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul bietet einen vertieften Einblick in wesentliche Entwicklungen der Ideen und Institutionen des "deutschen" Rechtslebens vom Recht der Germanen bis in die Jetztzeit. Behandelt werden insbesondere das hohe und späte Mittelalter, die frühe Neuzeit, die Privatrechts- und Verfassungsgeschichte des 19. Jahrhunderts, die deutsche Rechtswissenschaft in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts, die Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus sowie ausgewählte Fragestellungen der Zeitrechtsgeschichte.Qualifikationsziele:
Das Modul erweitert und vertieft die Einsichten in die historische Bedingtheit und die Entwicklungsstufen des Rechts, deren Grundlagen im Modul "Europäische Rechtsgeschichte" gelegt wurden. Es geht um das kontemplative Verstehen eines vergangenen rechtlichen Gegenstandes wie um das Verstehen der verschiedenen Rechtsordnungen in ihrer Geschichtlichkeit. Insbesondere in der Übung werden Quellen im Wege der (germanistischen) Textexegese interpretiert, um dieses speziell rechtshistorische hermeneutische Erkenntnisverfahren zu erlernen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Übung
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Teilnahme an der Diskussion rechtshistorischer Fragestellungen; Anfertigung von Textexegesen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Übung jedes Sommersemester. closeZugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul gibt einen punktuell vertiefenden Überblick über zentrale Gegenstände des römischen Privatrechts. Hierzu gehören insbesondere das Personen-, Sachen- und Schuldrecht. Dabei wird auf den historischen Kontext des römischen Rechts ebenso Wert gelegt wie auf rezeptionsgeschichtliche Vorgänge, die Prägung der europäischen Rechtsordnungen und die Verdeutlichung der Spuren römischen Rechts im BGB. Mittels Digestenexegese werden mit wechselndem Schwerpunkt einzelne Themenbereiche anhand von Quelleninterpretationen untersucht.Qualifikationsziele:
Durch die Auseinandersetzung mit historischen Erscheinungsformen des Rechts soll bei den Studierenden das Bewusstsein für die Kontinuität oder den Wandel der Fragestellungen geschärft werden. Die Studierenden sollen befähigt werden, die Grundlagen der eigenen Rechtsordnung und die Einbettung des deutschen Rechts in einen europäischen Zusammenhang zu erkennen. Die Vertiefung in der Exegese soll den kritischen Umgang mit den Quellen fördern und einen wissenschaftlichen Zugang zum Recht ermöglichen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Übung
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Teilnahme an der Diskussion rechtshistorischer Fragestellungen; Anfertigung von Textexegesen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Übung jedes Sommersemester. closeZugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul behandelt systematisch und historisch wesentliche Themen vor allem der europäischen Rechts- und Staatsphilosophie: Begriff des Rechts, Recht und Moral, Recht und Religion, Rechtspositivismus und Naturrecht, Theorien der Gerechtigkeit und aktuelle Diskussionen zu Gerechtigkeitsfragen, philosophische Begründungen von Rechtsstaat, Demokratie, Sozialstaat und Menschenrechten, das Recht des Staates zu strafen. Im Rahmen der Übung werden einzelne Themenbereiche anhand von klassischen Texten der Rechtsphilosophie vertieft.Qualifikationsziele:
Durch das Modul sollen die philosophischen Grundlagen der historischen und geltenden Rechtsordnung kulturübergreifend deutlich gemacht und verinnerlicht werden. Die Studierenden sollen insbesondere durch die Behandlung aktueller Fragen der Gerechtigkeit verstehen lernen, auf welche auch heute noch aktuellen Probleme in der Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie eine Antwort zu geben versucht wurde.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Übung
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Teilnahme an der Diskussion rechtsphilosophischer Fragestellungen; Anfertigung von Probeklausuren; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester; Übung jedes Sommersemester. closeZugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul bietet eine vertiefte Darstellung der rechtlichen Behandlung von Konstellationen, in denen wirtschaftlich unterschiedlich starke Akteure des privaten Wirtschaftsverkehrs miteinander in vertragliche Beziehung treten und bei denen sich daher die Frage nach eventuellen Schranken der Privatautonomie zum Schutz des Unterlegenen stellt. Gegenstand des Moduls sind der Schutz des Verbrauchers vor nicht ausreichend reflektierter vertraglicher Bindung sowie das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).Qualifikationsziele:
Die Studierenden sollen die Mechanismen verstehen lernen, mit deren Hilfe geschäftlich unerfahrene oder wirtschaftlichen Sachzwängen unterworfene Wirtschaftssubjekte vor der Überlegenheit ihres Kontrahenten geschützt werden. Sie sollen vertiefte Kenntnisse erwerben über die Voraussetzungen verbraucherschützender Widerrufsrechte und die Rechtsfolgen ihrer Ausübung. Ferner sollen die Studierenden die rechtlichen Schranken der Verwendung von AGB sicher beherrschen lernen.Lehr- und Lernformen:
- 2 Vorlesungen
- Übung
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (AGB-Recht) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Verbraucherprivatrecht) und Übung jedes Sommersemester closeZugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang RechtswissenschaftInhalte:
Das Modul bietet einen Einblick in die vertraglichen Beziehungen von Akteuren unterschiedlicher Handelsstufen. Behandelt werden namentlich Vertragshändler- und Franchiseverträge. Ebenso werden Fragen der Finanzierung des Warenabsatzes behandelt, namentlich Leasing- und Factoringverträge. Ferner bietet das Modul eine Anleitung zur vorausschauenden Lösung rechtlicher Probleme durch deren Regelung im Vertrag - sei es in AGB oder in individuellen Vereinbarungen. Den Studierenden wird vor Augen geführt, wie das Interesse des Mandanten in eine juristisch präzise und rechtlich unbedenkliche Formulierung gegossen wird.Qualifikationsziele:
Die Studierenden sollen anhand der Absatzmittlungsverhältnisse die besondere Risikostruktur von Verträgen kennenlernen, die nicht oder nur rudimentär im Gesetz geregelt, sondern von Akteuren des Waren- und Dienstleistungsvertriebs zur optimalen Verwirklichung wirtschaftlicher Interessen entwickelt worden sind. Des Weiteren sollen sie am Ende des Moduls in der Lage sein, bei der Bearbeitung von anwaltlichen Mandaten, die auf die Verhandlung von Verträgen gerichtet sind, für mögliche künftige Störungen des Vertrags sachdienliche Klauseln zu entwerfen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Projektgruppe
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Projektgruppe jedes Sommersemester. closeZugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang. Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul Privatversicherungsrecht umfasst insbesondere die Grundlagen des Versicherungsvertragsrechts, wie es im - durch die Reform von 2007 teils neu gestalteten - VVG kodifiziert und durch die Rechtsprechung konkretisiert und fortentwickelt worden ist. Dazu gehören insbesondere die im Privatversicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten des Vertragsschlusses, die Rolle und Haftung von Agenten und Maklern, die gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sowie der Eintritt des Versicherungsfalls und seine Rechtsfolgen. Von besonderer Bedeutung ist darüber hinaus das Recht der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Über diesen "Allgemeinen Teil" des Privatversicherungsrechts hinaus werden exemplarisch einzelne besonders bedeutsame Versicherungszweige (insbesondere: Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung) behandelt. An verschiedener Stelle wird auch auf Fragen des Versicherungsaufsichtsrechts und des Internationalen Versicherungsvertragsrechts eingegangen. Zudem werden die aktuellen Themen der Europäisierung des Privatversicherungsrechts behandelt.Qualifikationsziele:
Das Modul soll einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Privatversicherungsrechts geben. Es soll dasjenige allgemeine Grundlagenwissen aus dem Bereich des Privatversicherungsrechts vermitteln, das die Studierenden dazu befähigt, privatversicherungsrechtliche Fälle einer praxisgerechten Lösung zuzuführen. Die Studierenden sollen darüber hinaus einen Überblick über die wichtigsten Versicherungszweige erhalten.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Übung
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Übung jedes Sommersemester. closeZugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul bietet einen vertiefenden Einblick in das europäische und deutsche Wettbewerbsrecht. Dabei wird ebenso die historische Entwicklung des Wettbewerbsrechts beleuchtet wie seine Bedeutung für das moderne europäische Wirtschaftsrecht. Auf europäischer Ebene werden neben Art. 81 ff. EG einschlägige Regelungen des gemeinschaftsrechtlichen Sekundärrechts behandelt. Auf deutscher Ebene wird das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beleuchtet, wobei insbesondere auf das Verhältnis von deutschem und europäischem Wettbewerbsrecht eingegangen wird. Außerdem wird hinsichtlich der Wirtschaftsbereiche, in denen natürliche Monopole bestehen, das Regulierungsrecht behandelt, insbesondere das Energie- und Telekommunikationsrecht.Qualifikationsziele:
Das Modul soll ausreichende Kenntnisse über die rechtlichen Instrumente zum Schutz des Wettbewerbs vermitteln und die Studierenden dazu befähigen, diese Kenntnisse im praktischen Übungsfall, aber auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anzuwenden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der ArbeitsergebnisseDauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Anwendungskurs jedes Sommersemester. closeZugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul führt in die Grundlagen des rechtlichen Schutzes geistiger Leistungen vor missbräuchlicher Verwendung ein. Es beinhaltet einerseits das Urheberrecht als klassisches Künstlerrecht zum Schutz von Werken der Literatur und der Kunst und damit verbundener Leistungen von Künstlern und anderen beteiligten Personen/Unternehmen, andererseits des Patent- und Markenrechts und andere gewerbliche Schutzrechte, insbesondere das Erfinderrecht und das IT-Recht. Es werden neben einem umfassenden Überblick über die verschiedenen gesetzlichen Ausgestaltungen der Schutzinstrumentarien auch die Schnittstellen zum allgemeinen Wettbewerbsrecht aufgezeigt.Qualifikationsziele:
Das Modul soll ausreichende Kenntnisse über die rechtlichen Instrumente zum Schutz des geistigen Eigentums vermitteln und die Studierenden dazu befähigen, diese Kenntnisse im praktischen Übungsfall, aber auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anzuwenden.Lehr- und Lernformen:
- 3 Vorlesungen
- Übung
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (UWG und Markenrecht) und Seminar jedes Wintersemester, 2 Vorlesungen (Urheberrecht; Erfinderrecht und IT-Recht) und Übung jedes Sommersemester. closeZugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Aufbauend auf den Pflichtfachmodulen des Bürgerlichen Rechts behandelt das Modul die Regeln, nach denen Gesellschaften funktionieren, von der Entstehung über Innen- und Außenbeziehungen bis hin zur Beendigung. Der Schwerpunkt liegt auf den im Wirtschaftsleben besonders bedeutsamen Gesellschaftsformen, also im Personengesellschaftsrecht auf der BGB-Gesellschaft, der OHG und der KG sowie im Kapitalgesellschaftsrecht auf Aktiengesellschaft und GmbH. Es werden die prägenden Unterschiede herausgearbeitet, namentlich die unterschiedliche Verwirklichung des Gläubigerschutzes durch eine persönliche Gesellschafterhaftung bzw. durch Kapitalaufbringungs- und Erhaltungsregeln. Thematisiert werden außerdem übergreifende Regeln, etwa zur gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht, zu Stimmverboten oder zur fehlerhaften Gesellschaft.Qualifikationsziele:
Das Modul soll ausreichende Kenntnisse über die verschiedenen Gesellschaftsformen und ihre unterschiedliche rechtliche Behandlung vermitteln und die Studierenden dazu befähigen, diese Kenntnisse im praktischen Übungsfall, aber auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anzuwenden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Übung
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Übung jedes Sommersemester.Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft. closeZugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul beinhaltet die Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensgruppen durch Konzernbildung und Umwandlung und erläutert die Europäische Aktiengesellschaft (SE) als neue Möglichkeit für grenzüberschreitende unternehmerische Aktivitäten. Außerdem wird die Aufsichtsratsmitbestimmung in Unternehmen nach dem Mitbestimmungsgesetz bzw. nach dem Drittelbeteiligungsgesetz behandelt.Qualifikationsziele:
Das Modul soll die wesentlichen Grundlagen vermitteln, die für die praktische Tätigkeit in den Bereichen Konzernbildung und Umwandlung erforderlich sind. Insbesondere sollen die Studierenden Sicherheit im Umgang mit den gesetzlichen Grundlagen des Konzern- und Umwandlungsrechts wie auch des Mitbestimmungsrechts erhalten.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
- Seminar
Lehr- und Lernformen:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung und Anwendungskurs jedes Sommersemester. closeZugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul bietet den Studierenden einen einführenden Überblick über das Bilanz- und Unternehmensteuerrecht. Ausgehend vom Handelsbilanzrecht sollen die einzelnen Positionen der Bilanz vorgestellt und die Besonderheiten bei der Gewinnermittlung im Steuerrecht dargestellt werden. Im Bereich des Unternehmensteuerrechts soll zunächst die Besteuerung der Einzel- und Mitunternehmer im Einkommensteuerrecht und der Kapitalgesellschaften im Körperschaftsteuerrecht thematisiert werden. Im Mittelpunkt stehen vor allem die Zuordnung zu den einkommensteuerrechtlichen Einkunftsarten und die Ermittlung der Einkünfte. Zudem sollen Grundlagen des Gewerbesteuerrechts, insbesondere die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer und deren Bemessungsfaktoren erörtert werden. Ausgehend von der zivilrechtlichen Behandlung sollen ferner die vier Arten der Unternehmensumwandlung (Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel) und ihre steuerrechtliche Behandlung thematisiert werden.Qualifikationsziele:
Die Studierenden sollen die Funktion des Bilanzrechts als Informations- und Kontrollrecht der Anteilseigner und Gläubiger im Handelsbilanzrecht und als Einkunftsermittlungsart im Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerrecht verstehen lernen. Im Bereich des Unternehmensteuerrechts steht vor allem die Systematik der Besteuerung von Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften im Vordergrund. Vor allem sollen die Studierenden mit den spezifischen Techniken der Falllösung im Bilanz- und Unternehmensteuerrecht vertraut gemacht werden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Bilanzrecht
- Vorlesung Unternehmenssteuerrecht
- Anwendungskurs
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Bilanzrecht) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Unternehmensteuerrecht) und Anwendungskurs jedes Sommersemester. closeZugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul behandelt aus dem individuellen Arbeitsrecht die Rechtsquellen des Arbeitsrechts, die arbeitsrechtlichen Bezüge des Antidiskriminierungsrechts (AGG), Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Begründung von Arbeitsverhältnissen und dem Abschluss und die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Behandelt werden insbesondere auch Fragen der Regelungen zum Arbeitslohn, zum Lohn ohne Arbeit (insbesondere dort die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), zur Haftung im Arbeitsverhältnis und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung mit den wichtigsten mit der Kündigung im Zusammenhang stehenden Fragen. Außerdem werden das Recht des Betriebsübergangs, Grundzüge der Rechtsfolgen bei Insolvenz des Unternehmens und Grundzüge des arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahrens thematisiert. Des weiteren werden die Grundlagen des europäischen Arbeitsrechts, die Umsetzung des europäischen Arbeitsrechts in innerstaatliches Recht und die grundlegenden Rechtsvorschriften des europäischen Arbeitsrechts (aus dem gemeinschaftsrechtlichen Primär- und Sekundärrecht) behandelt. Besonders werden die Auswirkungen von Entscheidungen des EuGH auf das nationale Recht beleuchtet. Ferner werden aus den Bereichen des transnationalen Arbeitsrechts und des internationalen Privatrechts der Arbeitsbeziehungen die elementaren Grundzüge behandelt.Qualifikationsziele:
Das Modul soll einen Überblick über das in einer Vielzahl unterschiedlicher Regelungen enthaltene und stark durch Rechtsprechung geprägte Arbeitsrechtsvertragsrecht vermitteln. Die Studierenden sollen ein Grundverständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen entwickeln, in der sich Arbeit in Europa und in der Bundesrepublik Deutschland vollzieht. Durch die im Modul vermittelten rechtlichen Kenntnisse sollen die Studierenden befähigt werden, praktische Fälle aus dem Bereich des Individualarbeitsrechts sachgerecht zu lösen und somit für den Berufseinstieg in die arbeitsrechtliche Praxis vorbereitet werden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Individualarbeitsrecht
- Vorlesung Europäisches und internationales Arbeitsrecht
- Übung
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Individualarbeitsrecht) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Europäisches und internationales Arbeitsrecht) und Übung jedes Sommersemester. closeZugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul gibt einen umfassenden Überblick über die Bereiche des Tarifvertrags- und Arbeitskampfrechts sowie der Arbeitnehmermitbestimmung. Aus dem Bereich des Tarifvertragsrechts werden insbesondere Grundfragen des Koalitionsrechts, die Arten von Tarifverträgen, ihre Rechtsnatur und der Umgang mit fehlerhaften Tarifverträgen, die Frage des Geltungsbereichs von Tarifverträgen, der Dritterstreckung des Tarifrechts und damit verbundene verfassungs- und europarechtliche Fragen sowie Grundprinzipien sowie das Verhältnis von Tarif- und Betriebsautonomie behandelt. Aus dem Bereich des Arbeitskampfrechts werden insbesondere die Erscheinungsformen, Rechtsgrundlagen und rechtlichen Folgen des Arbeitskampfes thematisiert. Außerdem gibt das Modul aus dem Bereich der Arbeitnehmermitbestimmung einen Überblick über die Formen der Mitbestimmung bei privaten, öffentlichen und kirchlichen Arbeitgebern. Es behandelt insbesondere vertieft das Betriebsverfassungsrecht, skizziert das Einigungsstellenverfahren sowie das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren und behandelt in Grundzügen die unternehmerische Mitbestimmung sowie die betriebliche Mitbestimmung im öffentlichen und kirchlichen Bereich.Qualifikationsziele:
Das Modul soll den Studierenden einen Überblick über das kollektive Arbeitsrecht vermitteln. Die Studierenden sollen erfahren, welche kollektiven Verfahren Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Gestaltung ihrer Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zur Verfügung stehen und die Bedeutung der verschiedenen Typen von Gruppenbeteiligungen im nationalen und europäischen Arbeitsrecht erkennen. Sie sollen darüberhinaus eine Vorstellung über die Relevanz des Tarif- und Mitbestimmungsrechts für die Gestaltung der Standortbedingungen in der EU und in Deutschland, aber auch für die Ausgestaltung einzelner Arbeitsbedingungen gewinnen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Arbeitskampfund Tarifrecht
- Vorlesung Betriebsverfassungsrecht
- Übung
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Arbeitskampf- und Tarifrecht) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Betriebsverfassungsrecht und Übung jedes Sommersemester. closeZugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul bietet den Studierenden eine Darstellung des deutschen Sozialversicherungsrechts. Behandelt werden neben grundsätzlichen, für alle Zweige des Sozialversicherungsrechts geltenden Fragen die gesetzliche Krankenund Pflegeversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die Rentenversicherung sowie das Recht der Arbeitsförderung ("Arbeitslosenversicherung"), wobei jeweils auf den Kreis der versicherten Personen, die unterschiedlichen Versicherungsfälle, die in Betracht kommenden Versicherungsleistungen und die zuständigen Leistungsträger eingegangen wird. Darüber hinaus werden die zugehörigen verfahrensrechtlichen Fragen erörtert.Qualifikationsziele:
Das Modul soll den Studierenden einen Überblick über das deutsche Sozialversicherungsrecht vermitteln. Die Studierenden sollen insbesondere die aktuelle sozialgerichtliche Rechtsprechung kennen lernen und befähigt werden, sozialversicherungsrechtliche Fälle aus der Praxis eigenständig einer sachgerechten Lösung zuzuführen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Sozialversicherungsrecht I
- Vorlesung Sozialversicherungsrecht II
- Übung
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Sozialversicherungsrecht I) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Sozialversicherungsrecht II) und Übung jedes Sommersemester. closeZugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang. Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul Privatversicherungsrecht umfasst insbesondere die Grundlagen des Versicherungsvertragsrechts, wie es im - durch die Reform von 2007 teils neu gestalteten - VVG kodifiziert und durch die Rechtsprechung konkretisiert und fortentwickelt worden ist. Dazu gehören insbesondere die im Privatversicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten des Vertragsschlusses, die Rolle und Haftung von Agenten und Maklern, die gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sowie der Eintritt des Versicherungsfalls und seine Rechtsfolgen. Von besonderer Bedeutung ist darüber hinaus das Recht der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Über diesen "Allgemeinen Teil" des Privatversicherungsrechts hinaus werden exemplarisch einzelne besonders bedeutsame Versicherungszweige (insbesondere: Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung) behandelt. An verschiedener Stelle wird auch auf Fragen des Versicherungsaufsichtsrechts und des Internationalen Versicherungsvertragsrechts eingegangen. Zudem werden die aktuellen Themen der Europäisierung des Privatversicherungsrechts behandelt.Qualifikationsziele:
Das Modul soll einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Privatversicherungsrechts geben. Es soll dasjenige allgemeine Grundlagenwissen aus dem Bereich des Privatversicherungsrechts vermitteln, das die Studierenden dazu befähigt, privatversicherungsrechtliche Fälle einer praxisgerechten Lösung zuzuführen. Die Studierenden sollen darüber hinaus einen Überblick über die wichtigsten Versicherungszweige erhalten.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Übung
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Übung jedes Sommersemester. closeZugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul behandelt die wesentlichen Bereiche des nationalen (Straf-)Gerichtsverfassungs- und Strafverfahrensrechtes, verstärkt aber auch seine europarechtlichen Bezüge. Nach einem kurzen rechts- und entstehungsgeschichtlichen Seitenblick wird der Hergang des Strafverfahrens (Ermittlungsverfahren mit strafprozessualen Zwangsmaßnahmen, Hauptverfahren mit Fragen des Beweisrechts, Urteil und Rechtskraft) mit vertiefender Betrachtung der Rechtsstellung der einzelnen Verfahrensbeteiligten und ihrer verfahrensrechtlichen Möglichkeiten dargestellt. Darüber hinaus werden Rechtsmittelverfahren und besondere Verfahrensarten (z. B. Strafbefehls-, beschleunigtes und Wiederaufnahmeverfahren) thematisiert. Es wird insbesondere auf nationale Rechtsprechung (vor allem des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs sowie der Oberlandesgerichte) und supranationale Rechtsprechung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Bezug genommen.Qualifikationsziele:
Das Modul soll vertiefte Kenntnisse im Bereich des Strafverfahrensrechts vermitteln, durch die gezielt vor allem auf die spätere berufliche Praxis als Staatsanwalt, Verteidiger oder Strafrichter vorbereiten werden soll. Das Modul soll außerdem dabei behilflich sein, unterschiedliche Interaktionszusammenhänge zu erkennen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Anwendungskurs jedes Sommersemester. closeZugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul behandelt zunächst den Gegenstand und die Aufgabe der Kriminologie sowie Theorien zur Erklärung von Kriminalität als Gesamterscheinung bzw. von der Straftat als Einzelerscheinung (kriminologische Theorien), dann aber auch die Befassung mit Zusammenhängen strafrechtlicher Beurteilung von Geschehensabläufen. Letzteres erfasst zum einen die Gesetzgebung auf den Gebieten des Straf- und Strafverfahrensrechts einschließlich des Verhältnisses von Straftatbeständen zu anderen Kontrollmechanismen sowie die Abläufe der Strafverfolgung (von der Anzeigeerstattung bis zur abschließenden Entscheidung). Außerdem werden Fragen der Kriminalphänomenologie und weitere Einzelaspekte (z. B. Täter-Opfer-Verhältnis, viktimologische Aspekte) thematisiert.Qualifikationsziele:
Durch die Auseinandersetzung mit empirisch-kriminologischen Fragestellungen sind die künftig in den Bereichen der Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaft und der Forschung tätigen jungen Juristen und Juristinnen schon früh mit den empirischen Seiten des "normativen" Strafrechts vertraut und für den möglichen Gewinn kriminologischer Erkenntnisse sensibilisiert.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
- Im Anwendungskurs: Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung,
- Im Seminar: Selbständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.
Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Anwendungskurs jedes Sommersemester. closeZugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
In diesem Modul sollen Probleme der Judikative vertiefend untersucht werden. Das Modul bietet zunächst eine allgemeine Einführung in die Methoden und Ziele der gerichtlichen Kontrolltätigkeit, darauf aufbauend werden spezielle Probleme des Prozessrechts behandelt. Hier kommen z. B. Fragestellungen im Bereich der Verfassungs-, Verwaltungs- oder Fachgerichtsbarkeiten und des Rechtsmittelrechts in Betracht.Qualifikationsziele:
Das Modul erweitert und vertieft die in den Modulen des Pflichtfachbereichs erworbenen Kenntnisse zur Staatsgewalt Judikative. Es soll insbesondere das Verständnis für die Kontrollfunktion der Gerichte im Verhältnis der Staatsgewalten zueinander geschult werden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Gerichtliche Kontrolle staatlicher Entscheidungen
- Vorlesung Vertiefung Prozessrecht
- Anwendungskurs
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der ArbeitsergebnisseDauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Gerichtliche Kontrolle staatlicher Entscheidungen) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Vertiefung Prozessrecht) und Anwendungskurs jedes Sommersemester. closeZugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul beschäftigt sich mit der Funktion von Regierung und Verwaltung im staatlichen System. Es analysiert zunächst staatliche Entscheidungsprozesse. Dies geschieht nicht nur unter rechtlichen Aspekten, sondern insbesondere auch unter Gesichtspunkten der Entscheidungssteuerung durch andere Faktoren wie zeitliche, sächliche und personelle Ressourcen. Auch andere Aspekte wie der Einfluss des Verfahrens auf die Entscheidungsfindung gehören zum Erkenntnisgegenstand. Darauf aufbauend behandelt das Modul besondere Entscheidungsfaktoren wie z. B. das Recht, die Organisation oder das Personal.Qualifikationsziele:
Das Modul erweitert und vertieft die im Rahmen der Module des Pflichtfachstudiums erworbenen Kenntnisse über die Regierung und Verwaltung. Es soll das Verständnis für die verschiedenen Entscheidungsfaktoren und ihr Zusammenspiel vermittelt werden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Determinanten von Regierungsund Verwaltungsentscheidungen I
- Vorlesung Determinanten von Regierungsund Verwaltungsentscheidungen II
- Anwendungskurs
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Determinanten von Regierungs- und Verwaltungsentscheidungen I) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Determinanten von Regierungs- und Verwaltungsentscheidungen II) und Anwendungskurs jedes Sommersemester. closeZugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Dieses Modul behandelt die verschiedenen Aspekte der Rechtsnormsetzung. Untersucht werden dabei Inhalts- und Verfahrensfragen der Normsetzung auf allen Ebenen. Untersuchungsgegenstand sind außerdem abstrakte Fragen wie beispielsweise die nach dem Wesen der Gesetzgebung. Auch die Frage, wer überhaupt Gesetzgeber ist und inwiefern z. B. das Bundesverfassungsgericht als Gesetzgeber auftritt, stellt sich. Zunächst beschäftigt sich das Modul mit grundsätzlichen Problemen der Rechtssetzung und geht dabei auf die rechtlichen und politischen Vorgaben ein. Darauf aufbauend wird auch die Normsetzung internationaler Organisationen und die der Europäischen Union thematisiert.Qualifikationsziele:
Das Modul soll die von den Studierenden in den Modulen des Pflichtfachstudiums bereits erworbenen Kenntnisse über die Normsetzung erweitern und vertiefen. Insbesondere soll Verständnis für die verschiedenen Normsetzungsprozesse und den Einfluss von Rechtsstaats- und Demokratieprinzip auf diese Verfahren vermittelt werden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Normsetzungslehre
- Vorlesung Normsetzung auf über- undinnerstaatlicher Ebene
- Anwendungskurs
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Normsetzungslehre) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Normsetzung auf über- und innerstaatlicher Ebene) und Anwendungskurs jedes Sommersemester. closeZugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul beschäftigt sich mit den Grundlagen des Völkerrechts sowie seinen wesentlichen Spezialgebieten. Zunächst bietet es eine Einführung in die Besonderheiten des Völkerrechts als Rechtsgebiet und behandelt seine Akteure, Quellen und Handlungsformen, die wesentlichen Prinzipien des Friedensvölkerrechts, des Rechts des bewaffneten Konfliktes, der internationalen Streitbeilegung und der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit sowie klassische Teilgebiete wie etwa das Gesandtschaftsrecht. Hierauf aufbauend werden vor allem Fragen der Rechtsstellung der Einzelnen und der Raumordnung vertieft, wobei Schwerpunkte in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Entwicklung liegen.Qualifikationsziele:
Das Modul soll den Studierenden vertiefte Kenntnisse über die Völkerrechtsordnung vermitteln. Zugleich sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, völkerrechtliche Sachverhalte im Wege der Falllösung aufzuarbeiten und zu bewerten.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Völkerrecht I
- Vorlesung Völkerrecht II
- Anwendungskurs
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Völkerrecht I) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Völkerrecht II) und Anwendungskurs jedes Sommersemester. closeZugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul vertieft Fragen des europäischen Gemeinschaftsrechts und des Rechts der Europäischen Union. Besonderes Augenmerk wird auf ausgewählte Fragen des materiellen Europarechts gelegt. Hierzu zählen u. a. die Grundfreiheiten des Binnenmarktes, der Gehalt der Unionsbürgerschaft, ausgewählte Gemeinschaftspolitiken, wie z. B. die Wettbewerbspolitik, und Fragen der Außenbeziehungen der Gemeinschaft.Qualifikationsziele:
Die Studierenden sollen in dem Modul die europarechtlichen Kenntnisse, die sie im Modul "Europarecht" im Pflichtfachstudium erworben haben, erweitern und vertiefen. Sie sollen dazu befähigt werden, auch komplexe Fälle aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht zu einer Lösung zu führen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Europarecht I
- Vorlesung Europarecht II
- Anwendungskurs
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Europarecht I) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Europarecht II) und Anwendungskurs jedes Sommersemester. closeZugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul behandelt den "Allgemeinen Teil" des Internationalen Privatrechts und dessen Grundbegriffe wie Qualifikation, Rück- und Weiterverweisung und ordre public. Ferner wird für die einzelnen Rechtsinstitute untersucht, anhand welcher Kriterien das anwendbare Recht zu ermitteln ist. Gegenstände sind neben dem internationalen Familien- und Erbrecht etwa das internationale Vertrags- und Sachenrecht sowie das Kollisionsrecht der außervertraglichen Schuldverhältnisse. Hinzu kommen Ausführungen zum internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht sowie eine Einführung in das Internationale Zivilverfahrensrecht. In Fallbesprechungen werden die Aspekte des Internationalen Zivilverfahrensrechts, des Allgemeinen und Besonderen Teils des Internationalen Privatrechts miteinander verknüpft.Qualifikationsziele:
Die Studierenden sollen einen Einblick in jene rechtlichen Problematiken erhalten, die entstehen, wenn ein Sachverhalt Bezugspunkte zu mehreren Rechtsordnungen aufweist. Neben Kenntnissen des deutschen Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts (unter Einschluss europäischer Harmonisierungsbestrebungen) soll dabei auch die Akzeptanz divergierender ausländischer Rechtsfiguren gefördert und Wege zu deren Koordination mit dem deutschen Recht aufgezeigt werden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Internationales Privatrecht I
- Vorlesung Internationales Privatrecht II
- Anwendungskurs
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Internationales Privatrecht I) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Internationales Privatrecht II) und Anwendungskurs jedes Sommersemester. closeZugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul beginnt mit einer Einführung in die rechtsvergleichende Methode und lenkt den Blick auf die Bedeutung der Rechtsvergleichung für die Rechtsvereinheitlichung, die Rechtsangleichung sowie für die (supra-)nationale Gesetzgebung. Ferner wird ein Überblick über die bedeutenden Rechtstraditionen der Welt gegeben. Den Schwerpunkt bildet dabei ein Vergleich der europäischen Deliktsrechte. Darüber hinaus wird der Vergleich der europäischen Vertragsrechtsgestaltungen schwerpunktmäßig behandelt, wobei auch die verschiedenen Vorschläge und Abkommen zur Rechtsvereinheitlichung, insbesondere das UN-Kaufrecht, einbezogen werden. Es werden in Fallübungen Sachverhalte aus dem Blickwinkel unterschiedlicher europäischer Rechtsordnungen bzw. in Kraft befindlichen oder vorgeschlagenen Einheitsrechts gelöst und deren Gemeinsamkeiten, Unterschiede sowie rechtshistorische Hintergründe auf der Suche nach einer "optimalen Lösung" analysiert.Qualifikationsziele:
Die Auseinandersetzung mit anderen Rechtstraditionen und den von diesen entwickelten Lösungen für typische gesellschaftliche Konflikte soll den Horizont der Studierenden erweitern, gleichzeitig aber auch das Verständnis für die ihnen vertrauten heimischen Rechtsfiguren und Lösungskonstruktionen schärfen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Rechtsvergleichung I
- Vorlesung Rechtsvergleichung II
- Anwendungskurs Rechtsvergleichung I
- Anwendungskurs Rechtsvergleichung II
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der ArbeitsergebnisseDauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Rechtsvergleichung I) mit Anwendungskurs und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Rechtsvergleichung II) mit Anwendungskurs jedes Sommersemester. closeFremdsprachenfachkompetenz
d.h. rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz gemäß § 5 a Abs. 3 S. 1 DRiG
Für die Fremdsprachenkompetenz ist laut DRiG grundsätzlich der erfolgreiche Besuch einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses nachzuweisen.Der Nachweis der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz gemäß § 5 Abs. 3 JAG in Verbindung mit § 5 a Abs. 2 Satz 2 DRiG kann laut § 15 der Studienordnung erworben werden:
- in rechtswissenschaftlichen Sprachkursen des Fachbereichs im Umfang von mindestens 2 SWS mit einer zweistündigen Abschlussklausur oder gleichwertigem Nachweis der aktiven und erfolgreichen Teilnahme der Studierenden (Über das Vorliegen der Gleichwertigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.),
- in fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen des Fachbereichs im Umfang von mindestens 2 SWS mit einer zweistündigen Abschlussklausur oder gleichwertigem Nachweis der aktiven und erfolgreichen Teilnahme der Studierenden (Über das Vorliegen der Gleichwertigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.),
- während eines mindestens einsemestrigen rechtswissenschaftlichen Auslandsstudiums durch Nachweis der aktiven und erfolgreichen Teilnahme an fremdsprachlichen Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 2 SWS.
Die Leistungsnachweise zur Fremdsprachenfachkompetenz können aufgrund bestehender Kooperationsvereinbarungen auch in rechtswissenschaftlichen Sprachkursen und fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen der Juristischen Fakultäten der Humboldt-Universität zu Berlin und der Universität Potsdam erworben werden. Über das Vorliegen der Gleichwertigkeit dieser Nachweise entscheidet der Prüfungsausschuss. Über die aktuellen Kooperationsvereinbarungen und künftige Änderungen informiert der Fachbereich im Studienführer.
Welche Veranstaltungen zum Erwerb der Fremdsprachenfachkompetenz führen können, wird von Semester zu Semester im elektronischen Vorlesungsverzeichnis bekannt gemacht. close
Schlüsselqualifikationen
gemäß § 5 a Abs. 3 S. 1 DRiG
Schlüsselqualifikationen sind laut DRiG: Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit.Der Erwerb eines Leistungsnachweises "Schlüsselqualifikation" ist unter anderem Zulassungsvoraussetzung für die Pflichtfachprüfung im Rahmen der ersten juristischen Prüfung; vgl. § 6 Abs. 1 Ziffer 6 JAG!
Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zum Erwerb einer Schlüsselqualifikation kann in Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 2 SWS (30 Std.), in denen die in § 5a Abs. 3 S. 1 DRiG beispielhaft genannten Schlüsselqualifikationen oder gleichwertige Qualifikationen vermittelt werden und die durch aktive Teilnahme der Studierenden gekennzeichnet sind, erworben werden.
Welche Veranstaltungen zum Erwerb von Schlüsselqualifikation führen können, wird von Semester zu Semester im elektronischen Vorlesungsverzeichnis bekannt gemacht. close
Inhalte und Qualifikationsziele:
Mit dem Universitätsrepetitorium (Unirep) bietet der Fachbereich Rechtswissenschaft den Studierenden einen den gesamten Pflichtfachstoff umfassenden Kurs zur gezielten Vorbereitung auf das Staatsexamen an. Ein kompletter Durchlauf dauert 44 Wochen (1 Studienjahr) und beginnt zur Vorlesungszeit des Wintersemesters. Ferien gibt es nur zu Weihnachten, Ostern sowie ab Mitte September vor Beginn des neuen Vollkurses.Die Lehrveranstaltungen finden montags bis mittwochs jeweils von 9 bis 13 Uhr in Hörsaal II statt.
Das Angebot an Lehrveranstaltungen wird durch den Klausurenkurs ergänzt, in dem über die gesamte Dauer des Repetitoriums wöchentlich jeweils eine Klausur wird (insgesamt also 44 Klausuren).
Die Klausuren werden samstags von 9 bis 14 Uhr (5 volle Zeitstunden) in den Hörsälen I und II geschrieben. Die Rückgabe- und Besprechungstermine finden donnerstags von 16 bis 18 Uhr in Hörsaal II statt.
Das Unirep ist kostenlos. Das Angebot des Klausurenkurses steht jedoch nur Studierenden offen, die im Studiengang Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin eingeschrieben sind. Eine Anmeldung zum Unirep ist nicht erforderlich. Der Einstieg ist jederzeit möglich.
Haben Sie noch Fragen? Wenn ja, dann zögern Sie bitte nicht, das Uni-Rep-Team zu kontaktieren. Die Kontaktadressen und weitere Informationen finden Sie unter: http://www.jura.fu-berlin.de/studium/unirep/index.html. close
Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtspflege.Wirtschafts-/Umweltstrafrecht:
Dieser Bereich bietet einen vertiefenden Einblick in ausgewählte Umweltdelikte sowie in ausgewählte Wirtschaftsdelikte. Beispielhaft sind vor allem das Gewässer-, Bodenschutz-, Abfall- und Immissionsschutzstrafrecht zu nennen. Aus dem Bereich der Wirtschaftsstraftaten seien neben Betrug und Untreue (§§ 263 und 266 StGB) vor allem betrugsähnliche Sonderdelikte (§§ 263 a, 264 und 265 StGB) sowie ausgewählte Steuerstraftaten erwähnt. Ebenso sind Umwelt- und Wirtschaftsordnungswidrigkeiten Bestandteil.
Santionenrecht:
Zentraler Inhalt sind Sanktionsarten, Bemessung der Sanktionen einschließlich möglicher Aussetzung zur Bewährung bzw. bedingter Entlassung, Absehen von Strafe bzw. Einstellung (§ 153 ff. StPO), Täter-Opfer-Ausgleich und Diversion (Auflagen, Weisungen etc.). Gegenstand dieses Bereichs sind aber auch Fragen des Vollzugs und der Strafvollstreckung einschließlich möglicher Vollzugslockerungen, dies alles gemeinsam vor dem Hintergrund der Straftheorien und unter Berücksichtigung kriminologischer Aspekte (z. B. Kriminalitätstheorien, Kriminalstatistiken). Darüber hinaus werden auch Fragen der Mediation als Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46 a StGB; § 155 a StPO) in diesen Bereich eingebunden werden.
Qualifikationsziele:
Die Studierenden besitzen vertiefte Kenntnisse im Bereich Wirtschafts-/Umweltstrafrecht und Sanktionenrecht. Sie sollen dadurch auf die berufliche Praxis vorbereitet werden, in der gerade diese speziellen Themen eine herausgehobene Rolle spielen. Die Studierenden kennen die wichtigsten Grundstrukturen des Wirtschafts-/ Umweltstrafrechts und des Sanktionenrechts und sind darüber hinaus befähigt, auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch zu erfassen und zu einer praxisgerechten Lösung zu führen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung I (Wirtschafts-/Umweltstrafrecht)
- Vorlesung II (Sanktionenrecht)
- Anwendungskurs I (Wirtschafts-/Umweltstrafrecht)
- Anwendungskurs II (Sanktionenrecht)
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
- In den Anwendungskursen: Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung,
- Im Seminar: Selbständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.
Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn Wintersemester. closeZugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtspflege.Sanktionenrecht:
Zentraler Inhalt sind Sanktionsarten, Bemessung der Sanktionen einschließlich möglicher Aussetzung zur Bewäh- rung bzw. bedingter Entlassung, Absehen von Strafe bzw. Einstellung (§ 153 ff. StPO), Täter-Opfer-Ausgleich und Diversion (Auflagen, Weisungen etc.). Gegenstand dieses Bereichs sind aber auch Fragen des Vollzugs und der Strafvollstreckung einschließlich möglicher Vollzugslockerungen, dies alles gemeinsam vor dem Hintergrund der Straftheorien und unter Berücksichtigung kriminologischer Aspekte (z. B. Kriminalitätstheorien, Kriminalstatisti- ken). Darüber hinaus werden auch Fragen der Mediation als Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46 a StGB; § 155 a StPO) in diesen Bereich eingebunden werden.
Strafvollzugsrecht:
Dieser Bereich befasst sich mit dem (Erwachsenen-)Strafvollzugsgesetz (StVollzG bzw. Landesstrafvollzugsgeset- zen), selbstverständlich jeweils unter Berücksichtigung empirischer Befunde zur Durchführung des Vollzugs, zur Soziologie der Gefängnisgesellschaft und zum Bereich der Entlassung.
Qualifikationsziele:
Die Studierenden besitzen vertiefte Kenntnisse im Bereich Sanktionenrecht und Strafvollzugsrecht. Sie sollen dadurch auf die berufliche Praxis vorbereitet werden, in der gerade diese speziellen Themen eine herausgehobene Rolle spielen. Die Studierenden kennen die wichtigsten Grundstrukturen des Jugendstrafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts und sind darüber hinaus befähigt, auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch zu erfassen und zu einer praxisgerechten Lösung zu führen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung I (Sanktionenrecht)
- Vorlesung II (Strafvollzugsrecht)
- Anwendungskurs I (Sanktionenrecht)
- Anwendungskurs II (Strafvollzugsrecht)
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
- In den Anwendungskursen: Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung,
- Im Seminar: Selbständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.
Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn Wintersemester. closeZugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtspflege.Jugendstrafrecht:
In diesem Bereich wird ein vertiefter Überblick über das Jugendgerichtsgesetz (JGG) und das Verhältnis von Jugendstrafrecht zum allgemeinen Strafrecht behandelt.
Strafvollzugsrecht:
Dieser Bereich befasst sich mit dem (Erwachsenen-)Strafvollzugsgesetz (StVollzG bzw. Landesstrafvollzugsgesetzen), selbstverständlich jeweils unter Berücksichtigung empirischer Befunde zur Durchführung des Vollzugs, zur Soziologie der Gefängnisgesellschaft und zum Bereich der Entlassung.
Qualifikationsziele:
Die Studierenden besitzen vertiefte Kenntnisse im Bereich Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht. Sie sollen dadurch auf die berufliche Praxis vorbereitet werden, in der gerade diese speziellen Themen eine herausgehobene Rolle spielen. Die Studierenden kennen die wichtigsten Grundstrukturen des Jugendstrafrechts und des Strafvollzugsrechts und sind darüber hinaus befähigt, auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch zu erfassen und zu einer praxisgerechten Lösung zu führen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung I (Jugendstrafrecht)
- Vorlesung II (Ordnungswidrigkeitenrecht)
- Anwendungskurs I (Jugendstrafrecht)
- Anwendungskurs II (Ordnungswidrigkeitenrecht)
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
- In den Anwendungskursen: Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung,
- Im Seminar: Selbständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.
Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn Wintersemester. closeHaberlandt - Vorlesung: Gastvorlesung, die sich an alle Studierenden und Dozenten der Biologie richtet. Gäste sind herzlich Willkommen!
"Die Modellpflanze ArAbidopsis und ihre Verwandten erobern die Welt" vonProf. Dr. Marcus Koch
Do., 16.04.15, 17.15 - Pflanzenphysiologie, Mikrobiologie und Biochemie, Königin-Luise-Straße 12-16, großer Hörsaal
Sie können in Campus Management nur das Praktikum anmelden.Die Anmeldung zum Seminar erfolgt nachträglich durch das Studienbüro Biologie.
Frist für die Voranmeldung zum SoSe 2015 bis spätestens zum 17.März 2015.:
Bitte beachten sie die genaue Beschreibung der zum Prozedere der Voranmeldung gehörenden Vorgänge auf der Seite Verteilungen: http://www.bcp.fu-berlin.de/studium-lehre/verwaltung/studienbuero/studienbuero_biologie/verteilungen/eltern.html
closeauf Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Biologie und der Biochemie können Masterstudierende des Msc Biologie Module des Msc Biochemie belegen. In folgenden LV-Kombinationen/Modulen gibt es jeweils einen Platz für einen Biologie-Studierenden. Diese Plätze werden auf der Live-Verteilung für den Msc Biologie verteilt:
216201 a-c Strukturaufklärung von Biomolekülen durch Röntgenkristallographie (10 LP);
216211a-b Biologische NMR-Spektroskopie (5 LP);
216212a-b Biophysikalische Methoden (5 LP);
216401a-b Protein Engineering (5 LP);
216402a-b Nukleinsäuren (5 LP);
216403a-b Proteinanalytisches Praktikum (5LP);
216601a-b Zellbiologisches Praktikum, Signaltransduktion (5 LP);
216613a-b Molekulare Pharmakologie und zelluläre Signaltransduktion (5 LP) close
Ort: Seminarzentrum, Habelschwerdter Allee 45, L115
Moderation: Angelika Wolf
Ort: Seminarzentrum, Habelschwerdter Allee 45, L115
Moderation: Angelika Wolf
Studienfachberatung
Beauftragte des Fachbereichs für die Studienfachberatung BA :
Prof. Dr. Anja Middelbeck-Varwick
Beauftragter des Fachbereichs für die Studienfachberatung BA und MA Lehramt::
Prof. Dr. Matthias Remenyi
Beauftragter des Fachbereichs für die Studienberatung MA Ernst-Ludwig-Ehrlich-Masterstudiengang
Univ.-Prof. Dr. Rainer Kampling
Einzelberatung:
Siehe Homepage Seminar für Katholische Theologie, Fabeckstraße 23-25, 14195 Berlin;
Rückfragen: Telefonnummer:838-54074 close
Aufbaumodul : Anmeldung durch Eintrag in die ausliegenden Listen im Vorraum von KL 25/301-306 (Silberlaube, Habelschwerdter Allee 45) oder per E-Mail an Claudia Burghoff oder an Gabriela Leder oder in den Sprechstunden (siehe Aushang)
Vertiefungsmodule A,B, C: Anmeldung über das Anmeldeverfahren der ZE Sprachenzentrum. Nähere Informationen unter Anmeldeverfahren Für Studierende mit befristeter Immatrikulation, die im WiSe 2014/2015 am Aufbaumodul 1 teilgenommen haben. close
Zielniveau
A 2.2 - Integrierter Sprachkurs - 8 SWS - 8 ECTS-Credits
B 1.1 - Integrierter Sprachkurs - 8 SWS - 8 ECTS-Credits
B 1.1 - Integrierter Sprachkurs - 6 SWS - 8 ECTS-Credits
B 1.2 - Integrierter Sprachkurs - 4 SWS - 5 ECTS-Credits
B 2.1 - Integrierter Sprachkurs - 4 SWS - 5 ECTS-Credits
B 2.2 - Integrierter Sprachkurs - 4 SWS - 5 ECTS-Credits
und siehe Programmübergreifende Kurse
C 1 - siehe Programmübergreifende Kurse
In der Regel werden in jedem Semester alle Kurse angeboten; bei den Kursen mit dem Zielniveau B 1.1 bis B 2.2 gibt es Parallelkurse. close
Anmeldung über das Anmeldeverfahren der ZE Sprachenzentrum. Nähere Informationen unter Anmeldeverfahren close
Eingangsvoraussetzung: Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Zur Feststellung des Niveaus findet eine obligatorische Zulassungsprüfung statt.
Kernfach 90 LP: Die Sprachausbildung besteht aus 4 Modulen (Aufbaumodule 1-3, und 1 Vertiefungsmodul, je 4 SWS und 6 LP); Qualifikationsziel Niveau C1.1 (GER).
Modulpaket 60 und 30 LP: Die Sprachausbildung besteht aus 3 Modulen (Aufbaumodule 1-3 je 4 SWS und 6 LP); Qualifikationsziel Niveau B 2.2. bis C.1.1 (GER). close
- ein Aufbaumodul (bis Niveau B2 nach dem GER) entspricht in der neuen Studienordnung dem Basismodul in der alten Studienordnung (vor 2012 verabschiedet)
- das Vertiefungsmodul (ab Niveau C1 nach dem GER) entspricht dem Aufbaumodul in der vorigen Studien- und Prüfungsordnung (vor 2012 verabschiedet)
- das Vertiefungsmodul (ab Niveau C1 nach dem GER) entspricht dem Aufbaumodul in der vorigen Studien- und Prüfungsordnung (vor 2012 verabschiedet)
- ein Aufbaumodul (bis Niveau B2 nach dem GER) entspricht in der neuen Studienordnung dem Basismodul in der alten Studienordnung (vor 2012 verabschiedet)
- das Vertiefungsmodul (ab Niveau C1 nach dem GER) entspricht dem Aufbaumodul in der vorigen Studien- und Prüfungsordnung (vor 2012 verabschiedet)
- ein Aufbaumodul (bis Niveau B2 nach dem GER) entspricht in der neuen Studienordnung dem Basismodul in der alten Studienordnung (vor 2012 verabschiedet)
- die Grundmodule richten sich an Studierende mit geringen oder keinen Vorkenntnissen (bis Niveau B1 nach dem GER)
- das Vertiefungsmodul (ab Niveau C1 nach dem GER) entspricht dem Aufbaumodul in der vorigen Studien- und Prüfungsordnung (vor 2012 verabschiedet)
- ein Aufbaumodul (bis Niveau B2 nach dem GER) entspricht in der neuen Studienordnung dem Basismodul in der alten Studienordnung (vor 2012 verabschiedet)
- die Grundmodule richten sich an Studierende mit geringen oder keinen Vorkenntnissen (bis Niveau B1 nach dem GER)
Termine der ABV Kurse am Instituto Cervantes im Sommersemester 2015 siehe: Instituto Cervantes close
- ein Aufbaumodul (bis Niveau B2 nach dem GER) entspricht in der neuen Studienordnung dem Basismodul in der alten Studienordnung (vor 2012 verabschiedet)
- das Vertiefungsmodul (ab Niveau C1 nach dem GER) entspricht dem Aufbaumodul in der vorigen Studien- und Prüfungsordnung (vor 2012 verabschiedet)
- ein Aufbaumodul (bis Niveau B2 nach dem GER) entspricht in der neuen Studienordnung dem Basismodul in der alten Studienordnung (vor 2012 verabschiedet)
- die Grundmodule richten sich an Studierende mit geringen oder keinen Vorkenntnissen (bis Niveau B1 nach dem GER)
- das Vertiefungsmodul (ab Niveau C1 nach dem GER) entspricht dem Aufbaumodul in der vorigen Studien- und Prüfungsordnung (vor 2012 verabschiedet)
Einführungsveranstaltung für alle Sprachen
Montag, 20.04.2015 , 18:00 - 20:00 Uhr, HS 1b
Sprechstunde:
durchgehend während des Semesters bei der Lernberatung im Selbstlernzentrum KL 26/222c
Informationen unter http://www.sprachenzentrum.fu-berlin.de/slz/ close
Einführungsveranstaltung für alle Sprachen
Montag, 20.04.2015 , 18:00 - 20:00 Uhr, HS 1b
Sprechstunde:
durchgehend während des Semesters bei der Lernberatung im Selbstlernzentrum KL 26/222c
Informationen unter http://www.sprachenzentrum.fu-berlin.de/slz/ close
Einführungsveranstaltung für alle Sprachen
Montag, 20.04.2015 , 18:00 - 20:00 Uhr, HS 1b
Sprechstunde:
durchgehend während des Semesters bei der Lernberatung im Selbstlernzentrum KL 26/222c
Informationen unter http://www.sprachenzentrum.fu-berlin.de/slz/ close
Einführungsveranstaltung für alle Sprachen
Montag, 20.04.2015 , 18:00 - 20:00 Uhr, HS 1b
Sprechstunde:
durchgehend während des Semesters bei der Lernberatung im Selbstlernzentrum KL 26/222c
Informationen unter http://www.sprachenzentrum.fu-berlin.de/slz/ close
Einführungsveranstaltung für alle Sprachen
Montag, 20.04.2015 , 18:00 - 20:00 Uhr, HS 1b
Sprechstunde:
durchgehend während des Semesters bei der Lernberatung im Selbstlernzentrum KL 26/222c
Informationen unter http://www.sprachenzentrum.fu-berlin.de/slz/ close
Einführungsveranstaltung für alle Sprachen
Montag, 20.04.2015 , 18:00 - 20:00 Uhr, HS 1b
Sprechstunde:
durchgehend während des Semesters bei der Lernberatung im Selbstlernzentrum KL 26/222c
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Einführungsveranstaltung für alle Sprachen
Montag, 20.04.2015 , 18:00 - 20:00 Uhr, HS 1b
Sprechstunde:
durchgehend während des Semesters bei der Lernberatung im Selbstlernzentrum KL 26/222c
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Einführungsveranstaltung für alle Sprachen
Montag, 20.04.2015 , 18:00 - 20:00 Uhr, HS 1b
Sprechstunde:
durchgehend während des Semesters bei der Lernberatung im Selbstlernzentrum KL 26/222c
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Einführungsveranstaltung für alle Sprachen
Montag, 20.04.2015 , 18:00 - 20:00 Uhr, HS 1b
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durchgehend während des Semesters bei der Lernberatung im Selbstlernzentrum KL 26/222c
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Einführungsveranstaltung für alle Sprachen
Montag, 20.04.2015 , 18:00 - 20:00 Uhr, HS 1b
Sprechstunde:
durchgehend während des Semesters bei der Lernberatung im Selbstlernzentrum KL 26/222c
Informationen unter http://www.sprachenzentrum.fu-berlin.de/slz/ close
Diese Lehrveranstaltungen sind derzeit jedoch nicht über CM buchbar. Wegen der Anmeldung wenden Sie sich bitte an die/den Dozent/in bzw. an das Institut für Griechische und Lateinische Philologie.
Bitte lassen Sie sich von der/ dem Dozent/in einen Leistungsnachweis ausstellen. Sie können sich dann die LV im Rahmen der ABV als "fachnahe Zusatzqualifikation" anrechnen lassen. Ein Sprachkurs kann mit 5 LP angerechnet werden.
closeDiese Lehrveranstaltungen sind derzeit jedoch nicht über CM buchbar. Wegen der Anmeldung wenden Sie sich bitte an die/den Dozent/in bzw. an das Institut für Griechische und Lateinische Philologie.
Bitte lassen Sie sich von der/ dem Dozent/in einen Leistungsnachweis ausstellen. Sie können sich dann die LV im Rahmen der ABV als "fachnahe Zusatzqualifikation" anrechnen lassen. Ein Sprachkurs kann mit 5 LP angerechnet werden.
closeAllgemeine Hinweise
Studierende der Freien Universität Berlin können am Lateinamerika-Institut ihre fachspezifischen Kenntnisse durch einen Lateinamerikaschwerpunkt wie folgt erweitern:- 30-Leistungspunkte Modulangebot Lateinamerikastudien im Rahmen anderer Studiengänge. Informationen finden Sie hier
- Masterstudiengang Interdisziplinäre Lateinamerikastudien. Informationen finden Sie hier
- Promotionsstudium
- Lateinamerikastudien aus vergleichender und transregionaler Perspektive (in Kooperation mit der Dahlem Research School)
- Graduiertenkolleg Zwischen Räumen
- Kompetenznetz desiguALdades.net
Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften, Institut für Romanische Philologie
- - Bachelorstudiengang Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik
- - 60-Leistungspunkte-Modulangebot Portugiesisch-Brasilianische Studien
Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften, Institut für Sozial- und Kulturanthropologie
- - Bachelorstudiengang Sozial- und Kulturanthropologie
Vor Vorlesungsbeginn sollte unbedingt die aktualisierte Fassung im Netz bzw. der Institutsaushang im 2. OG., rechts neben Hs 201, beachtet werden!
Die Lehrveranstaltungen finden überwiegend im Lateinamerika-Institut (LAI), Rüdesheimer Str. 54-56, im 2. OG und im Untergeschoss (K-Räume) statt. close
Studienfachberatung
Einzelberatung
s. Homepage bzw. Aushang im Institut- Altamerikanistik/Kulturanthropologie
Univ.-Prof. Dr. Ingrid Kummels, Tel. 838-55574 - Literaturen und Kulturen Lateinamerikas
Univ.-Prof. Dr. Susanne Klengel, Tel. 838-55575 - Geschichte
Univ.-Prof. Dr. Stefan Rinke, Tel. 838-55588
Prof. Dr. Nikolaus Böttcher, Tel. 838-55588
Jun.-Prof. Dr. Debora Gerstenberger, Tel. 838-58491 (beurlaubt) - Politikwissenschaft
Univ.-Prof. Dr. Marianne Braig, Tel. 838-53094
Jun.-Prof. Dr. Markus-Michael Müller, Tel. 838-59094 - Soziologie
Univ.-Prof. Dr. Sérgio Costa, Tel. 838-55446
Univ.-Prof. Dr. Manuela Boatca, Tel. 838-55115 - Ökonomie
Univ.-Prof. Dr. Barbara Fritz, Tel. 838-53063
Studentische Studienfachberatung
s. homepage bzw. Aushang im Institut- stud. phil. Hendrikje Grunow (Tutor B.A. SozKultAnth), Tel. 838-55137
- stud. phil. Simon Hirzel(Tutor Altamerikanistik), Tel. 838-55463
- stud. phil. Naomi Stelzig (Tutorin M.A./B.A), Tel. 838-55137
- stud. phil. Annika Vajen (M.A./B.A.), Tel. 838-55137
Die Lehrbeauftragten haben keine festen Sprechzeiten; sie sind jeweils nach ihren Veranstaltungen anzutreffen bzw. in der vorlesungsfreien Zeit telefonisch oder per E-Mail erreichbar. close
ECTS Credit Points
Erläuterungen zu den Credit Points (cr) unter http://fu-berlin.de/studium/ects/Der Institutsrat des LAI hat in seiner Sitzung am 27.04.2010 beschlossen, die ECTS-Vergabe für Erasmus-Studierende folgendermaßen zu regeln:
Für LV im M.A. bzw. Hauptstudium
V: Teilnahme = 3 ECTS
V: Teilnahme + Klausur* = 5 ECTS
V: Teilnahme + Hausarbeit* = 8 ECTS
S, HS, Ü, T, PK: aktive Teilnahme (ggf. inkl. Referat*) = 5 ECTS
S, HS, Ü, T, PK: aktive Teilnahme + Klausur* = 7 ECTS
S, HS, Ü, T, PK: aktive Teilnahme + Hausarbeit* = 10 ECTS
Für LV im B.A. bzw. Grundstudium
V: Teilnahme = 2 ECTS
V: Teilnahme + Klausur* = 5 ECTS
V: Teilnahme + Hausarbeit* = 7 ECTS
S, PS, Ü, GK, T: aktive Teilnahme (ggf. inkl. Referat*) = 4 ECTS
S, PS, Ü, GK, T: aktive Teilnahme + Klausur* = 6 ECTS
S, PS, Ü, GK, T: aktive Teilnahme + Hausarbeit* = 8 ECTS
* Die möglichen Prüfungsformen sind von der Zustimmung der Dozentin / des Dozenten abhängig.
Die Erasmus-Studierenden müssen sich nicht an die Modulbindung halten. close
Informationen zu den Sprachkursen
Spanisch- und Portugiesisch-Sprachkurse für Studierende des Lateinamerika-Instituts finden unter der Verantwortung der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum der Freien Universität Berlin statt, s. SprachenzentrumZum Spracherwerb Indigene Sprachen gibt es ausführliche Informationen hier.
Studierende nicht-modularisierter Studiengänge wenden sich für eine Teilnahme an einem Sprachkurs bitte vorab an die/den Kursleiter/in. close
Bitte lassen Sie sich am Semesterende eine Modulbescheinigung ausstellen und sich die Leistung dann vom BA-Beauftragten anrechnen.
closeBitte lassen Sie sich am Semesterende eine Modulbescheinigung ausstellen und sich die Leistung dann vom BA-Beauftragten anrechnen.
closeBetriebswirtschaftslehre
Allgemeine Fragen / Diplom
Univ.-Prof. Dr. Carsten Dreher
Boltzmannstr. 20 (Raum 244)
14195 Berlin
E-Mail: carsten.dreher@fu-berlin.de
Telefon: +49 (0)30 838-53906
Telefax: +49 (0)30 838-453906
Sprechzeiten: Zu den Sprechzeiten
Bachelor
Univ.-Prof. Dr. Michael Kleinaltenkamp (Studiengangskoordinator)
Otto-von-Simson-Str.19 (Raum 006)
14195 Berlin
E-Mail: marketing@wiwiss.fu-berlin.de
Telefon: +49 (0)30 838-52493
Fax: +49 (0)30 838-454557
Ansprechpartner: Zu den Ansprechpartnern
Master of Science in Management & Marketing
Univ.-Prof. Dr. Thomas Mellewigt (Studiengangskoordinator)
Garystraße 21 (Raum 207)
14195 Berlin
E-Mail: mastermm@zedat.fu-berlin.de
Telefon: +49 (0)30 838-52849
Fax: +49 (0)30 838-452849
Ansprechpartner: Zu den Ansprechpartnern
Master of Science in Finance, Accounting, Taxation & Supplements (FACTS)
Univ.-Prof. Dr. Jochen Bigus (Studiengangskoordinator)
Garystr. 21 (Raum 209a)
14195 Berlin
E-Mail: ls-bigus@wiwiss.fu-berlin.de
Telefon: +49 (0)30 838-52509
Fax: +49 (0)30 838-455113
Ansprechpartner: Zu den Ansprechpartnern
Master of Science in Wirtschaftsinformatik
Univ.-Prof. Dr. Natalia Kliewer (Studiengangskoordinatorin)
Garystr. 21, Raum 217
14195 Berlin
E-Mail: natalia.kliewer@fu-berlin.de
Telefon: +49 (0)30 838-550 09
Telefax: +49 (0)30 838-520 27
Ansprechpartner: Zu den Ansprechpartnern
Volkswirtschaftslehre
Diplom / Bachelor
Univ.-Prof. Dr. Helmut Bester
Boltzmannstr. 20 (Raum 241)
14195 Berlin
E-Mail: hbester@wiwiss.fu-berlin.de
Telefon: +49 (0)30 838-552 57
Fax: +49 (0)30 838-541 42
Ansprechpartner: Zu den Ansprechpartnern
Master of Science in Economics
Univ.-Prof. Dr. Viktor Steiner
Boltzmannstr. 20
14195 Berlin
E-Mail: viktor.steiner@fu-berlin.de
Telefon: +49 (0)30 838-543 71
Fax: +49 (0)30 838-548 73
Ansprechpartner: Zu den Ansprechpartnern
Master of Science in Public Economics
Univ.-Prof. Dr. Ronnie Schöb
Boltzmannstr. 20 (Raum 211a)
14195 Berlin
E-Mail: ls-schoeb@wiwiss.fu-berlin.de
Telefon: +49 (0)30 838-512 44
Fax: +49 (0)30 838-512 45
Ansprechpartner: Zu den Ansprechpartnern
Master of Science in Statistics (in Kooperation mit der HU, TU und der Charité)
Univ.-Prof. Dr. Ulrich Rendtel
Garystr. 21 (Raum 322)
14195 Berlin
E-Mail: ulrich.rendtel@fu-berlin.de
Telefon: +49 (0)30 838-542 05
Fax: +49 (0)30 838-566 29
Sprechzeiten: Zu den Sprechzeiten
( Erläuterungen zu den Credit Points s. http://www.fu-berlin.de/studium/ects/ )
Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaft hat zur Vergabe von ECTS- Credit Points (cr) folgenden Beschluss gefasst:
Für jede Prüfung in den Bachelor- und Masterstudiengängen entspricht die Zahl der ECTS Credit Points den in den Prüfungsordnungen angegebenen Leistungspunkten. Falls eine Lehrveranstaltung sowohl im Diplom- wie auch im Bachelor- oder Masterstudiengang angeboten wird, entspricht die Zahl der ECTS Credit Points den Leistungspunkten nach der Bachelor- bzw. Masterordnung.
Leistungsnachweise werden mit den Noten 1-5 bewertet, wobei die Note 5 als ungenügend zählt. Die Noten 1-4 können zur differenzierteren Bewertung einer Leistung um 0,3 Punkte erhöht oder erniedrigt werden. Dabei ist die beste Note 1,0; die geringste Note, die noch als ausreichend gilt, ist 4,0.
Bei Fragen steht unser "International Office" zur Verfügung.
closeIn den Bachelor- und Masterstudiengängen sowie in den Modul- und ABV-Angeboten sind im Campus-Management-System neben den Modulanmeldungen auch die Anmeldungen zu den Lehrveranstaltungen vollständig (soweit das Lehrangebot besteht) vorzunehmen, auch wenn diese gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung nicht teilnahmepflichtig sind.
Informationen hierzu sind unter der URL http://www.wiwiss.fu-berlin.de/studium-lehre/service/campus_management/ zu finden.
closeIn den Bachelor- und Masterstudiengängen sowie in den Modul- und ABV-Angeboten sind im Campus-Management-System neben den Modulanmeldungen auch die Anmeldungen zu den Lehrveranstaltungen vollständig (soweit das Lehrangebot besteht) vorzunehmen, auch wenn diese gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung nicht teilnahmepflichtig sind.
Informationen hierzu sind unter der URL http://www.wiwiss.fu-berlin.de/studium-lehre/service/campus_management/ zu finden.
closeIn den Bachelor- und Masterstudiengängen sowie in den Modul- und ABV-Angeboten sind im Campus-Management-System neben den Modulanmeldungen auch die Anmeldungen zu den Lehrveranstaltungen vollständig (soweit das Lehrangebot besteht) vorzunehmen, auch wenn diese gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung nicht teilnahmepflichtig sind.
Informationen hierzu sind unter der URL http://www.wiwiss.fu-berlin.de/studium-lehre/service/campus_management/ zu finden.
closeIn den Bachelor- und Masterstudiengängen sowie in den Modul- und ABV-Angeboten sind im Campus-Management-System neben den Modulanmeldungen auch die Anmeldungen zu den Lehrveranstaltungen vollständig (soweit das Lehrangebot besteht) vorzunehmen, auch wenn diese gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung nicht teilnahmepflichtig sind.
Informationen hierzu sind unter der URL http://www.wiwiss.fu-berlin.de/studium-lehre/service/campus_management/ zu finden.
closeStudienfachberatung
BA- und MA-Beauftragte:
Univ.-Prof. Dr. Renate Schlesier (Kontakt)
Vertretung: Dr. Mario Bührmann
Studienfachberatung
BA-Beauftragter:
Roberto Behrendt (Kontakt)
Vertretung: Prof. Dr. Michael Bongardt
Studienfachberatung BA
BA-Beauftragte Japanologie:
Prof. Dr. Verena Blechinger-Talcott (Kontakt)
BA-Beauftragter Koreastudien:
Dr. Holmer Brochlos (Kontakt)
BA-Beauftragter Chinastudien:
Prof. Dr. Klaus Mühlhahn(Kontakt)
BA-Beauftragte Islamwissenschaft:
Sarah Albrecht (Kontakt)
BA-Beauftragter Semitistik:
Stefanie Rudolf (Kontakt)
BA-Beauftragter Arabistik:
Andreas Christian Islebe (Kontakt)
BA-Beauftragte Iranistik:
Prof. Dr. Maria Macuch (Kontakt)
BA-Beauftragte Turkologie:
Réka Stüber (Kontakt)
Studienfachberatung MA
MA-Beauftragte Japanologie:
Prof. Dr. Verena Blechinger-Talcott (Kontakt)
MA-Beauftragte Koreastudien:
Prof. Dr. Eun-Jeung Lee (Kontakt)
MA-Beauftragte Chinastudien:
Prof. Dr. Klaus Mühlhahn (Kontakt)
MA-Beauftragte Islamwissenschaft:
Prof. Dr. Schirin Amir-Moazami (Kontakt)
MA-Beauftragte Arabistik:
Prof. Dr. Regula Forster (Kontakt)
MA-Beauftragte Iranistik:
Prof. Dr. Maria Macuch (Kontakt)
MA-Beauftragter Turkologie:
Prof. Dr. Claus Schönig (Kontakt) close
Studienfachberatung BA
BA-Beauftragte Ägyptologie:
Prof. Dr. Joanne Rowland (Kontakt)
BA-Beauftragte Altorientalistik:
Prof. Dr. Eva Cancik-Kirschbaum (Kontakt)
BA-Beauftragte Klassische Archäologie:
Prof. Dr. Johanna Fabricius (Kontakt)
BA-Beauftragter Prähistorische Archäologie:
Dr. Daniel Peters (Kontakt)
BA-Beauftragter Vorderasiatische Archäologie:
Prof. Dr. Dominik Bonatz (Kontakt)
Studienfachberatung MA
MA-Beauftragter Ägyptologie:
Prof. Dr. Sebastian Richter (Kontakt)
MA-Beauftragte Altorientalistik:
Prof. Dr. Eva Cancik-Kirschbaum (Kontakt)
MA-Beauftragte Klassische Archäologie:
Prof. Dr. Monika Trümper (Kontakt)
MA-Beauftragter Prähistorische Archäologie:
Prof. Dr. Wolfram Schier (Kontakt)
MA-Beauftragter Vorderasiatische Archäologie:
Prof. Dr. Dominik Bonatz(Kontakt)
close
Die MA-Beauftragte ist Frau Prof. Dr. Verena Blechinger-Talcott
Für alle Quereinsteiger und Studienplatzwechsler sowie alle Japanrückkehrer findet in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum vor Semesterbeginn ein Einstufungstest für Japanisch statt! Der Test wird am Donnerstag, den 9. April 2015, 12 - 14 Uhr im Raum KL 25/ 201 durchgeführt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das Sprachenzentrum.
closeDie BA-Beauftragte ist Frau Prof. Dr. Verena Blechinger-Talcott
Im Sommersemester finden keine Einführungsveranstaltungen statt.
Für alle Quereinsteiger und Studienplatzwechsler sowie alle Japanrückkehrer findet in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum vor Semesterbeginn ein Einstufungstest für Japanisch statt! Der Test wird am Donnerstag, den 9. April 2015, 12 - 14 Uhr im Raum KL 25/ 201 durchgeführt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das Sprachenzentrum.
closeStudienfachberatung
BA-Beauftragte Islamwissenschaft:
Sarah Albrecht
Sprechstunde: Mo, 16-17.00 Uhr
Bitte schicken Sie zwecks Terminvereinbarung eine E-Mail an Frau Albrecht (Kontakt)
Studienfachberatung
BA-Beauftragter Arabistik:
Andreas Christian Islebe
Sprechstunde: Di, 11-13 Uhr
(Kontakt)
Studienfachberatung
BA-Beauftragter:
Prof. Dr. Klaus Mühlhahn (Kontakt)
Vorbesprechung
Die allgemeine Vorbesprechung für alle Veranstaltungen findet im Semester nicht statt: closeSS 2015 (13.4.-17.7.2015)
STUDIENBERATUNG
Prof. Dr. Blößner, Norbert (Studienrat i.H.) 83852212 Raum JK 31/324, nb1@zedat.fu-berlin.de
Studienberatung und Sprechstd. Griechisch: Fr 12-13; Feriensprechstd. 19.2., 15-16 Uhr; 19.3., 14-16 Uhr (alle Termine nur nach Voranmeldung per Mail!)
PD Dr. Thurn, Nikolaus (Akad. Mitarb.) 83852233 und 01763414256802 Raum JK 31/310, nikolaus.thurn@web.de
Studienberatung und Sprechstd. Latein: Mi 12-13;
BERATUNG FÜR LATINUM
PD Dr. Thurn, Nikolaus (Akad. Mitarb.) 83852233 und 01763414256802 Raum JK 31/310, nikolaus.thurn@web.de
Studienberatung und Sprechstd. Latein: Mi 12-13
SPRECHSTUNDEN
Prof. Dr. Alt, Karin 83854293 Raum JK 31/303, nach LVl
Bendfeldt, Gunna 83851580 Raum JK 31/305, gunna.bendfeldt@fu-berlin.de, Mo 11-12 Uhr
PD Dr. Bergemann, Lutz (Lehrstuhlvertretung ML Roling) 83852897 Raum JK 31/313, Mi 10-11Uhr (außer 20.5.), bergemal@cms.hu-berlin.de
Erker, Sandra 83852659 Raum JK 31/321, sandra.erker@fu-berlin.de, nach LV
Prof. Dr. Kipf, Stefan 20932256 stefan.kipf@staff.hu-berlin.de HU, Unter den Linden 6; Raum 2073, Di 10-11; FU nach LV
Dr. Krewet, Michael (WiMi) 83851583 Sfb 980 m.krewet@fu-berlin.de
Kurig, Asmus (Studienrat) 83855710 Raum KL 24/112 a.kurig@fu-berlin.de
Lehmann, Lauri (Lehrbeauftr.) 83854293 Raum JK 31/303, lauri.lehmann@fu-berlin.de, nach LV>l
Prof. Dr. Melanie Möller 83854016 Raum JK 31/311...@fu-berlin.de, Sprechstd. Die 13-14 Uhr
PD Dr. Najock, Dietmar 3246557 nach LV u. nach tel. Vb
Neuendorf, Paul 83875043 Raum JK 31/21, paul.neuendorf@fu-berlin.de, nach LV und Vb
Plewa, Susanne (Lehrbeauftr.) 8026426 plewas@gmx.de, nach LV
Prof. Dr. Roling, Bernd 83852897 Raum JK 31/313 bernd.roling@fu-berlin.de, nach Vb per Mail (Forschungssemester)
PD Dr. Schade, Gerson 01637965160 schade@zedat.fu-berlin.de, nach tel. Vb
Schäfer, Susanne (WiMi) 83854293 Raum JK 31/303; susanne.schaefer@fu-berlin.de, nach Vb per Mail
Schaefer-Franke, Ruth 83855711 rsfranke@zedat.fu-berlin.de, Habelschwerdter Allee 45, Raum KL 24/112, nach LV
Schrade, Brigitta 83853364 Raum JK 31/305, bschrade@zedat.fu-berlin.de, Die 14-16 Uhr
Spies, Yannick (Lehrbeauftr.) 83854293 Raum JK 31/303, nach LV
Prof. Dr. Uhlmann, Gyburg (geb. Radke) 83854113 Raum JK 31/322 g.uhlmann@fu-berlin.de, Sprechstd. nach Voranmeldung per Email
PD Dr. Wiesner, Jürgen (Akad. Rat a. D.) 83854293 Raum JK 31/303 juergen.wiesner2@fu-berlin.de, nach LV
close
Live-Verteilungen:
Basismodule am 08.04.15 um 10 UhrVertiefungsmoduel am 08.04.15 um 16 Uhr
Module des Biodiversitätsmasters am 09.04.15 um 10 Uhr
Module des Biologiemasters am 09.04.15 um 11 Uhr
Alle Verteilungen finden in der Königin-Luise-Straße 12-16, großer HörsaalEs können dabei nicht alle Änderungen und Informationen übernommen werden, die seit diesem Stichtag in den regulären VVs vorgenommen wurden.
Vorlesungsverzeichnis der Humboldt Universität Berlin
Vorlesungsverzeichnis der Universität Potsdam
Anmeldung der Lehrveranstaltungen
Für IB-relevante Kurse, die von anderen Fachbereichen oder Instituten wie Ethnologie, Publizistik+ Kommunikationswissenschaften etc. angeboten werden, besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme fachfremder Studierender im Ermessen der Dozenten liegt. Klären Sie Ihre gewünschte Teilnahme daher im Vorfeld mit diesen.Am Anfang jedes Semesters (20. November bzw. 20. Mai) müssen sich Studierende bei der Geschäftsstelle des MAIB für Studien- und Prüfungsleistungen im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung des MAIB anmelden.
Abweichende Fristen für Blockseminare: Anmeldungen sind innerhalb einer Woche nach der Seminar-Vorbesprechung im Prüfungsbüro des Master-Studiengangs einzureichen (sofern die Vorbesprechung im Wintersemester nach dem 20.11. bzw. im Sommersemester nach dem 20.05. stattfindet). Findet keine Vorbesprechung statt, können die Leistungen im Laufe der ersten Woche des Blockseminars angemeldet werden.
Die Anmeldung eines Kurses für den MAIB Studiengang erfolgt durch die Abgabe der "Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen", die zuvor vom Dozenten/von der Dozentin gegengezeichnet werden muss. Weiterhin muss eine unterschriebene Bescheinigung für Studien- oder Prüfungsleistungen dem/der Dozent/Dozentin übergegen werden, der/die das Formular am Ende des Kurses bzw. nachdem alle relevanten Prüfungsleistungen erbracht wurden an die Geschäftsstelle sendet.
Formulare zur Anmeldung und Bescheinigung von Studien- und Prüfungsleistungen
Elektronische Anmeldungen Unabhängig von der verbindlichen Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen im Koordinationsbüro des Master IB können oder müssen Sie das Belegen von Lehrveranstaltungen über die jeweiligen Anmeldeportale der Universitäten und in manchen Fällen bei den Dozent/inn/en gesondert anmelden!
Darüber hinaus ist die Anmeldung auf den elektronischen e-Learning Plattformen der Universitäten wichtig, um Zugang zu relevanten Informationen und Unterlagen zu bekommen (Kurspläne, Reader etc.).
Hierfür gelten die von der jeweiligen Universität bzw. dem/der Dozenten/Dozentin festgelegten Verfahren und Fristen!
Anmeldungen Lehrveranstaltungen/ Studienorganisationsportale über:
FU Campus Management
UP PULS
HU AGNES
e-Learning Portale:
FU Blackboard
HU Moodle
UP Moodle
Rücktritt von Prüfungsleistungen
Eine erfolgte Anmeldung für eine studienbegleitende Prüfungsleistung kann im Studien- und Prüfungsbüro des Master IB bis spätestens acht Kalendertage vor einem Prüfungstermin (wie Klausur) oder dem Beginn einer Bearbeitungszeit (für schriftl. Arbeit wie Hausarbeit) ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden. Die Bearbeitungszeit beginnt vier Wochen vor dem Abgabetermin der schriftlichen Arbeiten. Die Studierenden sind darüber hinaus verpflichtet, die Lehrenden umgehend von diesem Rücktritt in Kenntnis zu setzen.Abgabefristen Prüfungsleistungen
Die Frist zur Abgabe von Hausarbeiten endet am 31. März (WiSe) bzw. am 30. September (SoSe).Abgabefrist für Hausarbeiten in Blockseminaren: WiSe: 30.04.; SoSe: 31.10. close
Die Studierenden können selbständig passende Kurse aus den drei VVs wählen und die Anerkennung über die Prüfungskommission beantragen. Anerkannte Kurse werden zeitnah im Online-VV aufgenommen.
Bitte überprüfen Sie daher innerhalb der offiziellen Anmeldefrist, ob Ihr Kurs bereits anerkannt wurde, bevor Sie den Antrag stellen.
Für die im Begleitmodul aufgeführten Lehrangebote zum Europa- und Völkerrecht an der Universität Potsdam besteht ein gesicherter Anspruch der MAIB-Studierenden auf Teilnahme.
Folgende Kurse werden zwar vom Prüfungsausschuss im Rahmen des Moduls anerkannt, es besteht jedoch kein Anspruch der MAIB-Studierenden auf Teilnahme. Bitte im Einzelfall mit den Dozierenden klären:
- 096525
Wittke: The Changing Nature of Peace and Security (Vorlesung
FU Berlin, Rechtswissenschaft - 098743
Krieger: Recent Cases in Public International Law (Vorlesung)
Freie Universität Berlin (Rechtswissenschaft) - 096526
Gerontas: European Administrative Law (Vorlesung)
FU Berlin, Rechtswissenschaft - 098749
Scholz: Seminar Islamisches Recht und Internationales Privatrecht: Familie, Recht und Staat im islamischen Kontext
FU Berlin, Rechtswissenschaft - 098745
Hindelang: Seminar im Völkerrecht
FU Berlin, Rechtswissenschaft - 098744
Krieger: Seminar: Der Einfluss der Rising Powers auf das Völkerrecht
FU Berlin, Rechtswissenschaft - 16073
Rehmann: Seminar Ideologiekritik, Ideologietheorie und Hegemonieanalyse
FU Berlin, Philolospie - 33841
Vallen: Empire and the Self: Classification and Identity in Colonial Latin America
FU Berlin, LAI br> - 31802
Katharina Bluhm; Gertrud Pickhahn: Gender im östlichen Europa. Geschichte und Gegenwart
FU Berlin - 32513
Curd Benjamin Knüpfer: Cyberpolitics, Online Publics and the Power of the Net
FU Berlin
Lammert: Masterkolloquium Nordamerikastudien
Freie Universität Berlin / JFK
- 15302
Dieter Ohr: Methoden der Politikwissenschaft
Freie Universität Berlin - UP-50016
Andrea Liese: Forschungsdesigns in der Politikwissenschaft, für Studierende mit dem Schwerpunkt Internationale Politik
Universität Potsdam
Alle sonstigen hier angegebenen Methodenseminare können nur im Ausnahmefall und auf Antrag als Ersatz anerkannt werden, wenn nachgewiesen wird, dass bereits ein adäquater Überblickskurs in qualitativen und quantitativen Methoden in Vorstudium belegt wurde.
Eine Ausnahme bildet der dt.-russ. Doppelmasterstudiengang! close
- K-HS
31207
Klaus Segbers: International Relations & World Politics
Freie Universität Berlin - K-HS
UP-50017
Andrea Liese: Normen und Wandel in den Internationalen Beziehungen
Universität Potsdam - Vorlesung
HU-53773
Vincent Houben: Globalisierungstheorien
(Kein Anspruch der MAIB-Studierenden auf Teilnahme. Bitte im Einzelfall mit dem Dozenten klären!)
Humboldt-Universität zu Berlin - K-HS
UP-50019
Per-Olof Busch: Governing the global commons. Theories and empirical studies of international environmental regimes
Universität Potsdam - Vorlesung
30221
Sergio Costa; Renata Campos Motta: Global and Regional Transformations. Theories, Trends, Interdependencies
(Kein Anspruch der MAIB-Studierenden auf Teilnahme. Bitte im Einzelfall mit dem Dozenten klären!)
Freie Universität Berlin
Folgende Kurse werden zwar vom Prüfungsausschuss im Rahmen des Moduls als normale Seminare anerkannt, es besteht jedoch kein Anspruch der MAIB-Studierenden auf Teilnahme. Bitte im Einzelfall mit den Dozierenden klären:
- 33910
Teresa Orozco Martinez/Martha Zapata Galindo: Kartographien des feministischen Aktivismus in Lateinamerika
Freie Universität Berlin / LAI - 33881
Martina Sproll: Transnationale Ungleichheitsforschung
Freie Universität Berlin / LAI
- K-HS
15395
Susanne Lütz: Transnationale Regulierung von Märkten
Freie Universität Berlin - Vorlesung
UP-50508
Malcom Dunn: Internationale Wirtschaftsbeziehungen
Universität Potsdam - K-HS
UP-50022
Heribert Dieter: International Economic Relations: Current Issues and Problems
Universität Potsdam
Folgende Kurse werden zwar vom Prüfungsausschuss als normale Seminare im Rahmen des Moduls anerkannt, es besteht jedoch kein Anspruch der MAIB-Studierenden auf Teilnahme. Bitte im Einzelfall mit den Dozierenden klären:
- 32711
Irwin Collier: International Macroeconomics - Case Studies
Freie Universität Berlin / JFK - 33862
Renata Campos Motta: Politische Ökonomie und soziale Bewegungen
Freie Universität Berlin / LAI - 33872
Carmen Rosa Marull Maita/Martina Sproll: Prekarisierungsprozesse in formellen und informellen Arbeitsmärkten Lateinamerikas
Freie Universität Berlin / LAI - 31501
Theocharis Grigoriadis: Political Economics
Freie Universität Berlin / OEI
Sommersemester 2015
Vorlesungszeiten
Freie Universität Berlin / Humboldt-Universität zu Berlin
Semesterzeiten: 01.04.2015 - 30.09.2015
Vorlesungszeiten: 13.04.2015 - 18.07.2015
Rahmentermine FU
Rahmentermine HU
Universität Potsdam
Semesterzeiten: 01.04.2015 - 30.09.2015
Vorlesungszeiten: 13.04.2015 - 25.07.2015
Rahmentermine UP close
Diese Kurse sind im Folgenden nicht aufgeführt, werden aber vom Prüfungsausschuss im Rahmen des Moduls anerkannt, es besteht jedoch kein Anspruch der MAIB-Studierenden auf Teilnahme. Bitte im Einzelfall mit den Lehrenden klären:
- 32710
Collier: International Macroeconomics - Case Studies
Freie Universität Berlin / JFK - 33002
Böttcher: Konstituierung ethnischer Minderheiten
Freie Universität Berlin / LAI - 33862
Motta: Politische Ökonomie und soziale Bewegungen
Freie Universität Berlin / LAI - 33872
Maitta/Sproll: Prekarisierungsprozesse in formellen und informellen Arbeitsmärkten Lateinamerikas
Freie Universität Berlin / LAI - 33881
Sproll: Transnationale Ungleichheitsforschung
Freie Universität Berlin / LAI - 33910
Zapata Galindo: Kartographien des feministischen Aktivismus in Lateinamerika
Freie Universität Berlin / LAI - 33911
Zapata Galindo: Gendering-Prozesse in der medialen Transnationalisierung von Gewaltkulturen
Freie Universität Berlin / LAI - 31304
Brand: Soziale Rechte und ihre Verwirklichung in Osteuropa
Freie Universität Berlin / OEI - 31303
Bluhm: Informelle Institutionen und Praktiken im post-kommunistischen Raum
Freie Universität Berlin / OEI - 31501
Grigoriadis: Political Economics
Freie Universität Berlin / OEI - 31503
Vladimir Sherov Ignatiev: Regional Economic Integration: Theory and Policy
Freie Universität Berlin / OEI - 14178
Eva Sternfeld: Aktuelle Tendenzen der chinesischen Umwelt- und Klimapolitik
Freie Universität Berlin - 32611
Jana Gerlach: What's love got to do with it? Theorizing Capitalist Crisis as Crises of Social Reproduction: Transnational and Comparative Perspectives
Freie Universität Berlin, JFK
- Vorlesung
15300
Thomas Risse: Governance in Areas of Limited Statehood
Freie Universität Berlin - Vorlesung
14189
Marianne Braig / Bettina Gransow: China und Lateinamerika im globalen Kontext
Freie Universität Berlin - K-HS
33861
Peter Birle: Lateinamerikanische Außenpolitiken im Vergleich
Freie Universität Berlin
Folgende Kurse werden zwar vom Prüfungsausschuss als normale Seminare im Rahmen des Moduls anerkannt, es besteht jedoch kein Anspruch der MAIB-Studierenden auf Teilnahme. Bitte im Einzelfall mit den Dozierenden klären:
- 33002
Nikolaus Böttcher: Konstituierung ethnischer Minderheiten
Freie Universität Berlin / LAI - 33911
Teresa Orozco Martinez / Martha Zapata Galindo: Gendering-Prozesse in der medialen Transnationalisierung von Gewaltkulturen
Freie Universität Berlin / LAI - 31303
Katharina Bluhm: Informelle Institutionen und Praktiken im post-kommunistischen Raum
Freie Universität Berlin / OEI - 14178
Eva Sternfeld: Aktuelle Tendenzen der chinesischen Umwelt- und Klimapolitik
Freie Universität Berlin
- K-HS
15380
Bettina Engels:Soziale Konflikte, politischer Protest und contentious politics in Subsahara-Afrika
Freie Universität Berlin
- K-HS
15391
Sabine von Oppeln: Aktuelle Fragen Europäischer Politik
Freie Universität Berlin
Prof. Dr. Ulrich Abram, Tel.: 838-54002,
E-Mail: abram@chemie.fu-berlin.de
Fabeckstr. 34-36, Raum 101d
http://www.bcp.fu-berlin.de/chemie/chemie/forschung/InorgChem/agabram/abram/bafoeg/index.html
Prof. Dr. Nora Kulak, Tel.: 838-54697,
E-Mail: nora.kulak@fu-berlin.de
Fabeckstr. 34-36, Raum V105 close
Für Studierende mit Studienziel Bachelor/Master Chemie:
Das Beraterteam ist zu erreichen unter der folgenden Webseite: http://www.bcp.fu-berlin.de/studium-lehre/verwaltung/beratung/studienberatung/chemie/index.html
Fachgebiet Anorganische Chemie:
Dr. Johann Spandl, Tel.: 838-5245, nach Vereinbarung, Fabeckstr. 34-36, Raum F 06
Fachgebiet Organische Chemie:
Dr. Thomas Lehmann, Tel.: 838-55398, nach Vereinbarung, Takustr. 3, Raum 31.02
Fachgebiet Physikalische Chemie:
Dr. Roman Flesch, Tel.: 838-53747, nach Vereinbarung, Takustr. 3, Raum 36.10
Für Studierende mit Studienziel Bachelor Chemie mit Lehramtsoption:
Prof. Dr. Claus Bolte, Tel.: 838-56709,
s. http://www.bcp.fu-berlin.de/studium-lehre/verwaltung/beratung/studienberatung/chemie/index.html,
Takustr. 3, Raum 22.03
Chemie für Veterinärmediziner und Biologen:
Dr. Burkhard Kirste, Tel.: 838-56484, E-Mail: kirste@chemie.fu-berlin.de,
Mo, Fr 13.00-14.00 Uhr - Takustr. 3, Raum 26.11,
siehe auch: http://www.bcp.fu-berlin.de/studium-lehre/studiengaenge/chemie/nebenfach/index.html close
Brückenkurs in Mathematik
Drei Wochen vor Vorlesungsbeginn findet wieder ein Brückenkurs in Mathematik statt. Für angehende Studierende aller Studiengänge der Chemie und Biochemie soll der Kurs Themen der Schulmathematik wiederholen und ergänzen mit dem Ziel, den Einstieg in die Mathematik-Pflichtveranstaltung im ersten Semester zu erleichtern.10 Vormittage Termine und Ort siehe:
http://www.bcp.fu-berlin.de/chemie/chemie/_News/vor_jedem_Semester_MathematikBrueckenkurs1.html
bzw.
http://userpage.chemie.fu-berlin.de/~gans/ close
Brückenkurs in Mathematik
Drei Wochen vor Vorlesungsbeginn findet wieder ein Brückenkurs in Mathematik statt. Für angehende Studierende aller Studiengänge der Chemie und Biochemie soll der Kurs Themen der Schulmathematik wiederholen und ergänzen mit dem Ziel, den Einstieg in die Mathematik-Pflichtveranstaltung im ersten Semester zu erleichtern.10 Vormittage Termine und Ort siehe:
http://www.bcp.fu-berlin.de/chemie/chemie/_News/vor_jedem_Semester_MathematikBrueckenkurs1.html
bzw .
http://userpage.chemie.fu-berlin.de/~gans/ close
Einführungsveranstaltungen, Stundenpläne
Zu Semesterbeginn finden für alle Semester Einführungsveranstaltungen statt, an denen die Teilnahme Pflicht ist. Die Termine dieser Veranstaltungen werden in der letzten Woche des Vorsemesters im Institut für Pharmazie ausgehängt und sind dann auch auf der Homepage des Instituts (Homepage des Instituts für Pharmazie der FUB),->Studium & Lehre -> Stundenpläne... zu finden. Genaue Zeitpläne für die Veranstaltungen der einzelnen Semester werden zum Zeitpunkt der Einführungsveranstaltungen im Institut ausgehängt und sind dann auch auf der Homepage des Instituts zu finden. Nähere Informationen stehen teilweise auch auf den Homepages der einzelnen Dozenten.Zeichenerklärung:
Praktikum / Seminar = Praktikum, das gemäß Approbationsordung für Apotheker i. d. Fassung v. 4.12.2000 20% Seminar beinhaltet. closeStudienfachberatung
Einzelberatung
Univ.-Prof. Dr. Matthias F. Melzig, Institut für Pharmazie, Königin-Luise-Str. 2 + 4, Raum 481/482Tel. 030/838-51451
E-Mail: melzig@zedat.fu-berlin.de
Sprechzeiten: im Semester: Fr 10.00-12.00 Uhr (nach voheriger Anmeldung)
in den Semesterferien: nur nach Vereinbarung
Studentische Studienfachberatung
Oliver SchneiderInstitut für Pharmazie, Königin-Luise-Str. 2+4,
Mobil-Tel.: 0162 / 4143440 (Falls Mailbox: Festnetznummer oder Email-Adresse hinterlassen)
E-Mail: Studienberatung@pharmazie-berlin.de
Sprechzeiten: nach individueller Vereinbarung close
Hinweis zum Studienangebot nach der StO 2005 im Sommersemester 2015
Im Sommersemester 2015 gibt es für die Studierenden nach der StO 2005 kein gesondertes Kursangebot mehr. Zur Anrechnung von aktuellen Kursen nach der StO 2013 wenden Sie sich bitte an Nina Lawrenz. closeSeit Beginn des Sommersemesters 1998 wird vom S. Fischer Verlag, der Freien Universität Berlin, dem DAAD und dem Veranstaltungsforum der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck jeweils für ein Semester eine Autorin bzw. ein Autor an das Institut für Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaften der Freien Universität Berlin eingeladen. Neben der Lehrtätigkeit an der FU Berlin werden öffentliche Lesungen und Veranstaltungen mit den Gastprofessoren in Berlin und anderen deutschen Städten veranstaltet.
Der russische Schriftsteller Viktor Jerofejew ist im Sommersemester 2015 der 33. Samuel Fischer Gastprofessor am Peter Szondi-Institut für Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft.
Viktor Jerofejew wurde 1947 als Sohn einer Diplomatenfamilie in Moskau geboren. Er verbrachte eine Zeit seiner Kindheit in Frankreich. Sein Vater war zeitweilig der offizielle Dolmetscher Stalins und Botschafter in Paris. Jerofejew studierte Literatur- und Sprachwissenschaft an der Lomonossow-Universität und forschte anschließend am Moskauer Institut für Weltliteratur, wo er 1975 mit einer Arbeit über Fjodor Dostojewski und den französischen Existentialismus promovierte. Nach dem Studium war Jerofejew literarisch in Moskau tätig. 1979 wurde er aus dem russischen Schriftstellerverband ausgeschlossen, als er gemeinsam mit anderen Autoren die regimekritische Prosaanthologie "Metropol" zusammenstellte und damit den Versuch wagte, in der UdSSR Literatur unzensiert zu veröffentlichen. Später wurde Jerofejew im Zeichen von Glasnost rehabilitiert. Von 2001 bis 2011 war er als Professor für Literatur an der International University in Moskau tätig.
Sein erster Roman Die Moskauer Schönheit (1990), den er in der Zeit der Perestroika schrieb, war ein internationaler Erfolg und wurde in 27 Sprachen übersetzt. Seither hat Jerofejew zahlreiche viel beachtete Romane, Essays, Kurzgeschichten und Reisereportagen veröffentlicht. Bekannt sind insbesondere auch die Romane Das jüngste Gericht (1997) und Der gute Stalin (2004). Zuletzt erschien 2013 in deutscher Übersetzung sein Historien-Science-Fiktion-Roman Die Akimuden, eine literarische Satire auf Russland.
Jerofejew gilt als einer der bekanntesten russischen Gegenwartsautoren und als scharfsinniger Beobachter der russischen Politik. Kritik am gegenwärtigen Russland übte er unter anderem in der 2009 auf Deutsch erschienenen Essaysammlung "Russische Apokalypse" sowie in zahlreichen Interviews und Artikeln.
Er schreibt regelmäßig als Kolumnist und Essayist für renommierte Zeitungen, darunter Die Zeit, die Frankfurter Allgemeine Zeitung und Die Welt sowie die New York Times. Jerofejew ist Herausgeber der ersten russischen Nabokov- Ausgabe. Zudem rief er das Fernsehprogramm "Apokryph" ins Leben, eine Art intellektuelle Talk-Show, die er von 1998 bis 2011 moderierte. Jerofejew lebt in Moskau.
Als 33. Samuel-Fischer-Gastprofessor wird Viktor Jerofejew ein Seminar mit dem Titel "Writing as the Unhuman Revolution" anbieten, das sich mit der gesellschaftlichen Funktion des Autors als Kritiker und Produzent von Wirklichkeiten beschäftigen wird. Anhand beispielhafter Schriftstellerfiguren von Dostojewski über Majakowski bis Jack Kerouac sowie vor dem Hintergrund von Jerofejews eigener Erfahrung, soll die Verbindung zwischen Autor und Tradition und das revolutionäre Potential des Schreibens diskutiert werden.
Der Kurs wird in englischer Sprache stattfinden. Die erste Sitzung ist am Mittwoch, 15. April in Raum L 115.
closeSeit 2005 bietet der Berliner Literaturpreis mit der Heiner-Müller-Gastprofessur für deutschsprachige Poetik am Peter-Szondi-Institut für Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft der Freien Universität Berlin den Preisträgern jeweils im Sommersemester ein Forum für Textarbeit mit Studierenden der Universitäten und Hochschulen in Berlin und Brandenburg.
Bisherige Preisträger und Dozenten waren Herta Müller, Durs Grünbein, Ilija Trojanow, Ulrich Peltzer, Dea Loher, Sibylle Lewitscharoff, Thomas Lehr, Rainald Goetz, Lukas Bärfuss und Hans Joachim Schädlich.
Elfte Preisträgerin des Berliner Literaturpreises der Stiftung Preußische Seehandlung ist die russische Schriftstellerin Olga Martynova
In der Begründung für die Preisvergabe heißt es: "Die Spirale der Geschichte ruiniert die Zentren, indem sie sich durch die Randzonen mahlt. (Heiner Müller)
Olga Martynova (geboren 1962 bei Krasnojarsk), wuchs in Leningrad auf und studierte dort russische Sprache und Literatur. Seit 1991 lebt sie in Deutschland. Sie schreibt auf Russisch und auf Deutsch.
Mit überbordender Phantasie und traumwandlerischer Leichtigkeit gelingt es ihr in ihren Romanen Sogar Papageien überleben uns (2010) und Mörikes Schlüsselbein (2013), gängige Themen wie Herkunft, Liebe oder Familie in ein trans-historisches Universum zwischen St. Petersburg, Berlin, Frankfurt, Chicago und Sibirien zu übersetzen, in das sich die Protagonisten fügen und finden und das dem Leser den eindimensionalen Plot verweigert.
2012 gewann sie mit ihrem Text Ich werde sagen: ‚Hi!' den Ingeborg-Bachmann-Wettbewerb. In deutscher Sprache erschienen ferner unter anderem die Gedichtbände Brief an die Zypressen (2001), "In der Zugluft Europas (2009) und Von Tschwirik und Tschwirka sowie 2013 der Roman Mörikes Schlüsselbein.
Die Teilnahme am Seminar ist den Studierenden vorbehalten, die sich erfolgreich beworben haben.
Die Veranstaltungen der Gastprofessur sind Lehrveranstaltungen. Die Anrechnung von Prüfungsleistungen erfolgt im Rahmen von § 6, § 13 der Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten.
closeFür Studienanfänger der Chemie (Bachelor und Bachelor mit Lehramtsoption) werden von Studierenden dieser Studiengänge vor Beginn der Vorlesungszeit Orientierungsveranstaltungen durchgeführt.
Termine siehe auch:
http://userpage.chemie.fu-berlin.de/~studchem/oe/
Auch für Studienanfänger des Masterstudiengangs Chemie wird eine Einführungsveranstaltung angeboten, Termine werden auf der oben genannten Homepage bekannt gegeben. close
Für Studienanfänger des Faches Biochemie werden von Studierenden der Biochemie vor Beginn der Vorlesungszeit Orientierungsveranstaltungen durchgeführt.
Termine siehe
http://www.bcp.fu-berlin.de/chemie/biochemie/fachschaft/Infos-fuer-Studienanfaenger/Bachelor-Biochemie/index.html
Weitere Inforamtionen zur Fachschaft Biochemie siehe auch:
http://www.bcp.fu-berlin.de/chemie/biochemie/fachschaft/index.html
close
Zeit: Mi, 8. April 2015, 10:00 Uhr;
Ort: Thielallee 63, Hs Biochemie (Lise-Meitner-Hörsaal);
Speziell für die Studienanfänger des Masterstudiengangs Biochemie wird vor Beginn der Vorlesungszeit eine spezielle Informationsveranstaltung durchgeführt.
Im Campus Mangement können Studierende des Masterstudienganges Biochemie sich nur für "Einführung in die fortgeschrittene Biochemie" anmelden. Für alle anderen Lehrveranstaltungen meldet das Studienbüro nach der "Tombola" an.
Wie die Platzvergabe ("Tombola") und das Anmeldeverfahren ablaufen werden, wird Ihnen auf der Info-Veranstaltung erläutert.
close
Zeit: 13.04.2014, 9:00
Ort: Hs Biochemie (Lise-Meitner-Hörsaal), Thielallee 63
Die Platzvegabe findet gemeinsam für alle Studierenden der Biochemie (Master - und Diplom Hauptstudium) statt. close
Zeit: 13.04.2014, 9:00
Ort: Hs Biochemie (Lise-Meitner-Hörsaal), Thielallee 63
Die Platzvegabe findet gemeinsam für alle Studierenden der Biochemie (Master - und Diplom Hauptstudium) statt. close
- Berufspraktikum A, B oder C (mit 120, 240 oder 360 Std.) bzw. Auslandspraktikum A, B oder C (mit 480, 630 oder 780 Std.)
- Praktikumskolloquium
Nur wenn Sie sich für beide Bestandteile des Moduls (Berufspraktikum und Kolloquium) angemeldet haben, kann das Modul später auch in Campus Management abgeschlossen werden.
Die Praktikumskolloquia sind platzbeschränkt.
Erfahrungsgemäß gibt es für die Praktikumskolloquien mehr Anmeldungen als Plätze zur Verfügung stehen. Campus Management vergibt die Plätze in diesem Fall im Losverfahren. Sie werden nicht automatisch darüber informiert, ob Sie an der gewünschten Veranstaltung teilnehmen können. Prüfen Sie also unbedingt, ob Ihre Anmeldung nach Abschluss des Losverfahrens vollständig ist! Das Modul ist dann mit einem grünen Häkchen gekennzeichnet.
Informationen zum Praktikumsmodul erhalten Sie unter www.fu-berlin.de/career close
Erfahrungsgemäß gibt es für die Module mehr Anmeldungen als Plätze zur Verfügung stehen. Campus Management vergibt die Plätze in diesem Fall im Losverfahren. Sie werden nicht automatisch darüber informiert, ob Sie an der gewünschten Veranstaltung teilnehmen können. Prüfen Sie also unbedingt, ob Ihre Anmeldung nach Abschluss des Losverfahrens vollständig ist! Das Modul ist dann mit einem grünen Häkchen gekennzeichnet.
Weitere Informationen zum Kompetenzbereich Kommunikative Kompetenzen finden Sie unter www.fu-berlin.de/career close
Info-Service Studium
Homepage des Info-Service StudiumStudieninformationen an den Info-Countern:
- Iltisstr. 4 (Einzelberatung nur mit Voranmeldung via Telefon oder E-Mail)
- Otto-von-Simson-Str. 26 (Mensa II)
Allgemeine Studienberatung
Homepage der Zentraleinrichtung Studienberatung und Psychologische BeratungMit allen Fragen im Zusammenhang mit einem Studium an der Freien Universität Berlin können sich Interessierte an die Allgemeine Studienberatung wenden; schriftlich, per E-Mail, telefonisch, online im Chat oder auch persönlich.
Chat der allgemeinen Studienberatung jeden Montag von 15-16 Uhr
Studienberatung per E-Mail an info-service@fu-berlin.de
Psychologische Beratung
Homepage der Psychologischen BeratungLern- und Arbeitsstörungen?
Prüfungsangst?
Schreibhemmungen?
Bei solchen und anderen Problemen, die das Studium beeinträchtigen, können alle Studierenden der Freien Universität einen Termin mit der Psychologischen Beratung vereinbaren. Alle Gespräche sind vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht.
Terminvereinbarung unter Tel.: 030/838-55247
Chat der Psychologischen Beratung jeden zweiten Montag von 19-21 Uhr
Psychologische Beratung per E-Mail an psychologische-beratung@fu-berlin.de close
Info-Service Studium
Homepage des Info-Service StudiumStudieninformationen an den Info-Countern:
- Iltisstr. 4 (Einzelberatung nur mit Voranmeldung via Telefon oder E-Mail)
- Otto-von-Simson-Str. 26 (Mensa II)
Allgemeine Studienberatung
Homepage der Zentraleinrichtung Studienberatung und Psychologische BeratungMit allen Fragen im Zusammenhang mit einem Studium an der Freien Universität Berlin können sich Interessierte an die Allgemeine Studienberatung wenden; schriftlich, per E-Mail, telefonisch, online im Chat oder auch persönlich.
Chat der allgemeinen Studienberatung jeden Montag von 15-16 Uhr
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- Otto-von-Simson-Str. 26 (Mensa II)
Allgemeine Studienberatung
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Studienberatung per E-Mail an info-service@fu-berlin.de
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