SoSe 23: Rechtsphilosophische und rechtspolitische Aspekte des Wirtschaftsstrafrechts
Nikolaos Tsoumanis
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In dieser Lehrveranstaltung besteht Teilnahmepflicht. Weitere Hinweise lesen Sie bitte hier
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Inhalt und allgemeine Hinweise
Das Seminar beschäftigt sich mit rechtsphilosophischen und rechtspolitischen Aspekten des Wirtschaftsstrafrechts aus der Perspektive der gegenwärtigen Wirtschaftsordnung, des Systems der sozialen Marktwirtschaft. Mit dieser geht eine Wirtschaftsethik einher, die die Menschen über die Wirtschaft stellt und unterstellt, dass die Wirtschaft dem Menschen nutzen soll. Gleichzeitig werden staatliche Eingriffe in den Bereich der Wirtschaft als rechtfertigungsbedürftige Ausnahmen angesehen. Die Legitimierbarkeit strafrechtlichen Eingreifens in das Wirtschaftsgeschehen berührt die Fragen nach der Subjektstellung und den Grenzen der Handlungsfreiheit des Unternehmens. Legitimationsprobleme werden im Wirtschaftsstrafrecht dadurch größer als in anderen Bereichen des Strafrechts, dass die Frage nach der (wissenschaftstheoretisch zweifelhaften aber rechtspolitisch und methodisch präsenten) Unterscheidung zwischen delicta per se und delicta mere prohibita sich in besonderem Maße stellt.Aus der Sicht der (Rechts-)Philosophie ist die Wirtschaftsethik diejenige Disziplin, die im Sinne einer praktischen Philosophie das kritische und methodisch-systematische Nachdenken über die Wirtschaftspraxis mit dem Ziel umfasst, Empfehlungen zur Normsetzung und Normdurchsetzung zu gewinnen.Von zentraler Bedeutung für eine Philosophie des Wirtschaftsstrafrechts sind zwei Ebenen der Wirtschaftsethik, die Unternehmensebene, d.h. die Frage nach der Zuschreibung von Verantwortung an das Unternehmen und die Wirtschaftsordnungsebene, insb. die Frage, ob wirtschaftliche Prozesse durch staatliche Eingriffe gesteuert bzw. korrigiert werden sollen. Diachron führen diese Fragen zu politischideologischen Kontroversen in Rechtsanwendung und Gesetzgebung, die in den letzten Jahrzehnten durch die Manifestation des Schadenspotentials von Wirtschaftskriminalität weiterhin aufgeheizt wurden.
Wenn Sie an der Teilnahme interessiert sind, können Sie sich ab sofort im Sekretariat von Professor Seher unter Angabe des Themenwunsches anmelden (lehrstuhl.seher@rewiss.fu-berlin.de).
Die Vorbesprechung findet am Donnerstag, 16.2., um 18 Uhr s.t. in Raum 4404 statt.
Das Seminar findet voraussichtlich donnerstags von 18 bis 20 Uhr im Raum 4404 (Boltzmannstr. 3) statt.
Themen
1. „Modernes“ Strafrecht und überindividuelle Rechtsgüter / Kollektivrechtsgüter (vgl. § 74c I Nr. 2 GVG) bzw. Instrumente des Wirtschaftsverkehrs (z.B. §§ 202a, 263a, 266b StGB)2. Verbandsbestrafung und kollektive Intentionalität3. Criminal Compliance als Folge der Undurchschaubarkeit der rechtlichen Pflichtenlage des Entscheidungsträgers im Unternehmen
4. Gemeinwohl im Wirtschaftsstrafrecht (z.B. „Wettbewerbsgrundrechte“, Art. 9 Abs. 1 Satz 3 und Art. 5 GG, als Ergebnis konkurrierender Betätigung der Freiheit wirtschaftlichen Handelns des einzelnen Unternehmers, oder/und als Institution, die wohlverstandene kollektive Interessen bedient)
5. Zweifel über den Rechtsbegriff ausfüllendes Erfahrungswissen im Wirtschaftsstrafrecht (vgl. das Gebot einschränkender Auslegung bei Wertungs- und Prognosemerkmalen wirtschaftsstrafrechtlicher Tatbestände)
6. Unternehmen: Täter oder Opfer? Konflikt von Gewinn und Moral als Grundkonflikt der Unternehmensethik (Unterscheidung zwischen Unternehmens- und Betriebskriminalität / Wird das Fehlen eines Unternehmens-Strafrechts durch § 30 iVm § 130 OWiG ausreichend kompensiert?)
7. Sorgfältige Geschäftsführung - Corporate Governance: Privatwirtschaftliche Rechtssetzung als Anknüpfungspunkt für die Bestimmung strafrechtlicher Pflichtwidrigkeit (vgl. § 93 Abs. 1 AktG, § 266 StGB)
8. Der Risikobegriff im Sinne der Risikogeschäfte: Erlaubtheit von eingegangenen Geschäftsrisiken / Pflichtwidrigkeit des Handelns des Entscheidungsträgers
9. Akzessorietät und Subsidiarität des Wirtschaftsstrafrechts
10. Wertepluralismus und Compliance Management unter Einbeziehung von gesellschaftspolitischen und wirtschaftsethischen Überlegungen (z.B. Korruption im internationalen und interkulturellen Geschäftsverkehr) - vergeben
11. Strafrechtlicher Menschenrechtsschutz: Die strafrechtliche Verantwortlichkeit im Wirtschaftsverkehr für das Handeln Dritter im Rahmen von Lieferketten
12. Die zweifache Rolle von Öffentlichkeit:
a) Reputationsschaden infolge von Verstößen gegen Vorschriften oder Fehlverhalten des Managements
b) Adverse Publizität als Sanktion (Naming and shaming)
8 Class schedule
Additional appointments
Thu, 2023-02-16 18:00 - 20:00Regular appointments
Inhalt und allgemeine Hinweise
Das Seminar beschäftigt sich mit rechtsphilosophischen und rechtspolitischen Aspekten des Wirtschaftsstrafrechts aus der Perspektive der gegenwärtigen ... read more