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Lecture
SoSe 23: Art and law
Friederike Gräfin von Brühl / Maria Wantuch-Thole
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Die Vorlesung gibt einen umfassenden Überblick über die Praxis des Kunstrechts. Ziel ist es, Studierende der Kunstgeschichte und verwandter Fächer mit den juristischen Rahmenbedingungen ihres eigenen Tätigkeitsfeldes vertraut zu machen. Kunstinteressierte Mitglieder der rechtswissenschaftlichen Fakultät sind als Gäste ebenfalls herzlich willkommen.
Die Vorlesung deckt ein breites Spektrum ab, angefangen mit dem klassischen Urheberrecht, weitergehend mit Kulturgütschutzrecht und kunstmarktspezifischen Themen wie Expertenhaftung, Sorgfaltspflichten im Kunsthandel, Kunstfälschung und -diebstahl, bis hin zu den großen Themen Repatriation und Restitution. Sowohl der Umgang mit Naziraubkunst als auch das Problem der im Nationalsozialismus als "entartet" beschlagnahmten Werke werden in mehreren Einheiten ausführlich besprochen. Daneben wird der Umgang mit Beutekunst und Kunst aus kolonialen Kontexten im Fokus stehen. Schließlich gibt es auch noch kleinere thematische Ausflüge zu Sonderbereichen wie Kunst im Nachlass oder Steuerprivilegien für Mäzenatentum. close
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