095916 Practice seminar

WiSe 24/25: Legal Soft Skills

Ariane Berger

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In dieser Lehrveranstaltung besteht Teilnahmepflicht. Weitere Hinweise lesen Sie bitte hier

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Platzbeschränkte Veranstaltung. Informationen zur Anmeldung lesen Sie bitte hier.

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Inhalt und Qualifikationsziele

Design Thinking ist ein der Designentwicklung entlehnter methodischer Ansatz, der Kollaboration, Kreativität und Interdisziplinarität betont und in der Unternehmensberatung und Technologieentwicklung eingesetzt wird, um innovative Lösungen für komplexe Probleme zu finden. Während ursprünglich die nutzerorientierte Softwareentwicklung und Digitalisierung im Vordergrund des Interesses standen, entdecken zunehmend auch Anwälte den Nutzen dieser Methode. Während Design Thinking für Juristen oder auch „Legal Design“ im US-amerikanischen Raum bereits Eingang in die juristische Aus- und Fortbildung gefunden hat, beginnt in Deutschland nunmehr die anwaltliche Praxis, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Universitäre Angebote für Juristen sind hier bislang nur sehr vereinzelt zu finden.

Anwälte können Design Thinking nutzen, um Beratungslösungen zu entwickeln, die den spezifischen Bedürfnissen ihrer Kunden bestmöglich entsprechen. Insbesondere die anwaltliche Begleitung von Veränderungsprozessen in Organisationen sowie die anwaltliche Unterstützung von Strategieprozessen in Unternehmen ist auf weitere, über die klassische Streitschlichtung hinausgehende methodische Ansätze angewiesen. Aber auch die individuelle Mandantenbetreuung kann von diesem methodischen Ansatz profitieren. Darüber hinaus benötigen auch Unternehmensjuristen, Ministerialbeamte, Verbandsjuristen oder Verwaltungsjuristen zunehmend zumindest Grundwissen in diesem Bereich. So sind deutsche Juristen immer stärker in interdisziplinären Teams tätig und kommen beruflich in Kontakt mit international anerkannten Methoden wie dem Design Thinking.

Die Lehrveranstaltung richtet sich an Studierende, die an neuen, interdisziplinären Problemlösungsmethoden in Ergänzung zur klassischen Rechtsberatung interessiert sind. Vermittelt werden theoretische und praktische Grundlagen des Design Thinkings.

Inhalt der Lehrveranstaltung sind insbesondere:

  • Grundzüge des Design Thinkings mit Praxisbeispielen
  • Nutzen des Design Thinkings für Juristen
  • Abgrenzung zu Streitschlichtung und Mediation
  • Praktische Übungen anhand von Beispielen

Art der Veranstaltung:

Übung

Anmeldung zu der Veranstaltung

Anmeldung erfolgt über Campus Management, Modul "Schlüsselqualifikation A oder B"

Prüfung:

Für reguläre Studierende ist keine Prüfung vorgesehen, sondern es wird nur die regelmäßige und aktive Teilnahme bescheinigt.

Häufigkeit des Angebots:

Die Veranstaltung wird im Wintersemester angeboten. close

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