Research Seminar for Advanced Students
Cosima Möller
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In dieser Lehrveranstaltung besteht Teilnahmepflicht. Weitere Hinweise lesen Sie bitte hier
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Anmeldung zu der Veranstaltung
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Inhalt
Im politischen Leben Roms spielten Frauen formal eine untergeordnete Rolle. Sie hatten keinen Anteil an den Volksversammlungen und konnten keine öffentlichen Ämter innehaben. Der Zusammenhang mit der patriarchalisch ausgerichteten und auf militärische Stärke bezogenen römischen Gesellschaft ist evident. Die Rechtsstellung der Frau im Zivilrecht zeichnet sich durch eine Mischung von Gleichberechtigung und Besonderheiten aus. Hier sind im Laufe der Jahrhunderte Veränderungen zu beobachten, die auf ihre politischen, sozialen und wirtschaft- lichen Hintergründe ebenso wie auf Einflüsse philosophischer Lehren hin untersucht werden sollen.Das Seminar widmet sich zentralen Instituten des Familienrechts, die ins Erbrecht ausgreifen, und bezieht weitere vermögensrechtliche Themen mit besonderem Bezug zu Frauen ein. Dieser besondere Bezug leitet sich bei oberflächlicher Betrachtung von der Vorstellung schwacher, hilfsbedürftiger Frauen ab, spiegelt aber in der Auslegung durch die Juristen unterschiedliche Frauenbilder, die zu Modifikationen führen. Die Referate erfordern eine Auseinandersetzung mit historischen Kontexten und mit dogmatischen Aspekten.
Themen
- Die sakrale Ehe des altrömischen Rechts (confarreatio)
- Die usus-Ehe der Zwölftafelzeit und die Entwicklung der coemptio
- Vorklassische Lebens- und Geschlechtsgemeinschaft und klassische Konsensehe
- Das Verlöbnis - von der einklagbaren sponsio zum unverbindlichen Versprechen
- Die Mitgift (dos) – Bestellung, Funktion und Klage auf Herausgabe (actio rei uxoriae)
- Die Scheidung - von der einseitigen Verstoßung durch den Mann zur beiden Teilen mögli- chen Scheidungserklärung
- Das Verbot der Schenkungen unter Ehegatten – Rechtfertigung und Konsequenzen
- Die Klage auf Herausgabe entwendeter Sachen, actio rerum amotarum
- Die Ehegesetzgebung des Augustus
- Familien- und erbrechtliche Beziehungen der Mutter zu ihren Kindern in Republik und Prinzipat
- Die Stellung der Frau als Erbin nach ius civile und nach prätorischem Recht
- Die Vormundschaft über Frauen (tutela mulierum)
- Das Senatus Consultum Velleianum - kein Einsatz von Frauenvermögen für Dritte
- Teilnahme von Frauen am Wirtschaftsleben in der Republik und im Prinzipat, insbesondere die Anwendbarkeit der adjektizischen Klagen
- civis Romana – die Rolle der Frau im öffentlichen Leben Roms
Organisatorisches
Termin der Vorbesprechung einschließlich der Vergabe der Referate:Mittwoch, der 17. Juli 2024, 15 Uhr c.t. in Raum 1122.
Interessenten können sich vorab bei meiner Sekretärin, Frau Oelstrom roemre@zedat.fu-berlin.de), anmelden.
Das Seminar findet als Blockseminar am 12.12.2024 14 Uhr – 18.30 Uhr und am 23.1.2025 von 14 Uhr – 18.30 Uhr sowie am 24.1.2025 von 9 Uhr – 18.30 Uhr statt.
Ort der Veranstaltung ist 3306.
Die schriftliche Ausarbeitung der Referate soll 15-20 Seiten umfassen. Sie ist spätestens zwei Wochen vor dem Seminartermin, also am 28.11.2024 bzw. am 9.1.2025 abzugeben. Für den mündlichen Vortrag sind 30 Minuten vorgesehen. Es wird erwartet, dass den Seminar- teilnehmern eine Gliederung und ein Quellenpapier vorgelegt werden.
Bei Fragen in der Vorbereitungszeit können sich die Referentinnen und Referenten an meinen wissenschaftlichen Mitarbeiter, Herrn Sauer, oder an mich wenden.
Die Teilnehmer erhalten einen Leitfaden zur Anfertigung von Seminararbeiten, in dem auch auf weiterführende Literatur hingewiesen wird. Einen ersten Zugang bieten Max Kaser/Rolf Knütel/ Sebastian Lohsse, Römisches Privatrecht, 22. Aufl., 2021 sowie die thematisch einschlägigen Kapitel im Handbuch des Römischen Privatrechts, hrsg. von Ulrike Babusiaux, Christian Baldus, Wolfgang Ernst, Franz-Stefan Meissel, Johannes Platschek und Thomas Rüfner, 2023.
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Thu, 2024-12-12 14:00 - 18:30 Thu, 2025-01-23 14:00 - 18:30 Fri, 2025-01-24 09:00 - 18:30More search results for 'Anorganische Chemie II%25252525253A ...'
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Im politischen Leben Roms spielten Frauen formal eine untergeordnete Rolle. Sie hatten keinen Anteil an den Volksversammlungen und konnten keine öffentlichen Ämter innehaben. ... read more