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SoSe 13: Law Studies

Rechtswissenschaft (StO/PO 2007)

E15a
Liebe Studierende! Im Vorlesungsverzeichnis können Änderungen bzw. Ergänzungen bis zum Anfang der Vorlesungszeit vorgenommen werden. Wir empfehlen Ihnen, die Termin- sowie Raumangaben zu Ihren Lehrveranstaltungen kurz vor dem Vorlesungsbeginn noch ein Mal zu überprüfen.

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  • Advanced Exercise in Criminal Law

    E15aE3.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft .

    Inhalte:

    In dem Modul wird die Technik der Fallbearbeitung anhand von Klausurfällen trainiert. Dabei wird Kenntnis des Stoffes aus den Modulen "Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person", "Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte" sowie "Vermögensdelikte und weitere ausgewählte Delikte" vorausgesetzt. Dieser Stoff bildet auch den Schwerpunkt der besprochenen Fälle. Geübt werden vor allem die klausurmäßige Erörterung der Fragen der Täterschaft und Teilnahme, das vorsätzliche vollendete Begehungsdelikt, das Versuchsdelikt, das Unterlassungsdelikt und das Fahrlässigkeitsdelikt. Es werden zwei Hausarbeiten und drei Klausuren angeboten, von denen jeweils eine bestanden werden muss, um einen Leistungsnachweis gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 JAG (2003) zu erhalten.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul dient der Vermittlung der Technik der Fallbearbeitung (insbesondere Aufbau und Stil eines juristischen Gutachtens) und zugleich der Wiederholung und Vertiefung der in den o. g. Modulen erworbenen Kenntnisse mittels praktischer Anwendung. Vor allem soll die Fähigkeit geschaffen werden, abstrakt erlerntes Wissen auf einen konkreten Fall anzuwenden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Übung

    Modulprüfung:

    • Klausur (4 Std.)
    • Hausarbeit (160 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Schriftliche Bearbeitung von Klausuren und Hausarbeiten, mündliche Lösung von Übungsfällen, selbstständige Vertiefung.

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Die Übung ist für jedes Wintersemester vorgesehen. Aufgrund eines Fachbereichsratbeschlüsses wird diese Übung zurzeit jedes Winter- und Sommersemester angeboten. close
    Module with no course offerings
  • Specific Administrative Law matters

    E15aE2.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    Keine

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studierenden einen Überblick über das Besondere Verwaltungsrecht unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Berliner Landesrechts. Der Schwerpunkt liegt dabei in den Bereichen Baurecht, Polizei- und Ordnungsrecht und Kommunalrecht und in dem für die betreffenden Materien relevanten Verwaltungsprozessrecht. Darüber hinaus wird das System der Verfahrensarten im Verwaltungsprozessrecht behandelt. Schwerpunkte sind der verwaltungsgerichtliche Rechtsweg, Verfahrensarten (einschließlich vorläufiger Rechtsschutz) und Verfahrensgrundsätze, Zuständigkeitsfragen sowie der Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll die Studierenden mit den Grundzügen des Besonderen Verwaltungsrechts vertraut machen. Im Bereich des Besonderen Verwaltungsrechts sollen die Studierenden auf die juristische Tätigkeit in den wichtigsten Bereichen des öffentlichen Baurechts (Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht), des Polizei- und Ordnungsrechts (einschließlich der Verwaltungsvollstreckung und des Versammlungsrechts) sowie des Kommunalrechts vorbereitet werden. Außerdem sollen die Studierenden mit den Voraussetzungen und rechtlichen Problemen der wichtigsten verwaltungsgerichtlichen Verfahrensarten derart vertraut gemacht werden, dass sie einen konkreten Fall aus dem Bereich des Besonderen Verwaltungsrechts auch in prozessualer Hinsicht beurteilen können.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs

    Modulprüfung:

    • Abschlussklausur (4 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes Sommersemester close
    Module with no course offerings
  • Advanced Exercise in Public Law

    E15aE2.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    In dem Modul wird die Technik der Fallbearbeitung anhand von Klausurfällen trainiert. Dabei wird Kenntnis des Stoffes aus den Modulen "Einführung in das Öffentliche Recht", "Grund- und Menschenrechte", "Allgemeines Verwaltungsrecht" und "Materien des Besonderen Verwaltungsrechts" vorausgesetzt. Der Stoff der o. g. Module bildet auch den Schwerpunkt der besprochenen Fälle. Es werden zwei Hausarbeiten und drei Klausuren angeboten, von denen jeweils eine bestanden werden muss, um einen Leistungsnachweis gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 JAG (2003) zu erhalten.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul dient der Vermittlung der Technik der Fallbearbeitung (insbesondere Aufbau und Stil eines juristischen Gutachtens) und zugleich der Wiederholung und Vertiefung der in den o. g. Modulen erworbenen Kenntnisse mittels praktischer Anwendung. Vor allem soll die Fähigkeit geschaffen werden, abstrakt erlerntes Wissen auf einen konkreten Fall anzuwenden. Mit der Hausarbeit soll durch eingehende wissenschaftliche Recherche insbesondere juristische Fertigkeiten beim eigenständigen und tiefgründigen schriftlichen Umgang mit Problemen des Öffentlichen Rechts über einen längeren Zeitraum geschult werden. Mit der Klausur soll die Fähigkeit erworben werden, in begrenzter Zeit für Probleme aus dem Öffentlichen Recht unter Aufsicht eine eigenständige schriftliche Lösung unter ausschließlicher Zuhilfenahme von Normtexten zu finden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Übung

    Modulprüfung:

    • Klausur (4 Std.)
    • Hausarbeit (160 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Schriftliche Bearbeitung von Klausuren und Hausarbeiten, mündliche Lösung von Übungsfällen

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Die Übung ist für jedes Sommersemester vorgesehen. Aufgrund eines Fachbereichsratbeschlüsses wird diese Übung zurzeit jedes Winter- und Sommersemester angeboten. close
    Module with no course offerings
  • Property Law

    E15aE1.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    Keine

    Inhalte:

    Gegenstand des Moduls ist das dritte Buch des BGB. Die Darstellung betrifft die Grundlagen und die Institute unserer Eigentumsordnung. Es geht um Besitz und Besitzschutz, das Eigentum und Fragen des Nachbarrechts, das allgemeine Grundstücksrecht, den Eigentumserwerb an Grundstücken und an beweglichen Sachen, das Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer und Besitzer und um beschränkt dingliche Rechte, wie die Dienstbarkeiten und die Sicherungsrechte (Hypothek, Grundschuld, Pfandrecht).

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sollen die im Allgemeinen Teil und im Schuldrecht erworbenen zivilrechtlichen Kenntnisse vertiefen und erweitern. Sie sollen ein Verständnis für die Strukturprinzipien des Sachenrechts entwickeln (Abstraktionsprinzip, Publizitätsgrundsatz, Spezialitätsgrundsatz u. a.) und das Verhältnis zum Schuldrecht (Abgrenzung und Rückbindung) verinnerlichen. Außerdem sollen die Studierenden Kenntnisse über die Besonderheiten des Immobiliarsachenrechts und die Funktion des Grundbuchs erwerben ebenso wie über die Funktion der dinglichen Sicherheiten und die Struktur der Haftung daraus. Sie sollen darüber hinaus die spezifische Technik der Falllösung bei sachenrechtlichen Gestaltungen erlernen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs

    Modulprüfung:

    • Abschlussklausur (4 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes Sommersemester close
    Module with no course offerings
  • Commercial and Corporate Law

    E15aE1.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    Keine

    Inhalte:

    Das Modul hat diejenigen Grundlagen des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Gegenstand, die für das Pflichtfach von Bedeutung sind. Aus dem Handelsrecht werden insbesondere der Kaufmannsbegriff, die Firma, die Publizität des Handelsregisters, die Vertretung des Kaufmanns sowie einige der im HGB geregelten Vertragstypen (Handelskauf, Kommission) behandelt. Im Gesellschaftsrecht liegt der Schwerpunkt auf dem Recht der Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG). Es wird jedoch auch ein Überblick über das Recht der Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) gegeben.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sollen einen Überblick über das im HGB geregelte Sonderrecht für Kaufleute und dessen typische Fragestellungen erhalten. Außerdem sollen sie die wesentlichen Strukturen des Gesellschaftsrechts erlernen. Die Studierenden sollen den Umgang mit Gesellschaften in der juristischen Praxis vermittelt bekommen, insbesondere im Hinblick auf relevante Fragen der Innen- und Außenhaftung. Das Modul soll die Studierenden befähigen, ihre erlangten Kenntnisse auch in der Lösung praktischer Fälle anzuwenden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs

    Modulprüfung:

    • Abschlussklausur (4 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes Sommersemester close
    Module with no course offerings
  • Labour Law

    E15aE1.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    Keine

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studierenden eine knappe Darstellung des deutschen Arbeitsrechts. Behandelt werden die Begründung von Arbeitsverhältnissen, die wichtigsten aus Arbeitsverhältnissen resultierenden Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die Folgen von Leistungshindernissen wie z. B. der Erkrankung von Arbeitnehmern oder Produktionsstörungen, Haftungsfragen sowie die Beendigung von Arbeitsverhältnissen insbesondere durch Kündigung von Seiten des Arbeitgebers. Im Vordergrund steht zwar das Individualarbeitsrecht, soweit dies aufgrund der vielfältigen Verflechtungen erforderlich ist, werden aber auch Fragen des Betriebsverfassungs- und des Tarifvertragsrechts behandelt.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sollen einen Überblick über das noch immer nicht einheitlich kodifizierte, sondern in einer Vielzahl unterschiedlicher Regelungen enthaltene und stark durch die Rechtsprechung geprägte Arbeitsrecht erhalten. Sie sollen neben Normkenntnissen insbesondere ein Verständnis für die gerade für das Arbeitsrecht bedeutsamen und prägenden sozialpolitischen Fragen bzw. Gegensätze entwickeln. Außerdem sollen die Studierenden auf die arbeitsrechtliche Praxis vorbereitet werden, insbesondere sollen sie die gerichtliche Durchsetzbarkeit arbeitsrechtlicher Ansprüche kennen lernen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs

    Modulprüfung:

    • Abschlussklausur (2 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes Sommersemester close
    Module with no course offerings
  • Advanced Exercise in Civil Law

    E15aE1.4

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    In dem Modul wird die Technik der Fallbearbeitung anhand von Klausurfällen trainiert. Dabei wird Kenntnis des Stoffes aus den Modulen "Einführung in das Bürgerliche Recht", "Allgemeines Schuldrecht, Leistungsstörungsrecht", "Besonderer Teil des Schuldrechts" und "Sachenrecht" vorausgesetzt. Schwerpunkte der besprochenen Fälle und Klausuren sind das Recht der vertraglichen sowie der gesetzlichen Schuldverhältnisse und das Sachenrecht. Es werden zwei Hausarbeiten und drei Klausuren angeboten, von denen jeweils eine bestanden werden muss, um einen Leistungsnachweis gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 JAG (2003) zu erhalten.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul dient der Vermittlung der Technik der Fallbearbeitung (insbesondere: Aufbau, Stil) und zugleich der Wiederholung und Vertiefung der in den o. g. Modulen erworbenen Kenntnisse. Vor allem soll die Fähigkeit geschaffen werden, abstrakt erlerntes Wissen auf einen konkreten Fall anzuwenden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Übung

    Modulprüfung:

    • Klausur (4 Std.)
    • Hausarbeit (160 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Schriftliche Bearbeitung von Klausuren und Hausarbeiten, mündliche Lösung von Übungsfällen, selbstständige Vertiefung.

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Die Übung ist für jedes Wintersemester vorgesehen. Aufgrund eines Fachbereichsratbeschlüsses wird diese Übung zurzeit jedes Winter- und Sommersemester angeboten. close
    Module with no course offerings
  • Civil Procedural Law

    E15aE1.5

    Zugangsvoraussetzungen:

    Keine

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studierenden einen ersten Einblick, wie in der Bundesrepublik Deutschland in einem rechtsförmigen Verfahren Rechtsbeziehungen des Privatrechts erkannt und Rechtsansprüche durchgesetzt werden. Gegenstand des Moduls sind die Beteiligten des Rechtsstreits (Parteien, Nebenintervention, auch: Streitgenossenschaft), Streitgegenstand und Klagearten, Zuständigkeit des Gerichts, allgemeine Verfahrensgrundsätze, Verfahren im ersten Rechtszug, Beendigung des Rechtsstreits (Urteil, Vergleich, Erledigung der Hauptsache, Rücknahme der Klage), Rechtskraftlehre, Parteiwechsel, Fragen des Beweisrechts, Prozessaufrechnung, Mahnverfahren, Rechtsmittel, Voraussetzungen und Arten der Zwangsvollstreckung, Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung, Arrest und einstweilige Verfügung.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sollen einen Überblick über die wesentlichen Rechtsfiguren der ZPO erhalten und den Ablauf eines Zivilprozesses verstehen lernen und Rückbezüge des Zivilverfahrensrechts zum Verfassungsrecht erkennen. Die Studierenden sollen außerdem im Hinblick auf die spätere juristische Tätigkeit durch Übung am praktischen Fall mit einzelnen Anwendungsproblemen des Verfahrensrechts vertraut gemacht werden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs

    Modulprüfung:

    • Abschlussklausur (2 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes Sommersemester close
    Module with no course offerings
  • Family Law and Succession

    E15aE1.6

    Zugangsvoraussetzungen:

    Keine

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studierenden einen einführenden Überblick über Entwicklung, Stellung und Funktion des Familien- und Erbrechts im Rahmen des Bürgerlichen Rechts.

    Im Familienrecht ist Schwerpunkt das materielle Ehe-, Verwandtschafts- und insbesondere Kindschaftsrecht sowie die unterhaltsrechtlichen Strukturen und Probleme, die sich daraus ergeben. Vormundschaft und Betreuung, die Aufgaben des Vormundschaftsgerichts sowie das Familienverfahrensrecht werden gestreift.

    Beim Erbrecht steht die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, darunter insbesondere das Testament im Vordergrund, das Pflichtteilsrecht und die spezifisch erbrechtlichen Ansprüche. Auch das Erbschaftssteuerrecht wird gestreift.

    Qualifikationsziele:

    Ziel des Moduls ist die Vermittlung von Grundkenntnissen in den speziellen, an konkreten Lebensgestaltungen anknüpfenden Materien des Familien- und Erbrechts, welche die in den Modulen "Einführung in das Bürgerliche Recht", "Allgemeines Schuldrecht, Leistungsstörungsrecht", "Besonderer Teil des Schuldrechts" und "Sachenrecht" erworbenen Kenntnisse ergänzen sollen. Die Studierenden sollen dadurch auf die praktische juristische Tätigkeit vorbereitet werden, in der sowohl im außerforensischen Bereich, aber auch innerhalb von Prozessen insbesondere in der anwaltlichen Tätigkeit der Bereich des Familien- und Erbrechts eine hervorgehobene Rolle spielt.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Familienrecht
    • Anwendungskurs Familienrecht
    • Vorlesung Erbrecht
    • Anwendungskurs Erbrecht

    Modulprüfung:

    • Abschlussklausur (4 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes Sommersemester close
    Module with no course offerings
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Subjects A - Z