WiSe 12/13: Unbekannter Fachbereich
Einführungsveranstaltung für alle Sprachen
Montag, 22.10.12, 18.00 Uhr, HS 1a
Sprechstunde:
durchgehend während des Semesters bei der Lernberatung im Selbstlernzentrum KL 26/222c
Informationen unter http://www.fu-berlin.de/sprachenzentrum/slz/lernberatung/
wir freuen uns sehr, Sie in der Biologie begrüßen zu dürfen.
An den Einführungstagen für Erstsemester am 8. und 9. Oktober 2012 ab 10:00 Uhr in der Königin-Luise-Str. 12-16 werden wir Ihnen erklären, wie ihr zukünftiges Studium ablaufen wird und was Sie beachten müssen. Gerne beantworten wir Ihnen dann auch all Ihre Fragen.
Bitte fragen Sie vorher nicht alle einzeln nach, denn schließlich fangen ca. 250 Studierende mit Ihnen gemeinsam an.
Es ist eine neue Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Biologie (Monobachelor) in Arbeit. Die Angaben zur Lehrplanung in diesem Bereich sind vorläufig und ohne Gewähr!
wir freuen uns sehr, Sie in der Biologie begrüßen zu dürfen.
An den Einführungstagen für Erstsemester am 8. und 9. Oktober 2012 ab 10:00 Uhr in der Königin-Luise-Str. 12-16 werden wir Ihnen erklären, wie ihr zukünftiges Studium ablaufen wird und was Sie beachten müssen. Gerne beantworten wir Ihnen dann auch all Ihre Fragen.
Bitte fragen Sie vorher nicht alle einzeln nach, denn schließlich fangen ca. 250 Studierende mit Ihnen gemeinsam an.
wir freuen uns sehr, Sie in der Biologie begrüßen zu dürfen.
An den Einführungstagen für Erstsemester am 8. und 9. Oktober 2012 ab 10:00 Uhr in der Königin-Luise-Str. 12-16 werden wir Ihnen erklären, wie ihr zukünftiges Studium ablaufen wird und was Sie beachten müssen. Gerne beantworten wir Ihnen dann auch all Ihre Fragen.
Bitte fragen Sie vorher nicht alle einzeln nach, denn schließlich fangen ca. 250 Studierende mit Ihnen gemeinsam an.
Einführungstage für Erstsemester (Bachelor): 8./9.10.12 ab 10.00 Uhr - Pflanzenphysiologie, Biochemie der Pflanzen und Mikrobiologie, Königin-Luise-Str. 12-16
Brückenkurs Biologie: 11.10.-12.10.12. ab 11.00 Uhr - Pflanzenphysiologie, Königin-Luise-Str. 12-16, Großer Hörsaal
Informationsveranstaltung für Lehramtsmasterstudierende: 12.10. ab 10.00 Uhr - Fachdidaktik Biologie, Schwendener Str. 1, Seminarraum 215
Einführungsveranstaltung für Erstsemester (Master): 17.10.12 ab 14.00 Uhr - Nähere Informationen zum Ort werden noch nachgereicht.
Johannes-Müller-Vorlesung: Gastvorlesung, die sich an alle Studierenden und Dozenten der Biologie, insbesondere die Erstsemesterstudierenden richtet. Gäste sind herzlich Willkommen!
Prof. Dr. Jens Krause"Kollektives Verhalten und Schwarmintelligenz"
Do., 11.10.12, 17.15 - Pflanzenphysiologie, Mikrobiologie und Biochemie, Königin-Luise-Straße 12-16, großer Hörsaal
- Vanessa Zacher,
838-53907
Takustr. 3, 14195 Berlin
Sprechzeiten: Di 10.00-13.00
Informationen zum Studium der Biologie unter: http://www.biologie.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/
Verteilung der Praktikaplätze im Wintersemester 2012/2013Bitte beachten Sie:
Die Anmeldung zu den Modulen, zu den Einzellehrveranstaltungen und zu den Prüfungen erfolgt für die Bachelorstudierenden über Campus Management (https://www.ecampus.fu-berlin.de/ ).
Ausnahmen:
p>Die Modulteilveranstaltungen der Basismodule "Zoologie und Evolution" Biochemie und Mikrobiologie und "Botanik und Biodievrsität" werden auf einer verbindlichen Live-Verteilung verteilt. Diese findet am Mi 10.10. ab 10.00 Uhr statt (Pflanzenphysiologie, Gr. Hs.).Die Modulteilveranstaltungen der Module "Botanik" und "Zoologie" werden auf einer verbindlichen Live-Verteilung verteilt. Diese findet am Mi 10.10. ab 14.00 Uhr statt (Pflanzenphysiologie, Gr. Hs.).
Die Genetik-Praktika des Moduls "Genetik" (Monobachelorstudiengang) bzw. des Moduls Genetik und Mikrobiologie (Kombinationsbachelorstudiengang) werden am 15.10. direkt im Anschluss an den ersten Vorlesungstermin vergeben (15.10., 12.00 Uhr).
Für Studierende der Geowissenschaften gelten folgende Anmeldetermine:
Biologiepraktika Grund- und Hauptstudium für Geographen und Geologen: 8.10., 12.00 - Königin-Luise-Str. 1-3, Gr. Hs
Bewerbungen sind nur jeweils zu einem Wintersemester möglich.
Einzelberatung BA Sozial- und Kulturanthropologie
Karen Büttner (Wiss. Mitarbeiterin; Studienberatung und Leistungsanerkennung BA Sozial- und Kulturanthropologie); Institut für Ethnologie, Landoltweg 9-11, 14195 Berlin, Raum 015, Tel. 838 56867, E-mail: Karen.Buettner@fu-berlin.de
Informationsveranstaltung für alle BA-Studierenden zu Beginn des WS 12/13
Mo 15.10.2012, 18-20 Uhr
Rost-/Silberlaube, Habelschwerdter Allee, 45, Hörsaal 1a
Moderation: Karen Büttner
Betriebswirtschaftslehre
Allgemeine Fragen / Diplom
Univ.-Prof. Dr. Natalia Kliewer
Garystr. 21, Raum 217
14195 Berlin
E-Mail: natalia.kliewer@fu-berlin.de
Telefon: +49 (0)30 838-555 09
Fax: +49 (0)30 838-520 27
Sprechzeiten: Zu den Sprechzeiten
Bachelor
Univ.-Prof. Dr. Thomas Mellewigt (Studiengangskoordinator)
Garystraße 21 (Raum 206)
14195 Berlin
E-Mail: ls-mellewigt@wiwiss.fu-berlin.de
Telefon: +49 (0)30 838-528 49
Fax: +49 (0)30 838-527 83
Sprechzeiten: Zu den Sprechzeiten
Master of Science in Management & Marketing
Univ.-Prof. Dr. Georg Schreyögg (Studiengangskoordinator)
Garystraße 21 (Raum 219)
14195 Berlin
E-Mail: info@fu-schreyoegg.de
Telefon: +49 (0)30 838-527 80
Fax: +49 (0)30 838-545 59
Sprechzeiten: Dienstag, 11-12 Uhr
Master of Science in Finance, Accounting, Taxation & Supplements (FACTS)
Univ.-Prof. Dr. Klaus Ruhnke (Studiengangskoordinator)
Boltzmannstr. 20 (Raum 231)
14195 Berlin
E-Mail: ls-ruhnke@wiwiss.fu-berlin.de
Telefon: +49 (0)30 838-566 82
Fax: +49 (0)30 838-514 06
Sprechzeiten: Zu den Sprechzeiten
Volkswirtschaftslehre
Diplom / Bachelor / Master of Science in Economics
Univ.-Prof. Dr. Helmut Bester
Boltzmannstr. 20 (Raum 241)
14195 Berlin
E-Mail: hbester@wiwiss.fu-berlin.de
Telefon: +49 (0)30 838-552 57
Fax: +49 (0)30 838-541 42
Sprechzeiten: Zu den Sprechzeiten
Master of Science in Public Economics
Univ.-Prof. Dr. Ronnie Schöb
Boltzmannstr. 20 (Raum 211a)
14195 Berlin
E-Mail: ls-schoeb@wiwiss.fu-berlin.de
Telefon: +49 (0)30 838-512 44
Fax: +49 (0)30 838-512 45
Sprechzeiten: Zu den Sprechzeiten
Master of Science in Statistics (in Kooperation mit der HU, TU und der Charité)
Univ.-Prof. Dr. Ulrich Rendtel
Garystr. 21 (Raum 322)
14195 Berlin
E-Mail: ulrich.rendtel@fu-berlin.de
Telefon: +49 (0)30 838-542 05
Fax: +49 (0)30 838-566 29
Sprechzeiten: Zu den Sprechzeiten
( Erläuterungen zu den Credit Points s. http://www.fu-berlin.de/studium/ects/ )
Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaft hat zur Vergabe von ECTS- Credit Points (cr) folgenden Beschluss gefasst:
Für jede Prüfung in den Bachelor- und Masterstudiengängen entspricht die Zahl der ECTS Credit Points den in den Prüfungsordnungen angegebenen Leistungspunkten. Falls eine Lehrveranstaltung sowohl im Diplom- wie auch im Bachelor- oder Masterstudiengang angeboten wird, entspricht die Zahl der ECTS Credit Points den Leistungspunkten nach der Bachelor- bzw. Masterordnung.
Leistungsnachweise werden mit den Noten 1-5 bewertet, wobei die Note 5 als ungenügend zählt. Die Noten 1-4 können zur differenzierteren Bewertung einer Leistung um 0,3 Punkte erhöht oder erniedrigt werden. Dabei ist die beste Note 1,0; die geringste Note, die noch als ausreichend gilt, ist 4,0.
Bei Fragen steht unser "International Office" zur Verfügung.
In den Bachelor- und Masterstudiengängen sowie in den Modul- und ABV-Angeboten sind im Campus-Management-System neben den Modulanmeldungen auch die Anmeldungen zu den Lehrveranstaltungen vollständig (soweit das Lehrangebot besteht) vorzunehmen, auch wenn diese gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung nicht teilnahmepflichtig sind.
Informationen hierzu sind unter der URL http://www.wiwiss.fu-berlin.de/studium-lehre/service/campus_management/ zu finden.
In den Bachelor- und Masterstudiengängen sowie in den Modul- und ABV-Angeboten sind im Campus-Management-System neben den Modulanmeldungen auch die Anmeldungen zu den Lehrveranstaltungen vollständig (soweit das Lehrangebot besteht) vorzunehmen, auch wenn diese gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung nicht teilnahmepflichtig sind.
Informationen hierzu sind unter der URL http://www.wiwiss.fu-berlin.de/studium-lehre/service/campus_management/ zu finden.
In den Bachelor- und Masterstudiengängen sowie in den Modul- und ABV-Angeboten sind im Campus-Management-System neben den Modulanmeldungen auch die Anmeldungen zu den Lehrveranstaltungen vollständig (soweit das Lehrangebot besteht) vorzunehmen, auch wenn diese gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung nicht teilnahmepflichtig sind.
Informationen hierzu sind unter der URL http://www.wiwiss.fu-berlin.de/studium-lehre/service/campus_management/ zu finden.
In den Bachelor- und Masterstudiengängen sowie in den Modul- und ABV-Angeboten sind im Campus-Management-System neben den Modulanmeldungen auch die Anmeldungen zu den Lehrveranstaltungen vollständig (soweit das Lehrangebot besteht) vorzunehmen, auch wenn diese gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung nicht teilnahmepflichtig sind.
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Univ.-Prof. Dr. Andrew James Johnston (alte Studiengänge) Univ.-Prof. Dr. Sabine Schülting (neue Studiengänge) Prof. Dr. Jennifer Wawrzinek (Sokrates/Ausland)
Beauftragter des Fachbereichs für Angelegenheiten des Lehramtsstudiums Englisch: Univ.-Prof. Dr. Michaela Sambanis
Einzelberatung
- für Studierende aller Semester: in der Regel täglich von 10.00-13.00 Uhr bzw. 13.00-16.00 Uhr
Studentische Studienberatung Mona Urban, Raum JK 29/202, 8 38-7 23 12 Studienbewerber/innen müssen an der Zulassungsprüfung ("Sprachtest") der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum teilnehmen (Anmeldung und Termine siehe ZE Sprachenzentrum: Homepage Sprachenzentrum).
Weitere Hinweise sind auf der Homepage des Instituts zu finden:Homepage der Anglistik.
Studienberatung
Univ.-Prof. Dr. Jürgen Fischer, Sprechzeiten: Mi 13.00-14.00, 838-56663, Carl-Heinrich-Becker-Weg 6-10, 12165 Berlin
Wichtige Informationen für Diplom-Studierende
Der Diplomstudiengang wurde zum 31.3.2011 aufgehoben. Studierende, die bis einschließlich Sommersemester 2005 immatrikuliert waren, können ihr Studium ordnungsgemäß zu Ende führen. Es werden keine Lehrveranstaltungen mehr angeboten. Es gelten folgende Äquivalenzen:
Physikalische Klimatologie: Äquivalenz zum Modul Physikalische Klimatologie (B.Sc.); Theoretische Meteorologie I + II: Äquivalenz zu den Modulen Dynamik der Atmosphäre I + II (B.Sc.). Eine vorherige Beratung durch den/die Dozenten/in ist unbedingt erforderlich; Theoretische Meteorologie III: Äquivalenz zum Modul Theoretische Meteorologie II (M.Sc.); Seminar zur Planetarischen Grenzschicht: Äquivalenz mit Teilleistung aus Modul Modelle für Wetter und Umwelt (M.Sc.); Wetterdiagnose I + II: Äquivalenz zum Modul Synoptische Meteorologie (B.Sc.); Meteorologisches Instrumentenpraktikum: Äquivalenz zum Modul Instrumentenpraktikum (B.Sc.); Objektive lokale Wettervorhersage: Äquivalenz zum Modul Wettervorhersage (Seminar) (B.Sc.); Praktikum zur Synoptischen Meteorologie: Äquivalenz zurzeit nicht vorgesehen. Eine Rücksprache mit Prof. Ulbrich ist ggf. erforderlich; Gemeinsames Seminar: Äquivalenz zum Modul Wettervorhersage (Gemeinsames Seminar) (B.Sc.). - Alle Module des M.Sc.-Studiengangs Meteorologie (außer Theoretische Meteorologie II) sowie die Module im Bereich Fachnahe Zusatzqualifikation des B.Sc.-Studiengangs Meteorologie können zum Erwerb von Leistungen im Rahmen des Diplom-Wahlpflichtbereichs Meteorologie (18 SWS, 1 Seminarschein) in zwei der Schwerpunktbereiche gemäß STO) belegt werden.
In Erweiterung der aktuell gültigen Regelstudienpläne können die Leistungen wie folgt erworben werden:
Fremdsprachen: zwischen dem 2. und 6. Fachsemester. Es sind 15 LP zu erwerben. Nähere Informationen unter Allgemeine Berufsvorbereitung Fremdsprachen.
Fachnahe Zusatzqualifikation: zwischen dem 4. und 6. Fachsemester. Es sind 5 LP zu erwerben. Dazu gehören vorzugsweise Module aus folgenden allgemeinen Kompetenzbereichen: Medienmeteorologie, Informations- und Kommunikationstechnologien. Bei einer von der Empfehlung abweichenden Wahl dürfen maximal nur zwei Module aus dem Bereich Fachnahe Zusatzqualifikation belegt werden. Die Veranstaltungen in diesem Bereich werden sowohl für das 5. Fachsemester (WS) als auch für das 6. Fachsemester (SS) angeboten.
Berufspraktikum: im 4. oder 5. Fachsemester (in den Semesterferien vor oder nach dem 5. Fachsemester). Es sind 10 LP zu erwerben. Nähere Informationen unter Allgemeine Berufsvorbereitung Praktikumsmodul. Ansprechpartner: Prof. J. Fischer.
Allgemeine Informationen zum ABV-Studienbereich unter Allgemeine Berufsvorbereitung.
Affiner Bereich: Die Leistungen sollen zwischen dem 3. und 6. Fachsemester erworben werden. Es wird empfohlen, sich bereits frühzeitig um die Zulassung zu den entsprechenden Modulen zu bemühen. In diesem Bereich sind 7 LP (statt: 9 LP) bzw. 5 LP zu erwerben. Prinzipiell sind Module aller Fachbereiche wählbar, die in einem sinnvollen Zusammenhang zur Meteorologie stehen. Sie dürfen nicht mit Modulen und Leistungen des Kernfachs oder aus dem Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung übereinstimmen. Ansprechpartner: Mentor/innen des Instituts.
Semesterauftaktveranstaltung für alle Studierenden der Griechischen und Lateinischen Philologie, insbesondere für Studienanfänger/innen am Montag, dem 22.10.2012 um 20 Uhr c.t. im Raum KL 32/123
Gastvortrag: Dr. Boris Dunsch (Philipps-Universität Marburg) zum Thema "Sortitus exitum facilem - Der Tod des Augustus bei Sueton"
Gräzistik Einführungsveranstaltung
An die Stelle einer einzelnen Einführungsveranstaltung tritt eine aufeinander abgestimmte Serie einführender und orientierender Elemente in den Pflichtveranstaltungen für Erstsemester.
EinzelberatungObligatorische Studienfachberatung:
Mo 13.00-14.00 | Prof. Dr. Norbert Blößner (2. OG, Raum JK 31-324), 83852212 |
(Dr. Tobias Uhle, Christina Kreuzwieser, David Himpel)
Einführungsveranstaltung für Studierende der LatinistikEinzelberatung
Obligatorische Studienfachberatung:
Do 12.00-13.00 |
Dr. Tobias Uhle (2. OG, Raum JK 31-310), 83852210 |
||||||||||||||||
Di 14.00-15.00 |
PD Dr. Nikolaus Thurn (1. OG, Raum JK 30-206), 01736052247 |
Prof. Dr. Johannes Niehoff-Panagiotidis (2. OG, Raum JK 31-306), 83852944 -
Sprechstunde Mi 18 - 19
Einzelberatung Neogräzistik:
Prof. Dr. Miltos Pechlivanos (2. OG, Raum JK 31-308), 83852933 - Sprechstunden Di 14 - 15 und Mi 15 - 16
Mittellatein Einführungsveranstaltung: Einzelberatung:Prof. Dr. Bernd Roling (2. OG, Raum JK 31-313), 83852897 - Mi 14-16
Vorbesprechung für alle Lehrveranstaltungen: Jeweils in der ersten Lehrveranstaltung
Einzelberatung:Nach Vereinbarung mit den Dozenten
Griechische und Lateinische Philologie
Soweit nicht anders angegeben, finden die Lehrveranstaltungen und die Sprachkurse für Studierende aller Fachbereiche der Griechischen und Lateinischen Philologie in der Rostlaube, Habelschwerdter Allee 45, statt.
Geschäftszimmer, Frau Davis (keine Studien- oder Zulassungsberatung), 2. OG, Raum JK 31-302, E-Mail: r.davis@fu-berlin.de;
Sekretariat (Gräzistik), Frau Schütz (keine Studien- oder Zulassungsberatung), 2. OG, Raum JK 31-304, E-Mail: aschuetz@zedat.fu-berlin.de;
Sekretariat (Latinistik), Frau Brandt (keine Studien- oder Zulassungsberatung), 2. OG, Raum JK 31-325, E-Mail: gebra@zedat.fu-berlin.de;Vorlesungsbeginn: 15.10.2012
Vorlesungsfrei: 24.12.2012-5.1.2013 (Akad. Ferien)
Ende der Vorlesungszeit: 16.2.2013Semesterprüfungen (auch für Studienanfänger/innen):
Näheres siehe AushangObligatorische Studienberatung:
Ausländische Studierende mit Fragen zu Lehrveranstaltungen und ECTS-Credit-Points wenden sich bitte an die Studienfachberatung.
Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu Studienabschnitten: Grund- und Hauptstudium V, V/Ü, Ü, Ü/L, L; Grundstudium PS, ÜfA, LfA; Hauptstudium HS, C. Zu deutsch-griech. und deutsch-lat. Übersetzungsübungen, Klausurenkursen, Sprachkursen und zur Fachdidaktik wird auf die Studien- und Prüfungsordnungen und die Studienberatung verwiesen.Spätere Änderungen und weitere Aushänge an den Brettern des Instituts für Griechische und Lateinische Philologie und unter http://www.fu-berlin.de/vv sowie auf der Homepage des Seminars Homepage Griechische und Lateinische Philologie
Didaktik der Alten Sprachen Lehrveranstaltungen an FU und HU
Hinweis: Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den beiden Universitäten werden die Lehrveranstaltungen zur Didaktik der Alten Sprachen für die Studierenden der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin gemeinsam angeboten. Der hierfür verantwortliche Hochschullehrer ist Prof. Dr. Stefan Kipf (HU). Zum 1. April 2007 ist die Mittelbau-Stelle an der FU mit zwei teilzeitabgeordneten Lehrern besetzt worden. Alle Dozenten bieten Lehrveranstaltungen an beiden Universitäten an. Zu den Unterrichtspraktika melden Sie sich bitte jeweils im Praktikumsbüro der Universität an, an der Sie immatrikuliert sind. Für Prüfungen und Hausarbeiten in der Fachdidaktik Latein bzw. Griechisch ist Prof. Kipf zuständig. Zur Vereinbarung einer Sprechstunde können Sie sich am einfachsten jeweils im Anschluss an eine Lehrveranstaltung anmelden.Die Fachschaftsinitiative für Griechische und Lateinische PhilologieWir sind eine Gruppe von Student/inn/en, die entweder Latein oder Griechisch oder auch beide Fächer studieren. Unsere Aufgaben sehen wir vornehmlich in der studentischen Studienberatung, in der Vertretung der Studierenden in Universitätsgremien sowie in der Aufrechterhaltung und Verbesserung der ohnehin schon guten Kommunikation zwischen Studierenden und Dozenten innerhalb unseres Institutes. Für Anregungen sind wir immer offen und hoffen zudem auf Eure Mithilfe und Mitarbeit. Für weitere Fragen: E-Mail: klassphi.fu-berlin@gmx.de
Einführungsveranstaltungen für Erstsemester
Die Immatrikulationsfeier zur Begrüßung der Erstsemester am Fachbereich Geowissenschaften findet am Montag, 8.10.2012, 10.00-12.00, Malteserstr. 74-100, Haus G, Hörsaal G 202 statt.
Meteorologie
Mo, 15.10., 11.00 - Raum 189 (Hs Neubau), Carl-Heinrich-Becker-Weg 6-10, 12165 Berlin, Studienberatung durch Univ.-Prof. Dr. Uwe Ulbrich.
Im Anschluss an die 1. Vorlesung am 17.10. findet das erste Mentorium statt.
Physik
Physik und Mathematik bilden einen wesentlichen Teil des Studiums der Meteorologie. Die Teilnahme am Brückenkurs Mathematik, der vom FB Physik vom 1.-12.10. (Lehrveranstaltungsnr. 200000 und 200001) angeboten wird, sowie der Besuch der Orientierungswoche - Einführung in das Physikstudium am FB Physik - (Lehrveranstaltungsnr. 200010) werden deshalb dringend empfohlen. Nähere Informationen im FB Physik, Arnimallee 14, 14195 Berlin oder unter Homepage Physik. Der Brückenkurs soll helfen, alle Studienanfänger/innen auf ein vergleichbares mathematisches Niveau zu bringen.
Studienfachberatung
Mit Beginn des Wintersemesters 2005/2006 wurde für Studienanfänger/innen der Diplomstudiengang durch den Bachelor- und Masterstudiengang ersetzt. Der Diplomstudiengang wurde zum 31.3.2011 aufgehoben. Wichtige Informationen für Diplomstudierende unter Weiteres Lehrangebot.
Für Studierende im 1. Fachsemester Meteorologie gilt ab Wintersemester 2012/2013 die neue Studien- und Prüfungsordnung. Der Studienverlaufsplan auf der Homepage des Instituts informiert über die zu belegenen Kurse.
Den Studienanfängern/innen wird dringend empfohlen, bereits vor Beginn des Studiums an einer Studienberatung teilzunehmen.
Einzelberatung
Bachelor, Master, Diplom
PD Dr. Peter Névir (Raum 297), Sprechzeiten: Mi, 10.00-11.00 oder nach tel. Vereinbarung (Telefon: 838-71138)
Dr. Klaus Müller (Raum WT-410b), Sprechzeiten: Di, 11.00-12.00 oder nach tel. Vereinbarung (Telefon: 838-71224)
Univ.-Prof. Dr. Ulrich Cubasch (Raum 185/187), Sprechzeiten: Fr, 9.00-10.00 oder nach tel. Vereinbarung (Telefon: 838-71217)
Univ.-Prof. Dr. Jürgen Fischer (Raum 163), Sprechzeiten: Mi, 13.00-14.00 oder nach tel. Vereinbarung (Telefon: 838-56663)
Univ.-Prof. Dr. UIrike Langematz (Raum 280), Sprechzeiten: Di, 10.00-11.00 oder nach tel. Vereinbarung (Telefon: 838-71165)
Univ.-Prof. Dr. Uwe Ulbrich (Raum 287), Sprechzeiten: Di, 16.00-17.00 oder nach tel. Vereinbarung (Telefon: 838-71186)
Mentoren/innen
Die Mentoren/innen sind unter Email Mentoren zu erreichen. Nähere Informationen über die studentische Fachberatung erhalten Sie hier.
Das Online-Vorlesungsverzeichnis wird regelmäßig aktualisiert. Über etwaige Änderungen können Sie sich hier informieren.
WS 2012/13 (15.10.12-16.02.2013)
STUDIENBERATUNGProf. Dr. Blößner, Norbert (Studienrat i.H.) 83852212 Raum JK 31/324, nb1@zedat.fu-berlin.de
Studienberatung und Sprechstd. Griechisch: Do 13-14 (alle Termine nur nach Voranmeldung per Mail!);
Dr. Uhle, Tobias (WiMi) 83852210 Raum JK 31/310 tobias.uhle@fu-berlin.de, Studienberatung und Sprechstd. Latein: Do 12-13; die Sprechstd. am 18.10. fällt leider aus!
BERATUNG FÜR LATINUM
PD Dr. Thurn, Nikolaus (Akad. Mitarb.) 01736052247 Raum JK 30/206 (1. OG) nikolaus.thurn@web.de
Studienberatung und Sprechstd. Latein: Di 14-15
SPRECHSTUNDEN
Prof. Dr. Alt, Karin 83854293 Raum JK 31/303, nach LV
Dr. Chiai, Gian Franco83854018 Raum JK 28/126, Gian.Franco.Chiai@fu-berlin.de, Di 15-16
Cordes, Lisa (WiMi) 83854016 Raum JK 28/126, lisa.cordes@fu-berlin.de, Mi 16-17, vorherige Anmeldung per Email
Prof. Dr. Ehlers, Widu-Wolfgang a.D. 83852211 Raum JK 31/323 wwe@zedat.fu-berlin.de, Sprechstd. nach Voranmeldung per Email
Dr. Elm, Dorothee 83854293 Raum JK 31/303, dorothee.elm@web.de, nach LV
PD Dr. Felgentreu, Fritz 83852211 Raum JK 31/323 ffelge@zedat.fu-berlin.de, nach LV
Früh, Ramona (WiMi) 83850386 Raum Th 38/120 L-Gang ramona.frueh@fu-berlin.de, Mi 15-16 (nach vorheriger Anmeld.)
Prof. Dr. Fuhrer, Therese 83852342 Raum JK 31/311 therese.fuhrer@fu-berlin.de, Do 12-13; am Do 14.2. von 13-14
Hein, Caecilia-Desirée (WiMi) 83854134 Raum JK 31/309 caecilia-desiree.hein@fu-berlin.de, Mi 17-18
Dr. Hömke, Nicola (WiMi) 83854016 Raum JK 28/126 nicola.hoemke@fu-berlin.de; Fr 11-12
Hoyer, Wolfgang (WiMi) 83854609 Raum JK 31/321 wolfgang.hoyer@fu-berlin.de, Do 13-14
Humar, Marcel (WiMi) 83850386 Raum Th 38/120 L-Gang m.humar@fu-berlin.de
Prof. Dr. Kipf, Stefan 20932256 stefan.kipf@staff.hu-berlin.de HU, Unter den Linden 6; Raum 2073, Di 10-11; FU nach LV
Dr. Krewet, Michael (WiMi) 83854609 Raum JK 31/321 m.krewet@fu-berlin.de, Mo 10.30-11.30
Kreuzwieser, Christina (WiMi) 83854134 Raum JK 31/309 christina.kreuzwieser@fu-berlin.de, Di 16-17 (nach Voranmeldung)
Kurig, Asmus (Studienrat) 83855710 Raum KL 24/112 a.kurig@fu-berlin.de
PD Dr. Najock, Dietmar 3246557 nach LV u. nach tel. Vb
Plewa, Susanne (Lehrbeauftr.) 8026426 plewas@gmx.de, nach LV
Prof. Dr. Roling, Bernd 83852897 Raum JK 31/313 bernd.roling@fu-berlin.de, Mi 14-16
PD Dr. Schade, Gerson 01637965160 schade@zedat.fu-berlin.de, nach tel. Vb
Schaefer-Franke, Ruth 83855711 rsfranke@zedat.fu-berlin.de, Habelschwerdter Allee 45, Raum KL 24/112, nach LV
Prof. Dr. Seidensticker, Bernd a.D.Raum JK 31/303 bs1@zedat.fu-berlin.de, nach Vb Email
Prof. Dr. Stenger, Jan 83857278 Hittorfstraße 18 jan.stenger@fu-berlin.de
Tilche, Pascal 83854018 Raum JK 28/109 p.tilche@fu-berlin.de, Mo 12-13 nach Anmeldung per Email
Prof. Dr. Uhlmann, Gyburg (geb. Radke) 83854113 Raum JK 31/322 g.uhlmann@fu-berlin.de, Sprechstd. nach Voranmeldung per Email
Vogel, Christian (WiMi) 83852281 Raum JK 28/107 christian.vogel@fu-berlin.de
PD Dr. Wiesner, Jürgen (Akad. Rat a. D.) 83854293 Raum JK 31/303 juergen.wiesner2@fu-berlin.de, nach LV
Die Leistungen im Studienbereich Affine Module sollen zwischen dem 1. und 4. Fachsemester erworben werden. Es sind Module im Umfang von insgesamt 16 LP zu belegen. Wählbar sind Module aus den Studiengängen (statt: Masterstudiengängen) des Fachbereichs Geowissenschaften und, sofern Plätze vorhanden sind, Module anderer Fachbereiche und Zentralinstitute der FU Berlin. Entsprechendes gilt für Module der anderen Universitäten der Länder Berlin und Brandenburg.
Allgemeine Hinweise
Studierende der Freien Universität Berlin können am Lateinamerika-Institut ihre fachspezifischen Kenntnisse durch einen Lateinamerikaschwerpunkt wie folgt erweitern:- 30-Leistungspunkte Modulangebot Lateinamerikastudien im Rahmen anderer Studiengänge. Informationen finden Sie hier
- Masterstudiengang Interdisziplinäre Lateinamerikastudien. Informationen finden Sie hier
- Promotionsstudium
- Lateinamerikastudien aus vergleichender und transregionaler Perspektive (in Kooperation mit der Dahlem Research School)
- Graduiertenkolleg Zwischen Räumen
- Kompetenznetz desiguALdades.net
Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften, Institut für Romanische Philologie
- - Bachelorstudiengang Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik
- - 60-Leistungspunkte-Modulangebot Portugiesisch-Brasilianische Studien
Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften, Institut für Ethnologie
- - Bachelorstudiengang Sozial- und Kulturanthropologie
Vor Vorlesungsbeginn sollte unbedingt die aktualisierte Fassung im Netz bzw. der Institutsaushang im 2. OG., rechts neben Hs 201, beachtet werden!
Die Lehrveranstaltungen finden überwiegend im Lateinamerika-Institut (LAI), Rüdesheimer Str. 54-56, im II. OG und im Untergeschoss K-Räume) statt.
1.
Soweit nicht anders angegeben, finden die Lehrveranstaltungen für Mittellateinische Philologie in der Habelschwerdter Allee 45, 14195 Berlin, statt.
Sekretariat: Frau Brandt (keine Studien- oder Zulassungsberatung), Tel. 838-54017, 2. OG, Raum JK 31/325, E-Mail: gebra@zedat.fu-berlin.de
2.
Vorlesungsbeginn: 15.10.2012
Vorlesungsfrei: 24.12.12-5.1.13 (Akad. Ferien)
Ende der Vorlesungszeit: 15.2.2013
3.
Semesterprüfungen (Näheres siehe Aushang)
4.
Obligatorische Studienberatung: N.N.
5.
Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu Studienabschnitten: Grund- und Hauptstudium V, V/Ü, Ü, Ü/L, L; Grundstudium PS, Hauptstudium HS, C. Es wird auf die Studien- und Prüfungsordnungen und die Studienberatung verwiesen.
6.
Spätere Änderungen und weitere Aushänge am weißen Brett des Seminars.
Prof. Dr. Roling, Bernd 83852897 Raum JK 31/313, 2. Stock, E-mail: bernd.roling@fu-berlin.de Sprechstd. Mi 14-16
Hein, Caecilia-Désirée (Wiss. Mitarbeiterin) 83854134 Raum JK 31/309, 2. Stock, E-mail: caecilia-desiree.hein@fu-berlin.de
Zugangsvoraussetzungen:
KeineInhalte:
Das Modul bietet den Studierenden einen einführenden Überblick über die Stellung und Funktion des Bürgerlichen Rechts im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland und führt in die Methode der Interpretation von Gesetzestexten ein. Die Systematik des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wird erläutert. Im Mittelpunkt steht dabei der Allgemeine Teil des BGB (§§ 1 bis 240), der in hoher Abstraktion wesentliche Materien zur Regelung des privatautonomen Rechtsverkehrs enthält. Der Schwerpunkt liegt auf der Rechtsgeschäftslehre, deren Kenntnis Grundlage für das Verständnis der übrigen Teile des BGB und des Zivilrechts überhaupt ist.Qualifikationsziele:
Die Studierenden sollen die Funktion des Zivilrechts als Instrument insbesondere zur privatautonomen Gestaltung des Wirtschaftslebens verstehen lernen. Anhand der Materien des Allgemeinen Teils, die an Beispielen weiterer Bücher des BGB (z. B. dem Kaufrecht) dargestellt werden, vermittelt das Modul den Studierenden Kriterien der Rechtsanwendung im Bereich der Rechtsgeschäftslehre. Außerdem sollen die Studierenden mit den Techniken der Falllösung im Zivilrecht (insbesondere dem Anfertigen von juristischen Gutachten) vertraut gemacht werden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
Modulprüfung:
- Abschlussklausur (4 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von ÜbungsfällenDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes WintersemesterZugangsvoraussetzungen:
KeineInhalte:
Das Modul bietet einen umfassenden, wenn auch kursorischen Einblick in die Europäische Rechtsgeschichte. Schwerpunkte sind das Römische Recht und die deutsche Rechts- und Verfassungsgeschichte. Das Römische Recht behandelt die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen des Rechts ebenso wie grundlegende Elemente des römischen Privatrechts einschließlich ihrer Wirkungen auf das geltende Recht die Rezeptionsgeschichte mit ihren europäischen Folgen. Bezüglich der deutschen Rechts- und Verfassungsgeschichte wird ein punktuell vertiefter Überblick über die Rechtsgeschichte mit einem kurzen Überblick über die fränkische Zeit, im Übrigen ab dem 12. Jahrhundert bis zum Jahr 1990 gegeben.In den Lektürekursen steht die für die Exegese charakteristische Beschäftigung mit den Quellentexten im Vordergrund.
Qualifikationsziele:
Die Auseinandersetzung mit historischen Erscheinungsformen des Rechts soll das Bewusstsein für die Kontinuität oder den Wandel der Fragestellungen schärfen, die Grundlagen der eigenen Rechtsordnung sichtbar machen und die Einbettung unseres Rechts in einen europäischen Zusammenhang erkennen lassen. Die Vertiefung in der Exegese soll den kritischen Umgang mit den Quellen fördern und einen wissenschaftlichen Zugang zum Recht ermöglichen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Lektürenkurs
Modulprüfung:
- Abschlussklausur (4 Std.) Römisches Recht
- Abschlussklausur (4 Std.) Deutsche Rechts- und Verfassungsgeschichte
Formen der aktiven Teilnahme:
Lektüre von Primärtexten und GruppendiskussionenDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes WintersemesterZugangsvoraussetzungen:
KeineInhalte:
Das Modul bietet den Studierenden eine Darstellung einzelner Vertragstypen des BGB (z. B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Miete, Bürgschaft) und der gesetzlichen Schuldverhältnisse (Geschäftsführung ohne Auftrag, ungerechtfertigte Bereicherung, unerlaubte Handlungen). Außerdem behandelt das Modul Aspekte des Verbraucherprivatrechts, insbesondere im Hinblick auf umfangreiche Vorgaben aus dem Sekundärrecht der Europäischen Gemeinschaft (Verbraucherschutz durch Information, bestimmte Formerfordernisse und/oder durch ein Widerrufsrecht für bestimmte als besonders gefährlich erachtete Vertragstypen).Qualifikationsziele:
Die Studierenden sollen die wichtigsten Vertragstypen des BGB in ihrer gesetzlichen Ausprägung verstehen lernen. Vor allem in den Bereichen Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht sollen die Studierenden lernen, welches Rechtsregime das dispositive Gesetzesrecht bereithält, um die Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung sicherzustellen und das Risiko von Störungen im Vertragsverhältnis angemessen zu verteilen. Bezüglich der gesetzlichen Schuldverhältnisse sollen die Studierenden die Instrumentarien verstehen lernen, die das BGB zum Zwecke eines angemessenen Interessenausgleichs in den Fällen bereit hält, in denen es an einem Vertrag als einem privat gesetzten Gefüge von Rechten und Pflichten fehlt.Die Studierenden sollen außerdem einen Überblick über die Materie des Verbraucherschutzes erhalten und die durch das Gesetz vorgesehen Mechanismen zum Schutz des privaten Verbrauchers erlernen.
Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
Modulprüfung:
- Abschlussklausur (4 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von ÜbungsfällenDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes WintersemesterZugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
In dem Modul wird die Technik der Fallbearbeitung anhand von Klausurfällen trainiert. Dabei wird Kenntnis des Stoffes aus den Modulen "Einführung in das Bürgerliche Recht", "Allgemeines Schuldrecht, Leistungsstörungsrecht", "Besonderer Teil des Schuldrechts" und "Sachenrecht" vorausgesetzt. Schwerpunkte der besprochenen Fälle und Klausuren sind das Recht der vertraglichen sowie der gesetzlichen Schuldverhältnisse und das Sachenrecht. Es werden zwei Hausarbeiten und drei Klausuren angeboten, von denen jeweils eine bestanden werden muss, um einen Leistungsnachweis gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 JAG (2003) zu erhalten.Qualifikationsziele:
Das Modul dient der Vermittlung der Technik der Fallbearbeitung (insbesondere: Aufbau, Stil) und zugleich der Wiederholung und Vertiefung der in den o. g. Modulen erworbenen Kenntnisse. Vor allem soll die Fähigkeit geschaffen werden, abstrakt erlerntes Wissen auf einen konkreten Fall anzuwenden.Lehr- und Lernformen:
- Übung
Modulprüfung:
- Klausur (4 Std.)
- Hausarbeit (160 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Schriftliche Bearbeitung von Klausuren und Hausarbeiten, mündliche Lösung von Übungsfällen, selbstständige Vertiefung.Dauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Die Übuing ist für jedes Wintersemester vorgesehen. Aufgrund eines Fachbereichsratbeschlüsses wird diese Übung zurzeit jedes Winter- und Sommersemester angeboten.Zugangsvoraussetzungen:
KeineInhalte:
Das Modul beginnt mit einer Darstellung der Grundlagen des Öffentlichen Rechts und behandelt insoweit vor allem die Begriffe von "Staat" und "Rechtsordnung". Den Schwerpunkt bildet die im Anschluss erfolgende Behandlung des Staatsorganisationsrechts der Bundesrepublik Deutschland, dessen Erörterung sich in drei Hauptteile gliedert: Zunächst werden die Staatsstrukturprinzipien (Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat, Republik und Sozialstaat) und Staatsziele (Umweltschutz und Tierschutz) vermittelt. Daran schließt sich eine Darstellung der Staatsorgane an (Deutscher Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht). Überdies werden die Staatsfunktionen erörtert, also Gesetzgebung, Verwaltung sowie Rechtsprechung und Gerichtsverfassung.Qualifikationsziele:
Die Studierenden sollen neben den tragenden Staatsprinzipien die Funktionsweisen und Kompetenzen der Staatsorgane sowie die staatlichen Funktionen als Grundlage für das weitere Verständnis des gesamten Öffentlichen Rechts kennen lernen und verinnerlichen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
Modulprüfung:
- Abschlussklausur (4 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von ÜbungsfällenDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes WintersemesterZugangsvoraussetzungen:
KeineInhalte:
Das Modul befasst sich mit der Organisation, dem Personal und der Finanzierung der Verwaltung, ihrer Handlungsformen (insbesondere Rechtsverordnung, Satzung, Verwaltungsvorschrift, Verwaltungsakt, Verwaltungsvertrag, Realakt) sowie deren Entstehung, Wirkung, Durchsetzung und Kontrolle. Inhaltlich setzt dieses Modul Grundkenntnisse im Verfassungsrecht voraus, die durch die Module "Einführung in das Öffentliche Recht" und "Grund- und Menschenrechte" vermittelt werden. Außerdem werden die Grundsätze des Staatshaftungsrechts gestreift, d. h. diejenigen nicht einheitlich kodifizierten Regelungen betreffend die Voraussetzungen für das Einstehen des Staates für Schäden durch rechtmäßiges oder rechtswidriges Verhalten sowie die Rechtsfolgenseite (Wiederherstellung des früheren Zustandes, Ersatz- oder Ausgleichsleistungen).Qualifikationsziele:
Das Modul soll den Studierenden Grundkenntnisse und die Systematik des Verwaltungsrechts vermitteln. Die Studierenden sollen ein Verständnis für die Rechtsgrundlagen entwickeln, die für die Lösung verwaltungsrechtlicher Fälle in Ausbildung und juristischer Praxis unentbehrlich sind. Die Studierenden sollen auch einen Überblick über die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten erhalten. Insbesondere sollen sie die Abgrenzung zwischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und ordentlicher Gerichtsbarkeit verstehen und mit den Voraussetzungen und rechtlichen Problemen der wichtigsten verwaltungsgerichtlichen Verfahrensarten derart vertraut gemacht werden, dass sie einen praktischen Fall auch in prozessualer Hinsicht beurteilen können.Außerdem sollen die Studierenden einen Überblick über das Staatshaftungsrecht erhalten. Sie sollen lernen, zwischen verschiedenen Fällen staatlicher Haftung im konkreten Fall zu unterscheiden und die jeweiligen Besonderheiten der verschiedenen Anspruchsgrundlagen erlernen.
Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
Modulprüfung:
- Abschlussklausur (4 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von ÜbungsfällenDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes WintersemesterZugangsvoraussetzungen:
KeineInhalte:
Neben dem institutionellen Recht der EG/EU geht es in dem Modul vor allem um das materielle Gemeinschaftsrecht, hier insbesondere um die Grundfreiheiten. Besonderes Gewicht wird zudem auf die Bezüge zum nationalen Recht gelegt, namentlich auf den Vollzug des Gemeinschaftsrechts durch deutsche Behörden sowie die Kooperation zwischen Mitgliedstaaten und Gemeinschaften bei der Wahrung des Gemeinschaftsrechts durch die Gerichte.Qualifikationsziele:
Das Modul soll die Studierenden mit den Grundzügen des Europäischen Gemeinschaftsrechts vertraut machen. Die Studierenden sollen die Funktionsweise der Gemeinschaften sowie die Kompetenz- und Aufgabenverteilung zwischen Mitgliedstaaten und Gemeinschaften ebenso erlernen wie die wesentlichen Inhalte und die Dogmatik der Grundfreiheiten und der anderen materiellen Gewährleistungen des Gemeinschaftsrechts. Insbesondere sollen sie das Zusammenspiel von deutschem Recht und Gemeinschaftsrecht verstehen lernen. Außerdem sollen die Studierenden anhand wichtiger Entscheidungen das Lösen europarechtlicher Fälle sowie öffentlich-rechtlicher Fälle mit europarechtlichem Bezug erlernen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
Modulprüfung:
- Abschlussklausur (3 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von ÜbungsfällenDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes WintersemesterZugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
In dem Modul wird die Technik der Fallbearbeitung anhand von Klausurfällen trainiert. Dabei wird Kenntnis des Stoffes aus den Modulen "Einführung in das Öffentliche Recht", "Grund- und Menschenrechte", "Allgemeines Verwaltungsrecht" und "Materien des Besonderen Verwaltungsrechts" vorausgesetzt. Der Stoff der o. g. Module bildet auch den Schwerpunkt der besprochenen Fälle. Es werden zwei Hausarbeiten und drei Klausuren angeboten, von denen jeweils eine bestanden werden muss, um einen Leistungsnachweis gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 JAG (2003) zu erhalten.Qualifikationsziele:
Das Modul dient der Vermittlung der Technik der Fallbearbeitung (insbesondere Aufbau und Stil eines juristischen Gutachtens) und zugleich der Wiederholung und Vertiefung der in den o. g. Modulen erworbenen Kenntnisse mittels praktischer Anwendung. Vor allem soll die Fähigkeit geschaffen werden, abstrakt erlerntes Wissen auf einen konkreten Fall anzuwenden. Mit der Hausarbeit soll durch eingehende wissenschaftliche Recherche insbesondere juristische Fertigkeiten beim eigenständigen und tiefgründigen schriftlichen Umgang mit Problemen des Öffentlichen Rechts über einen längeren Zeitraum geschult werden. Mit der Klausur soll die Fähigkeit erworben werden, in begrenzter Zeit für Probleme aus dem Öffentlichen Recht unter Aufsicht eine eigenständige schriftliche Lösung unter ausschließlicher Zuhilfenahme von Normtexten zu finden.Lehr- und Lernformen:
- Übung
Modulprüfung:
- Klausur (4 Std.)
- Hausarbeit (160 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Schriftliche Bearbeitung von Klausuren und Hausarbeiten, mündliche Lösung von ÜbungsfällenDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Die Übuing ist für jedes Sommersemester vorgesehen. Aufgrund eines Fachbereichsratbeschlüsses wird diese Übung zurzeit jedes Winter- und Sommersemester angeboten.Zugangsvoraussetzungen:
KeineInhalte:
Das Modul bietet den Studierenden einen einführenden Überblick über die Entwicklung, Stellung und Funktion des Strafrechts im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland und führt in die Methode der Interpretation von Gesetzestexten ein. Die Systematik des Strafgesetzbuches wird erläutert. Schwerpunkt des Moduls ist die Behandlung der Grundlagen des Strafrechts, insbesondere die Lehren von Norm und Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Irrtum und Schuld, vornehmlich anhand der Tötungs- und Körperverletzungsdelikte.Qualifikationsziele:
In dem Modul sollen die Studierenden die Funktion des Strafrechts als Instrument insbesondere zur Sicherung der elementaren Werte des Gemeinschaftslebens (Rechtsgüter) verstehen lernen. Anhand der Materien des Allgemeinen Teils sowie mit Beispielen einfacher Strafrechtsnormen sollen den Studierenden Kriterien der Rechtsanwendung vermittelt werden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
Modulprüfung:
- Abschlussklausur (4 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von ÜbungsfällenDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes WintersemesterZugangsvoraussetzungen:
KeineInhalte:
Das Modul befasst sich schwerpunktmäßig mit den Vermögensdelikten (i. e. Betrug, Computerbetrug, Leistungserschleichung, Untreue, Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten) sowie mit den sog. Anschlussstraftaten (i. e. Hehlerei, Begünstigung, Geldwäsche). Ferner hat das Modul die praktisch bedeutsamen Urkundenstraftaten zum Gegenstand.Qualifikationsziele:
Durch das Modul sollen die Studierenden die Vermögensdelikte des Strafrechts sowie weitere Delikte des Besonderen Teils einschließlich ihrer Auslegungs- und Anwendungsprobleme kennen und verstehen lernen, so dass sie in die Lage versetzt sind, über die Strafbarkeit eines angenommenen Verhaltens ein methodisch korrekt gebildetes Urteil abzugeben. Die Studierenden sollen diese Fähigkeit am praktischen Fall anzuwenden lernen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
Modulprüfung:
- Abschlussklausur (4 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von ÜbungsfällenDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes WintersemesterZugangsvoraussetzungen:
KeineInhalte:
Das Modul Strafverfahrensrecht hat die Grundlagen des rechtsstaatlichen Strafverfahrens und der deutschen Strafprozessordnung zum Inhalt. Schwerpunkte sind die Verfahrensgrundsätze und Prozessmaximen, der allgemeine Gang des Strafverfahrens, die Rechtsstellung und die Aufgaben der wesentlichen Verfahrensbeteiligten, insbesondere die der Strafverfolgungsorgane und die des Strafverteidigers, die strafprozessualen Zwangsmittel und Grundrechtseingriffe, das Beweisrecht und Fragen der Rechtskraft. Dabei werden aktuelle Rechtsprechung, anwaltliche Praxis und Einflüsse der Europäisierung berücksichtigt.Qualifikationsziele:
Im Modul sollen die Studierenden ein Verständnis für das rechtsstaatliche und liberale Strafverfahrensrecht entwickeln und einen ersten Einblick in die Funktion der Verfahrensbeteiligten gewinnen. Die Studierenden sollen dabei sowohl im Hinblick auf den juristischen Vorbereitungsdienst als auch auf die spätere praktische Tätigkeit für die rechtsstaatlichen Grundlagen einer effektiven Strafrechtspflege sensibilisiert werden, die häufig in Konflikt zu den individuellen Interessen des Betroffenen stehen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
Modulprüfung:
- Abschlussklausur (4 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen, Kurzvorträge und Teilnahme an simulierten HauptverhandlungenDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes WintersemesterZugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft .Inhalte:
In dem Modul wird die Technik der Fallbearbeitung anhand von Klausurfällen trainiert. Dabei wird Kenntnis des Stoffes aus den Modulen "Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person", "Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte" sowie "Vermögensdelikte und weitere ausgewählte Delikte" vorausgesetzt. Dieser Stoff bildet auch den Schwerpunkt der besprochenen Fälle. Geübt werden vor allem die klausurmäßige Erörterung der Fragen der Täterschaft und Teilnahme, das vorsätzliche vollendete Begehungsdelikt, das Versuchsdelikt, das Unterlassungsdelikt und das Fahrlässigkeitsdelikt. Es werden zwei Hausarbeiten und drei Klausuren angeboten, von denen jeweils eine bestanden werden muss, um einen Leistungsnachweis gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 JAG (2003) zu erhalten.Qualifikationsziele:
Das Modul dient der Vermittlung der Technik der Fallbearbeitung (insbesondere Aufbau und Stil eines juristischen Gutachtens) und zugleich der Wiederholung und Vertiefung der in den o. g. Modulen erworbenen Kenntnisse mittels praktischer Anwendung. Vor allem soll die Fähigkeit geschaffen werden, abstrakt erlerntes Wissen auf einen konkreten Fall anzuwenden.Lehr- und Lernformen:
- Übung
Modulprüfung:
- Klausur (4 Std.)
- Hausarbeit (160 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Schriftliche Bearbeitung von Klausuren und Hausarbeiten, mündliche Lösung von Übungsfällen, selbstständige Vertiefung.Dauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Die Übuing ist für jedes Wintersemester vorgesehen. Aufgrund eines Fachbereichsratbeschlüsses wird diese Übung zurzeit jedes Winter- und Sommersemester angeboten.Zugangsvoraussetzungen:
Keine
Inhalte:
Das Modul bietet den Studierenden eine Einführung in Themen und Methoden einer empirischen Betrachtung des Rechts. Es wird eine knappe Einführung in Methoden der empirischen Sozialforschung gegeben, die an Beispielen der demoskopischen Forschung im Rechtsbereich verdeutlicht werden. Außerdem werden biologische und demographische Grundlagen der Gesellschaft dargestellt und diskutiert. An verschiedenen Sachbereichen wird die Rolle des Rechts in der Gesellschaft erörtert: Familie, Arbeit/Wirtschaft, Staat, Steuern, staatliches Strafen.
Qualifikationsziele:
Die Studierenden sollen einen nicht-dogmatischen Blick auf verschiedene Dimensionen des Rechts in einer Gesellschaft erhalten. Es sollen dabei grundlegend Informationen über verschiedene Sozialbereiche und die Rolle des Rechts dabei vermittelt werden.
Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Lektürekurs
Modulprüfung:
- Abschlussklausur (4 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Gruppendiskussionen und KurzvorträgeDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes WintersemesterZugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul bietet einen vertieften Einblick in wesentliche Entwicklungen der Ideen und Institutionen des "deutschen" Rechtslebens vom Recht der Germanen bis in die Jetztzeit. Behandelt werden insbesondere das hohe und späte Mittelalter, die frühe Neuzeit, die Privatrechts- und Verfassungsgeschichte des 19. Jahrhunderts, die deutsche Rechtswissenschaft in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts, die Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus sowie ausgewählte Fragestellungen der Zeitrechtsgeschichte.Qualifikationsziele:
Das Modul erweitert und vertieft die Einsichten in die historische Bedingtheit und die Entwicklungsstufen des Rechts, deren Grundlagen im Modul "Europäische Rechtsgeschichte" gelegt wurden. Es geht um das kontemplative Verstehen eines vergangenen rechtlichen Gegenstandes wie um das Verstehen der verschiedenen Rechtsordnungen in ihrer Geschichtlichkeit. Insbesondere in der Übung werden Quellen im Wege der (germanistischen) Textexegese interpretiert, um dieses speziell rechtshistorische hermeneutische Erkenntnisverfahren zu erlernen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Übung
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Teilnahme an der Diskussion rechtshistorischer Fragestellungen; Anfertigung von Textexegesen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Übung jedes Sommersemester.Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul gibt einen punktuell vertiefenden Überblick über zentrale Gegenstände des römischen Privatrechts. Hierzu gehören insbesondere das Personen-, Sachen- und Schuldrecht. Dabei wird auf den historischen Kontext des römischen Rechts ebenso Wert gelegt wie auf rezeptionsgeschichtliche Vorgänge, die Prägung der europäischen Rechtsordnungen und die Verdeutlichung der Spuren römischen Rechts im BGB. Mittels Digestenexegese werden mit wechselndem Schwerpunkt einzelne Themenbereiche anhand von Quelleninterpretationen untersucht.Qualifikationsziele:
Durch die Auseinandersetzung mit historischen Erscheinungsformen des Rechts soll bei den Studierenden das Bewusstsein für die Kontinuität oder den Wandel der Fragestellungen geschärft werden. Die Studierenden sollen befähigt werden, die Grundlagen der eigenen Rechtsordnung und die Einbettung des deutschen Rechts in einen europäischen Zusammenhang zu erkennen. Die Vertiefung in der Exegese soll den kritischen Umgang mit den Quellen fördern und einen wissenschaftlichen Zugang zum Recht ermöglichen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Übung
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Teilnahme an der Diskussion rechtshistorischer Fragestellungen; Anfertigung von Textexegesen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Übung jedes Sommersemester.Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul behandelt systematisch und historisch wesentliche Themen vor allem der europäischen Rechts- und Staatsphilosophie: Begriff des Rechts, Recht und Moral, Recht und Religion, Rechtspositivismus und Naturrecht, Theorien der Gerechtigkeit und aktuelle Diskussionen zu Gerechtigkeitsfragen, philosophische Begründungen von Rechtsstaat, Demokratie, Sozialstaat und Menschenrechten, das Recht des Staates zu strafen. Im Rahmen der Übung werden einzelne Themenbereiche anhand von klassischen Texten der Rechtsphilosophie vertieft.Qualifikationsziele:
Durch das Modul sollen die philosophischen Grundlagen der historischen und geltenden Rechtsordnung kulturübergreifend deutlich gemacht und verinnerlicht werden. Die Studierenden sollen insbesondere durch die Behandlung aktueller Fragen der Gerechtigkeit verstehen lernen, auf welche auch heute noch aktuellen Probleme in der Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie eine Antwort zu geben versucht wurde.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Übung
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Teilnahme an der Diskussion rechtsphilosophischer Fragestellungen; Anfertigung von Probeklausuren; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester; Übung jedes Sommersemester.Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul behandelt den Unterschied zwischen einer juristischen und einer soziologischen Betrachtungsweise des Rechts. Es wird eine Einführung in die "Klassiker" der Rechtssoziologie gegeben. Schließlich wird ein Überblick über neuere Arbeiten zur empirischen Rechtssoziologie gegeben (z. B. Effektivitätsforschung, Justizforschung, Alternativen zum Recht). In der Übung werden einzelne Themenbereiche anhand von klassischen Texten der Rechtssoziologie und einzelner empirischer Untersuchungen vertieft.Qualifikationsziele:
Die gesellschaftlichen Grundlagen der geltenden Rechtsordnung sollen deutlich gemacht werden. Dies geschieht einmal in Auseinandersetzung mit den Texten der "Klassiker". Die Studierenden erhalten aber auch eine Einführung in Methoden der empirischen Sozialforschung, die sie befähigen sollen, eigenständig vorhandene oder projektierte Arbeiten zur empirischen Rechtssoziologie kritisch beurteilen zu können.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Übung
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Teilnahme an der Diskussion rechtssoziologischer Fragestellungen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Übung jedes Sommersemester.Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul bietet eine vertiefte Darstellung der rechtlichen Behandlung von Konstellationen, in denen wirtschaftlich unterschiedlich starke Akteure des privaten Wirtschaftsverkehrs miteinander in vertragliche Beziehung treten und bei denen sich daher die Frage nach eventuellen Schranken der Privatautonomie zum Schutz des Unterlegenen stellt. Gegenstand des Moduls sind der Schutz des Verbrauchers vor nicht ausreichend reflektierter vertraglicher Bindung sowie das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).Qualifikationsziele:
Die Studierenden sollen die Mechanismen verstehen lernen, mit deren Hilfe geschäftlich unerfahrene oder wirtschaftlichen Sachzwängen unterworfene Wirtschaftssubjekte vor der Überlegenheit ihres Kontrahenten geschützt werden. Sie sollen vertiefte Kenntnisse erwerben über die Voraussetzungen verbraucherschützender Widerrufsrechte und die Rechtsfolgen ihrer Ausübung. Ferner sollen die Studierenden die rechtlichen Schranken der Verwendung von AGB sicher beherrschen lernen.Lehr- und Lernformen:
- 2 Vorlesungen
- Übung
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (AGB-Recht) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Verbraucherprivatrecht) und Übung jedes Sommersemester.Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang RechtswissenschaftInhalte:
Das Modul bietet einen Einblick in die vertraglichen Beziehungen von Akteuren unterschiedlicher Handelsstufen. Behandelt werden namentlich Vertragshändler- und Franchiseverträge. Ebenso werden Fragen der Finanzierung des Warenabsatzes behandelt, namentlich Leasing- und Factoringverträge. Ferner bietet das Modul eine Anleitung zur vorausschauenden Lösung rechtlicher Probleme durch deren Regelung im Vertrag - sei es in AGB oder in individuellen Vereinbarungen. Den Studierenden wird vor Augen geführt, wie das Interesse des Mandanten in eine juristisch präzise und rechtlich unbedenkliche Formulierung gegossen wird.Qualifikationsziele:
Die Studierenden sollen anhand der Absatzmittlungsverhältnisse die besondere Risikostruktur von Verträgen kennenlernen, die nicht oder nur rudimentär im Gesetz geregelt, sondern von Akteuren des Waren- und Dienstleistungsvertriebs zur optimalen Verwirklichung wirtschaftlicher Interessen entwickelt worden sind. Des Weiteren sollen sie am Ende des Moduls in der Lage sein, bei der Bearbeitung von anwaltlichen Mandaten, die auf die Verhandlung von Verträgen gerichtet sind, für mögliche künftige Störungen des Vertrags sachdienliche Klauseln zu entwerfen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Projektgruppe
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Projektgruppe jedes SommersemesterZugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang. Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul Privatversicherungsrecht umfasst insbesondere die Grundlagen des Versicherungsvertragsrechts, wie es im - durch die Reform von 2007 teils neu gestalteten - VVG kodifiziert und durch die Rechtsprechung konkretisiert und fortentwickelt worden ist. Dazu gehören insbesondere die im Privatversicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten des Vertragsschlusses, die Rolle und Haftung von Agenten und Maklern, die gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sowie der Eintritt des Versicherungsfalls und seine Rechtsfolgen. Von besonderer Bedeutung ist darüber hinaus das Recht der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Über diesen "Allgemeinen Teil" des Privatversicherungsrechts hinaus werden exemplarisch einzelne besonders bedeutsame Versicherungszweige (insbesondere: Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung) behandelt. An verschiedener Stelle wird auch auf Fragen des Versicherungsaufsichtsrechts und des Internationalen Versicherungsvertragsrechts eingegangen. Zudem werden die aktuellen Themen der Europäisierung des Privatversicherungsrechts behandelt.Qualifikationsziele:
Das Modul soll einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Privatversicherungsrechts geben. Es soll dasjenige allgemeine Grundlagenwissen aus dem Bereich des Privatversicherungsrechts vermitteln, das die Studierenden dazu befähigt, privatversicherungsrechtliche Fälle einer praxisgerechten Lösung zuzuführen. Die Studierenden sollen darüber hinaus einen Überblick über die wichtigsten Versicherungszweige erhalten.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Übung
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Übung jedes Sommersemester.Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul bietet einen vertiefenden Einblick in das europäische und deutsche Wettbewerbsrecht. Dabei wird ebenso die historische Entwicklung des Wettbewerbsrechts beleuchtet wie seine Bedeutung für das moderne europäische Wirtschaftsrecht. Auf europäischer Ebene werden neben Art. 81 ff. EG einschlägige Regelungen des gemeinschaftsrechtlichen Sekundärrechts behandelt. Auf deutscher Ebene wird das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beleuchtet, wobei insbesondere auf das Verhältnis von deutschem und europäischem Wettbewerbsrecht eingegangen wird. Außerdem wird hinsichtlich der Wirtschaftsbereiche, in denen natürliche Monopole bestehen, das Regulierungsrecht behandelt, insbesondere das Energie- und Telekommunikationsrecht.Qualifikationsziele:
Das Modul soll ausreichende Kenntnisse über die rechtlichen Instrumente zum Schutz des Wettbewerbs vermitteln und die Studierenden dazu befähigen, diese Kenntnisse im praktischen Übungsfall, aber auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anzuwenden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der ArbeitsergebnisseDauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Anwendungskurs jedes Sommersemester.Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul führt in die Grundlagen des rechtlichen Schutzes geistiger Leistungen vor missbräuchlicher Verwendung ein. Es beinhaltet einerseits das Urheberrecht als klassisches Künstlerrecht zum Schutz von Werken der Literatur und der Kunst und damit verbundener Leistungen von Künstlern und anderen beteiligten Personen/Unternehmen, andererseits des Patent- und Markenrechts und andere gewerbliche Schutzrechte, insbesondere das Erfinderrecht und das IT-Recht. Es werden neben einem umfassenden Überblick über die verschiedenen gesetzlichen Ausgestaltungen der Schutzinstrumentarien auch die Schnittstellen zum allgemeinen Wettbewerbsrecht aufgezeigt.Qualifikationsziele:
Das Modul soll ausreichende Kenntnisse über die rechtlichen Instrumente zum Schutz des geistigen Eigentums vermitteln und die Studierenden dazu befähigen, diese Kenntnisse im praktischen Übungsfall, aber auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anzuwenden.Lehr- und Lernformen:
- 3 Vorlesungen
- Übung
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (UWG und Markenrecht) und Seminar jedes Wintersemester, 2 Vorlesungen (Urheberrecht; Erfinderrecht und IT-Recht) und Übung jedes Sommersemester.Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Aufbauend auf den Pflichtfachmodulen des Bürgerlichen Rechts behandelt das Modul die Regeln, nach denen Gesellschaften funktionieren, von der Entstehung über Innen- und Außenbeziehungen bis hin zur Beendigung. Der Schwerpunkt liegt auf den im Wirtschaftsleben besonders bedeutsamen Gesellschaftsformen, also im Personengesellschaftsrecht auf der BGB-Gesellschaft, der OHG und der KG sowie im Kapitalgesellschaftsrecht auf Aktiengesellschaft und GmbH. Es werden die prägenden Unterschiede herausgearbeitet, namentlich die unterschiedliche Verwirklichung des Gläubigerschutzes durch eine persönliche Gesellschafterhaftung bzw. durch Kapitalaufbringungs- und Erhaltungsregeln. Thematisiert werden außerdem übergreifende Regeln, etwa zur gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht, zu Stimmverboten oder zur fehlerhaften Gesellschaft.Qualifikationsziele:
Das Modul soll ausreichende Kenntnisse über die verschiedenen Gesellschaftsformen und ihre unterschiedliche rechtliche Behandlung vermitteln und die Studierenden dazu befähigen, diese Kenntnisse im praktischen Übungsfall, aber auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anzuwenden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Übung
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Übung jedes Sommersemester.Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul beinhaltet die Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensgruppen durch Konzernbildung und Umwandlung und erläutert die Europäische Aktiengesellschaft (SE) als neue Möglichkeit für grenzüberschreitende unternehmerische Aktivitäten. Außerdem wird die Aufsichtsratsmitbestimmung in Unternehmen nach dem Mitbestimmungsgesetz bzw. nach dem Drittelbeteiligungsgesetz behandelt.Qualifikationsziele:
Das Modul soll die wesentlichen Grundlagen vermitteln, die für die praktische Tätigkeit in den Bereichen Konzernbildung und Umwandlung erforderlich sind. Insbesondere sollen die Studierenden Sicherheit im Umgang mit den gesetzlichen Grundlagen des Konzern- und Umwandlungsrechts wie auch des Mitbestimmungsrechts erhalten.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
- Seminar
Lehr- und Lernformen:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung und Anwendungskurs jedes Sommersemester.Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul bietet den Studierenden einen einführenden Überblick über die Systematik des Steuerrechts, insbesondere des Einkommensteuerrechts und des Steuerverfahrensrechts. Die europa- und verfassungsrechtlichen Determinanten werden einbezogen. Im Mittelpunkt stehen die Steuerpflicht, das Objekt und die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Den Schwerpunkt bilden die Qualifikation und die Ermittlung der Überschusseinkünfte. Zudem werden die Grundbegriffe des Steuerrechtsverhältnisses und die Durchführung der Besteuerung, insbesondere der Steuerverwaltungsakt, das Festsetzungs- und Ermittlungsverfahren sowie der Rechtsschutz in Steuersachen thematisiert.Qualifikationsziele:
Die Studierenden sollen die Funktion des Steuerrechts als Eingriffsrecht des Staates zur Erzielung von Einnahmen unter besonderer Beachtung des Leistungsfähigkeitsprinzips verstehen lernen. Anhand der europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben und der hieraus abgeleiteten spezifischen steuerrechtlichen Prinzipien werden den Studierenden Kriterien zur Beurteilung des Einkommensteuerrechts vermittelt. Außerdem sollen die Studierenden mit den spezifischen Techniken der Falllösung im Einkommensteuerrecht und dem dazugehörigen Steuerverfahrensrecht (insbesondere dem Anfertigen von juristischen Gutachten) vertraut gemacht werden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Einführung in das Steuerrecht und Einkommensteuerrecht
- Vorlesungt Steuerverwaltungsrecht
- Anwendungskurs
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Einführung in das Steuerrecht und Einkommensteuerrecht), Anwendungskurs und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Steuerverwaltungsrecht) jedes Sommersemester.Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul bietet den Studierenden einen einführenden Überblick über das Bilanz- und Unternehmensteuerrecht. Ausgehend vom Handelsbilanzrecht sollen die einzelnen Positionen der Bilanz vorgestellt und die Besonderheiten bei der Gewinnermittlung im Steuerrecht dargestellt werden. Im Bereich des Unternehmensteuerrechts soll zunächst die Besteuerung der Einzel- und Mitunternehmer im Einkommensteuerrecht und der Kapitalgesellschaften im Körperschaftsteuerrecht thematisiert werden. Im Mittelpunkt stehen vor allem die Zuordnung zu den einkommensteuerrechtlichen Einkunftsarten und die Ermittlung der Einkünfte. Zudem sollen Grundlagen des Gewerbesteuerrechts, insbesondere die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer und deren Bemessungsfaktoren erörtert werden. Ausgehend von der zivilrechtlichen Behandlung sollen ferner die vier Arten der Unternehmensumwandlung (Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel) und ihre steuerrechtliche Behandlung thematisiert werden.Qualifikationsziele:
Die Studierenden sollen die Funktion des Bilanzrechts als Informations- und Kontrollrecht der Anteilseigner und Gläubiger im Handelsbilanzrecht und als Einkunftsermittlungsart im Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerrecht verstehen lernen. Im Bereich des Unternehmensteuerrechts steht vor allem die Systematik der Besteuerung von Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften im Vordergrund. Vor allem sollen die Studierenden mit den spezifischen Techniken der Falllösung im Bilanz- und Unternehmensteuerrecht vertraut gemacht werden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Bilanzrecht
- Vorlesung Unternehmenssteuerrecht
- Anwendungskurs
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Bilanzrecht) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Unternehmensteuerrecht) und Anwendungskurs jedes Sommersemester.Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul behandelt aus dem individuellen Arbeitsrecht die Rechtsquellen des Arbeitsrechts, die arbeitsrechtlichen Bezüge des Antidiskriminierungsrechts (AGG), Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Begründung von Arbeitsverhältnissen und dem Abschluss und die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Behandelt werden insbesondere auch Fragen der Regelungen zum Arbeitslohn, zum Lohn ohne Arbeit (insbesondere dort die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), zur Haftung im Arbeitsverhältnis und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung mit den wichtigsten mit der Kündigung im Zusammenhang stehenden Fragen. Außerdem werden das Recht des Betriebsübergangs, Grundzüge der Rechtsfolgen bei Insolvenz des Unternehmens und Grundzüge des arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahrens thematisiert. Des weiteren werden die Grundlagen des europäischen Arbeitsrechts, die Umsetzung des europäischen Arbeitsrechts in innerstaatliches Recht und die grundlegenden Rechtsvorschriften des europäischen Arbeitsrechts (aus dem gemeinschaftsrechtlichen Primär- und Sekundärrecht) behandelt. Besonders werden die Auswirkungen von Entscheidungen des EuGH auf das nationale Recht beleuchtet. Ferner werden aus den Bereichen des transnationalen Arbeitsrechts und des internationalen Privatrechts der Arbeitsbeziehungen die elementaren Grundzüge behandelt.Qualifikationsziele:
Das Modul soll einen Überblick über das in einer Vielzahl unterschiedlicher Regelungen enthaltene und stark durch Rechtsprechung geprägte Arbeitsrechtsvertragsrecht vermitteln. Die Studierenden sollen ein Grundverständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen entwickeln, in der sich Arbeit in Europa und in der Bundesrepublik Deutschland vollzieht. Durch die im Modul vermittelten rechtlichen Kenntnisse sollen die Studierenden befähigt werden, praktische Fälle aus dem Bereich des Individualarbeitsrechts sachgerecht zu lösen und somit für den Berufseinstieg in die arbeitsrechtliche Praxis vorbereitet werden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Individualarbeitsrecht
- Vorlesung Europäisches und internationales Arbeitsrecht
- Übung
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Individualarbeitsrecht) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Europäisches und internationales Arbeitsrecht) und Übung jedes Sommersemester.Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul gibt einen umfassenden Überblick über die Bereiche des Tarifvertrags- und Arbeitskampfrechts sowie der Arbeitnehmermitbestimmung. Aus dem Bereich des Tarifvertragsrechts werden insbesondere Grundfragen des Koalitionsrechts, die Arten von Tarifverträgen, ihre Rechtsnatur und der Umgang mit fehlerhaften Tarifverträgen, die Frage des Geltungsbereichs von Tarifverträgen, der Dritterstreckung des Tarifrechts und damit verbundene verfassungs- und europarechtliche Fragen sowie Grundprinzipien sowie das Verhältnis von Tarif- und Betriebsautonomie behandelt. Aus dem Bereich des Arbeitskampfrechts werden insbesondere die Erscheinungsformen, Rechtsgrundlagen und rechtlichen Folgen des Arbeitskampfes thematisiert. Außerdem gibt das Modul aus dem Bereich der Arbeitnehmermitbestimmung einen Überblick über die Formen der Mitbestimmung bei privaten, öffentlichen und kirchlichen Arbeitgebern. Es behandelt insbesondere vertieft das Betriebsverfassungsrecht, skizziert das Einigungsstellenverfahren sowie das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren und behandelt in Grundzügen die unternehmerische Mitbestimmung sowie die betriebliche Mitbestimmung im öffentlichen und kirchlichen Bereich.Qualifikationsziele:
Das Modul soll den Studierenden einen Überblick über das kollektive Arbeitsrecht vermitteln. Die Studierenden sollen erfahren, welche kollektiven Verfahren Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Gestaltung ihrer Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zur Verfügung stehen und die Bedeutung der verschiedenen Typen von Gruppenbeteiligungen im nationalen und europäischen Arbeitsrecht erkennen. Sie sollen darüberhinaus eine Vorstellung über die Relevanz des Tarif- und Mitbestimmungsrechts für die Gestaltung der Standortbedingungen in der EU und in Deutschland, aber auch für die Ausgestaltung einzelner Arbeitsbedingungen gewinnen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Arbeitskampfund Tarifrecht
- Vorlesung Betriebsverfassungsrecht
- Übung
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Arbeitskampf- und Tarifrecht) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Betriebsverfassungsrecht und Übung jedes Sommersemester.Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul bietet den Studierenden eine Darstellung des deutschen Sozialversicherungsrechts. Behandelt werden neben grundsätzlichen, für alle Zweige des Sozialversicherungsrechts geltenden Fragen die gesetzliche Krankenund Pflegeversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die Rentenversicherung sowie das Recht der Arbeitsförderung ("Arbeitslosenversicherung"), wobei jeweils auf den Kreis der versicherten Personen, die unterschiedlichen Versicherungsfälle, die in Betracht kommenden Versicherungsleistungen und die zuständigen Leistungsträger eingegangen wird. Darüber hinaus werden die zugehörigen verfahrensrechtlichen Fragen erörtert.Qualifikationsziele:
Das Modul soll den Studierenden einen Überblick über das deutsche Sozialversicherungsrecht vermitteln. Die Studierenden sollen insbesondere die aktuelle sozialgerichtliche Rechtsprechung kennen lernen und befähigt werden, sozialversicherungsrechtliche Fälle aus der Praxis eigenständig einer sachgerechten Lösung zuzuführen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Sozialversicherungsrecht I
- Vorlesung Sozialversicherungsrecht II
- Übung
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Sozialversicherungsrecht I) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Sozialversicherungsrecht II) und Übung jedes Sommersemester.Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul behandelt die wesentlichen Bereiche des nationalen (Straf-)Gerichtsverfassungs- und Strafverfahrensrechtes, verstärkt aber auch seine europarechtlichen Bezüge. Nach einem kurzen rechts- und entstehungsgeschichtlichen Seitenblick wird der Hergang des Strafverfahrens (Ermittlungsverfahren mit strafprozessualen Zwangsmaßnahmen, Hauptverfahren mit Fragen des Beweisrechts, Urteil und Rechtskraft) mit vertiefender Betrachtung der Rechtsstellung der einzelnen Verfahrensbeteiligten und ihrer verfahrensrechtlichen Möglichkeiten dargestellt. Darüber hinaus werden Rechtsmittelverfahren und besondere Verfahrensarten (z. B. Strafbefehls-, beschleunigtes und Wiederaufnahmeverfahren) thematisiert. Es wird insbesondere auf nationale Rechtsprechung (vor allem des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs sowie der Oberlandesgerichte) und supranationale Rechtsprechung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Bezug genommen.Qualifikationsziele:
Das Modul soll vertiefte Kenntnisse im Bereich des Strafverfahrensrechts vermitteln, durch die gezielt vor allem auf die spätere berufliche Praxis als Staatsanwalt, Verteidiger oder Strafrichter vorbereiten werden soll. Das Modul soll außerdem dabei behilflich sein, unterschiedliche Interaktionszusammenhänge zu erkennen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Anwendungskurs jedes Sommersemester.Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul behandelt zunächst den Gegenstand und die Aufgabe der Kriminologie sowie Theorien zur Erklärung von Kriminalität als Gesamterscheinung bzw. von der Straftat als Einzelerscheinung (kriminologische Theorien), dann aber auch die Befassung mit Zusammenhängen strafrechtlicher Beurteilung von Geschehensabläufen. Letzteres erfasst zum einen die Gesetzgebung auf den Gebieten des Straf- und Strafverfahrensrechts einschließlich des Verhältnisses von Straftatbeständen zu anderen Kontrollmechanismen sowie die Abläufe der Strafverfolgung (von der Anzeigeerstattung bis zur abschließenden Entscheidung). Außerdem werden Fragen der Kriminalphänomenologie und weitere Einzelaspekte (z. B. Täter-Opfer-Verhältnis, viktimologische Aspekte) thematisiert.Qualifikationsziele:
Durch die Auseinandersetzung mit empirisch-kriminologischen Fragestellungen sind die künftig in den Bereichen der Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaft und der Forschung tätigen jungen Juristen und Juristinnen schon früh mit den empirischen Seiten des "normativen" Strafrechts vertraut und für den möglichen Gewinn kriminologischer Erkenntnisse sensibilisiert.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
- Im Anwendungskurs: Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung,
- Im Seminar: Selbständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.
Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Anwendungskurs jedes Sommersemester.Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
In diesem Modul sollen Probleme der Judikative vertiefend untersucht werden. Das Modul bietet zunächst eine allgemeine Einführung in die Methoden und Ziele der gerichtlichen Kontrolltätigkeit, darauf aufbauend werden spezielle Probleme des Prozessrechts behandelt. Hier kommen z. B. Fragestellungen im Bereich der Verfassungs-, Verwaltungs- oder Fachgerichtsbarkeiten und des Rechtsmittelrechts in Betracht.Qualifikationsziele:
Das Modul erweitert und vertieft die in den Modulen des Pflichtfachbereichs erworbenen Kenntnisse zur Staatsgewalt Judikative. Es soll insbesondere das Verständnis für die Kontrollfunktion der Gerichte im Verhältnis der Staatsgewalten zueinander geschult werden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Gerichtliche Kontrolle staatlicher Entscheidungen
- Vorlesung Vertiefung Prozessrecht
- Anwendungskurs
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der ArbeitsergebnisseDauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Gerichtliche Kontrolle staatlicher Entscheidungen) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Vertiefung Prozessrecht) und Anwendungskurs jedes Sommersemester.Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul beschäftigt sich mit der Funktion von Regierung und Verwaltung im staatlichen System. Es analysiert zunächst staatliche Entscheidungsprozesse. Dies geschieht nicht nur unter rechtlichen Aspekten, sondern insbesondere auch unter Gesichtspunkten der Entscheidungssteuerung durch andere Faktoren wie zeitliche, sächliche und personelle Ressourcen. Auch andere Aspekte wie der Einfluss des Verfahrens auf die Entscheidungsfindung gehören zum Erkenntnisgegenstand. Darauf aufbauend behandelt das Modul besondere Entscheidungsfaktoren wie z. B. das Recht, die Organisation oder das Personal.Qualifikationsziele:
Das Modul erweitert und vertieft die im Rahmen der Module des Pflichtfachstudiums erworbenen Kenntnisse über die Regierung und Verwaltung. Es soll das Verständnis für die verschiedenen Entscheidungsfaktoren und ihr Zusammenspiel vermittelt werden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Determinanten von Regierungsund Verwaltungsentscheidungen I
- Vorlesung Determinanten von Regierungsund Verwaltungsentscheidungen II
- Anwendungskurs
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Determinanten von Regierungs- und Verwaltungsentscheidungen I) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Determinanten von Regierungs- und Verwaltungsentscheidungen II) und Anwendungskurs jedes Sommersemester.Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Dieses Modul behandelt die verschiedenen Aspekte der Rechtsnormsetzung. Untersucht werden dabei Inhalts- und Verfahrensfragen der Normsetzung auf allen Ebenen. Untersuchungsgegenstand sind außerdem abstrakte Fragen wie beispielsweise die nach dem Wesen der Gesetzgebung. Auch die Frage, wer überhaupt Gesetzgeber ist und inwiefern z. B. das Bundesverfassungsgericht als Gesetzgeber auftritt, stellt sich. Zunächst beschäftigt sich das Modul mit grundsätzlichen Problemen der Rechtssetzung und geht dabei auf die rechtlichen und politischen Vorgaben ein. Darauf aufbauend wird auch die Normsetzung internationaler Organisationen und die der Europäischen Union thematisiert.Qualifikationsziele:
Das Modul soll die von den Studierenden in den Modulen des Pflichtfachstudiums bereits erworbenen Kenntnisse über die Normsetzung erweitern und vertiefen. Insbesondere soll Verständnis für die verschiedenen Normsetzungsprozesse und den Einfluss von Rechtsstaats- und Demokratieprinzip auf diese Verfahren vermittelt werden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Normsetzungslehre
- Vorlesung Normsetzung auf über- undinnerstaatlicher Ebene
- Anwendungskurs
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Normsetzungslehre) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Normsetzung auf über- und innerstaatlicher Ebene) und Anwendungskurs jedes Sommersemester.Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul beschäftigt sich mit den Grundlagen des Völkerrechts sowie seinen wesentlichen Spezialgebieten. Zunächst bietet es eine Einführung in die Besonderheiten des Völkerrechts als Rechtsgebiet und behandelt seine Akteure, Quellen und Handlungsformen, die wesentlichen Prinzipien des Friedensvölkerrechts, des Rechts des bewaffneten Konfliktes, der internationalen Streitbeilegung und der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit sowie klassische Teilgebiete wie etwa das Gesandtschaftsrecht. Hierauf aufbauend werden vor allem Fragen der Rechtsstellung der Einzelnen und der Raumordnung vertieft, wobei Schwerpunkte in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Entwicklung liegen.Qualifikationsziele:
Das Modul soll den Studierenden vertiefte Kenntnisse über die Völkerrechtsordnung vermitteln. Zugleich sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, völkerrechtliche Sachverhalte im Wege der Falllösung aufzuarbeiten und zu bewerten.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Völkerrecht I
- Vorlesung Völkerrecht II
- Anwendungskurs
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Völkerrecht I) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Völkerrecht II) und Anwendungskurs jedes Sommersemester.Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul vertieft Fragen des europäischen Gemeinschaftsrechts und des Rechts der Europäischen Union. Besonderes Augenmerk wird auf ausgewählte Fragen des materiellen Europarechts gelegt. Hierzu zählen u. a. die Grundfreiheiten des Binnenmarktes, der Gehalt der Unionsbürgerschaft, ausgewählte Gemeinschaftspolitiken, wie z. B. die Wettbewerbspolitik, und Fragen der Außenbeziehungen der Gemeinschaft.Qualifikationsziele:
Die Studierenden sollen in dem Modul die europarechtlichen Kenntnisse, die sie im Modul "Europarecht" im Pflichtfachstudium erworben haben, erweitern und vertiefen. Sie sollen dazu befähigt werden, auch komplexe Fälle aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht zu einer Lösung zu führen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Europarecht I
- Vorlesung Europarecht II
- Anwendungskurs
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Europarecht I) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Europarecht II) und Anwendungskurs jedes Sommersemester.Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul behandelt den "Allgemeinen Teil" des Internationalen Privatrechts und dessen Grundbegriffe wie Qualifikation, Rück- und Weiterverweisung und ordre public. Ferner wird für die einzelnen Rechtsinstitute untersucht, anhand welcher Kriterien das anwendbare Recht zu ermitteln ist. Gegenstände sind neben dem internationalen Familien- und Erbrecht etwa das internationale Vertrags- und Sachenrecht sowie das Kollisionsrecht der außervertraglichen Schuldverhältnisse. Hinzu kommen Ausführungen zum internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht sowie eine Einführung in das Internationale Zivilverfahrensrecht. In Fallbesprechungen werden die Aspekte des Internationalen Zivilverfahrensrechts, des Allgemeinen und Besonderen Teils des Internationalen Privatrechts miteinander verknüpft.Qualifikationsziele:
Die Studierenden sollen einen Einblick in jene rechtlichen Problematiken erhalten, die entstehen, wenn ein Sachverhalt Bezugspunkte zu mehreren Rechtsordnungen aufweist. Neben Kenntnissen des deutschen Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts (unter Einschluss europäischer Harmonisierungsbestrebungen) soll dabei auch die Akzeptanz divergierender ausländischer Rechtsfiguren gefördert und Wege zu deren Koordination mit dem deutschen Recht aufgezeigt werden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Internationales Privatrecht I
- Vorlesung Internationales Privatrecht II
- Anwendungskurs
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Internationales Privatrecht I) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Internationales Privatrecht II) und Anwendungskurs jedes Sommersemester.Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul beginnt mit einer Einführung in die rechtsvergleichende Methode und lenkt den Blick auf die Bedeutung der Rechtsvergleichung für die Rechtsvereinheitlichung, die Rechtsangleichung sowie für die (supra-)nationale Gesetzgebung. Ferner wird ein Überblick über die bedeutenden Rechtstraditionen der Welt gegeben. Den Schwerpunkt bildet dabei ein Vergleich der europäischen Deliktsrechte. Darüber hinaus wird der Vergleich der europäischen Vertragsrechtsgestaltungen schwerpunktmäßig behandelt, wobei auch die verschiedenen Vorschläge und Abkommen zur Rechtsvereinheitlichung, insbesondere das UN-Kaufrecht, einbezogen werden. Es werden in Fallübungen Sachverhalte aus dem Blickwinkel unterschiedlicher europäischer Rechtsordnungen bzw. in Kraft befindlichen oder vorgeschlagenen Einheitsrechts gelöst und deren Gemeinsamkeiten, Unterschiede sowie rechtshistorische Hintergründe auf der Suche nach einer "optimalen Lösung" analysiert.Qualifikationsziele:
Die Auseinandersetzung mit anderen Rechtstraditionen und den von diesen entwickelten Lösungen für typische gesellschaftliche Konflikte soll den Horizont der Studierenden erweitern, gleichzeitig aber auch das Verständnis für die ihnen vertrauten heimischen Rechtsfiguren und Lösungskonstruktionen schärfen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Rechtsvergleichung I
- Vorlesung Rechtsvergleichung II
- Anwendungskurs Rechtsvergleichung I
- Anwendungskurs Rechtsvergleichung II
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der ArbeitsergebnisseDauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Rechtsvergleichung I) mit Anwendungskurs und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Rechtsvergleichung II) mit Anwendungskurs jedes Sommersemester.Seminar für Vergleichende und Indogermanische Sprachwissenschaft Ansprechpartner: Univ.-Prof. Dr. M. Meier-Brügger, Seminarbüros über dem Eingang zur Philologischen Bibliothek im 1. Stock (Strasse 30), drmeier@zedat.fu-berlin.de
Soweit nicht anders angegeben, finden die Lehrveranstaltungen in der Rostlaube, Habelschwerdter Allee 45, statt.
- Vorlesungsbeginn: 15.10.2012
Vorlesungsfrei: 24.12.12-5.1.13 (Akad. Ferien)
Ende der Vorlesungszeit: 15.2.2013
Seminar für Vergleichende und Indogermanische Sprachwissenschaft im WS 2012/13 (15.10.2012 - 16.2.2013) Dr. Busse, Peter 84505898 und 8531908 und 017622950403 peter.busse@gmx.de Sprechstd.: nach tel. Vb; Ferien: nach tel. Vb
Prof. Dr. Fritz, Matthias 6067564 fritzzwo@zedat.fu-berlin.de Sprechstd.: nach Vb; Ferien: nach Vb
Prof. Dr. Koch, Christoph 3213197 crkoch@gmx.de Sprechstd.: nach tel. Vb; Ferien: nach tel. Vb
Dr. Koutcharian, Gerayer 7713822 G.Koutcharian@web.de Sprechstd.: nach tel. Vb; Ferien: nach tel. Vb
Prof. Dr. Meier-Brügger, Michael (Leiter) 83852837 drmeier@zedat.fu-berlin.de Sprechstd.: nach Vb; Ferien: nach Vb
Inhalte und Qualifikationsziele:
Mit dem Universitätsrepetitorium (Unirep) bietet der Fachbereich Rechtswissenschaft den Studierenden einen den gesamten Pflichtfachstoff umfassenden Kurs zur gezielten Vorbereitung auf das Staatsexamen an. Ein kompletter Durchlauf dauert 44 Wochen (1 Studienjahr) und beginnt zur Vorlesungszeit des Wintersemesters. Ferien gibt es nur zu Weihnachten, Ostern sowie ab Mitte September vor Beginn des neuen Vollkurses.Die Lehrveranstaltungen finden montags bis mittwochs jeweils von 9 bis 13 Uhr in Hörsaal II statt.
Das Angebot an Lehrveranstaltungen wird durch den Klausurenkurs ergänzt, in dem über die gesamte Dauer des Repetitoriums wöchentlich jeweils eine Klausur wird (insgesamt also 44 Klausuren).
Die Klausuren werden samstags von 9 bis 14 Uhr (5 volle Zeitstunden) in den Hörsälen I und II geschrieben. Die Rückgabe- und Besprechungstermine finden donnerstags von 16 bis 18 Uhr in Hörsaal II statt.
Das Unirep ist kostenlos. Das Angebot des Klausurenkurses steht jedoch nur Studierenden offen, die im Studiengang Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin eingeschrieben sind. Eine Anmeldung zum Unirep ist nicht erforderlich. Der Einstieg ist jederzeit möglich.
Haben Sie noch Fragen? Wenn ja, dann zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Ihr Unirep-Team
Sarah Székessy (Strafrecht), Dr. Abbas Samhat (Zivilrecht) und Dr. Nils Schaks (Öffentliches Recht)
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Studienfachberatung
Beauftragte des Fachbereichs für die Studienfachberatung:
Univ.-Prof. Dr. Giulio Busi und Univ.-Prof. Dr. Tal Ilan
Die Einführungsveranstaltung zum Bachelor Judaistik findet im Rahmen der Lehrveranstaltung "Das Handwerkzeug der Judaistin/des Judaisten" am Mittwoch, den 17. Oktober 2012, 14-16 Uhr, Rost-/Silberlaube, Raum JK 27/106, statt.
Studienfachberatung
Beauftragter des Fachbereichs für die Studienfachberatung:
Prof. Dr. Anja Middelbeck-Varwick
Einzelberatung:
Siehe Aushang im Seminar für Katholische Theologie, Schwendenerstr. 31, 14195 Berlin;
Rückfragen: Telefonnummer:838-54074 und 838-54225
Die Einführungsveranstaltungen werden im Wintersemester wie folgt stattfinden:
BA-Katholische Theologie: Montag, 14. Oktober, 10:00 Uhr,
Lehramtsmaster Katholische Theologie: Montag, 14. Oktober, 11:00 Uhr,
Ernst Ludwig Ehrlich Master: Montag, 14. Oktober, 12:00 Uhr.
Alle Veranstaltungen finden in der Bibliothek des Seminars für Katholische Theologie, Schwendenerstraße 31, statt.
Studienfachberatung
Beauftragter des Fachbereichs für die Studienfachberatung:
Univ.-Prof. Dr. Michael Bongardt
Einzelberatung in der Vorlesungszeit:
Nizar Romdhane, M.A. (Telefonnummer:838-53774), Do 11.00-13.00
Einfürhungsveranstaltung: 20. Oktober, 10 - 16 Uhr
Studienfachberatung Masterstudiengang
Beauftragter: Dr. Mario Bührmann (E-Mail)
Vertretung: Univ.-Prof. Dr. Renate Schlesier
Die Einführungsveranstaltung für den MA-Studiengang findet am Montag, den 8.10.2012 ab 14:00 Uhr im Ostasiatischen Seminar, Ehrenbergstr. 26-28, 14195 Berlin, Raum 009 statt.
Für alle neue MA Studentierenden gibt es eine Einstufungsprüfung, die in der ersten Stunde des regulären MA Unterrichts abgehalten wird: Mittwoch, 17. Oktober, 2012, 14:00 - 16:00 Uhr, Rost-/Silberlaube, Habelschwerdter Allee 45, Raum KL/ 25 112.
Achtung: Beginn aller Seminare erst in der 2. Semesterwoche!
Für die Seminare des Moduls Experimentelle Psychologie können Sie sich nicht über Campus anmelden. Bitte kommen Sie unbedingt zur Einführungsveranstaltung am 15.10.12 von 10-12 in Raum L 113 (Seminarzentrum). Dort stellen die Dozenten die Inhalte ihres jeweiligen Seminars vor. Sie haben dann vor Ort die Möglichkeit, Fragen zu stellen und können sich in die Liste für das von Ihnen gewählte Seminar eintragen. Vom Prüfungsbüro werden Sie dann für Campus angemeldet.
Alle Veranstaltungen des 1. Studienjahres beginnen in der 2. Semesterwoche!
Diskutorium Erstsemestler (Fachschaft)
Zeit: Do 14:00-16:00 Uhr
Ort: Ihnestr.21/A Hörsaal
Schlüsselqualifikationen
gemäß § 5 a Abs. 3 S. 1 DRiG
Schlüsselqualifikationen sind laut DRiG: Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit.Der Erwerb eines Leistungsnachweises "Schlüsselqualifikation" ist unter anderem Zulassungsvoraussetzung für die Pflichtfachprüfung im Rahmen der ersten juristischen Prüfung; vgl. § 6 Abs. 1 Ziffer 6 JAG!
Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zum Erwerb einer Schlüsselqualifikation kann in Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 2 SWS (30 Std.), in denen die in § 5a Abs. 3 S. 1 DRiG beispielhaft genannten Schlüsselqualifikationen oder gleichwertige Qualifikationen vermittelt werden und die durch aktive Teilnahme der Studierenden gekennzeichnet sind, erworben werden.
Welche Veranstaltungen zum Erwerb von Schlüsselqualifikation führen können, wird von Semester zu Semester im elektronischen Vorlesungsverzeichnis bekannt gemacht.
Fremdsprachenfachkompetenz
d.h. rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz gemäß § 5 a Abs. 3 S. 1 DRiG
Für die Fremdsprachenkompetenz ist laut DRiG grundsätzlich der erfolgreiche Besuch einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses nachzuweisen.Der Nachweis der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz gemäß § 5 Abs. 3 JAG in Verbindung mit § 5 a Abs. 2 Satz 2 DRiG kann laut § 15 der Studienordnung erworben werden:
- in rechtswissenschaftlichen Sprachkursen des Fachbereichs im Umfang von mindestens 2 SWS mit einer zweistündigen Abschlussklausur oder gleichwertigem Nachweis der aktiven und erfolgreichen Teilnahme der Studierenden (Über das Vorliegen der Gleichwertigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.),
- in fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen des Fachbereichs im Umfang von mindestens 2 SWS mit einer zweistündigen Abschlussklausur oder gleichwertigem Nachweis der aktiven und erfolgreichen Teilnahme der Studierenden (Über das Vorliegen der Gleichwertigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.),
- während eines mindestens einsemestrigen rechtswissenschaftlichen Auslandsstudiums durch Nachweis der aktiven und erfolgreichen Teilnahme an fremdsprachlichen Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 2 SWS.
Die Leistungsnachweise zur Fremdsprachenfachkompetenz können aufgrund bestehender Kooperationsvereinbarungen auch in rechtswissenschaftlichen Sprachkursen und fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen der Juristischen Fakultäten der Humboldt-Universität zu Berlin und der Universität Potsdam erworben werden. Über das Vorliegen der Gleichwertigkeit dieser Nachweise entscheidet der Prüfungsausschuss. Über die aktuellen Kooperationsvereinbarungen und künftige Änderungen informiert der Fachbereich im Studienführer.
Welche Veranstaltungen zum Erwerb der Fremdsprachenfachkompetenz führen können, wird von Semester zu Semester im elektronischen Vorlesungsverzeichnis bekannt gemacht.
Immatrikulationsfeier zur Begrüßung der Erstsemester am Fachbereich Geowissenschaften:
08.10.,10.00-12.00 Uhr - Malteserstr. 74-100, 12249 Berlin, Haus G, 2. Stock, Hörsaal G 202Einführungsveranstaltung und Kursvergabe für B.Sc.-Studierende der Geographie im 1. Semester:
08.10.2012 von 12-14 Uhr - Malteserstr. 74-100, 12249 Berlin, Haus G, 2. Stock, Hörsaal G 202Kursvergabe für B.Sc.-Studierende der Geographie im 3. Fachsemester:
erfolgt über blackboard ab dem 8.10.2012, 20:00 UhrEinführungsveranstaltung und ggf. Kursvergabe für-Studierende des M.Sc.Geographische Wissenschaften im 1. Fachsemester:
15.10.2012 von 9-10 Uhr - Malteserstr. 74-100, 12249 Berlin, Haus G, 2. Stock, Hörsaal G 202, zusätzlich für Studierende im Schwerpunkt Entwicklungsforschung: 15.10., 10:00-11:00 in G110Einzelberatung
Diplom/B.Sc./M.Sc.:
- FR Anthropogeographie und Angewandte Geographie:
Diplom/B.Sc./M.Sc.: Dipl.-Geogr. Andreas Benz - Sprechzeit n.V.
Malteserstr. 74-100, 12249 Berlin, Raum K 172, Telefon 838-70227 - FR Physische Geographie:
Diplom/B.Sc./M.Sc.: Prof. Dr. Wiebke Bebermeier, Sprechzeit n. V.
Malteserstr. 74-100, 12249 Berlin, Raum H 149, Telefon 838-70873 - Stud. Studienfachberatung:
Mentoren - Sprechzeit s. Aushang. (Mentor/inn/en sind Studierende höheren Semesters, die insbesondere Erstsemester in der Studienanfangsphase begleiten und beraten.) Die Mentor/inn/en sind unter mentor-geographie@fu-berlin.de zu erreichen.
Fachschaft - Sprechzeiten s. Aushang. Malteserstr. 74-100, 12249 Berlin, Raum L 225, Telefon 838-70427, E-Mail: geofachschaft@sssm.de
Weitere Beratungsmöglichkeiten gibt es in den Sprechstunden der Hochschullehrer und Wissenschaftlichen Mitarbeiter (s. Aushang).
FR 1 Anthropogeographie
Arbeitsbereich Kreutzmann (ZELF) | (Haus K, 1. Stock) |
Arbeitsbereich Segebart | (Haus K, 1. Stock) |
FR 2 Physische Geographie
Arbeitsbereich Böse | (Haus H, 1. Stock) |
Arbeitsbereich Schütt (Vertretung Rost) | (Haus H, 1. Stock) |
Labor | (Haus B, EG) |
Arbeitsbereich Singer | (Haus G) |
FR 3 Angewandte Geographie
Arbeitsbereich Schulte | (Haus H, EG und Haus K, 1. Stock) |
FR 4 Fernerkundung und Geoinformatik
Arbeitsbereich | (Haus H, EG) |
Immatrikulationsfeier zur Begrüßung der Erstsemester am Fachbereich Geowissenschaften:
08.10.,10.00-12.00 Uhr - Malteserstr. 74-100, 12249 Berlin, Haus G, 2. Stock, Hörsaal G 202Studienfachberatung
Einführungsveranstaltungen:
Gemeinsame Einführungsveranstaltung für alle Erstsemester der Geologischen Wissenschaften:
08.10., 12:00-14:00 - Malteserstr. 74-100, 12249 Berlin, Haus C, Hörsaal C 011 durch Univ.-Prof. Dr. Mark Handy, anschließend Führung über den Geocampus Lankwitz
Informationsveranstaltung für die neuimmatrikulierten Masterstudierenden Geologischen Wissenschaften:
19.10., 14:00-15:00 - Malteserstr. 74-100, 12249 Berlin, Haus C, Hörsaal C 011 durch Univ.-Prof. Dr. Mark Handy
Einführungsveranstaltung Geophysik:
Fr. 12.10., 14:00-16:00 Uhr, Malteserstr. 74-100, 12249 Berlin, Haus D, D 144Einzelberatung
Alle Studiengänge der Geologischen Wissenschaften:
- Priv.-Doz. Dr. Ekkehard Scheuber, Telefon 838-70693
E-Mail: e.scheuber@fu-berlin.de
Malteserstr. 74-100, 12249 Berlin, Haus B, Raum B 107
Sprechzeit: Mi 9.00-12.00 - Vertreter: Univ.-Prof. Dr. Frank Riedel, Telefon 838--70283
E-Mail: paleobio@zedat.fu-berlin.de
Malteserstr. 74-100, 12249 Berlin, Haus D, Raum D 116
Sprechzeit n. V.
Studienberatung zu Schwerpunkten im Bachelor-, Master- und Diplomstudiengang:
Geochemie:
- Univ.-Prof. Harry Becker, Telefon 838-70668
E-Mail: hbecker@zedat.fu-berlin.de
Malteserstr. 74-100, 12249 Berlin, Haus B, Raum B 230
Sprechzeit: Mo 11.00-12.00 oder n. V. - Vertreter: Dr. Konrad Hammerschmidt, Telefon 838-70559
E-Mail: chemie@zedat.fu-berlin.de
Malteserstr. 74-100, 12249 Berlin, Haus B, Raum B 241
Sprechzeit n. V.
Geologie:
Schwerpunkt im Bachelorstudium:
- Priv.-Doz. Dr. Ekkehard Scheuber, Telefon 838-70693
E-Mail: e.scheuber@fu-berlin.de
Malteserstr. 74-100, 12249 Berlin, Haus B, Raum B 107
Sprechzeit: Mi 9.00-12.00 - Vertreter: Univ.-Prof. Dr. Christoph Heubeck, Telefon 838-70695
E-Mail: cheubeck@zedat.fu-berlin.de
Malteserstr. 74-100, 12249 Berlin, Haus B, Raum D 105
Sprechzeit n. V.
Schwerpunkt im Master- und Diplomstudium:
- Univ.-Prof. Dr. Christoph Heubeck, Telefon 838-70695
E-Mail: cheubeck@zedat.fu-berlin.de
Malteserstr. 74-100, 12249 Berlin, Haus B, Raum D 105
Sprechzeit n. V. - Vertreter: Priv.-Doz. Dr. Ekkehard Scheuber, Telefon 838-70693
E-Mail: e.scheuber@fu-berlin.de
Malteserstr. 74-100, 12249 Berlin, Haus B, Raum B 107
Sprechzeit: Mi 9.00-12.00
Geophysik:
- Univ.-Prof. Dr. Serge Shapiro, Telefon 838-70839
E-Mail: shapiro@geophysik.fu-berlin.de
Malteserstr. 74-100, 12249 Berlin, Haus D, Raum D 146
Sprechzeit: n. V. - Vertreter: Univ.-Prof. Dr. Georg Kaufmann Telefon 838-70562
E-Mail: gkaufm@zedat.fu-berlin.de
Malteserstr. 74-100, 12249 Berlin, Haus D, Raum D 210
Sprechzeit n. V.
Hydrogeologie:
- apl.-Prof. Dr. Michael Schneider, Telefon 838-70653
E-Mail: mschn@zedat.fu-berlin.de
Malteserstr. 74-100, 12249 Berlin, Haus B, Raum B 129
Sprechzeit n. V. - Vertreter: Dr. Andreas Winkler, Telefon 838-70614 oder 838-70384
E-Mail: rnlab@zedat.fu-berlin.de
Malteserstr. 74-100, 12249 Berlin, Haus B, Raum B 026
Sprechzeit n. V.
Mineralogie:
- Univ.-Prof. Dr. Susan Schorr , Telefon 838-707 01
E-Mail: schorr@zedat.fu-berlin.de
Malteserstr. 74-100, 12249 Berlin, Haus N, Raum N 8
Sprechzeit n. V. - Vertreter: Priv.-Doz. Dr. Ralf Milke, Telefon 838-70864
E-Mail: milker@zedat.fu-berlin.de
Malteserstr. 74-100, 12249 Berlin, Haus N, Raum N 28
Sprechzeit n. V.
Paläontologie:
Schwerpunkt im Bachelorstudium:
- Hon.-Prof. Dr. Michael Schudack, Telefon 838-70274
E-Mail: schudack@zedat.fu-berlin.de
Malteserstr. 74-100, 12249 Berlin, Haus D, Raum D 034
Sprechzeit: n. V. - Vertreter: Univ.-Prof. Frank Riedel, Telefon 838-70283
E-Mail: paleobio@zedat.fu-berlin.de
Malteserstr. 74-100, 12249 Berlin, Haus D, Raum D 116
Sprechzeit n. V.
Schwerpunkt im Master- und Diplomstudium:
- Univ.-Prof. Frank Riedel, Telefon 838-70283
E-Mail: paleobio@zedat.fu-berlin.de
Malteserstr. 74-100, 12249 Berlin, Haus D, Raum D 116
Sprechzeit n. V. - Vertreter: Hon.-Prof. Dr. Michael Schudack, Telefon 838-70274
E-Mail: schudack@zedat.fu-berlin.de
Malteserstr. 74-100, 12249 Berlin, Haus D, Raum D 034
Sprechzeit: n. V.
Studentische Studienfachberatung
Geologie-Paläontologie:
- Malteserstr. 74-100, 12249 Berlin
(s. Aushang)
Mineralogie:
Timo Gawronski, Telefon 838-70346
E-Mail: gawronski@zedat.fu-berlin.de
Malteserstr. 74-100, Haus C, Raum C 105
Sprechzeit: n. V.
Geophysik:
- Aurelian Röser, 838-70433 und 838-70830
E-Mail: roeser@zedat.fu-berlin.de
Malteserstr. 74-100, Haus D, Raum D 145
Sprechzeit: n. V.
Mentoren/innen:
- Mentoren/innen sind Studierende höheren Semesters, die insbesondere Erstsemester in der Studienanfangsphase begleiten und beraten. Die Mentor/inn/en sind unter mentor-geologie@fu-berlin.de zu erreichen.
Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang. Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul Privatversicherungsrecht umfasst insbesondere die Grundlagen des Versicherungsvertragsrechts, wie es im - durch die Reform von 2007 teils neu gestalteten - VVG kodifiziert und durch die Rechtsprechung konkretisiert und fortentwickelt worden ist. Dazu gehören insbesondere die im Privatversicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten des Vertragsschlusses, die Rolle und Haftung von Agenten und Maklern, die gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sowie der Eintritt des Versicherungsfalls und seine Rechtsfolgen. Von besonderer Bedeutung ist darüber hinaus das Recht der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Über diesen "Allgemeinen Teil" des Privatversicherungsrechts hinaus werden exemplarisch einzelne besonders bedeutsame Versicherungszweige (insbesondere: Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung) behandelt. An verschiedener Stelle wird auch auf Fragen des Versicherungsaufsichtsrechts und des Internationalen Versicherungsvertragsrechts eingegangen. Zudem werden die aktuellen Themen der Europäisierung des Privatversicherungsrechts behandelt.Qualifikationsziele:
Das Modul soll einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Privatversicherungsrechts geben. Es soll dasjenige allgemeine Grundlagenwissen aus dem Bereich des Privatversicherungsrechts vermitteln, das die Studierenden dazu befähigt, privatversicherungsrechtliche Fälle einer praxisgerechten Lösung zuzuführen. Die Studierenden sollen darüber hinaus einen Überblick über die wichtigsten Versicherungszweige erhalten.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Übung
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Übung jedes Sommersemester.Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtspflege.Wirtschafts-/Umweltstrafrecht:
Dieser Bereich bietet einen vertiefenden Einblick in ausgewählte Umweltdelikte sowie in ausgewählte Wirtschaftsdelikte. Beispielhaft sind vor allem das Gewässer-, Bodenschutz-, Abfall- und Immissionsschutzstrafrecht zu nennen. Aus dem Bereich der Wirtschaftsstraftaten seien neben Betrug und Untreue (§§ 263 und 266 StGB) vor allem betrugsähnliche Sonderdelikte (§§ 263 a, 264 und 265 StGB) sowie ausgewählte Steuerstraftaten erwähnt. Ebenso sind Umwelt- und Wirtschaftsordnungswidrigkeiten Bestandteil.
Ordnungswidrigkeitenrecht:
Es werden die materiell-, verfahrens- und sanktionsrechtlichen Besonderheiten des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) gegenüber dem Kriminalstraf- und Kriminalstrafverfahrensrecht dargestellt. Auch die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsbereichen, z. B. dem allgemeinen und des speziellen Verwaltungsrecht, werden thematisiert, insbesondere die Frage, was geschieht, wenn ein Verfahren aus einem Verwaltungs- in ein Bußgeldverfahren oder ein solches in ein Kriminalstrafverfahren oder umgekehrt wechselt.
Qualifikationsziele:
Die Studierenden besitzen vertiefte Kenntnisse im Bereich Wirtschafts-/Umweltstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Sie sollen dadurch auf die berufliche Praxis vorbereitet werden, in der gerade diese speziellen Themen eine herausgehobene Rolle spielen. Die Studierenden kennen die wichtigsten Grundstrukturen des Wirtschafts-/ Umweltstrafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts und sind darüber hinaus befähigt, auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch zu erfassen und zu einer praxisgerechten Lösung zu führen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung I (Wirtschafts-/Umweltstrafrecht)
- Vorlesung II (Ordnungswidrigkeitenrecht)
- Anwendungskurs I (Wirtschafts-/Umweltstrafrecht)
- Anwendungskurs II (Ordnungswidrigkeitenrecht)
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
- In den Anwendungskursen: Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung,
- Im Seminar: Selbständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.
Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn Wintersemester.Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtspflege.Wirtschafts-/Umweltstrafrecht:
Dieser Bereich bietet einen vertiefenden Einblick in ausgewählte Umweltdelikte sowie in ausgewählte Wirtschaftsdelikte. Beispielhaft sind vor allem das Gewässer-, Bodenschutz-, Abfall- und Immissionsschutzstrafrecht zu nennen. Aus dem Bereich der Wirtschaftsstraftaten seien neben Betrug und Untreue (§§ 263 und 266 StGB) vor allem betrugsähnliche Sonderdelikte (§§ 263 a, 264 und 265 StGB) sowie ausgewählte Steuerstraftaten erwähnt. Ebenso sind Umwelt- und Wirtschaftsordnungswidrigkeiten Bestandteil.
Santionenrecht:
Zentraler Inhalt sind Sanktionsarten, Bemessung der Sanktionen einschließlich möglicher Aussetzung zur Bewährung bzw. bedingter Entlassung, Absehen von Strafe bzw. Einstellung (§ 153 ff. StPO), Täter-Opfer-Ausgleich und Diversion (Auflagen, Weisungen etc.). Gegenstand dieses Bereichs sind aber auch Fragen des Vollzugs und der Strafvollstreckung einschließlich möglicher Vollzugslockerungen, dies alles gemeinsam vor dem Hintergrund der Straftheorien und unter Berücksichtigung kriminologischer Aspekte (z. B. Kriminalitätstheorien, Kriminalstatistiken). Darüber hinaus werden auch Fragen der Mediation als Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46 a StGB; § 155 a StPO) in diesen Bereich eingebunden werden.
Qualifikationsziele:
Die Studierenden besitzen vertiefte Kenntnisse im Bereich Wirtschafts-/Umweltstrafrecht und Sanktionenrecht. Sie sollen dadurch auf die berufliche Praxis vorbereitet werden, in der gerade diese speziellen Themen eine herausgehobene Rolle spielen. Die Studierenden kennen die wichtigsten Grundstrukturen des Wirtschafts-/ Umweltstrafrechts und des Sanktionenrechts und sind darüber hinaus befähigt, auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch zu erfassen und zu einer praxisgerechten Lösung zu führen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung I (Wirtschafts-/Umweltstrafrecht)
- Vorlesung II (Sanktionenrecht)
- Anwendungskurs I (Wirtschafts-/Umweltstrafrecht)
- Anwendungskurs II (Sanktionenrecht)
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
- In den Anwendungskursen: Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung,
- Im Seminar: Selbständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.
Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn Wintersemester.Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtspflege.Verkehrsstrafrecht:
Dieser Bereich behandelt die wichtigsten Delikte aus dem Verkehrsstrafrecht (vor allem §§ 315 ff. und 142 StGB) sowie einschlägige Fragen des Sanktionsrechts (vor allem §§ 69 ff. und 44 StGB sowie § 25 StVG). Für das Straßenverkehrsrecht spezifische Fragen des Strafverfahrens- und Ordnungswidrigkeitenrechts werden dabei mitbehandelt.
Ordnungswidrigkeitenrecht:
Es werden insbesondere die materiell-, verfahrens- und sanktionsrechtlichen Besonderheiten des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) gegenüber dem Kriminalstraf- und Kriminalstrafverfahrensrecht dargestellt. Auch die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsbereichen, z. B. dem allgemeinen und des speziellen Verwaltungsrecht, werden thematisiert, insbesondere die Frage, was geschieht, wenn ein Verfahren aus einem Verwaltungs- in ein Bußgeldverfahren oder ein solches in ein Kriminalstrafverfahren oder umgekehrt wechselt.
Qualifikationsziele:
Die Studierenden besitzen vertiefte Kenntnisse im Bereich Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Sie sollen dadurch auf die berufliche Praxis vorbereitet werden, in der gerade diese speziellen Themen eine herausgehobene Rolle spielen. Die Studierenden kennen die wichtigsten Grundstrukturen des Verkehrsstrafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts und sind darüber hinaus befähigt, auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch zu erfassen und zu einer praxisgerechten Lösung zu führen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung I (Verkehrsstrafrecht)
- Vorlesung II (Ordnungswidrigkeitenrecht)
- Anwendungskurs I (Verkehrsstrafrecht)
- Anwendungskurs II (Ordnungswidrigkeitenrecht)
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
- In den Anwendungskursen: Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung,
- Im Seminar: Selbständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.
Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn Wintersemester.Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtspflege.Jugendstrafrecht:
In diesem Bereich wird ein vertiefter Überblick über das Jugendgerichtsgesetz (JGG) und das Verhältnis von Jugendstrafrecht zum allgemeinen Strafrecht behandelt.
Ordnungswidrigkeitenrecht:
Es werden insbesondere die materiell-, verfahrens- und sanktionsrechtlichen Besonderheiten des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) gegenüber dem Kriminalstraf- und Kriminalstrafverfahrensrecht dargestellt. Auch die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsbereichen, z. B. dem allgemeinen und des speziellen Verwaltungsrecht, werden thematisiert, insbesondere die Frage, was geschieht, wenn ein Verfahren aus einem Verwaltungs- in ein Bußgeldverfahren oder ein solches in ein Kriminalstrafverfahren oder umgekehrt wechselt.
Qualifikationsziele:
Die Studierenden besitzen vertiefte Kenntnisse im Bereich Jugendstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Sie sollen dadurch auf die berufliche Praxis vorbereitet werden, in der gerade diese speziellen Themen eine herausgehobene Rolle spielen. Die Studierenden kennen die wichtigsten Grundstrukturen des Jugendstrafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts und sind darüber hinaus befähigt, auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch zu erfassen und zu einer praxisgerechten Lösung zu führen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung I (Jugendstrafrecht)
- Vorlesung II (Ordnungswidrigkeitenrecht)
- Anwendungskurs I (Jugendstrafrecht)
- Anwendungskurs II (Ordnungswidrigkeitenrecht)
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
- In den Anwendungskursen: Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung,
- Im Seminar: Selbständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.
Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn Wintersemester.Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtspflege.Sanktionenrecht:
Zentraler Inhalt sind Sanktionsarten, Bemessung der Sanktionen einschließlich möglicher Aussetzung zur Bewäh- rung bzw. bedingter Entlassung, Absehen von Strafe bzw. Einstellung (§ 153 ff. StPO), Täter-Opfer-Ausgleich und Diversion (Auflagen, Weisungen etc.). Gegenstand dieses Bereichs sind aber auch Fragen des Vollzugs und der Strafvollstreckung einschließlich möglicher Vollzugslockerungen, dies alles gemeinsam vor dem Hintergrund der Straftheorien und unter Berücksichtigung kriminologischer Aspekte (z. B. Kriminalitätstheorien, Kriminalstatisti- ken). Darüber hinaus werden auch Fragen der Mediation als Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46 a StGB; § 155 a StPO) in diesen Bereich eingebunden werden.
Strafvollzugsrecht:
Dieser Bereich befasst sich mit dem (Erwachsenen-)Strafvollzugsgesetz (StVollzG bzw. Landesstrafvollzugsgeset- zen), selbstverständlich jeweils unter Berücksichtigung empirischer Befunde zur Durchführung des Vollzugs, zur Soziologie der Gefängnisgesellschaft und zum Bereich der Entlassung.
Qualifikationsziele:
Die Studierenden besitzen vertiefte Kenntnisse im Bereich Sanktionenrecht und Strafvollzugsrecht. Sie sollen dadurch auf die berufliche Praxis vorbereitet werden, in der gerade diese speziellen Themen eine herausgehobene Rolle spielen. Die Studierenden kennen die wichtigsten Grundstrukturen des Jugendstrafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts und sind darüber hinaus befähigt, auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch zu erfassen und zu einer praxisgerechten Lösung zu führen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung I (Sanktionenrecht)
- Vorlesung II (Strafvollzugsrecht)
- Anwendungskurs I (Sanktionenrecht)
- Anwendungskurs II (Strafvollzugsrecht)
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
- In den Anwendungskursen: Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung,
- Im Seminar: Selbständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.
Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn Wintersemester.Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtspflege.Jugendstrafrecht:
In diesem Bereich wird ein vertiefter Überblick über das Jugendgerichtsgesetz (JGG) und das Verhältnis von Jugendstrafrecht zum allgemeinen Strafrecht behandelt.
Strafvollzugsrecht:
Dieser Bereich befasst sich mit dem (Erwachsenen-)Strafvollzugsgesetz (StVollzG bzw. Landesstrafvollzugsgesetzen), selbstverständlich jeweils unter Berücksichtigung empirischer Befunde zur Durchführung des Vollzugs, zur Soziologie der Gefängnisgesellschaft und zum Bereich der Entlassung.
Qualifikationsziele:
Die Studierenden besitzen vertiefte Kenntnisse im Bereich Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht. Sie sollen dadurch auf die berufliche Praxis vorbereitet werden, in der gerade diese speziellen Themen eine herausgehobene Rolle spielen. Die Studierenden kennen die wichtigsten Grundstrukturen des Jugendstrafrechts und des Strafvollzugsrechts und sind darüber hinaus befähigt, auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch zu erfassen und zu einer praxisgerechten Lösung zu führen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung I (Jugendstrafrecht)
- Vorlesung II (Ordnungswidrigkeitenrecht)
- Anwendungskurs I (Jugendstrafrecht)
- Anwendungskurs II (Ordnungswidrigkeitenrecht)
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
- In den Anwendungskursen: Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung,
- Im Seminar: Selbständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.
Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn Wintersemester.Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtspflege.Sanktionenrecht:
Zentraler Inhalt sind Sanktionsarten, Bemessung der Sanktionen einschließlich möglicher Aussetzung zur Bewäh- rung bzw. bedingter Entlassung, Absehen von Strafe bzw. Einstellung (§ 153 ff. StPO), Täter-Opfer-Ausgleich und Diversion (Auflagen, Weisungen etc.). Gegenstand dieses Bereichs sind aber auch Fragen des Vollzugs und der Strafvollstreckung einschließlich möglicher Vollzugslockerungen, dies alles gemeinsam vor dem Hintergrund der Straftheorien und unter Berücksichtigung kriminologischer Aspekte (z. B. Kriminalitätstheorien, Kriminalstatisti- ken). Darüber hinaus werden auch Fragen der Mediation als Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46 a StGB; § 155 a StPO) in diesen Bereich eingebunden werden.
Ordnungswidrigkeitenrecht:
Es werden insbesondere die materiell-, verfahrens- und sanktionsrechtlichen Besonderheiten des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) gegenüber dem Kriminalstraf- und Kriminalstrafverfahrensrecht dargestellt. Auch die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsbereichen, z. B. dem allgemeinen und des speziellen Verwaltungsrecht, werden thematisiert, insbesondere die Frage, was geschieht, wenn ein Verfahren aus einem Verwaltungs- in ein Bußgeldverfahren oder ein solches in ein Kriminalstrafverfahren oder umgekehrt wechselt.
Qualifikationsziele:
Die Studierenden besitzen vertiefte Kenntnisse im Bereich Sanktionenrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Sie sollen dadurch auf die berufliche Praxis vorbereitet werden, in der gerade diese speziellen Themen eine herausgehobene Rolle spielen. Die Studierenden kennen die wichtigsten Grundstrukturen des Sanktionenrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts und sind darüber hinaus befähigt, auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch zu erfassen und zu einer praxisgerechten Lösung zu führen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung I (Sanktionenrecht)
- Vorlesung II (Ordnungswidrigkeitenrecht)
- Anwendungskurs I (Sanktionenrecht)
- Anwendungskurs II (Ordnungswidrigkeitenrecht)
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
- In den Anwendungskursen: Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung,
- Im Seminar: Selbständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.
Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn Wintersemester.Einführungsveranstaltung für alle Sprachen
Montag, 22.10.12, 18.00 Uhr, HS 1a
Sprechstunde:
durchgehend während des Semesters bei der Lernberatung im Selbstlernzentrum KL 26/222c
Informationen unter http://www.fu-berlin.de/sprachenzentrum/slz/lernberatung/
Einführungsveranstaltung für alle Sprachen
Montag, 22.10.12, 18.00 Uhr, HS 1a
Sprechstunde:
durchgehend während des Semesters bei der Lernberatung im Selbstlernzentrum KL 26/222c
Informationen unter http://www.fu-berlin.de/sprachenzentrum/slz/lernberatung/
Einführungsveranstaltung für alle Sprachen
Montag, 22.10.12, 18.00 Uhr, HS 1a
Sprechstunde:
durchgehend während des Semesters bei der Lernberatung im Selbstlernzentrum KL 26/222c
Informationen unter http://www.fu-berlin.de/sprachenzentrum/slz/lernberatung/
Einführungsveranstaltung für alle Sprachen
Montag, 22.10.12, 18.00 Uhr, HS 1a
Sprechstunde:
durchgehend während des Semesters bei der Lernberatung im Selbstlernzentrum KL 26/222c
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Montag, 22.10.12, 18.00 Uhr, HS 1a
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durchgehend während des Semesters bei der Lernberatung im Selbstlernzentrum KL 26/222c
Informationen unter http://www.fu-berlin.de/sprachenzentrum/slz/lernberatung/
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Montag, 22.10.12, 18.00 Uhr, HS 1a
Sprechstunde:
durchgehend während des Semesters bei der Lernberatung im Selbstlernzentrum KL 26/222c
Informationen unter http://www.fu-berlin.de/sprachenzentrum/slz/lernberatung/
Einführungsveranstaltung für alle Sprachen
Montag, 22.10.12, 18.00 Uhr, HS 1a
Sprechstunde:
durchgehend während des Semesters bei der Lernberatung im Selbstlernzentrum KL 26/222c
Informationen unter http://www.fu-berlin.de/sprachenzentrum/slz/lernberatung/
Einführungsveranstaltung für alle Sprachen
Montag, 22.10.12, 18.00 Uhr, HS 1a
Sprechstunde:
durchgehend während des Semesters bei der Lernberatung im Selbstlernzentrum KL 26/222c
Informationen unter http://www.fu-berlin.de/sprachenzentrum/slz/lernberatung/
(Neogräzistik im WS 2012/13 (15.10.2012 - 16.02.2013)
Prof. Dr. Pechlivanos, Miltos, Tel.: 030 838-52933, Raum JK 31/308, Sprechstunden Di 14 - 15 und Mi 15 - 16; E-Mail: m.pechlivanos@fu-berlin.de Dr. Gioti, Angela (Lehrbeauftragte) Tel.: 030 838-54219 Raum JK 28/115, Sprechstunde nach LV; E-Mail: angela.gioti@fu-berlin.de Kanakoudi-Wisniewski, Evangelia (Lektorin) Tel.: 030 838-52932, Raum JK 31/307, Sprechstunde Fr 10 - 12; E-Mail: imar@zedat.fu-berlin.de Pissis, Nikolas (Lehrbeauftragter) Tel.: 030 838-54219, Raum JK 28/115, Sprechstunde nach LV E-Mail: nikolas.pissis@fu-berlin.de M.A. Soethaert, Bart (Lehrbeauftragter) Tel.: 030 838-54219, Raum JK 28/115, Sprechstunde nach LV E-Mail: bart.soethaert@fu-berlin.de)Bezantakou, Olga (Lehrbeauftragte) Sprechstunde nach LV E-Mail:olga.bezantakou@fu-berlin.deProf. Dr. Kalokairinos, Alexis (Gastprofessor) Sprechstunde nach LV E-Mail: alexis@phl.uoc.grDr. Zachou, Katerina (Lehrbeauftragter) , Sprechstunde nach LV E-Mail:zachu@del.auth.grProf. Dr. Antonas, Aristidis (Gastprofessor) , Sprechstunde nach LV E-Mail: aristide.antonas@gmail.comProf. Dr. Pavlidou, Theodosia (Gastprofessorin), Sprechstunde Do 16-17 n.V. per E-Mail: th-s.pavlidou@fu-berlin.deProf. Dr. Mitsou, Marilisa (Professorin der Universität München), E-Mail: mitsou@lrz.uni-muenchen.deKonstantinidis, Paris (Lehrbeauftragter), Sprechstunde nach LV E-Mail: paris.konstantinidis@googlemail.com
Die Einführungsveranstaltung für Erstsemesterstudierende des Faches Neogräzistik findet am Donnerstag, dem 18. Oktober 2012 in der Zeit von 18 - 20 Uhr in Raum K 31/201 statt.
(Byzantinistik im WS 2012/13 (15.10.2012 - 16.02.2013)
Prof. Dr. Niehoff-Panagiotidis, Johannes, Tel.: 030 838 52944, Raum JK 31/306, Sprechstunde Mi 18 - 19; E-Mail: jnp@zedat.fu-berlin.de
Prof. Dr. Effenberger, Arne, Tel.: 030 47 37 96 83, Sprechstunden n. V. E-Mail: arneeffenberger@t-online.de
Kosmas, Konstantinos (Lehrbeauftragter), Sprechstunden n. V. E-Mail: kkosmas@hotmail.com
Bendfeldt, Gunna (Wissenschaftliche Mitarbeiterin) Tel.: 030 838 53364, Raum JK 31/305, Sprechstunde n. V. E-Mail: gunna.bendfeldt@fu-berlin.de
Dönitz, Saskia (Wissenschaftliche Mitarbeiterin)Tel.: 030 838 53364, Raum JK 31/305, Sprechstunde n. V. E-Mail: sdonitz@zedat.fu-berlin.de)
Einführungsveranstaltungen am LAI
In der Woche vor Vorlesungsbeginn findet am Donnerstag, den 11.10.2012, 10.00-13.00 Uhr, Hs 201 eine organisatorische Einführung unter der Leitung von Martha Zapata Galindo/Nina Lawrenz statt.Die Begrüßung der Erstsemesterstudierenden findet statt: Dienstag, den 16.10.2012, 10.00-13.00 Uhr, Hs 201.
Studienfachberatung
Einzelberatung
s. Sprechzeiten bzw. Aushang im Institut- Altamerikanistik/Kulturanthropologie
Univ.-Prof. Dr. Ingrid Kummels, Tel. 838-55574 - Literaturen und Kulturen Lateinamerikas
Univ.-Prof. Dr. Susanne Klengel, Tel. 838-55575 - Geschichte
Univ.-Prof. Dr. Stefan Rinke, Tel. 838-55588 - Politikwissenschaft
Univ.-Prof. Dr. Marianne Braig, Tel. 838-53094 - Soziologie
Univ.-Prof. Dr. Sérgio Costa, 838-55446
Univ.-Prof. Dr. Manuela Boatca, Tel. 838-55115 - Ökonomie
Univ.-Prof. Dr. Barbara Fritz, Tel. 838-53063
Studentische Studienfachberatung
s. Sprechzeiten bzw. Aushang im Institut- stud. phil. Ricardo Amigo (Tutor B.A. SozKultAnth), Tel. 838-55137
- stud. phil. Theresa König (Tutorin Altamerikanistik), Tel. 838-55137
- stud. phil. Jennifer Petzl (Tutorin M.A./B.A), Tel. 838-55137
- stud. phil. Annika Vajen (M.A./B.A.), Tel. 838-55137
Die Lehrbeauftragten haben keine festen Sprechzeiten; sie sind jeweils nach ihren Veranstaltungen anzutreffen bzw. in der vorlesungsfreien Zeit telefonisch oder per E-Mail erreichbar.
ECTS Credit Points
Erläuterungen zu den Credit Points (cr) unter http://fu-berlin.de/studium/ects/Der Institutsrat des LAI hat in seiner Sitzung am 27.04.2010 beschlossen, die ECTS-Vergabe für Erasmus-Studierende folgendermaßen zu regeln:
Für LV im M.A. bzw. Hauptstudium
V: Teilnahme = 3 ECTS
V: Teilnahme + Klausur* = 5 ECTS
V: Teilnahme + Hausarbeit* = 8 ECTS
S, HS, Ü, T, PK: aktive Teilnahme (ggf. inkl. Referat*) = 5 ECTS
S, HS, Ü, T, PK: aktive Teilnahme + Klausur* = 7 ECTS
S, HS, Ü, T, PK: aktive Teilnahme + Hausarbeit* = 10 ECTS
Für LV im B.A. bzw. Grundstudium
V: Teilnahme = 2 ECTS
V: Teilnahme + Klausur* = 5 ECTS
V: Teilnahme + Hausarbeit* = 7 ECTS
S, PS, Ü, GK, T: aktive Teilnahme (ggf. inkl. Referat*) = 4 ECTS
S, PS, Ü, GK, T: aktive Teilnahme + Klausur* = 6 ECTS
S, PS, Ü, GK, T: aktive Teilnahme + Hausarbeit* = 8 ECTS
* Die möglichen Prüfungsformen sind von der Zustimmung der Dozentin / des Dozenten abhängig.
Die Erasmus-Studierenden müssen sich nicht an die Modulbindung halten.
Informationen zu den Sprachkursen
Spanisch- und Portugiesisch-Sprachkurse für Studierende des Lateinamerika-Instituts finden unter der Verantwortung der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum der FU statt, s. SprachenzentrumZum Spracherwerb Indigene Sprachen gibt es ausführliche Informationen hier.
Studierende nicht-modularisierter Studiengänge wenden sich für eine Teilnahme an einem Sprachkurs bitte vorab an die/den Kursleiter/in.
Eingangsvoraussetzung: Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Zur Feststellung des Niveaus findet eine obligatorische Zulassungsprüfung statt.
Kernfach 90 LP: Die Sprachausbildung besteht aus 4 Modulen (Basismodule 1-3, und 1 Aufbaumodul, je 4 SWS und 6 LP); Qualifikationsziel Niveau C1.1 (GER).
Modulpaket 60 und 30 LP: Die Sprachausbildung besteht aus 3 Modulen (Basismodule 1-3 je 4 SWS und 6 LP); Qualifikationsziel Niveau B 2.2. bis C.1.1 (GER).
Aufbaumodul 1: Anmeldung durch Eintrag in die ausliegenden Listen im Vorraum von KL 25/301-306 (Silberlaube, Habelschwerdter Allee 45) oder per E-Mail an Claudia Burghoff oder an Gabriela Leder oder in den Sprechstunden (siehe Aushang)
Aufbaumodule 2, 3, 4: Anmeldung über das Anmeldeverfahren der ZE Sprachenzentrum. Nähere Informationen unter Anmeldeverfahren
Zielniveau
A 2.2 - Integrierter Sprachkurs - 12 SWS - 10 ECTS-Credits
B 1.1 - Integrierter Sprachkurs - 8 SWS - 8 ECTS-Credits
B 1.1 - Integrierter Sprachkurs - 6 SWS - 8 ECTS-Credits
B 1.2 - Integrierter Sprachkurs - 4 SWS - 5 ECTS-Credits
B 2.1 - Integrierter Sprachkurs - 4 SWS - 5 ECTS-Credits
B 2.2 - Integrierter Sprachkurs - 4 SWS - 5 ECTS-Credits
und siehe Programmübergreifende Kurse
C 1 - siehe Programmübergreifende Kurse
In der Regel werden in jedem Semester alle Kurse angeboten; bei den Kursen mit dem Zielniveau B 1.1 bis B 2.2 gibt es Parallelkurse.
Termine der ABV Kurse am Instituto Cervantes im Wintersemester 2012/2013 siehe: Instituto Cervantes
Die Anmeldung erfolgt nur über ZE Sprachenzentrum bis 10.10 .2012, 15.00 Uhr; Verfahren siehe Anmeldeverfahren
Termine der Intensivkurse am Instituto Cervantes im Wintersemester 2012/2013 siehe: Instituto Cervantes
Die Anmeldung zu den Intensivkursen erfolgt nur über ZE Sprachenzentrum bis 10 Tage vor Kursbeginn, 15.00 Uhr; Verfahren siehe Anmeldeverfahren
Anmeldung über das Anmeldeverfahren der ZE Sprachenzentrum. Nähere Informationen unter Anmeldeverfahren
Affines Wahlpflichtmodul
Im affinen Wahlpflichtbereich müssen Sie während Ihres BA-Studiums 20 LP erbringen, die sich wie folgt aufteilen:
1. Studienjahr:
Wintersemester: 0 LP
Sommersemester: 5 LP
3. Studienjahr:
Winter-/Sommersemester: 15 LP
Sie können aus folgenden affinen Wahlpflichtmodulen wählen:
Politikwissenschaft, Soziologie, Kunstgeschichte, Musikwissenschaft, Philolsophie, Religionswissenschaft, Evangelische Theologie, Katholische Theologie, Ethik.
Zusammenstellung des Abschlussmoduls
Das Abschlussmodul besteht aus: einem Projektseminar I (Hausarbeit 15-20 Seiten, 6 LP), einem Projektseminar II und einem Colloquium (Prüfungsleistung im Projektseminar II: Referat mit Konzeptpapier, 4 LP). Die beiden Projektseminare können aus dem Lehrangebot des Abschlussmoduls frei gewählt werden, einzig 28601 und 28602 sind miteinander verknüpft und können nur zusammen belegt werden. Beispiel: Sie wählen 28605 + 28608 - dann können Sie frei entscheiden, welches Ihr Projektseminar I und welches Ihr Projektseminar II sein soll. Der Besuch des Colloquiums wird für das Sommersemester empfohlen.Zusammenstellung des Abschlussmoduls
Das Abschlussmodul besteht aus: Seminar I und Seminar II. In einem der beiden Seminare ist eine Hausarbeit zu verfassen (ca. 20 Seiten, 10 LP). Diese können belieblig frei gewählt werden, einzig 28601 und 28602 sind miteinander verknüpft und können nur zusammen belegt werden.Achtung: Beginn aller Seminare erst in der 2. Semesterwoche!
Für die Praxisseminare des Moduls Angewandte Psychologische Diagnostik können Sie sich nicht über Campus anmelden. Bitte kommen Sie unbedingt zur Einführungsveranstaltung am 16.10.12 von 14-16 in Raum KL 25/134. Dort stellen die Dozenten die Inhalte ihres jeweiligen Seminars vor. Sie haben dann vor Ort die Möglichkeit, Fragen zu stellen und können sich in die Liste für das von Ihnen gewählte Seminar eintragen. Vom Prüfungsbüro werden Sie dann für Campus angemeldet.
Ebenso sind Sie in der MA-Vorlesung Griechische Heiligtümer und im Archäologischen Kolloquium herzlich willkommen.
Ebenso sind Sie in der MA-Vorlesung Griechische Heiligtümer und im Archäologischen Kolloquium herzlich willkommen.
Ebenso sind Sie in der MA-Vorlesung Griechische Heiligtümer und im Archäologischen Kolloquium herzlich willkommen.
Ebenso sind Sie in der MA-Vorlesung Griechische Heiligtümer und im Archäologischen Kolloquium herzlich willkommen.
Ebenso sind Sie in der MA-Vorlesung Griechische Heiligtümer und im Archäologischen Kolloquium herzlich willkommen.
Ebenso sind Sie in der MA-Vorlesung Griechische Heiligtümer und im Archäologischen Kolloquium herzlich willkommen.
Ebenso sind Sie in der MA-Vorlesung Griechische Heiligtümer und im Archäologischen Kolloquium herzlich willkommen.
- K-HS
UP4001
Harald Fuhr: Government and Governance in Developing Countries
Universität Potsdam - K-HS:
31202
Klaus Segbers: Osteuropa im Wandel. Theoretische Ansätze
Freie Universität Berlin
- K-HS
15350
Sven Chojnacki: War-Making and Peace-Building aus vergleichender Perspektive
Freie Universität Berlin
- Vorlesung
15330
Carina Sprungk / Tanja Börzel: Researching the European Union
Freie Universität Berlin
- Vorlesung
UP5001
Andrea Liese: Theories of International Institutions
Universität Potsdam
- K-HS
UP4001b
Ulrike Lorenz: Quo vadis Internat. Pol. Ökon.? Akteure, Theorien, Kontroversen
Universität Potsdam - K-HS:
15232
Susanne Lütz: Theorien der Internationalen Politischen Ökonomie
Freie Universität Berlin - K-HS:
HU53098
Michael Kreile: Global Governance in den Bereichen Welthandel, Finanzen und Entwicklung
Humboldt Universität Berlin
Es können dabei nicht alle Änderungen und Informationen übernommen werden, die seit diesem Stichtag in den regulären VVs vorgenommen wurden.
Vorlesungsverzeichnis der Humboldt Universität Berlin
Vorlesungsverzeichnis der Universität Potsdam
Anmeldung der Lehrveranstaltungen
Am Anfang jedes Semesters (20. November bzw. 20. Mai) müssen sich Studierende bei der Geschäftsstelle des MAIB für Studien- und Prüfungsleistungen im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung Studien- und Prüfungsordnungdes MAIB anmelden.
Abweichende Fristen für Blockseminare: Anmeldungen sind innerhalb einer Woche nach der Seminar-Vorbesprechung im Prüfungsbüro des Master-Studiengangs einzureichen (sofern die Vorbesprechung im Wintersemester nach dem 20.11. bzw. im Sommersemester nach dem 20.05. stattfindet). Findet keine Vorbesprechung statt, können die Leistungen im Laufe der ersten Woche des Blockseminars angemeldet werden.
Die Anmeldung eines Kurses für den MAIB Studiengang erfolgt durch die Abgabe der "Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen", die zuvor vom Dozenten/von der Dozentin gegengezeichnet werden muss. Weiterhin muss eine ausgefüllte Anmeldung sowie eine unterschriebene Bescheinigung für Studien- oder Prüfungsleistungen dem/der Dozent/Dozentin übergegen werden, der/die das Formular am Ende des Kurses bzw. nachdem alle relevanten Prüfungsleistungen erbracht wurden an die Geschäftsstelle sendet.
Formulare zur Anmeldung, Bescheinigung und Ersatz von Studien- und Prüfungsleistungen
Elektronische Anmeldungen Unabhängig von der verbindlichen Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen im Koordinationsbüro des Master IB können oder müssen Sie das Belegen von Lehrveranstaltungen über die jeweiligen Anmeldeportale der Universitäten und in manchen Fällen bei den Dozent/inn/en gesondert anmelden!
Darüber hinaus ist die Anmeldung auf den elektronischen e-Learning Plattformen der Universitäten wichtig, um Zugang zu relevanten Informationen und Unterlagen zu bekommen (Kurspläne, Reader etc.).
Hierfür gelten die von der jeweiligen Universität bzw. dem/der Dozenten/Dozentin festgelegten Verfahren und Fristen!
Anmeldungen Lehrveranstaltungen/ Studienorganisationsportale über:
FU Campus Management
UP PULS
HU AGNES
e-Learning Portale:
FU Blackboard
HU Moodle
UP Moodle
Abgabefristen Prüfungsleistungen
Die Frist zur Abgabe von Hausarbeiten endet am 31. März (WiSe) bzw. am 30. September (SoSe).
Abgabefrist für Hausarbeiten in Blockseminaren: WiSe: 30.04.; SoSe: 31.10..
Wintersemester 2012/13
Vorlesungszeiten
Freie Universität Berlin / Humboldt-Universität zu Berlin
Semesterzeiten: 01.10.2012 - 31.03.2013
Vorlesungszeiten: 15.10.2012 - 16.02.2013
Akademische Ferien: 24.12.2012 - 05.01.2013
Vorlesungsfrei: ab 17.02.2013
Rahmentermine FU
Rahmentermine HU
Universität Potsdam
Semesterzeiten: 01.10.2012 - 31.03.2013
Vorlesungszeiten: 15.10.2012 - 09.02.2013
Akademische Ferien: 24.12.2012 - 01.01.2013
Vorlesungsfrei: ab 10.02.2013
Rahmentermine UP
Brückenkurs in Mathematik
Drei Wochen vor Vorlesungsbeginn findet wieder ein Brückenkurs in Mathematik statt. Für angehende Studierende aller Studiengänge der Chemie und Biochemie soll der Kurs Themen der Schulmathematik wiederholen und ergänzen mit dem Ziel, den Einstieg in die Mathematik-Pflichtveranstaltung im ersten Semester zu erleichtern. 10 Vormittage Termine und Ort siehe: http://www.chemie.fu-berlin.de/fb/news/mathekurs.htmlOrientierungseinheit Chemie
Für Studienanfänger der Chemie (Bachelor und Bachelor mit Lehramtsoption) werden von Studierenden dieser Studiengänge vor Beginn der Vorlesungszeit Orientierungsveranstaltungen durchgeführt. Termine siehe auch:http://userpage.chemie.fu-berlin.de/~studchem/oe/
Auch für Studienanfänger des Masterstudiengangs Chemie wird eine Einführungsveranstaltung angeboten, Termine werden auf der oben genannten Homepage bekannt gegeben.
Brückenkurs in Mathematik
Drei Wochen vor Vorlesungsbeginn findet wieder ein Brückenkurs in Mathematik statt. Für angehende Studierende aller Studiengänge der Chemie und Biochemie soll der Kurs Themen der Schulmathematik wiederholen und ergänzen mit dem Ziel, den Einstieg in die Mathematik-Pflichtveranstaltung im ersten Semester zu erleichtern. 10 Vormittage Termine und Ort siehe: http://www.chemie.fu-berlin.de/fb/news/mathekurs.htmlBrückenkurs in Mathematik
Drei Wochen vor Vorlesungsbeginn findet wieder ein Brückenkurs in Mathematik statt. Für angehende Studierende aller Studiengänge der Chemie und Biochemie soll der Kurs Themen der Schulmathematik wiederholen und ergänzen mit dem Ziel, den Einstieg in die Mathematik-Pflichtveranstaltung im ersten Semester zu erleichtern. 10 Vormittage Termine und Ort siehe: http://www.chemie.fu-berlin.de/fb/news/mathekurs.htmlBrückenkurs in Mathematik
Drei Wochen vor Vorlesungsbeginn findet wieder ein Brückenkurs in Mathematik statt. Für angehende Studierende aller Studiengänge der Chemie und Biochemie soll der Kurs Themen der Schulmathematik wiederholen und ergänzen mit dem Ziel, den Einstieg in die Mathematik-Pflichtveranstaltung im ersten Semester zu erleichtern. 10 Vormittage Termine und Ort siehe: http://www.chemie.fu-berlin.de/fb/news/mathekurs.htmlOrientierungseinheit Biochemie
Für Studienanfänger des Faches Biochemie werden von Studierenden der Biochemie vor Beginn der Vorlesungszeit Orientierungsveranstaltungen durchgeführt. Ort und der genaue Ablauf werden durch Aushang in der Takustr. 3 bekannt gegeben.Siehe auch: http://userpage.chemie.fu-berlin.de/~fachbio/
Einzelberatung Chemie
Für Studierende mit Studienziel Bachelor/Master Chemie:Das Beraterteam ist zu erreichen unter der gemeinsamen E-Mail: http://www.chemie.fu-berlin.de/bm/mail/
Fachgebiet Anorganische Chemie:
Dr. Johann Spandl, Tel.: 838-52405, nach Vereinbarung, Fabeckstr. 34-36, Raum F 06
Fachgebiet Organische Chemie:
Dr. Thomas Lehmann, Tel.: 838-55398, nach Vereinbarung, Takustr. 3, Raum 31.02
Fachgebiet Physikalische Chemie:
Dr. Roman Flesch, Tel.: 838-54570, nach Vereinbarung, Takustr. 3, Raum 25.11
Für Studierende mit Studienziel Bachelor Chemie mit Lehramtsoption:
Prof. Dr. Claus Bolte, Tel.: 838-56708, Sprechzeiten s. http://userpage.chemie.fu-berlin.de/~fachdid/site/index.php?idcat=35, Takustr. 3, Raum 22.03
Chemie für Veterinärmediziner und Biologen:
Dr. Burkhard Kirste, Tel.: 838-52637, E-Mail: kirste@chemie.fu-berlin.de, Mo, Fr 13.00-14.00 Uhr - Takustr. 3, Raum 26.10, siehe auch: http://www.chemie.fu-berlin.de/medi/
Einzelberatung Biochemie
Prof. Dr. Petra Knaus, Tel.: 838-52935,E-Mail: knaus@chemie.fu-berlin.de
Do 12.00-13.00 Uhr nach vorheriger Anmeldung - Thielallee 63, Raum 202a
BAföG-Beauftragte Biochemie
Prof. Dr. Petra Knaus, Tel.: 838-52935,E-Mail: knaus@chemie.fu-berlin.de
Thielallee 63, Raum 202a
Studentische Studienfachberatung Biochemie
Manuel Maidorn, Tel.: 838-55468,E-Mail: Studienberatung@biochemie.fu-berlin.de,
Takustr. 3, Raum 14.07
Weitere Information unter: http://userpage.chemie.fu-berlin.de/~fachbio/studienberatung.html
Studentische Studienfachberatung Chemie
Für Studierende der Chemie:Paul Kubella 838-55468,
E-Mail: studchem@chemie.fu-berlin.de
Termine siehe Aushang, Takustr. 3, Raum 11.02 und http://www.chemie.fu-berlin.de/~studchem/
Für Studierende des Lehramts Chemie (Studienziel Bachelor und Master mit Lehramtsoption):
Dorothée Landreh, 838-55468,
E-Mail:LaChStu@chemie.fu-berlin.de,
Termine s. Aushang, Takustr. 3, Raum 11.02 und http://www.chemie.fu-berlin.de/~studchem/
Einführungsveranstaltung für Erstsemester (Master): 17.10.12 ab 14.00 Uhr - Königin-Luise-Str. 12-16, kleiner Hörsaal.
Einführungsveranstaltung für Erstsemester (Master): 17.10.12 ab 14.00 Uhr - Königin-Luise-Str. 12-16, kleiner Hörsaal.
Einführungsveranstaltung sowie die Semestereröffnung
für BA und MA Studierende derKlassischen Archäologie
wird am 15. Oktober von 18 - 20 Uhr in der Abguss-Sammlung in Berlin Charlottenburg, Schloßstr. 69b, 14059 Berlin, stattfinden.Diese Veranstaltung bietet Ihnen die Möglichkeit, die Lehrenden Ihres Fachgebietes, das Lehrveranstaltungsprogramm und die Abguss-Sammlung Antiker Plastik der Freien Universität Berlin kennenzulernen. In ungezwungener Atmosphäre können Sie auch Ihre Fragen zum Studienbeginn stellen. Alle Studierende sind ganz herzlich eingeladen!
- ein Aufbaumodul (bis Niveau B2 nach dem GER) entspricht in der neuen Studienordnung dem Basismodul in der alten Studienordnung (vor 2012 verabschiedet)
- das Vertiefungsmodul (ab Niveau C1 nach dem GER) entspricht dem Aufbaumodul in der vorigen Studien- und Prüfungsordnung (vor 2012 verabschiedet)
Einführungsveranstaltung und verpflichtender Einstufungstest
Am Mittwoch, dem 10. Oktober 2012, findet in der Zeit von 14-16 Uhr (c.t.) in Raum J 32/102 eine dringend empfohlene Einführungsveranstaltung für die Erstemesterstudierenden des Faches Latein statt. Sie erhalten dort wichtige Informationen zum Lateinstudium.Am Donnerstag, dem 11. Oktober, wird von 10-12 Uhr (c.t.) in Raum J 32/102 ein verpflichtender Einstufungstest durchgeführt werden, der darüber entscheidet, ob Sie an der Lektüreübung "Leichte Prosa" oder "Mittelschwere Prosa" teilnehmen werden. Sollten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um eine kurze Rückmeldung bis spätestens Montag, den 1. Oktober. Es besteht die Möglichkeit, den Test einmalig am Montag, dem 15.Oktober (10-12 Uhr), nachzuholen.
WICHTIG: Sollten Sie nicht am Einstufungstest teilnehmen, so erlischt Ihr Anspruch auf den Besuch der Prosalektüre im WS 12-13.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zu Verfügung!
(christina.kreuzwieser@fu-berlin.de, tobias.uhle@fu-berlin.de)
- ein Aufbaumodul (bis Niveau B2 nach dem GER) entspricht in der neuen Studienordnung dem Basismodul in der alten Studienordnung (vor 2012 verabschiedet)
- das Vertiefungsmodul (ab Niveau C1 nach dem GER) entspricht dem Aufbaumodul in der vorigen Studien- und Prüfungsordnung (vor 2012 verabschiedet)
- ein Aufbaumodul (bis Niveau B2 nach dem GER) entspricht in der neuen Studienordnung dem Basismodul in der alten Studienordnung (vor 2012 verabschiedet)
- die Grundmodule richten sich an Studierende mit geringen oder keinen Vorkenntnissen (bis Niveau B1 nach dem GER)
- ein Aufbaumodul (bis Niveau B2 nach dem GER) entspricht in der neuen Studienordnung dem Basismodul in der alten Studienordnung (vor 2012 verabschiedet)
- die Grundmodule richten sich an Studierende mit geringen oder keinen Vorkenntnissen (bis Niveau B1 nach dem GER)
- ein Aufbaumodul (bis Niveau B2 nach dem GER) entspricht in der neuen Studienordnung dem Basismodul in der alten Studienordnung (vor 2012 verabschiedet)
- das Vertiefungsmodul (ab Niveau C1 nach dem GER) entspricht dem Aufbaumodul in der vorigen Studien- und Prüfungsordnung (vor 2012 verabschiedet)
- ein Aufbaumodul (bis Niveau B2 nach dem GER) entspricht in der neuen Studienordnung dem Basismodul in der alten Studienordnung (vor 2012 verabschiedet)
- die Grundmodule richten sich an Studierende mit geringen oder keinen Vorkenntnissen (bis Niveau B1 nach dem GER)
- das Vertiefungsmodul (ab Niveau C1 nach dem GER) entspricht dem Aufbaumodul in der vorigen Studien- und Prüfungsordnung (vor 2012 verabschiedet)
- das Vertiefungsmodul (ab Niveau C1 nach dem GER) entspricht dem Aufbaumodul in der vorigen Studien- und Prüfungsordnung (vor 2012 verabschiedet)
- das Vertiefungsmodul (ab Niveau C1 nach dem GER) entspricht dem Aufbaumodul in der vorigen Studien- und Prüfungsordnung (vor 2012 verabschiedet)
(LP: 8)
(LP: 8)
(LP: 8)
Orientierungstage am Institut für Philosophie
Informationen hierzu finden Sie unter: OrientierungstageZusätzliche Infoveranstaltung für den Masterstudiengang Biochemie
Speziell für die Studienanfänger des Masterstudiengangs Biochemie wird vor Beginn der Vorlesungszeit eine spezielle Informationsveranstaltung durchgeführt.Zeit: 10. Oktober 2012, 10:00 Uhr;
Ort: Thielallee 63, Hs Biochemie (Lise-Meitner-Hörsaal;
Im Campus Mangement können Studierende sich nur für:
"Einführung in die fortgeschrittene Biochemie"
anmelden. Wie die Platzvergabe und das Anmeldeverfahren ablaufen werden, wird Ihnen auf der Info-Veranstaltung erläutert.
Das Lehrprogramm ist momentan noch nicht Online, bitte habe Sie noch etwas Geduld.
Zusätzliche Infoveranstaltung für den Masterstudiengang Biochemie
Speziell für die Studienanfänger des Masterstudiengangs Biochemie wird vor Beginn der Vorlesungszeit eine spezielle Informationsveranstaltung durchgeführt.Zeit: 10. Oktober 2012, 10:00 Uhr;
Ort: Thielallee 63, Hs Biochemie (Lise-Meitner-Hörsaal;
Im Campus Mangement können Studierende sich nur für:
"Einführung in die fortgeschrittene Biochemie"
anmelden. Wie die Platzvergabe und das Anmeldeverfahren ablaufen werden wird Ihnen auf der Info-Veranstaltung erläutert.
Das Lehrprogramm ist momentan noch nicht online, bitte haben Sie noch etwas Geduld.
- 15345
Matthias Ecker-Ehrhardt: (METH) Forschungsmethoden in den Internationalen Beziehungen
Freie Universität Berlin
- 15391
Andrea Ribeiro Hoffmann: (METH)Methods in International Relations
Freie Universität Berlin
Alle sonstigen hier angegebenen Methodenseminare können nur im absoluten Ausnahmefall und auf Antrag als Ersatz anerkannt werden. - Eine Ausnahme bildet der dt.-russ. Doppelmasterstudiengang.
Vergabe der Praktikumsplätze ("Tombola")
Zeit: 15.10.2012, 9:00,,Ort: Hs Biochemie (Lise-Meitner-Hörsaal), Thielallee 63
Die Platzvegabe findet gemeinsam für alle Studierenden der Biochemie (Master - und Diplom Hauptstudium) statt.
Vergabe der Praktikumsplätze ("Tombola")
Zeit: 15.10.2012, 9:00,,Ort: Hs Biochemie (Lise-Meitner-Hörsaal), Thielallee 63
Die Platzvegabe findet gemeinsam für alle Studierenden der Biochemie (Master - und Diplom Hauptstudium) statt.
Vergabe der Praktikumsplätze ("Tombola")
Zeit: 15.10.2012, 9:00,,Ort: Hs Biochemie (Lise-Meitner-Hörsaal), Thielallee 63
Die Platzvegabe findet gemeinsam für alle Studierenden der Biochemie (Master - und Diplom Hauptstudium) statt.
Die Studierenden können selbständig passende Kurse aus den drei VVs wählen und die Anerkennung über die Prüfungskommission beantragen. Anerkannte Kurse werden zeitnah im Online-VV aufgenommen.
Bitte überprüfen Sie daher innerhalb der offiziellen Anmeldefrist, ob Ihr Kurs bereits anerkannt wurde, bevor Sie den Antrag stellen.
Um euch den Einstieg in den Universitätsalltag zu erleichtern, haben die Fachschaftsinitiativen der Klassischen Archäologie, der Prähistorischen Archäologie, der Ägyptologie, der Altorientalistik und der Vorderasiatischen Archäologie eine Campus-Rallye für euch organisiert! Wir zeigen euch die wichtigsten Räumlichkeiten des Hauptgebäudes, wo ihr u.a. die Möglichkeit habt, eure Mensa-Karte zu bekommen, und wir laufen die für euch relevantesten Wege zu den unterschiedlichen Institutionen unseres Faches. Wir hoffen euch somit erste Einblicke in den Uni-Alltag zu geben.
Die Rallye findet am 12. Oktober 2012 um 12:00 Uhr statt. Der Treffpunkt ist vor dem Asta- Gebäude (Otto-von-Simson-Str.23).
Wir freuen uns auf euch und wünschen euch einen gelungenen Einstieg ins Studium!!!
Achtung Raumänderung!!!
Bitte beachten Sie, dass die LV 21381a in SR 36.07 stattfindet!Die Einführungsveranstaltung für den B.A.-Studiengang findet am 8.10.2012 um 10.00 Uhr im Ostasiatischen Seminar, Ehrenbergstr. 26-28, 14195 Berlin, Raum 009 statt. Die Teilnahme ist obligatorisch, es wird dafür eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Für alle Quereinsteiger und Studienplatzwechsler sowie alle Japanrückkehrer findet in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum vor Semesterbeginn ein Einstufungstest für Japanisch statt! Ort: Sprachenzentrum, Rost-/Silberlaube, Habelschwerdter Allee 45, Raum KL 25/201, Zeit: Montag, 8.10.2012, 14:00 - 16:00 Uhr
Zusätzliche Infoveranstaltung für den Masterstudiengang Biochemie
Speziell für die Studienanfänger des Masterstudiengangs Biochemie wird vor Beginn der Vorlesungszeit eine spezielle Informationsveranstaltung durchgeführt.Zeit: 9. Oktober 2013, 10:00 Uhr;
Ort: Thielallee 63, Hs Biochemie (Lise-Meitner-Hörsaal);
Im Campus Mangement können Studierende sich nur für:
"Einführung in die fortgeschrittene Biochemie"
anmelden. Wie die Platzvergabe und das Anmeldeverfahren ablaufen werden, wird Ihnen auf der Info-Veranstaltung erläutert.
BAföG-Beauftragte Biochemie
Prof. Dr. Petra Knaus, Tel.: 838-52935,E-Mail: knaus@chemie.fu-berlin.de
Thielallee 63, Raum 202a