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Vollkostenrechnung für Auftragsforschung an der Freien Universität Berlin

Unter Auftragsforschung ist das wissenschaftliche Forschen im Auftrag eines privatwirtschaftlichen oder öffentlich-rechtlichen Mittelgebers (=Auftraggebers) zu verstehen. Auftragsforschung ist in der Regel vollkosten- und umsatzsteuerpflichtig.

Die Vollkostenrechung wird seit dem 1.1.2013 verbindlich bei wirtschaftlichen Aktivitäten (Auftragsforschung, wissenschaftliche Dienstleistungen, etc.) an der Freien Universität Berlin angewandt.

Ob es sich bei einem geplanten Projekt um eine wirtschaftliche Tätigkeit handelt, ist mit dem für den jeweiligen Fachbereich zuständigen Forschungsreferenten bzw. der zuständigen Forschungsreferentin abzuklären.

Bevor Sie sich an Ihre/n Ansprechpartner/-in vom Team VI C wenden, machen Sie sich bitte mit den in nachfolgenden Dokumenten dargestellten Informationen und Erläuterungen zur Einführung der Vollkostenrechnung vertraut.

Die nachfolgenden Unterlagen sind nur im Intranet der Freien Universität Berlin zugänglich

Schlagwörter

  • Vollkosten bei Drittmittelvorhaben