Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstands
Der Zentrale Wahlvorstand ist zuständig für die Wahlen zum Akademischen Senat und den Akademischen Senat in seiner erweiterten Zusammensetzung, zum Präsidium (Präsident/in und Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten), zur Promovierendenvertretung (Doctoral Council election), zum Rat der Beschäftigten der Universitätsbibliothek sowie zum Wahlgremium für die Wahl der hauptberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen, der hauptberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen.
Verantwortlichkeit des Wahlvorstands
- Beschluss und Anberaumung einer Wahl
- Auslage der Wahlberechtigtenverzeichnisse und deren erforderliche Korrekturen
- Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge (Kandidatinnen und Kandidaten und Listen)
- Festsetzung der Wahlorte
- Organisation der Wahlausübung
- Feststellung des Wahlergebnisses
- Beratung der Gremien und Wahlorgane bei Wahlanfechtungen
Sprechzeiten der Geschäftsstelle
Telefonische Sprechzeiten: Mo & Mi von 09:30 – 11:30 sowie von 13:00 – 14:30
Bitte beachten Sie, dass persönliche Sprechzeiten & Besuche vor Ort derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.
Ihre E-Mails werden selbstverständlich wie gewohnt auch weiterhin zeitnah und unabhändig von unseren Sprechzeiten beantwortet.