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Beratung & Beschwerden

Nehmen Sie respektloses Verhalten nicht hin!

Beratungsstellen Beschwerden Akute Situationen Externe Ressourcen

Alle Hochschulangehörigen – Studierende, Promovierende, Professor*innen, Mitarbeitende, Lehrbeauftragte – haben das Recht sich beraten zu lassen, wenn sie eine Situation erfahren haben, die sie als ungerecht oder respektlos erlebt haben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, was Sie machen können oder wie Sie die Situation bewerten sollen, wenden Sie sich an eine der Anlaufstellen an der Freien Universität Berlin oder an eine externe Beratungsstelle.

Es kann hilfreich sein, im Vorfeld einer Beratung den Vorfall in einem kurzen Gedächtnisprotokoll festzuhalten:

  • Wann und wo hat der Vorfall stattgefunden?
  • Was ist genau passiert?
  • Wie kam es dazu?
  • Warum fühlten Sie sich diskriminiert, gemobbt oder ähnliches?
  • Wer war an dem Vorfall beteiligt?
  • Welche Zeug*innen gab es?

(Antidiskriminierungs-)Beratungsstellen

jegliche Beratung erfolgt freiwillig, vertraulich und kostenlos. Es steht Ihnen jederzeit frei, weitere interne und externe Beratungsstellen sowie Rechtsbeistand in Anspruch zu nehmen.

Studieren oder promovieren Sie an der Freien Universität?
z.B. Bachelorstudierende, Masterstudierende, Doktorand*innen, Austauschstudierende, im Studienkolleg - auch Studienbewerber*innen
Arbeiten Sie an der Freien Universität Berlin?
z.B. Professor*innen, Lehrbeauftragte, Verwaltungsmitarbeitende, Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, studentische Hilfskräfte, Auszubildende

Bislang sind gezielte Antidiskriminierungsstrukturen nur begrenzt an der Freien Universität vorhanden. Eine Priorität im Diversity-Konzept ist die Einrichtung von robusten Strukturen für Beratung und Beschwerdemanagement im Arbeitsfeld Diversity und Antidiskriminierung. Diese werden in einer Antidiskriminierungssatzung geregelt.

Beschwerden an der Freien Universität

Sie haben das Recht, sich zu beschweren, wenn Sie Diskriminierung, sexualisierte Belästigung, Mobbing oder Stalking an der Freien Universität erfahren haben. Sie müssen davor keine Beratung in Anspruch nehmen, wir empfehlen dies aber, damit Sie auf das Beschwerdeverfahren vorbereitet sind und dabei optimal unterstützt werden können.

Anonymität ist bei einer Beschwerde nicht möglich. Die Wünsche der Betroffenen werden jedoch nach Möglichkeit berücksichtigt, und es wird sichergestellt, dass für den*die Beschwerdeführende*n keine Nachteile entstehen. Sie können sich dabei von einer Person Ihres Vertrauens begleiten lassen – auch von universitätsexternen Personen.

Sie können Ihre Beschwerde an folgende Stellen richten (lassen Sie sich den Eingang Ihrer Beschwerde bestätigen):

Studierende der Freien Universität Berlin

  • die*der Studiendekan*in Ihres Fachbereichs
  • die Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung
  • Die LADG-Ombudsstelle des Landes Berlin: wenn Sie aufgrund eines der im LADG genannten Merkmale durch die Universität (als öffentliche Stelle des Landes) diskriminiert wurden (Merkmale: Geschlecht, geschlechtliche Identität, ethnische Herkunft, rassistische oder antisemitische Zuschreibung, Sprache, Religion, Weltanschauung, Behinderung, chronische Erkrankung, Lebensalter, sexuelle Orientierung, sozialen Status). Achtung: gilt nicht für Diskriminierung im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses. Hier finden Sie Informationen zum LADG.

Beschäftigte der Freien Universität Berlin

  • Ihr*e Vorgesetzte*r oder oberste Personalverantwortliche*r
  • die*der zuständige Sachbearbeiter*in/Personalstelle der Personalabteilung
  • Beschwerdestelle für Mitarbeiter*innen gemäß § 13 AGG: wenn Sie auf Grund eines der im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Merkmale im Zusammenhang mit Ihrem Beschäftigungsverhältnis diskriminiert wurden (Merkmale: Geschlecht, inkl. geschlechtliche Identität, „Rasse“ oder ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung). Hier finden Sie Informationen zum AGG.

Falls Sie unmittelbar von Diskriminierung, sexualisierter Belästigung und Gewalt, Mobbing oder Stalking betroffen sind, und obwohl Sie sich beschwert haben, keine oder nur offensichtlich ungeeignete Maßnahmen ergriffen wurden, um das Verhalten zu unterbinden, haben Sie das Recht, Ihre Arbeit einzustellen, soweit dies zu Ihrem Schutz erforderlich ist – bevor Sie das tun, müssen Sie jedoch die Personalabteilung informieren.

Wenn Sie sich über wissenschaftliches Fehlverhalten beschweren möchten, wenden Sie sich an die Koordinationsstelle für wissenschaftliche Integrität oder an die Ombudsperson Ihres Fachbereichs.

Akute Situationen

Bei akuter Gefahr oder wenn anscheinend eine Straftat im Vollzug ist, sollte sofort die Polizei gerufen werden (Notruf: 110). Anschließend sollte das Rechtsamt der Freien Universität informiert werden (rechtsamt@fu-berlin.de).

Falls schnell reagiert werden muss, weil jemand unmittelbar den Hausfrieden stört, können befugte Personen von dem Hausrecht Gebrauch machen und die störende Person des Raumes, Gebäudes oder des Grundstücks verweisen. Hier finden Sie eine Übersicht der Personen, die solche Hausverbote aussprechen dürfen.

Externe Ressourcen

Folgende externe Ressourcen könnten für dieses Themenfeld nützlich sein. Bitte beachten Sie, dass sie hier ohne Gewähr geteilt werden.

Telefonseelsorge bietet telefonische Beratung von Menschen mit Sorgen, Nöten und Krisen:

Informationen zum Landesantidiskriminierungsgesetz Berlin (LADG) und seiner Ombudsstelle (Flyer in mehreren Sprachen)

Informationen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Melderegister: Sie können Diskriminierung, die Sie erlebt oder beobachtet haben, auch melden, um sie zu dokumentieren. Das können Sie auch anonym machen. Meldungen machen Diskriminierung sichtbar und liefern hilfreiche Informationen für Fachstellen.

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