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Informationen für Studierende mit Pflegeaufgaben

Rücksicht für die Pflege

Rücksicht für die Pflege
Bildquelle: Stéphane Juban auf Unsplash

Tritt ein Pflegefall auf, so steht der Alltag schnell Kopf. Eine professionelle Beratung zu allen Themen, die mit der häuslichen oder stationären Pflege eines*r Angehörigen zusammenhängen, erhalten Sie bei den Sozialdiensten der Krankenhäuser, den Pflegestützpunkten des Landes Berlin sowie den Beratungsstellen der in der Krankenpflege tätigen Wohlfahrtsverbände wie AWO, Caritas, Diakonie und DRK. Orientierung bietet auch der FAQ des FU Dual Career & Family Service.

Einen ersten Überblick über Pflegeheime in Ihrer Nähe gibt die gemeinnützige Website Heimverzeichnis.

Entscheiden Sie sich für die häusliche Pflege, so können Sie über die Pflegekasse der zu pflegenden Person einen Pflegekurs besuchen. Die kostenlosen Pflegekurse vermitteln Ihnen aktuelles pflegerisches Wissen und helfen Ihnen, körperliche wie seelische Belastungen für die gepflegte Person, aber auch für Sie selbst, zu reduzieren. Über die FU können Sie einen kostenlosen Online-Pflegekurs absolvieren.

Der Dual Career & Family Service der FU bietet zudem regelmäßig Sprechstunden an: jeden ersten Mittwoch im Monat sowie nach Vereinbarung haben Sie die Möglichkeit sich in der Gedächtnissprechstunde über mögliche Veränderungen der Wahrnehmungs-, Aufmerksamkeits- oder Gedächtnisfunktion bei Angehörigen (oder sich selber) beraten zu lassen. Außerdem werden vierteljährlich Pflegesprechstunden. angeboten

Tritt in der Pflege ein Notfall auf, so kann es hilfreich sein alle wichtigen persönlichen Informationen, wie Versicherungsdaten oder Patientenverfügung gebündelt zu haben, etwa in einer Notfallmappe, die Ihnen die FU als Download zur Verfügung stellt.

Die Pflege Angehöriger kann seelisch wie körperlich sehr belastend sein. Psychologische Unterstützung erhalten Sie etwa über das Online-Angebot von pflegen-und-leben; hier können Sie schriftlich oder per Video-Chat mit professionellen Berater*innen Kontakt aufnehmen. Bei akuten Notfällen - Sie selbst wie auch die zu pflegende Person betreffend - finden Sie beim Berliner Krisendienst Hilfe.

Sie brauchen eine Vertretung für die häusliche Pflege? Häusliche gepflegte Personen des Pflegegrades 2 bis 5 haben Anspruch auf bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege (nach § 39 SGB XI) pro Jahr. Anträge auf Kostenübernahme können bei der Pflegekasse auch rückwirkend gestellt werden und werden für bis zu 1.612,- Euro jährlich übernommen.

Die Pflege von Angehörigen darf nicht dazu führen, dass Sie selber krank werden. Krankenkassen und Rentenversicherungsträger bieten deshalb vorbeugend Kuren an. Müssen Sie nach einer Erkrankung wieder fit werden, so kann eine Rehabilitationsmaßnahme hilfreich sein. Sprechen Sie Ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt an, ob eine Kur oder Reha für Sie infrage kommt.