Springe direkt zu Inhalt

Diversity

Gemeinsam im Lehramtsstudium (A_Different_Perspective, pixabay)

Gemeinsam im Lehramtsstudium (A_Different_Perspective, pixabay)
Bildquelle: Pixabay

Die Dahlem School of Education unterstützt die gleichberechtigte Teilhabe aller Lehramsstudierenden ungeachtet ihres Alters, einer Behinderung oder gesundheitlichen Beeinträchtigung, ihres Geschlechts und sexuellen Orientierung, ihrer sozialen Herkunft und sozial-familiären Lage, der Nationalität und ethnischen Zugehörigkeit sowie der Religion und Weltanschauung. Sie setzt sich für ein wertschätzendes, offenes und respektvolles Miteinander ein - und somit gegen jede Art von Diskriminierung.

Sollten Sie im Laufe Ihres Studiums Diskriminierungserfahrungen machen oder gemacht haben, wenden Sie sich gerne an unser Studienbüro. Wir unterstützen Sie und stehen beratend zur Seite. Darüber hinaus können Sie sich auch an die DSE-Diversity-Ansprechperson Sarah Huch wenden. Auch unser DSE-Briefkasten ist eine Möglichkeit, wenn Sie ggf. anonym Kontakt mit uns aufnehmen möchten. Egal, an welche Stelle Sie sich bei uns wenden: Wir behandeln alle Nachrichten vertraulich und geben ohne Ihr explizites Einverständnis keine Informationen weiter.

Zum lehramtsspezifischen Informations- und Beratungsangebot insgesamt haben wir Ihnen in unserem Beratungs-Wegweiser eine Übersicht zusammengestellt. Darüber hinaus bieten auch andere Anlaufstellen der Freien Universität eine umfangreiche (Antidiskriminierungs-)Beratung für Studierende, Promovierende u.a. an. In einer Übersicht über die verschiedenen Beratungsstellen der Freien Universität finden Sie je nach Vorfall (z.B. zu rassistischen and antisemitischen Zuschreibungen) Ansprechpartner*innen.

Folgende Informationen zu Studienorganisation und Studienfinanzierung gelten für Studierende mit familiären und/oder gesundheitlichen Mehrbelastungen:

Studienorganisation

Vorbuchung von Lehrveranstaltungen: In allen Lehrveranstaltungen sind 10 % der Plätze für Studierende mit Kindern unter 12 Jahren, Schwangere, Studierende mit Pflegeaufgaben, chronischer Erkrankung und Behinderung reserviert. Detaillierte Informationen erhalten Sie vor Beginn der Vorlesungszeit per E-Mail vom Studienbüro der Dahlem School of Education. Es kann gelegentlich passieren, dass die vorbuchbaren Plätze nicht ausreichen. In diesem Fall bestimmt das Los.

Für Präsenzveranstaltungen kann eine Anwesenheitspflicht (RSPO §9) gelten. Diese gilt für die meisten Studienfächer mit einer Anwesenheitsquote von 85 % als erfüllt. Ist es Ihnen aus wichtigem Grund nicht möglich, das geforderte Maß an Teilnahme zu erfüllen, so gibt es die Möglichkeit, mit Ihren Dozierenden eine angemessene Kompensationsleistung zu vereinbaren.

Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Studierende im Mutterschutz haben Anspruch auf einen Nachteilsausgleich (RSPO §11) bei der Leistungserbringung, etwa in Form verlängerter Bearbeitungszeiten oder eines anderen Prüfungszeitpunkts. Gerne berät Ihr zuständiges Prüfungsbüro Sie zu diesem Thema. 

Das Praxissemester kann, bei rechtzeitiger Anmeldung, auch in Teilzeit über zwei Wintersemester absolviert werden. Zudem kann ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt werden, in dem ein bevorzugter Bezirk für die Schulzuteilung angegeben wird. Bitte lassen Sie sich hierzu im Praktikumsbüro beraten.

Sie können bei Bedarf Urlaubssemester oder ein Teilzeitstudium in Anspruch nehmen. Einen Antrag beim Studierenden Service Center auf Beurlaubung oder auf Teilzeitstudium können Sie frühestens mit der Rückmeldung zum Studium stellen, spätestens aber bis Semesterbeginn. Bitte beachten Sie, dass sie während eines Urlaubssemesters wie auch für die Dauer eines Teilzeitstudiums nicht BAföG-berechtigt sind. Studierende mit einem Kind unter drei Jahren können eventuell Arbeitslosengeld II beziehen. Bitte denken Sie daran, Ihren Status in der Krankenversicherung noch vor Antragstellung zu klären. Sie haben übrigens auch während eines Urlaubssemesters das Recht (SfS §14), Lehrveranstaltungen zu besuchen und Prüfungen abzulegen.

Finanzen

Beziehen Sie BAföG und Ihr Studium verlängert sich aufgrund einer Behinderung, Schwangerschaft oder wegen der Erziehung von Kindern, so kann ein verlängerter Bezug des BAföGs als Vollzuschuss beantragt werden. Seit dem Wintersemester 2019/20 gilt diese Regelung auch für Studierende, die eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen (mindestens Pflegestufe 3) pflegen.

Studierende, die besondere Schwierigkeiten haben, den Beitrag fürs Semesterticket aufzubringen, können beim AStA einen Zuschuss aus dem Sozialfonds beantragen. Der Antrag muss i.d.R. binnen eines Monats nach der Rückmeldefrist beim Semesterticketbüro eingehen.

Studierende in Notlage können Finanzhilfen des Studierendenwerks Berlin erhalten, etwa in Form eines Zuschusses zum Studienabschluss, eines Überbrückungsdarlehens oder einer Zahlung aus dem Notfonds. Notleidende Studierende mit Familienaufgaben oder Beeinträchtigung können sich zudem über das Studierendenwerk auf ein Stipendium der Kuhlmann Stiftung bewerben. Zu diesen Finanzhilfen können Sie sich in der Sozialberatung des Studierendenwerkes an den Standorten Charlottenburg, Dahlem und Friedrichshain persönlich beraten lassen.

Stipendien können grundsätzlich ein Finanzierungsbaustein sein. Es gibt eine Vielzahl an Stipendien auch speziell z.B. für Studierende mit Behinderung, Alleinerziehende, Frauen oder geflüchtete Menschen. Orientierung bietet die Stipendiendatenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. 

Falls Sie kein BAföG beziehen und über sehr geringe finanzielle Ressourcen verfügen, so können Sie in der Wohngeldstelle Ihres Bezirkes Wohngeld bzw. einen Mietzuschuss beantragen.