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Verfahren zur Prüfung eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens

Verfahrensablauf

Verfahrensablauf

Die Ombudspersonen der Fachbereiche führen laut GWP-Satzung der Freien Universität die Vorprüfung durch und beraten die Mitglieder ihres Fachbereichs bei allen Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis.

Die zentralen Ombudspersonen sind Ansprechpartner der Fachbereichs-Ombudspersonen und zugleich letzte Beschwerdeinstanz in Verfahren zur Prüfung von wissenschaftlichem Fehlverhalten. Sie beraten darüber hinaus das Präsidium in Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis und rufen die Untersuchungskommission an, sollte sich im Rahmen der Vorprüfung der Verdacht eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens erhärten.

Die Mitglieder der Untersuchungskommission kommen auf Antrag der zentralen Ombudspersonen zusammen und führen die förmliche Untersuchung gemäß GWP-Satzung der Freien Universität durch. Sie stellen fest, ob in einem entsprechenden Fall ein wissenschaftliches Fehlverhalten vorlag und sprechen gegenüber dem Präsidium Empfehlungen für mögliche Sanktionen aus.

Die Koordinationsstelle für wissenschaftliche Integrität (KowIn) berät alle Angehörigen der Freien Universität zu Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis und unterstützt sowohl die zentralen Ombudspersonen als auch die Mitglieder der Untersuchungskommission in ihrer Arbeit.