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Gute wissenschaftliche Praxis

Universitäten als Stätten der Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung tragen eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft zur Wahrung hoher wissenschaftlicher und ethischer Standards.

Die Freie Universität Berlin ist sich ihrer Verantwortung als Lehr- und Forschungseinrichtung bewusst. Die Begriffe Veritas, Iustitia, Libertas - Wahrhaftigkeit und Integrität, Fairness und Vertrauen spiegeln diese Verantwortung in ihrem Siegel wider und lenken das wissenschaftliche Lehren und Forschen an der Freien Universität Berlin. 

Im Oktober 2023 verabschiedete der Akademische Senat die neue „Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ (GWP-Satzung); sie löst den bis dahin gültigen Ehrenkodex von 2002 ab. Die GWP-Satzung beschreibt die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis sowie die Verfahren zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Freien Universität Berlin. Die GWP-Satzung orientiert sich am DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ und setzt diesen rechtsverbindlich um. Als zentrales Beratungsorgan für alle Mitglieder der Freien Universität Berlin wurde die Koordinationsstelle für wissenschaftliche Integrität eingerichtet.

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