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Überarbeitet: Prozess zur internen Akkreditierung von neuen Studiengängen

News vom 11.08.2020

Mit der internen Akkreditierung bescheinigt die Freie Universität einem Studiengang, dass dieser die im Qualitätsmanagementsystem verankerten Qualitätssicherungsverfahren wie vorgesehen durchlaufen hat und dieser damit hinsichtlich definierter Qualitätskriterien überprüft wurde. Seit der Systemakkreditierung im Jahr 2016 ist die Freie Universität Berlin dazu berechtigt, das Siegel des Akkreditierungsrates an ihre Studiengänge zu verleihen.

Entsprechend den Maßgaben der Studienakkreditierungsverordnung Berlin (BlnStudAkkV) vom 16. September 2019 wurde die folgende Prozessbeschreibung weiterentwickelt und ist nach Freigabe durch das Präsidium am 07.07.2020 in einer neuen Version (3.00) verfügbar:

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