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Überarbeitet: Prozesse zur internen Akkreditierung bestehender Studiengänge sowie der Fristverlängerung auslaufender Studienangebote

News vom 09.11.2020

Seit der Systemakkreditierung im Jahr 2016 ist die Freie Universität Berlin dazu berechtigt, das Siegel des Akkreditierungsrates im Rahmen des Verfahrens der internen Akkreditierung an ihre Studiengänge zu verleihen. Dem Studiengang wird damit bescheinigt, dass dieser die im Qualitätsmanagementsystem verankerten Qualitätssicherungsverfahren wie vorgesehen durchlaufen hat und hinsichtlich der definierten Qualitätskriterien überprüft wurde.

Entsprechend den Maßgaben der Studienakkreditierungsverordnung Berlin (BlnStudAkkV) vom 16. September 2019 wurden die folgende Prozessbeschreibungen weiterentwickelt und sind nach Freigabe durch das Präsidium am 30.10.2020 in einer neuen Version verfügbar:

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