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Hochschulwechsel in höhere Semester

Als "höhere Semester" gelten alle Fachsemester eines Studiengangs nach dem ersten Fachsemester.

Einige Studiengänge der Freien Universität Berlin sind nicht nur im ersten, sondern auch in allen höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt. Ob und welche Zulassungsbeschränkungen für höhere Fachsemester bestehen, erfahren Sie in den einzelnen Fachbeschreibungen. Eine Zulassung ist für höhere Fachsemester nur innerhalb der Regelstudienzeit des gewünschten FU-Studiengangs möglich. 

Wenn Sie sich für höhere Fachsemester bewerben, benötigen Sie ausreichende anrechenbare Studienleistungen für mindestens ein Fachsemester.

Für Studierende, die über einen Hochschulwechsel an die Freie Universität Berlin nachdenken, ist ein persönliches Beratungsgespräch sinnvoll - die Allgemeine Studienberatung hilft gerne weiter.

Bei einem Studienortwechsel wurde ein Studiengang bereits an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule in einem EU-Mitgliedsstaat begonnen und der gleiche Studiengang soll an der Freien Universität Berlin fortgesetzt werden. Wenn der gleiche Studiengang studiert und das Studium unterbrochen wurde, handelt es sich ebenfalls um einen Studienortwechsel.

Um den gleichen Studiengang handelt es sich, wenn:

  • die Ausprägung des Studiengangs (Kombi-Bachelor oder Mono-Bachelor) gleichbleibt und das bisherige Abschlussziel beibehalten wird (Bachelor of Arts, Bachelor of Science und Bachelor mit Lehramtsoption).
  • das bisherige Fach beibehalten wird / die bisherigen Fächer beibehalten werden.

Ein Quereinstieg ist der Wechsel in ein höheres Fachsemester eines anderen (Kern-)Fachs oder in dasselbe Fach mit anderer Ausprägung (Kombinations-Bachelor oder Mono-Bachelor) oder einem anderen Abschlussziel, sofern der Wechsel innerhalb der Freien Universität oder von einer Hochschule innerhalb der EU an die Freie Universität stattfindet. Es handelt sich auch um einen Quereinstieg, wenn an einer Universität außerhalb der EU das gleiche Fach studiert wurde.

Bei einem Quereinstieg dürfen sich Studierende für das höhere Fachsemester und auch zum ersten Fachsemester bewerben.

Beispiele für einen Quereinstieg:

  • Bisheriger Studiengang Biochemie B.Sc. - Bewerbung an der Freien Universität Berlin für Chemie B.Sc..
  • Bisheriger Kombi-Bachelor-Studiengang Biologie und Englisch mit Lehramtsoption - Bewerbung für den Mono-Bachelor Biologie.
  • Bisheriger Studiengang Chemie B.Sc. an einer Universität in den USA - Bewerbung an der Freien Universität Berlin für Chemie B.Sc.

Üblicherweise werden Studienplätze in höheren Semestern von den aufrückenden Studierenden des Vorsemesters besetzt. In Semestern mit Zulassungsbeschränkung werden Plätze vergeben, die durch Exmatrikulation oder Fachwechsel wieder verfügbar geworden sind. Da erst nach dem Ende der Rückmeldefrist (= dem letzten Tag der Vorlesungszeit) sowie einer ausreichenden Frist für die Zahlungseingänge auf dem Konto der Freien Universität Berlin deutlich wird, wie viele Studierende sich nicht rückgemeldet haben, sind Voraussagen über Zulassungschancen in höheren Semestern nicht möglich.

Abiturdurchschnittsnote und Wartezeit spielen keine Rolle für die Zulassung zu höheren Semestern an der Freien Universität Berlin.

Nach dem Berliner Hochschulzulassungsgesetz (BerlHZG) werden Studienplätze in zulassungsbeschränkten höheren Fachsemestern in einer bestimmten Rangfolge vergeben:

1. an Bewerber*innen, die eine Zulassung der Stiftung für Hochschulzulassung bzw. der Freien Universität für das erste Fachsemester vorweisen und ihren Leistungen entsprechend in ein höheres Fachsemester eingestuft worden sind. Sie müssen sich nicht für ein höheres Semester an der Freien Universität beworben haben.

2. an Bewerber*innen, die in dem Studiengang oder in verwandten Studiengängen an einer Hochschule im Bundesgebiet oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union eingeschrieben sind oder waren. Innerhalb dieser Kategorie können ggf. besondere Gründe für einen "bevorzugten Studienortswechsel" im Rahmen der Bewerbung dargelegt werden: Hochschulwechsler*innen können z.B. familiäre, wirtschaftliche oder wissenschaftliche Gründe geltend machen.

3. an sonstige Bewerber*innen (Quereinsteiger*innen mit anrechenbaren Leistungen aus anderen Studiengängen oder aus einem Studium außerhalb der EU).

Man kann sich zu einem höheren Fachsemester für grundständige Studiengänge bewerben, sofern anrechenbare Leistungen vorliegen. Allerdings kann man sich nicht für das erste Fachsemester bewerben, wenn man bereits innerhalb der EU im selben Studiengang immatrikuliert war. Nur für Studiengänge, deren Studienplätze bundesweit über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben werden (derzeit für die Freie Universität: Veterinärmedizin und Pharmazie), gilt eine Sonderregelung: Hochschulwechsler*innen, die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren und das Studium unterbrochen haben, können sich für diese Studiengänge erneut zum 1. Fachsemester bewerben.

Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Bereichs Bewerbung und Zulassung der Freien Universität Berlin zu finden.

Erste Informationen über die Anerkennung eines internationalen Bildungsabschlusses finden Sie über folgende online Datenbanken: anabin und DAAD. Für Zweifelsfälle ist im Land Berlin folgende die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Zeugnisanerkennungsstelle zuständig.

Grundständige Studiengänge

Im Falle einer Zulassung für grundständige Studiengänge beantragen Sie eine Fachsemestereinstufung beim zuständigen Fachbereich. Der Einstufungsbescheid muss zur Immatrikulation eingereicht werden. 

Die Immatrikulation setzt voraus, dass Sie im selben Studiengang keine Prüfung (z.B. Klausur) endgültig nicht bestanden haben.

Zulassungsfreie höhere Semester 

Besonderheit beim Kombinations-Bachelor:

Enthält der Kombinationsbachelor ein zulassungsbeschränktes Kernfach oder Modulangebot, muss die Bewerbung innerhalb der Frist für zulassungsbeschränkte Studiengänge abgegeben werden. 
Die Bewerbungsfristen für zulassungsbeschränkte Studiengänge stehen im Terminkalender
Die Einschreibfrist wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Bei der Immatrikulation muss für jeden Studiengangbestandteil (Kernfach und Modulangebot/e) ein Einstufungsbescheid des jeweils zuständigen Prüfungsbüros eingereicht werden.

Zulassungsbeschränkte höhere Semester

Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang im höheren Fachsemester interessieren, dann müssen Sie sich bewerben und nach Erhalt einer Zulassung die Fachsemestereinstufung zur Immatrikulation einreichen. Bei einem Kombinations-Bachelor muss man für jeden Studiengangbestandteil (Kernfach und Modulangebot/e) einen Einstufungsbescheid des jeweils zuständigen Prüfungsbüros einreichen.

Bitte beachten Sie die abweichenden Informationen für die Studiengänge Pharmazie und Veterinärmedizin.

Masterstudiengänge

Die Bewerbung und Zulassung zum höheren Fachsemester setzt ein abgeschlossenes grundständiges Studium voraus. Es gelten die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen für jeden Masterstudiengang. Genaue Angaben dazu findet man in der jeweiligen Fachdarstellung. Die Einstufung erfolgt im Rahmen der Bewerbung von den jeweiligen Fachbereichen (anhand der zur Bewerbung einzureichenden Leistungsübersicht des begonnenen Masterstudiums).