Bewerbungs- und Immatrikulationsfristen
Bewerbungsfristen
Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung + Kombinationsbachelor mit mindestens einem zulassungsbeschränkten Studiengangsanteil (alle Fachsemester)
- zum Sommersemester: 01.12. – 15.01.
- zum Wintersemester: 01.06. – 15.07.
Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung (alle Fachsemester)
- zum Sommersemester: 01.12. – 01.03.
- zum Wintersemester: 01.06. – 01.09.
Ausnahme: Bewerbungen für alle Kombinationsbachelor über uni-assist
- zum Sommersemester: 01.12. – 15.01.
- zum Wintersemester: 01.06. – 15.07.
Diese Fristen gelten nur für Bewerbungen zum ersten Fachsemester von Bewerber*innen aus einem EU-Mitgliedsstaat, Bildungsinländer*innen (d. h. jene Ausländer*innen und Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben), sowie Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht der Europäischen Union angehören; das sind Island, Liechtenstein und Norwegen.
Zum Wintersemester:
- 31. Mai des laufenden Jahres für diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung* vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben und sich bei hochschulstart.de bewerben möchten. (sog. Alt-Abiturienten)
- 15. Juli des laufenden Jahres für die "Neuen", die ihre Hochschulzugangsberechtigung* nach dem 16. Januar des laufenden Jahres erwerben (sog. Neu-Abiturienten).
* HZB: für ein Zweitstudium = Zeitpunkt des Abschlusses des Erststudiums / für beruflich Qualifizierte Gruppe 3 = Zugangsprüfung
Zum Sommersemester:
- 15. Januar für alle Bewerber*innen
Angebotene Konsekutive Master (ohne Lehramt) mit mindestens einer Platzbeschränkung im ersten oder höheren Fachsemester:
- zum Sommersemester: 01.12. – 15.01.
- zum Wintersemester: 15.04. – 31.05.
Angebotene konsekutive Masterstudiengänge, bei denen alle Fachsemester ohne Beschränkung angeboten werden, und alle Lehramtsmasterstudiengänge:
- zum Sommersemester: 01.12. – 15.02.
- zum Wintersemester: 15.04. – 15.08.
Weiterbildende Masterstudiengänge:
- Frist entsprechend der Studiengangsbeschreibung
Immatrikulationsfristen
Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung + Kombinationsbachelor mit mindestens einem zulassungsbeschränkten Studiengangsanteil | Frist auf dem Zulassungsbescheid |
Kombinationsbachelor in denen im Kernfach und auch im Modulangebot keine Zulassungsbeschränkung besteht |
Sommersemester: 15.01. - 1. Montag im März Wintersemester: 15.06. - 1. Montag im September |
Monobachelorstudiengänge ohne Zulassungsbeschränkung |
Sommersemester: 15.01. - 1. Montag im März Wintersemester: 15.06. - 1. Montag im September |
Immatrikulation in weiterbildende Studiengänge | Frist auf dem Zulassungsbescheid |
Immatrikulation zur Promotion |
Frist auf dem Zulassungsbescheid bzw. innerhalb eines Monats nach Ausstellung der Zulassung zur Promotion |