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Numerus Clausus - Masterstudiengänge

Der lateinische Begriff steht für "beschränkte Zahl" und bedeutet, dass nicht (viel) mehr Bewerber*innen zugelassen werden dürfen als Studienplätze verfügbar sind.

Einige Masterstudiengänge haben eine beschränkte Platzzahl. Diese Studiengänge werden in den Studiengangsbeschreibungen mit dem Begriff "Lokale Zulassungsbeschränkung" kenntlich gemacht.

Für die Vergabe von Plätzen in zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen gibt es drei Quoten:

  • 80% der Plätze werden über die Hochschulquote vergeben. Welche Kriterien für diese Quote ausschlaggebend sind und wie diese gewichtet werden, ist in der Zugangssatzung des jeweiligen Masterstudiengangs festgelegt. Die Zugangssatzungen sind in den Studiengangsbeschreibungen zu finden.
  • 20% der Plätze werden nach Wartezeit vergeben. Als Wartesemester zählen alle Semester seit dem Bachelorabschluss, an denen Bewerber*innen nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren. Die Wartezeit kann maximal 12 Semester betragen.
  • Bis zu 5% der Plätze werden außerdem über eine Vorabquote an Härtefälle vergeben. Weitere Informationen zu Härtefällen finden sich auf dem Antrag auf sofortige Zulassung.

NC-Tabelle für:

Die Anzahl der Studienplätze im ersten Fachsemester wird stets für jedes Verfahren mit der Zulassungsordnung neu beschlossen und in der Amtsblättern der Freien Universität Berlin veröffentlicht