Springe direkt zu Inhalt

Gute wissenschaftliche Praxis

Universitäten als Stätten der Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung tragen eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft zur Wahrung hoher wissenschaftlicher und ethischer Standards.

Die Freie Universität Berlin ist sich ihrer Verantwortung als Lehr- und Forschungseinrichtung bewusst. Die Begriffe Veritas, Iustitia, Libertas - Wahrhaftigkeit und Integrität, Fairness und Vertrauen spiegeln diese Verantwortung in ihrem Siegel wider und lenken das wissenschaftliche Lehren und Forschen an der Freien Universität Berlin. 

Die neue „Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ wurde im Oktober 2023 vom Akademischen Senat  verabschiedet und trat mit Veröffentlichung im Amtsblatt im Februar 2024 in Kraft. Die GWP-Satzung beschreibt die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis sowie die Verfahren zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Freien Universität Berlin. Die GWP-Satzung orientiert sich am DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ und setzt diesen rechtsverbindlich um.

Als zentrales Beratungsorgan für alle Mitglieder der Freien Universität Berlin wurde die Koordinationsstelle für wissenschaftliche Integrität eingerichtet.