Geheimhaltungsvereinbarung
Geheimhaltungsvereinbarungen (engl.: Confidentiality Disclosure Agreement oder Non-Disclosure Agreement) dienen der Freien Universität Berlin dem Schutz (noch) nicht veröffentlichter Forschungsergebnisse, insbesondere vor Einreichung einer Patentanmeldung, bzw. möglichen Forschungspartnern der Freien Universität Berlin, insbesondere Unternehmen, dem Schutz ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
Erforderliche Informationen zur Erstellung eines Vertragsentwurfs:
- Name und Kontaktdaten des Gesprächspartners
- kurze Beschreibung der übermittelten Informationen
- kurze Beschreibung des Zwecks des Informationsaustauschs
Geheimhaltungsvereinbarungen können in deutscher und englischer Sprache erstellt werden.
Ausführliche Informationen sind hier abrufbar (nur im Intranet verfügbar). Kontakt: Ihre Ansprechpersonen finden Sie hier.- Geheimhaltungsvereinbarungen, die im Zusammenhang mit Studienaufenthalten von Studierenden bei anderen Institutionen / Unternehmen oder im Zusammenhang mit Prüfungszwecken abzuschließen sind, prüft das Rechtsamt.