Springe direkt zu Inhalt

Erasmus+ Blended Intensive Programmes

Mit der Erasmus+ Programmgeneration von 2021 bis 2027 wurde die Förderung von Kurzzeitgruppenmobilitäten im Rahmen von Blended Intensive Programmes eingeführt. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung neuer, gemeinsamer physischer Mobilitätscurricula und Aktivitäten mit mehreren Partnerhochschulen. Zusätzlich zu einer kurzen physischen Mobilitätsphase ist eine virtuelle Phase von nicht bestimmter Dauer zum gemeinsamen Lernen obligatorisch.

Der DAAD hat einen Leitfaden über die Planung und Durchführung von Erasmus+ Blended Intensive Programmes für Angehörige der Fachbereiche veröffentlicht, der von drei Erasmus+ Expertinnen (Kolleginnen anderer Hochschulen) erstellt wurde (Link: bip_leitfaden_bip_de.pdf). 

Ziel und Zweck, zeitlicher Rahmen

  • Ziel ist die Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer physischer Mobilitätscurricula und Aktivitäten.
  • Die gemeinsame physische Präsenzphase dauert zwischen 5 und 30 Tagen und wird für das gemeinsame Lernen genutzt.
  • Eine virtuelle Phase, die zum gemeinsamen Online-Lernen genutzt wird, ist obligatorisch. Für die virtuelle Phase gibt es keine zeitlichen Vorgaben. Sie findet vor, ggf. während und/oder nach dem physischen Aufenthalt statt und dient dem gemeinsamen Online-Lernen.

Vorgaben für die Lehrveranstaltung

  • Der Workload entspricht für die Studierenden mindestens 3 ECTS, die für mobile Teilnehmer:innen im Online Learning Agreement festgehalten werden.
  • BIP können auch für Beschäftigte konzipiert werden. Der Workload soll ebenfalls mindestens dem Workload von 3 ECTS entsprechen.
  • Findet ein BIP für Studierende im Rahmen einer Lehrveranstaltung statt, muss diese im Vorlesungsverzeichnis veröffentlicht werden.
  • Die Anmelde-, Auswahl- und Teilnahmekriterien müssen transparent kommuniziert und dokumentiert werden (bei mobilen Studierenden wird eine Bewerberliste analog zu Erasmus+ Semesteraufenthalten geführt, sofern FU-Studierende an einem BIP im Ausland teilnehmen).

Teilnehmer:innen

  • Die Mindestteilnehmendenzahl beträgt 15 bzw. 10 ab dem Erasmus+ Programmaufruf 2024. Wird diese Teilnehmendenzahl nicht erreicht, kann das Projekt nicht mit Erasmus+ OS-Mitteln finanziert werden.
  • Es gibt keine Teilnehmenden-Obergrenze, als Richtwert gelten bis zu 60 Teilnehmer*innen.
  • OS-Mittel (Organizational Support) zur Finanzierung der Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung sind bis maximal 20 Personen begrenzt (Berechnungsgrundlage). Für weitere Teilnehmer:innen werden keine OS-Mittel gewährt.
  • Teilnehmende sind Lernende (Studierende oder Beschäftigte). Beschäftigte, die als Lehrende in dem BIP auftreten, zählt nicht zu der Teilnehmendenzahl hinzu.
  • Teilnehmende von Partneruniversitäten in Partnerländern außerhalb des Erasmus+ Raums (s.u.) zählen nicht zur Mindestteilnehmendenzahl.
  • Erasmus+ Austauschstudierende können nicht an Erasmus+ Blended Intensive Programmes teilnehmen, da Doppelförderung im Erasmus+ Programm ausgeschlossen ist.

Beteiligte Universitäten

  • An einem BIP sind mindestens zwei weitere Universitäten aus zwei anderen europäischen Erasmus+ Programmländern beteiligt (=insgesamt mindestens drei Universitäten aus den Erasmus+ Programmländern).
  • Es können auch Partner außerhalb der Erasmus+ Programmländer eingebunden werden. 

Mobilität

  • Ein entsprechendes (mindestens bilaterales) Erasmus+ Inter-Institutional Agreement, in dem Blended Mobilities und die Zahl der Mobilitäten festgehalten sind, wird im Laufe der Planung vereinbart. Multilaterale Agreements sind nicht obligatorisch.
  • Die Mobilitäten der Teilnehmenden werden von den Heimatuniversitäten als Erasmus+ Mobilitäten (Erasmus+ Programmländer) oder aus anderen Mitteln (Partnerländer außerhalb des Erasmus+ Raums) finanziert.
  • Es gelten die Erasmus+ Förderbedingungen für die Studierenden- und Personalmobilität.
  • (Lehr-) Personal kann von beliebigen Einrichtungen in den Programmländern eingeladen werden und von der koordinierenden Universität mit Erasmus+ Personalmitteln finanziert werden.

Die koordinierende Partnerhochschule ist in der Regel auch die aufnehmende Hochschule. Sie koordiniert und organisiert das BIP am eigenen Campus. Die anderen beteiligten Partnerhochschulen senden die Teilnehmer:innen zum BIP an der koordinierenden Hochschule. Die Studierenden der koordinierenden Hochschule sind in diesem Fall nicht mobil. Die gesendeten mobilen Teilnehmer:innen erhalten eine Erasmus+ Mobilitätsförderung von der Heimathochschule (= entsendende Hochschule).

Die koordinierende Hochschule kann auch entsendender Partner sein, wenn das BIP in einem anderen Programmland durchgeführt wird. In diesem Fall entsendet die koordinierende Hochschule mobile Teilnehmer:innen. Die Mobilitäten werden als Kurzzeitmobilitäten mit Erasmus+ Zuschüssen gefördert.

Die Partnerhochschulen, deren Studierende am BIP teilnehmen, sind entsendende Hochschulen und planen Mobilitätszuschüsse für die eigenen mobililen Teilnehmer:innen (Kurzzeitmobilitäten Outgoings) ein.

Teilnehmende Studierende können einzeln ausgewählte Studierende oder ganze Kohorten eines Studiengangs sein.

Konstellation 1: Die FU ist koordinierende Universität, das BIP findet in Berlin statt (FU ist die aufnehmende Einrichtung). Die Teilnehmer:innen der FU Berlin erhalten keine Förderung, weil keine Mobilität stattfindet. (Möglicher Mobilitätszuschuss: Einladung von Gästen/Referent:innen von anderen Einrichtungen, nicht Hochschulen, aus Programmländern. Diese könnten Erasmus+ Zuschüsse für Staff Mobility erhalten.)

Konstellation 2: Die FU koordiniert das BIP, aber Veranstaltungsort der gemeinsamen kurzen Mobilitätsphase ist eine andere Universität in einem Programmland. Die FU ist koordinierende und entsendende Universität (kann auch ausschließlich koordinieren und niemanden entsenden). Mobile Teilnehmer:innen der FU können Erasmus+ Mobilitätszuschüsse erhalten.

Konstellation 3: Eine Partneruniversität in einem europäischen Programmland koordiniert das BIP, die FU nimmt als Partneruniversität daran Teil und schickt mobile Studierende oder Personal zum BIP. Die Teilnehmer:innen der FU erhalten einen Mobilitätszuschuss von der FU als entsendende Universität. Es greifen die Förderbedingungen der Erasmus+ Kurzzeitmobilitäten bei Studierenden und/oder der Erasmus+ Personalmobilität (siehe Erasmus+ BIP Mobilitätszuschuss).

Anträge für BIP, die von der FU Berlin koordiniert werden 

Beantragung spätestens vier Monate vor Beginn des Semesters, in dem das BIP stattfinden soll.

Zur Beantragung als BIP-Koordinator*in reichen Sie bitte über die jeweilige dezentrale Erasmus+ Koordination eine Projektbeschreibung bei Anne Mbakwe (per Email: anne.mbakwe@fu-berlin.de) ein. Der Zeit- und Finanzierungsplan sowie die beteiligten Partner sollten zu diesem Zeitpunkt bereits feststehen.

Idealerweise teilen Sie uns Ihren Bedarf so früh wie möglich mit, auch wenn die Projektbeschreibung noch nicht fertiggestellt werden kann, damit wir ggf. eine realistische Anzahl BIPs mit dem Gesamtantrag beim DAAD beantragen können.

Nach der Zusage werden die OS-Mittel für die Durchführung des BIP bereitgestellt. Sie erhalten konkrete Hinweise, wie die Gelder eingesetzt werden können (siehe auch "Finanzierung"). Sie führen das BIP durch und binden uns bei den Zahlungen mit OS-Mitteln ein.

Nach Durchführung des BIP reichen Sie einen ausführlichen Projektbericht über das durchgeführte BIP ein.

Formular Projektbeschreibung/Antragsformular BIP


Anträge für Kurzzeitmobilitäten
Teilnahme von FU Studierenden und/oder Personal an BIP anderer Universitäten

Wenn Sie Studierende oder Beschäftigte der FU (als Lernende oder als Lehrende) zu einem BIP an einer Partneruniversität schicken möchten, das Sie selbst nicht koordinieren, teilen Sie uns die Planung so früh wie möglich per PDF-Formular mit, spätestens vier Monate vor Beginn des BIP, damit wir die Mobilitäten einplanen können. Nach Einreichen des Formulars teilt das Erasmus+ Team weitere Informatoinen zum Ablauf, zum Einreichen des Online Learning Agreements (bei mobilen Studierenden) und zur Administration der Mobiltätszuschüsse mit.

Teilnehmendes Personal und lehrendes Personal muss separat Erasmus+ Zuschüsse beantragen. Nur teilnehmendes Personal zählt zur Mindestteilnehmendenzahl hinzu, die von der koordinierenden Institution erreicht werden muss, um Erasmus+ Mittel für die Organisation des BIP zu erhalten.

Nach der Durchführung des BIP füllen die Teilnehmenden, die einen Mobilitätszuschuss erhalten haben (mobile Studierende/Personal der FU, die an BIP im Ausland teilnehmen) den EU Survey aus. Die Teilnehmenden der FU verfassen zudem einen Gruppenbericht.

Formular Kurzzeitmobilitäten für Teilnahme an BIP anderer Universitäten

Links zum Thema

Organizational Support

Für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung eines BIP kann der koordinierende Partner mit dem Erasmus+ Gesamtantrag OS-Mittel (Organzational Support) beantragen: 400€ pro Teilnehmer*in für 10 bis 20 Personen, so dass das Budget 4.000€ bis 8.000€ beträgt. Die OS-Mittel können für Personalkosten, Räumlichkeiten, Material, Kommunikation, Aktivitäten, Exkursionen während der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des BIP eingesetzt werden.

Mobile Studierende und mobiles Personal werden durch die entsendende Universität mit Erasmus+ Zuschüssen für Studierendenkurzzeitmobilität bzw. für Personalmobilität (siehe unten: "Mobilitätszuschuss") gefördert. Nehmen Studierende oder Beschäftigte der Freien Universität an BIP im Ausland teil, können Mobilitätszuschüsse beim Erasmus+ Team beantragt werden. 

Mobilitätszuschuss für Studierendenkurzzeitmobilität

Für den Auslandsaufenthalt sezt sich die mögliche Förderung wie folgt zusammen:

Mobilitätsdauer Mobilitätszuschuss

Mögliche zusätzliche Zuschüsse
für "fewer opportunities"*

Mögliche zusätzliche Zuschüsse
für nachhaltiges Reisen
5-14 Tage physische Mobilität 79 Euro pro Tag ggf. zusätzlich einmalig 100 Euro ggf. bis zu 6 zusätzliche Fördertage
15-30 Tage physische Mobilität 56 Euro pro Tag ggf. zusätzlich einmalig 150 Euro ggf. bis zu 6 zusätzliche Fördertage

* fewer opportunities / Teilnehmende mit geringeren Chancen sind:

  • Studierende mit Kind/ern,
  • Studierende mit Behinderung (ab GdB 20),
  • Studierende mit chronischer Erkrankung,
  • Studierende aus nicht-akademischem Elternhaus (beide Elternteile oder Bezugspersonen haben keinen Abschluss einer Hochschule oder Fachhochschule),
  • erwerbstätige Studierende (mind. 6 Monate fortlaufend beschäftigt vor Beginn des Auslandsaufenthalts, monatliches Nettogehalt über 450€ und unter 850€, Tätigkeit pausiert im Ausland).

Sollten mehrere Zielgruppenmerkmale zutreffen (beispielweise Erstakademiker/in und erwerbstätige/r Studierende/r): der Aufstockungsbetrag kann nur für ein Zielgruppenmerkmal gezahlt werden, ist also nicht kombinierbar.

Für den Zeitraum der virtuellen Phase wird kein Zuschuss gezahlt.

Informationen zur Beantragung der Mobilitätszuschüsse für Studierende finden Sie unter "Antragstellung"

Mobilitätszuschuss für Personal

Angestellte, die als Lernende an einem BIP teilnehmen oder als Lehrende auftreten, können einen Mobilitätszuschuss im Rahmen der Erasmus+ Personalmobilität bzw. Erasmus+ Lehrmobilität beantragen.