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Learning Agreements von Incoming-Studierenden überprüfen und unterschreiben

Zunächst einmal muss überprüft werden, ob die Kurse wie angegeben tatsächlich von der FU angeboten werden. Hierfür wird am besten das Vorlesungsverzeichnis verwendet. Sowohl die Kursnummer als auch der Kurstitel sollten mit den Angaben dort übereinstimmen. Belegen die Studierenden ein Modul, welches aus mehreren Kursen besteht, sollten die Kurse einzeln gelistet werden. Besteht z.B. bei einem Seminar die Möglichkeit, die Veranstaltung mit oder ohne abschließende Hausarbeit zu absolvieren, kann die geplante Prüfungsform gerne an dieser Stelle mit aufgenommen werden, da dies für die Anzahl der vergebenen ECTS Credits relevant ist.

Im nächsten Schritt ist zu prüfen, ob die Zahl der ECTS Credits korrekt angegeben ist.

Kurse oder Prüfungen, die von den Gaststudierenden ggf. im selben Semester an der Heimatuniversität absolviert werden, dürfen nicht auf dem Learning Agreement aufgeführt werden.

Die FU hat keine Deadlines für die Learning Agreements der Incomings. Die Deadline wird immer von der Heimatuniversität gesetzt.

ECTS Credits: Das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Credits (ECTS) ist ein Instrument des Europäischen Hochschulraums (EHR), das die Transparenz von Studium und Kursen erhöht und damit hilft, die Qualität der Hochschulbildung zu verbessern.

Die Anzahl der ECTS Credits, die Studierende für einen Kurs erhalten, kann von der Anzahl der FU-Leistungspunkte (LP) abweichen! Jedes FU-Institut hat eine eigene ECTS-Übersicht, welche online zu finden ist.

An der Freien Universität Berlin soll 1 ECTS-credit möglichst 1 Leistungspunkt entsprechen.

Mehr Informationen zu ECTS Credits finden Sie hier: https://www.fu-berlin.de/studium/information_a-z/punktemodule.html


Für Ihren Bereich erstellen Sie am besten (sofern noch nicht vorhanden) eine Übersicht, die Sie auch auf der Website für Incoming-Erasmus-Studierende Ihres Bereichs hochladen. Sind Sie bei einem konkreten Fall unsicher, können Sie die Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs konsultieren und die ECTS Credits für einen Kurs aus den dort angegebenen Arbeitsstunden berechnen (30 Stunden Arbeitsaufwand entsprechen 1 ECTS-Punkt, wobei auch der häusliche Arbeitsaufwand zählt) und sich an die zuständigen Erasmus+-Fachbereichskoordinator*innen wenden.

Es besteht auch die Möglichkeit, in Ausnahmefällen mehr oder weniger ECTS Credits für einen Kurs zu vergeben, als eigentlich vorgesehen ist. In diesem Fall müssen konkrete Absprachen mit den entsprechenden Dozierenden getroffen werden, welche Arbeitsleistungen entfallen bzw. zusätzlich erbracht werden, um den Unterschied in der Bepunktung zu erläutern.

Manche Erasmus-Studierende bereiten während ihres Aufenthalts an der FU eine Abschlussarbeit vor und forschen dafür im Labor oder in der Bibliothek (BA-, MA- oder PhD-Abschlussarbeit). Hierbei gilt jedoch die Regel, dass die Abschlussarbeit stets von der Heimatuniversität betreut und benotet werden muss. Auch die ECTS Credits werden komplett von der Heimatuniversität vergeben; die FU vergibt keine ECTS Credits für Forschung.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Forschung an der FU in das Learning Agreement aufzunehmen, allerdings mit dem Zusatz, dass ECTS Credits nicht von der FU, sondern nur von der Heimatuniversität vergeben werden.

Sollten Sie in Ausnahmefällen gewillt sein die Abschlussarbeit komplett an der FU zu betreuen, dann besprechen Sie dies bitte vorab mit dem zentralen Erasmus-Büro der FU (incoming@fu-berlin.de ).

Prinzipiell gilt: Wenn Sie Ihre Unterschrift unter das Learning Agreement setzen, so gilt diese für das gesamte Learning Agreement. Unterschriften von mehreren Erasmus+-Fachbereichskoordinator*innen sind nicht vorgesehen. Wenn Sie ein Learning Agreement unterschreiben, müssen Sie also sichergehen, dass alle Informationen zu Kursen an der FU korrekt sind. Hinsichtlich der ECTS Credits müssen Sie hierfür entweder auf den entsprechenden Webseiten der FU recherchieren, die Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge konsultieren oder die zuständigen Erasmus+-Fachbereichskoordinator*innen der anderen Bereiche um Hilfe bitten. Sie können eine aktuelle ECTS-FU-Gesamtübersicht auch von uns erhalten: incoming@fu-berlin.de. Da es hier häufig Aktualisierungen gibt, bitte in jedem Semester neu anfordern.

Wenn Sie sich bei einzelnen Kursen unsicher sind, oder wenn Studierende ausschließlich bzw. zum größten Teil Kurse aus anderen Bereichen belegen, können Sie das Learning Agreement auch zur Prüfung und Unterschrift in Ausnahmefällen an das Incoming Erasmus-Team (incoming@fu-berlin.de) weiterleiten. Sollten sich auf dem weitergeleiteten Learning Agreement auch Kurse aus Ihrem Bereich befinden, geben Sie bitte an uns weiter, ob diese Informationen korrekt sind.

Nicht selten fordern die Heimatuniversitäten bereits ein Learning Agreement an, bevor das Vorlesungsverzeichnis an der FU für das betreffende Semester erschienen ist. In diesem Fall empfehlen wir den Studierenden, das Vorlesungsverzeichnis des Vorjahres (für das WiSe also das vorangegangene WiSe und ebenso für das SoSe) zu konsultieren und auf dieser Grundlage ein Learning Agreement zu erstellen. Sie können die Studierenden gerne darauf hinweisen, welche Ihrer Veranstaltungen regelmäßig angeboten werden, und bei welchen Veranstaltungen mit wechselndem Angebot zu rechnen ist. Nach Beginn des Studiums vor Ort, wenn sich geklärt hat, welche Kurse tatsächlich belegt werden, überarbeiten die Studierenden das Learning Agreement und legen es Ihnen erneut zur Unterschrift vor (WiSe: Ende Oktober/Anfang November; SoSe: Ende April/Anfang Mai).

Prinzipiell gelten für das OLA die gleichen Punkte, wie oben beschrieben. Können Sie alle Informationen im OLA bestätigen, so setzen Sie Ihre Unterschrift darunter und klicken auf „Confirm“. Sollte es jedoch Probleme mit dem OLA geben, so tragen Sie diese in das Feld „Reasons for declining“ ein und klicken auf „Decline OLA“. Das Formular wird dann zur Überarbeitung zurück an die Studierenden geschickt.

Sie sollten von Frau Putbrese einen Leitfaden zur Nutzung des OLAs erhalten haben. Sollte Ihnen dieser nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an outgoing-erasmus@fu-berlin.de, damit Ihnen der Leitfaden zugeschickt wird.

Die Informationen, die wir den Studierenden zum OLA zur Verfügung stellen, finden Sie hier:
https://www.fu-berlin.de/studium/international/studium_fu/auslandssemester/erasmus_in/ola/index.html

Nehmen Sie gerne auch Informationen zum OLA auf der Erasmus-Incoming-Website Ihres Bereichs auf. Wichtig ist, dass hier die E-Mail-Adresse Ihres Bereiches steht, die für das OLA-Dashboard freigeschaltet wurde. Tragen die Studierenden eine E-Mail-Adresse in das OLA ein, die nicht für das System freigeschaltet ist, kann das OLA nicht unterschrieben werden.