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Beratungsangebote, Veranstaltungen und Kommunikation der Freien Universität zum Nahostkonflikt

An der Freien Universität studieren, lehren, forschen und arbeiten 40.000 Menschen aus mehr als 150 Nationen, unterschiedlicher Herkunft und Religionszugehörigkeit.

Diese Vielfalt prägt das Selbstverständnis der Hochschule. Menschlichkeit, Respekt und Toleranz sind die Grundpfeiler unserer Gemeinschaft. Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung werden nicht geduldet.

Als Universität sind wir ein Ort des Austauschs von Argumenten, ein Ort der offenen und demokratischen Diskussionskultur. Auch in konfliktreichen Situationen.

Fragen und Antworten

Bei der Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung. Bei akuter Gefahr oder wenn anscheinend eine Straftat im Vollzug ist, sollte sofort die Polizei gerufen werden (Notruf: 110). Anschließend sollte das Rechtsamt der Freien Universität informiert werden. 

Falls schnell reagiert werden muss, weil jemand unmittelbar den Hausfrieden stört, können befugte Personen von dem Hausrecht Gebrauch machen und die störende Person des Raumes, Gebäudes oder des Grundstücks verweisen. Hier finden Sie eine Übersicht der Personen, die solche Hausverbote aussprechen dürfen.

Es werden antisemitische und rassistische Vorfälle durch das Rechtsamt zur Anzeige gebracht, wenn die Freie Universität Berlin über diese Vorfälle in Kenntnis gesetzt wird und diese strafrechtlich relevant sind.

Die Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung bietet eine vertrauliche Antidiskriminierungsberatung an. Eine Beschwerdestelle ist im Aufbau. Bei Bedarf, können Sie sich an das Team wenden unter: diversity@fu-berlin.de

Bei akuter Gefahr oder wenn anscheinend eine Straftat im Vollzug ist, sollte sofort die Polizei gerufen werden (Notruf: 110). Anschließend sollte das Rechtsamt der Freien Universität informiert werden. 

Falls schnell reagiert werden muss, weil jemand unmittelbar den Hausfrieden stört, können befugte Personen von dem Hausrecht Gebrauch machen und die störende Person des Raumes, Gebäudes oder des Grundstücks verweisen. Hier finden Sie eine Übersicht der Personen, die solche Hausverbote aussprechen dürfen.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Studienberatung und psychologischen Beratungsstelle der Freien Universität Berlin. Hier finden Sie Informationen zu den offenen Sprechstunden der Support.Points auf dem Campus.

Außerhalb der Universität erhalten Sie psychologische Beratung unter anderem auf diesen Seiten:

  • Eine professionelle Chatberatung rund um die Uhr bietet der Krisenchat.
  • Die Nightline Berlin bietet telefonische Hilfe von Studierenden für Studierende bei Belastungen und Krisen.
  • In akuten Fällen kann außerdem der Berliner Krisendienst unter der Telefonnummer +49 30 390 63 00 kontaktiert werden.
  • Telefonseelsorge0800 111 0111 (Deutsch und Englisch) 
  • Jüdische Telefonseelsorge: 0800 000 1642 (auch auf Hebräisch)
  • Muslimische Telefonseelsorge 030 443509821 (auch auf Arabisch, Türkisch, Urdu)

Bitte melden Sie Schmierereien mit Angabe des Gebäudes und der Raumnummer oder Beschreibung des Ortes, an dem diese vorgefunden wurden, an folgende Mailadresse: dienstleistung@ggm.fu-berlin.de. Die Kolleg*innen der Servicestelle für Gebäude- und Grundstücksmanagement sind bestrebt, dies schnellstmöglich zu prüfen und beseitigen zu lassen.

Die Auslage von Flyern und das Aufhängen von Plakaten ist in den meisten Gebäuden der FU Berlin nur nach Absprache mit der Servicestelle für Gebäude- und Grundstücksmanagement und dem hierfür autorisierten Servicepartner gestattet. 

Das Veröffentlichen von Werbung und sonstigen Informationen ist auf den meisten Flächen kostenpflichtig. Wildgeklebte Plakate werden kurzfristig entfernt. Das Aufhängen von Plakaten mit politischen Inhalten ist nicht gestattet. Bemerken Sie antisemitische oder rassistische Plakate, melden Sie dies bitte zunächst den Kolleg*innen, die für das Gebäude verantwortlich sind (Fachbereichsverantwortliche oder Hausmeister)

Oder Sie melden es alternativ mit Nennung des Gebäudes und der Raumnummer oder Beschreibung an mieten@ggm.fu-berlin.de. Die Kolleg*innen der Servicestelle für Gebäude- und Grundstücksmanagement prüfen die Rechtmäßigkeit der Aufhängung und leiten entsprechende Maßnahmen ein.

Exmatrikulationen sind gemäß § 16 Berliner Hochschulgesetz nur auf Grundlage einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung bei den folgenden Ordnungsverstößen zulässig:

  • Anwendung von körperlicher Gewalt, Aufforderung zur körperlichen Gewalt oder Bedrohung mit körperlicher Gewalt wodurch ein Mitglied der Hochschule in der Ausübung seiner Rechte und Pflichten erheblich beeinträchtigt wird,
  • Eine vorsätzlich begangene Straftat, die zu Lasten eines Mitglieds der Hochschule geschehen ist, und nach Art der Straftat eine Behinderung des Studiums oder der sonstigen Tätigkeit dieses Mitglieds droht,
  • Nutzung oder Versuch der Nutzung von Einrichtungen der Hochschule zu vorsätzlichen Straftaten, die der Hochschule erheblichen Schaden zufügen oder
  • Sexuelle Belästigung im Sinne des § 4 Absatz 4 des Landesantidiskriminierungsgesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 532) in der jeweils geltenden Fassung, wodurch vorsätzlich die Würde einer anderen Person verletzt und dadurch ein Mitglied der Hochschule in der Ausübung seiner Rechte und Pflichten erheblich beeinträchtigt wird.

Soweit zur Sicherstellung eines geordneten Hochschulbetriebs erforderlich, können auch hausrechtliche Maßnahmen gegen Störungen getroffen werden (z.B. Hausverbot). Bei Maßnahmen gegen Studierende sind diese auf höchstens drei Monate, bei schweren gesundheitlichen Folgen für die geschädigte Person auf höchstens neun Monaten zu befristen. Maßnahmen können wiederholt angeordnet werden, wenn die Störung anhält oder wiederholt wird.

Studierenden ist dies erlaubt, solange es sich um nicht verbotene Symbole handelt. Es gilt allerdings zu bedenken, dass deren Zurschaustellung gerade in Konfliktsituationen andere Menschen verletzen oder kränken könnte. 

In Deutschland gilt grundsätzlich Versammlungsfreiheit. Kundgebungen und Demonstrationen unter freiem Himmel müssen in Berlin spätestens 48 Stunden vor der Einladung bei der zuständigen Behörde (Polizei Berlin) angemeldet werden. Eine entsprechend von der Polizei genehmigte Kundgebung unter freiem Himmel muss die Freie Universität Berlin nach dem Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz auch dann auf ihrem eigenen Gelände dulden, wenn dieses Gelände öffentlich zugänglich ist (wie z.B. der Bereich vor dem Eingang zur Mensa II oder der Platz rund um das Denkmal „Koyote“).

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen unterliegen hingegen dem Hausrecht der Freien Universität Berlin. Für eine solche Veranstaltung bedarf es der Zustimmung oder zumindest der Duldung seitens der Freien Universität Berlin.

Die Freie Universität Berlin hat seit dem 7. Oktober 2023 keine Demonstrationen auf dem Campus genehmigt und stellte auch keine Räumlichkeiten für Kundgebungen zur Verfügung. Organisator*innen von Demonstrationen steht es frei, eine Kundgebung im öffentlichen Raum anzumelden. Kundgebungen im öffentlichen Raum fallen in die Zuständigkeit der Polizei, die Kundgebungen genehmigt oder nicht und diese ggf. vor Ort begleitet.

Seit dem 7. Oktober 2023 gab es Kundgebungen, die ohne Kenntnis und ohne Genehmigung der Freien Universität Berlin innerhalb ihrer Räumlichkeiten abgehalten wurden. Strafrechtlich relevanten Hinweisen wird nachgegangen.

Grundsätzlich gilt: Die Freie Universität Berlin ist ein Ort des Austausches von Argumenten, der sachlichen und konstruktiven Erörterung, der offenen und demokratischen Diskussionskultur, geprägt von wechselseitigem Respekt. Demokratische Regeln, die im öffentlichen Raum gelten, behalten auch auf dem Campus ihre Gültigkeit. Verletzungen oder Leugnungen dieser Regeln werden auf dem Campus nicht geduldet.

Alle Lehrenden und Bereiche sind im aktuellen Krisenkontext gebeten, im Rahmen der geltenden Regelungen kulant und situationsangemessen mit Fristen und Pflichten im Bereich Studium und Lehre umzugehen und einzelfallbezogene, nachvollziehbare Gründe im Interesse der Studierenden angemessen zu berücksichtigen. 

Kommunikation der Hochschule

Kommunikation der Hochschulleitung

Stellungnahmen des Akademischen Senats

Stellungnahmen von Mitgliedern der Hochschule