Zu welchem Ergebnis kam das Verwaltungsgericht Berlin?
Auf Anregung des Gerichts wurde im September 2020 ein Vergleich geschlossen. Das Gericht hatte zuvor erhebliche Zweifel dargelegt, ob der Entziehungsbescheid der gerichtlichen Prüfung standhalten werde. Dies begründete das Gericht damit, dass aus dortiger Sicht offen sei, ob die von der Freien Universität als Grundlage für die Entziehung angeführten Plagiatsstellen im Hinblick auf Qualität und Quantität die Entziehungsentscheidung rechtfertigen. Im Rahmen des Vergleichs verpflichtete sich der Wissenschaftler, aus der Freien Universität und dem dortigen Beamtenverhältnis auszuscheiden. Die Universität verpflichtete sich im Rahmen des Vergleichs, den Bescheid über die Entziehung des Doktorgrads aufzuheben.