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Foto- und Filmaufnahmen an der Freien Universität

Für Foto- und Filmaufnahmen auf dem Gelände und in sämtlichen Gebäuden der Freien Universität benötigen Medienvertreter  eine offizielle Genehmigung der Universität, die das Hausrecht hat.

Genehmigung für Foto- oder Filmarbeiten

Journalisten können eine Genehmigung formlos per E-Mail bei der Pressestelle beantragen, die in der Regel (und bei aktuellen Themen) auch schnell erteilt wird. Bei umfassenden Fotostrecken, Filmaufnahmen oder Werbefilmen muss für die interne Abstimmung mehr Vorlaufzeit eingeplant werden.

Hausrecht und Versammlungsrecht

Grundsätzlich hat die Universität das Hausrecht und kann damit ggf. den Zutritt in ihre Gebäude und auf ihr Gelände verweigern. Allerdings können nach Versammlungsrecht Pressevertreter – anders als andere Gruppen – nicht grundsätzlich von einer öffentlichen Versammlung ausgeschlossen werden: § 6 Abs. 2 Versammlungsgesetz ermöglicht Journalisten den freien Zutritt zu öffentlichen Versammlungen in geschlossenen Räumen (Veranstaltungen, die der öffentlichen Meinungsbildung oder Meinungskundgebung dienen), damit diese ihrem Informationsauftrag gegenüber der Öffentlichkeit nachkommen können.

Tipps für den Alltag

Journalisten müssen ihren gültigen Presseausweis oder ihre Legitimation (Akkreditierung) bereithalten, der Veranstalter darf diesen anfordern und überprüfen. Bitten Sie Journalisten vor einer Veranstaltung – auch mit Blick auf Ihre Planung – um eine Anmeldung (Akkreditierung), in der der Name des Journalisten oder der Journalistin und der Redaktionskontakt angegeben sind. Gleichen Sie die Anmeldungen am Veranstaltungsort mit den eintreffenden Journalisten ab und legen Sie zusätzlich eine entsprechende Liste aus, in die sich unangemeldete Journalisten eintragen können.