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Schritte für die Rückkehr an den Arbeitsplatz

WÄHREND DER ERKRANKUNG

Halten Sie während der Erkrankung angemessen Kontakt zur/zum erkrankten Kollegin/Kollegen (vgl. "Kontakt während der Erkrankung").

VORBEREITUNG DES WIEDEREINSTIEGES

Informationen einholen

Um den Wiedereinstieg für die bzw. den Rückkehrenden, sich selbst und das Team gut vorbereiten zu können, benötigen Sie zunächst einmal die Information, wann mit der Rückkehr zu rechnen ist. Normalerweise muss die erkrankte Person die Rückkehr mit der letzten Krankmeldung ankündigen. Wenn während der Arbeitsunfähigkeit ein Austausch zwischen Ihnen und Ihrer/Ihrem Mitarbeitenden besteht, kann es sein, dass Sie die Rückkehr auch schon früher absehen können. Im Fall einer stufenweisen Wiedereingliederung kann es auch sein, dass Sie die Information über die Personalstelle erhalten, über die die Beantragung läuft. Weitere Informationen erhalten Sie durch das dann anstehende Gespräch mit der bzw. dem Rückkehrenden.

Handlungsspielraum für den Wiedereinstieg klären

Um das Ziel zu erreichen, die unter Berücksichtigung der betrieblichen Realitäten optimalen Bedingungen für den Wiedereinstieg zu schaffen, ist es erforderlich, dass Sie als Führungskraft vor dem Gespräch mit der bzw. dem Rückkehrenden und laufend klären: Was kann der Bereich für den oder die Rückkehrer*in unter Berücksichtigung der Situation in der Organisationseinheit möglich machen?

Gespräch mit der bzw. dem Rückkehrenden

In dem Gespräch (oder den Gesprächen) sollte es darum gehen, Kontakt aufzunehmen und wichtige Punkte zu klären:

  • wie geht es der betroffenen Person; wo steht sie?
  • welche Wünsche und Vorstellungen gibt es hinsichtlich ihrer Arbeitstätigkeit, ihrer Arbeitszeit und des sozialen Miteinanders?
  • welche Anpassungen des Arbeitsplatzes sind ggf. erforderlich?

Sie heißen Ihre*n Mitarbeiter*in willkommen, informieren über die Situation und ggf. erfolgte Veränderungen bei der Arbeit bzw. im Team und signalisieren, dass Sie sich kümmern und zuversichtlich sind. Nutzen Sie selbst bei Bedarf die vielfältigen Unterstützungsangebote und verweisen Sie Ihre*n Mitarbeiter*in gezielt auf geeignete Angebote.

Je nach Situation kann es sinnvoll sein, das Gespräch unter vier Augen oder aber (in Absprache mit der bzw. dem Rückkehrenden) mit weiteren Gesprächsteilnehmenden wie z.B. der Sozialberatung bzw. der Geschäftsstelle für Betriebliches Eingliederungsmanagement zu führen, insb. falls sich Ihr*e Mitarbeiter*in entschlossen hat, das Angebot eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements wahrzunehmen.

Bitte bereiten Sie dieses Gespräch gut vor, denn es legt die Grundlage für das Gelingen oder Nicht-Gelingen des Wiedereinstiegs.

Prüfung und Umsetzung der Möglichkeiten

Im Anschluss an das Gespräch prüfen Sie in Abstimmung mit Ihrer Abteilungs- oder Verwaltungsleitung und ggf. unter Einbeziehung von Experten bzw. Expertinnen (z.B. Betriebsärztin/Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sozialberatung und BEM-Beratung, der Schwerbehindertenvertretung, externe Stellen), ob die geäußerten Wünsche und Vorstellungen mit der betrieblichen Realität in Einklang gebracht werden können. Wenn dies im eigenen Bereich nicht möglich ist, ist gegebenenfalls auch ein Arbeitsplatzwechsel innerhalb der Freien Universität Berlin in Betracht zu ziehen.

Information des Teams

Ihre nächste Aufgabe besteht darin das Team über die bevorstehende Rückkehr zu informieren. Neben der Information über den Termin sollten Sie mit diesen auch über die notwendigen Maßnahmen und Veränderungen sprechen, die die Arbeit und das Team betreffen. Überlegen Sie gemeinsam, wie Sie die rückkehrende Kollegin bzw. den rückkehrenden Kollegen gut willkommen heißen und während der Wiedereingliederung begleiten können.

WÄHREND DES WIEDEREINSTIEGS

Da jeder Wiedereinstieg anders und nur bedingt planbar ist, gilt es, die tatsächliche Entwicklung bzgl. Arbeitsfähigkeit und Wohlbefinden, aber auch bzgl. der Reintegration ins Team gut im Blick zu behalten und ggf. Anpassungen vorzunehmen. Das gilt für Sie als verantwortliche Führungskraft, für die betroffene Person und auch für das Team. Bitten Sie insbesondere
auch die bzw. den Rückkehrende*n, auftretende Schwierigkeiten im Arbeitsprozess und/oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustands zeitnah mit Ihnen zu besprechen. Die Kombination aus individueller Selbstsorge und betrieblicher Fürsorge ist ein wesentlicher Faktor für das Gelingen der Wiedereingliederung.

Die Dauer der Wiedereinstiegsphase ist sehr unterschiedlich. Empirische Untersuchungen haben z.B. belegt, dass die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls bei psychisch Erkrankten nach neun bis elf Monaten am größten ist. Daraus ergibt sich z.B. bei dieser Thematik die Notwendigkeit einer länger währenden betrieblichen Begleitung2.

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2 DGUV (Hrsg.) (2020): Umgang mit psychisch beeinträchtigten Beschäftigten - Handlungsleitfaden für Führungskräfte. DGUV Information 206-030. S. 19.