Transponder/ elektronische Schließanlage
Einen Transponder erhalten Sie bei der bzw. dem für die elektronische Schließanlage verantwortlichen Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter Ihrer Beschäftigungsstelle. Folgende Angaben werden dafür benötigt:
- Name, Vorname
- Personalnummer
- Status (befristet / unbefristet)
- Arbeitsbereich
- Einstellungsdatum
- Beschäftigungsende
- Angabe der Schließgruppe/Räume
Nach dem Erhalt eines Schließberechtigungschips müssen Sie diesen selbstständig aktivieren. Dafür wurden in allen Gebäuden, in den Eingangsbereichen oder im Foyer Leser installiert. Halten Sie Ihren Schließberechtigungschip so lange an den Masterleser bis dieser mit einem grünen Leuchten die erfolgreiche Programmierung anzeigt.
Aus Sicherheitsgründen sind die auf Ihrem Transponder gespeicherten Berechtigungsdaten vergänglich. Daher sollten Sie in regelmäßigen Abständen (alle sieben Tage) Ihren Schließberechtigungschip an einem Leser aktualisieren.