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Arbeitszeit

Arbeitszeit

 

gleitende Arbeitszeit


Nach der Dienstvereinbarung über die Weiterführung der gleitenden Arbeitszeit vom 29. September 2004 gelten im Bereich Dahlem für die Beschäftigten der Freien Universität Berlin, die durch den Personalrat Dahlem vertreten werden, folgende Regelungen: Die gleitende Arbeitszeit besteht aus der Kernzeit, in der die Beschäftigten grundsätzlich am Arbeitsplatz sein müssen, und der Gleitzeit, in der Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit frei gewählt werden können.

Kernzeit:

Montag bis Donnerstag 9.00 bis 14.30 Uhr
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Gleitzeit:

Montag bis Freitag 7.00 bis 19.30 Uhr

Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt für Tarifbeschäftigte ausschließlich der Pausen derzeit für Beschäftigte 39,40 Wochenstunden. Dies entspricht einer täglichen durchschnittlichen Anwesenheitszeit (Arbeitszeit mit Pausen) von 8 Std. 23 Min. Beamte/innen haben eine durchschnittliche Arbeitszeit von 40,00 Stunden. Dies entspricht einer täglichen durchschnittlichen Anwesenheitszeit (Arbeitszeit mit Pausen) von 8 Std. 30 Min. Für von der tarifvertraglich vereinbarten Arbeitszeit ausgenommene Beschäftigte im Schicht- bzw. Wechselschichtdienst nach besonderem Dienstplan gelten die tariflichen Bestimmungen. Schicht oder Dienstpläne werden mit dem örtlich zuständigen Personalrat vereinbart.

Für Ruhepausen gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach dem Arbeitszeitgesetz:

bei täglicher Arbeitszeit bis 6 Std. keine
bei täglicher Arbeitszeit von mehr als 6 bis 9 Std. 30 Minuten
bei täglicher Arbeitszeit von mehr als 9 Std.

45 Minuten

Die detaillierten Regelungen zu Arbeitszeit und Ruhepausen sind im Personalblatt Nr. 10/2004 und Nr.02/2017 veröffentlicht.

Für die Zentraleinrichtung Botanischer Garten und Botanisches Museum gilt eine andere Dienstvereinbarung bezüglich der Arbeitszeit, die Sie auf den Seiten des Personalrat BGBM oder bei der Verwaltungsleitung einsehen können.

Informationen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer folgen.

Überstunden


Überstunden sind die auf Anordnung geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten für die Woche dienstplanmäßig festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen. Da beamten-, arbeits- und/oder haushaltsrechtliche Vorschriften zu beachten sind, müssen Überstunden, unter Einbeziehung der Personalvertretung (Mitbestimmungsrecht), durch die jeweils zuständige Personalstelle schriftlich angeordnet werden und dementsprechend rechtzeitig beantragt werden.

In der Dienstvereinbarung über die Gleitende Arbeitszeit finden Sie weitere Informationen zur Mehrarbeit bzw. Überstunden.

 


Aktuelle Informationen rund um das Thema "Zukunft des Arbeitsalltages an der Freien Universität Berlin" (Mitarbeitendenbefragung 2023 und Verhandlungen zur DV Flex) finden Sie hier.