Dienstreisen
Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte und dienen der Wahrnehmung von Aufgaben, die Bestandteil der Haupttätigkeit an der Freien Universität Berlin sind. Als Dienstreisen dürfen – unabhängig von einer Kostenerstattung und deren Höhe – nur solche Reisen angeordnet bzw. genehmigt werden, die zur Erledigung eines im Rahmen der Dienstaufgabe wahrzunehmenden Dienstgeschäfts notwendig sind. Wird im Rahmen der Genehmigung festgestellt, dass eine Dienstreise nicht notwendig ist oder dass der Reisezweck nicht der Wahrnehmung von Dienstaufgaben dient, kann u. U., bei Vorliegen der sonstigen rechtlichen Voraussetzungen, Sonderurlaub (Sonderurlaubsverordnung, Hochschulurlaubsverordnung) gewährt werden.
Jede Dienstreise ist rechtzeitig vor Antritt der Reise mit dem dafür vorgesehenen Formular bei der für die Genehmigung zuständigen Stelle zu beantragen. Hierbei ist es unerheblich, ob nach der Dienstreise eine Kostenerstattung beantragt werden soll oder nicht. Die Genehmigung einer Dienstreise ist u.a. Voraussetzung für die Anerkennung eines etwaigen Dienstunfalls und ggf. für die Gewährung von Unfallfürsorge. Reisen, die ohne Genehmigung der Dienstbehörde angetreten werden, erfolgen auf eigene Verantwortung. Ein etwaiger Unfallschutz oder eine Erstattung von Reisekosten ist in solchen Fällen nicht gewährleistet.
Für die Genehmigung von Dienstreisen ist aus Gründen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ein strenger Maßstab anzusetzen und es ist zu prüfen, ob das Dienstgeschäft auch auf andere und kostengünstigere Weise zu erledigen ist.
Private Reisen, Urlaubsfahrten und Reisen, die im Zusammenhang mit einer Nebentätigkeit, Bewerbung oder sonstigen Verrichtungen im ausschließlich oder überwiegend persönlichen Interesse stehen, sind keine Dienstreisen im vorstehenden Sinne.
Reisekosten können nur erstattet werden, wenn sie von den Dienstreisenden innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstreise bei der für die Abrechnung zuständigen Stelle beantragt werden; die Frist beginnt mit dem Tag nach Beendigung der Dienstreise.
Weitere ausführliche Informationen können Sie der Dienstreiserichtlinie entnehmen.