Springe direkt zu Inhalt

Leitern und Tritte

Leitern und Tritte müssen mindestens jährlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Dies erfolgt durch eine Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten.

Die Prüfung erfolgt auf Grundlage des Arbeitsmittelkatasters, das Ergebnis wird mithilfe des Kontrollblattes für Leitern und Tritte dokumentiert.

Die Sicherheitskennzeichnung auf Leitern, Tritten und Rollhockern, die vor 2018 angeschafft wurden, erfolgt mithilfe der Leiter-Gebrauchsanweisung. Bei Anschaffung ab 2018 wurde die Sicherheits- und Gebrauchsanweisung bereits durch den Hersteller angebracht.

Auf der Mehrjahresprüfplakette wird der nächste Prüftermin vermerkt.

Sowohl die Leiter-Gebrauchsanweisung als auch die Mehrjahresprüfplaketten können über die Dienststelle Arbeitssicherheit bezogen werden, ebenso die Broschüre "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" (DGUV Information 208-016, vormals GUV-I 694).

Die gesetzlichen Grundlagen zur Prüfung von Leitern und Tritten sind im AGUM hinterlegt.