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Unterweisungen

Der Arbeitgeber bzw. die verantwortlichen Führungskräfte sind verpflichtet, die Beschäftigten regelmäßig und ausreichend zu Sicherheit sowie zu Gesundheits-, Brand- und Umweltschutz im Arbeitsbereich zu unterweisen.

Die Betriebsärzte (AMZ), die Dienststelle Arbeitssicherheit sowie die Stabsstelle Nachhaltigkeit & Energie beraten hierzu gerne.

Warum?

  • Die Verpflichtung zur regelmäßigen Unterweisung ist in nahezu allen Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz festgelegt: §12 ArbSchG, §6 ArbStättV, §4 DGUV Vorschrift 1, §12 BetrSichV, §14 BioStoffV, §14 GefStoffV etc.
  • Aufklärung der Beschäftigten über Gefahren im Arbeitsbereich
  • Einheitlicher Wissensstand der Beschäftigten

Wann?

  • Vor Aufnahme der Tätigkeit (Erstunterweisung)
  • Bei Veränderungen in den Aufgabenbereichen, z.B. bei Übertragung neuer Aufgaben und bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien
  • In regelmäßigen Abständen - in aller Regel einmal jährlich - bzw. bei wesentlichen Änderungen
  • Nach Unfällen und Beinaheunfällen
  • Bei Erscheinen neuer oder geänderter Vorschriften, die den Arbeitsbereich betreffen. Diese werden im Rechtsvorschriftenservice der Freien Universität Berlin regelmäßig hinterlegt: Gesamtlisten geänderter Vorschriften • Nachhaltigkeit • Freie Universität Berlin (fu-berlin.de)

Worüber?

  • Gefährdungen, die in der Gefährdungsbeurteilung und den Betriebsanweisungen beschrieben sind
  • Schutzmaßnahmen im Normalbetrieb sowie Verhaltensregeln bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen
  • Organisation der Ersten Hilfe und des Brandschutzes
  • Weitere Themen sind exemplarisch in den Arbeitsschutzordnern für Geistes- und Naturwissenschaften zusammengestellt: Arbeitsschutzordner • Betriebsärzte und Arbeitssicherheit • Freie Universität Berlin (fu-berlin.de)
  • Themen der Nachhaltigkeit: Wertstofftrennung, Ressourcenschonung etc.

Dokumentation

  • Unterweisungen sollten unbedingt mit einer Auflistung der Inhalte und der zeitlichen Dauer sowie Datum und Unterschrift sowohl der Unterweisenden als auch der Unterwiesenen dokumentiert werden.
  • Unterweisungsnachweis „Büro und Verwaltung“
  • Angebote zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie die Anlässe sind zu dokumentieren (Pflicht-, Angebots-, Wunschvorsorge).

Unterstützung bei den Unterweisungen durch z. B.

  • Ersthelfer/innen
  • Brandschutzhelfer/innen
  • Sicherheitsbeauftrage
  • Leiternbeauftragte
  • Laserschutzbeauftragte
  • Strahlenschutzbeauftragte
  • Gerätebeauftragte
  • Dienststelle Arbeitssicherheit (DAS)
  • Betriebsärzte (AMZ)
  • Stabsstelle Nachhaltigkeit & Energie (NE)
  • Umweltteammitglieder

Die verantwortliche Führungskraft kann die verschiedenen Beauftragten ihres Bereichs bitten, die entsprechenden Inhalte beizusteuern. Unterweisungen können auch in die regelmäßig stattfindenden Arbeitsgruppengespräche integriert werden, die verschiedenen Themen können auf mehrere Termine verteilt werden. Weiterhin können gemeinsame Rundgänge durch die Arbeitsbereiche ein gutes Mittel sein, um die Themen anschaulich zu vermitteln.