Wie funktioniert die Zählung und Begrenzung der Prüfungsversuche ab WS 2015/16?
Sofern in der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs nichts anderes festgelegt wurde, dürfen nicht bestandene Prüfungen dreimal wiederholt werden. In Campus Management wird angezeigt, wie viele Versuche schon abgelegt wurden und wie viele insgesamt möglich sind, z.B. „1/4“ – der erste von vier möglichen Versuchen. Ein Versuch wird gezählt, sobald die Zuordnung zum Prüfer erfolgt ist, also nicht erst bei Eingabe der Note. Erfolgt bei einem bindenden Prüfungstermin ein Rücktritt (Abmeldung) des Studierenden, bleibt der Zähler sichtbar. Beim nächsten Termin wird er demnach nicht erhöht.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsleistung beim letzten Versuch immer von zwei Prüfungsberechtigten bewertet werden muss!
Wurde die Prüfung auch im letzten Versuch nicht bestanden, ist kein weiterer Versuch mehr möglich und Campus Management blockiert das Anlegen neuer Prüfungsversuche.
Weitere Hinweise Regelungen zu Modulprüfungen.
Nach der Novellierung des § 30 BerlHG, Absatz 4, Satz 1, erhalten Studierende durch Teilnahme an einer Studienfachberatung über die in der Prüfungsordnung vorgesehenen Wiederholungsversuche hinaus einen weiteren Prüfungsversuch.