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Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitserlaubnis und Versicherungen

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum. Aufgrund des „Memorandum of Understanding“ kann der Aufenthalt bei Beantragung innerhalb der ersten drei Monate verlängert werden. Aktuelle Angaben entnehmen Sie der Seite der Botschaft der Republik Korea.

Tipp: Denken Sie bitte auch an eine Auslandskrankenversicherung. Eine mögliche Alternative ist die DAAD Gruppenversicherung. Auch reisemedizinische Vorsorgemaßnahmen (Impfungen) müssen getroffen werden.