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Wer kann das fachliche Gutachten für mich erstellen?

Achtung: Die Erbringung eines Gutachtens entfällt  aktuell bzw. wird bei Unklarheiten nachgefordert.

Sie können sowohl Hochschulprofessor*innen als auch Dozierende, bei denen Sie im vergangenen Semester (1. Halbjahr der Förderung) Leistungen erbracht haben, bitten, das Gutachtenformular für Sie auszufüllen.

Bitte legen Sie dieser Person Ihr Gutachten-Formular vor, dass Sie von uns erhalten. Es handelt sich nicht um ein ausführliches schriftliches Gutachten, sondern lediglich um eine Kurzeinschätzung Ihrer Leistungen.

Ihr Gutachter/Ihre Gutachterin kann uns das Gutachten entweder selbst per E-Mail an deutschlandstipendium@fu-berlin.de senden oder es Ihnen zur Einreichung aushändigen.