Rechtliche Grundlagen
Bundes- und Landesgesetze
Es gibt mehrere Gesetze, die vor Diskriminierung schützen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aus dem Jahr 2006 und das Berliner Antidiskriminierungsgesetz (LADG) aus dem Jahr 2020 verpflichten die Universität zur Verhinderung und Beseitigung von Diskriminierung und die Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt. Auch das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG, 2021) enthält eine Verpflichtung, auf die Gleichstellung und Diskriminierungsfreiheit aller Menschen hinzuwirken.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das AGG greift, wenn Sie als Beschäftigte*r in Zusammenhang mit Ihrem Beschäftigungsverhältnis diskriminiert werden. Da AGG schützt vor Diskriminierung aus (1) rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, (2) des Geschlechts, (3) der Religion oder Weltanschauung, (4) einer Behinderung, (5) des Alters oder der (6) sexuellen Identität im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses.
An der Freien Universität gibt es eine Beschwerdestelle für Mitarbeiter*innen gemäß § 13 AGG.
Das Berliner Antidiskriminierungsgesetz (LADG)
Das LADG schützt vor Diskriminierung durch die Universität als landesunmittelbare öffentlich-rechtliche Körperschaft. Das LADG nennt Diskriminierung aus Gründen des (1) Geschlechts, (2) der ethnischen Herkunft, einer rassistischen Zuschreibung, einer antisemitischen Zuschreibung, (3) der Sprache, (4) der Religion, der Weltanschauung, (5) einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, (6) des Lebensalters, (7) der sexuellen Identität, der geschlechtlichen Identität sowie des (8) sozialen Status.
Achtung: Das LADG gilt nicht für Diskriminierung im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, hier greift das AGG.
Wenn Sie nicht auf die universitätseigenen Beratungsangebote zurückgreifen wollen, können Sie sich an die LADG-Ombudsstelle wenden.
Regelungen an der Freien Universität
Neben den Verpflichtungen, die im Diversity Konzept dokumentiert werden, wurden mehrere Policy-Dokumente beschlossen, die den Umgang mit Diskriminierung an der Freien Universität Berlin regeln:
- Antidiskriminierungssatzung der Freien Universität Berlin (2024)
Die Satzung dient dazu, Diskriminierung, sexualisierte Belästigung, Gewalt, Mobbing und Stalking in all ihren Formen innerhalb des Hochschullebens zu verhindern und ihnen wirksam entgegenzutreten sowie auf eine gleichberechtigte und inklusive Teilhabe für alle Universitätsangehörige hinwirken. - Chancengleicheheitssatzung (2024) – Satzung zur Sicherung und Förderung der Chancengleicheit aller Geschlechter an der Freien Universität Berlin
- Satzung zur Sicherung der guten wissenschaftlicher Praxis (2024)
Die GWP-Satzung beschreibt die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis sowie die Verfahren zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Freien Universität Berlin. Die GWP-Satzung orientiert sich am DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ und setzt diesen rechtsverbindlich um. - Regeln für digitale Lehrveranstaltungen an der Freien Universität Berlin (2020)
- Richtlinie der Freien Universität Berlin zum Umgang mit sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt (2019)
Hier finden Sie Links zu weiteren relevanten rechtlichen Grundlagen.
Lehre und Forschung
Das Diskriminierungsverbot bedeutet nicht, dass Diskriminierung kein Gegenstand in Lehre und Forschung sein darf – im Gegenteil. Die kritische Reflexion gesellschaftlicher Entwicklungen und Phänomene ist im Selbstverständnis der Freien Universität fest verankert, und dazu gehört auch die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Diskriminierung in allen ihren Formen.
Rassistische oder sexistische Wörter und Bilder können beispielsweise in der Lehre und Forschung thematisiert werden, wenn sie in adäquater, den wissenschaftlichen Standards entsprechender Weise kontextualisiert und reflektiert werden. Dazu gehört ein macht- und differenzsensibler Umgang, der von einem Bewusstsein für asymmetrische Machtverhältnisse (beispielsweise zwischen Lehrenden und Studierenden und zwischen weißen Personen und People of Color) und den damit einhergehenden besonderen Verletzlichkeiten gekennzeichnet ist.