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(Antidiskriminierungs-)Beratung für Mitarbeitende der Freien Universität

Wenn Sie an der Freien Universität arbeiten können Sie sich an folgende Anlaufstellen wenden, die Sie vertraulich beraten. Vertraulichkeit heißt, dass Gesprächsinhalte nur an Dritte weitergegeben werden, wenn Sie ausdrücklich zustimmen. Im Zweifelsfall können Sie noch einmal erfragen, ob die Beratung vertraulich oder anonym erfolgen kann.

Falls Sie von einer Person Ihres eigenen Geschlechts beraten werden möchten, fragen Sie bitte nach. Ihrem Wunsch wird dann nach Möglichkeit entsprochen. Die Beratung ist freiwillig und kostenlos. Sie haben auch das Recht, von einer Person Ihres Vertrauens begleitet zu werden – auch von jemandem von außerhalb der Universität.

Anlaufstellen an der Freien Universität Was passiert, nachdem Sie sich mit Ihrem Anliegen an eine beratende Stelle gewendet haben? Externe Beratungsstellen

Anlaufstellen an der Freien Universität

Hier finden Sie eine Übersicht der Beratungsstellen, nach Diversity-Dimensionen und Beratungsschwerpunkten geordnet.

Zusätzlich zu den hier aufgeführten Anlaufsstellen sind auch Ihren Vorgesetzten sowie die*der zuständige Sachbearbeiter*in in der Personalabteilung mögliche Anlaufstellen bei Diskriminierungsvorfällen oder sonstigen Konfliktfällen. Bitte beachten Sie jedoch, dass dort nicht immer Vertraulichkeit garantiert werden kann. Personen mit Leitungs- und Aufsichtsfunktion haben eine Fürsorgepflicht und müssen beispielsweise Schutzmaßnahmen ergreifen, auch wenn die betroffene Person es nicht möchte. Die Wünsche der Betroffenen werden jedoch nach Möglichkeit berücksichtigt, und es wird sichergestellt, dass sie informiert ist und dass keine Nachteile für sie entstehen.

Es gibt auch weitere Beratungsstellen, mit Schwerpunkten, die nicht direkt das Themenfeld Diversity und Antidiskriminierung tangiert: Beratungswegweiser im Kontext der betriebliche Gesundheitsförderung

Was passiert, wenn Sie sich an eine Beratungsstelle wenden?

Die Beratungsstelle wird in der Regel ersteinmal zuhören und die Situation mit Ihnen besprechen. Die*der Berater*in wird Sie darin unterstützen zu überlegen, wie Sie die Situation bewerten und zu klären, was Ihre Bedürfnisse und Wünsche sind und wie Sie diesen nachgehen könnten. Die*der Berater*in könnte Ihnen beispielsweise auch helfen, aufzuschreiben, was genau passiert ist oder Sie über andere mögliche Anlaufstellen und Handlungsmöglichkeiten informieren.

Ist es Ihr ausdrücklicher Wille, über beratende Gespräche hinaus weitere Schritte zu unternehmen, so werden diese mit Ihnen vereinbart und abgestimmt. Nichts soll ohne Ihr explizites Einverständnis passieren.

Je nach Einschätzung des Vorfalls, den konkreten Rahmenbedingungen und den Befugnissen und Kompetenzen der Beratungsstelle, könnte die*der Berater*in in Abstimmung mit Ihnen beispielsweise überlegen, ob einer oder mehrere der folgenden Schritte hilfreich sein könnten und möglich sind:

  • ein persönliches Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten oder die*der Vorgesetzte der beschuldigten Person
  • ein persönliches Gespräch mit der beschuldigten Person (ggf. moderiert)
  • weitergehende universitätsinterne Beratungen oder Vermittlung von internen oder externen Beratungsangeboten
  • Konfliktmoderation oder Mediationsverfahren unter Einbeziehung qualifizierter Mediator*innen oder Konfliktberater*innen

Wenn Sie es wünschen, können Sie eine*n Dolmetscher*in zur Hilfe im Gespräch heranziehen.

Sollten diese Schritte erfolglos bleiben oder aufgrund der Schwere des Vorfalls nicht ausreichend erscheinen, könnte mit Ihrem Einverständnis die Beratungsstelle die Personalabteilung, die Verwaltungs-/Abteilungsleitung einschalten oder Sie darin unterstützen, eine formale Beschwerde, zum Beispiel an die Beschwerdestelle für Mitarbeiter*innen gemäß § 13 AGG, einzureichen.

Externe Beratungsstellen

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