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Migrationsgeschichte

Nach der Definition des Statistischen Bundesamtes hat eine Person einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Diese Definition umfasst Personen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (unabhängig davon, ob sie hier geboren wurden), ebenso wie Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft. 

„Migrationshintergrund“ wird häufig als Proxyvariable für die Erfassung von Ethnizität oder rassistische Zuschreibung genutzt. Dies wird vielfach problematisiert, jedoch fehlen bislang etablierte Alternativen, zumal eine statistische Erfassung für das Monitoring von Teilhabe und somit Rechenschaft notwendig ist.

In dem im Jahr 2021 beschlossenen Berliner Partizipations- und Migrationsgesetz (PartMigG §3) wird der Begriff Migrationsgeschichte verwendet, um drei (sich gegebenenfalls überschneidende) Personengruppen zu umfassen: 

  • Personen mit Migrationshintergrund (entsprechend Definition des Statistischen Bundesamtes)  
  • Personen, die rassistisch diskriminiert werden (unabhängig davon, ob sie einen Migrationshintergrund haben oder nicht)
  • Personen, denen allgemein ein Migrationshintergrund zugeschrieben wird. Diese Zuschreibung stützt sich insbesondere auf Merkmale, wie beispielsweise das Aussehen, die Sprache, den Namen oder die Religion

2023 hat das Statistisches Bundesamt, Destatis, zum ersten Mal die Kategorie „Eingewanderte und ihre Nachkommen“ als Ergänzung zur Kategorie „Migrationshintergrund“ eingeführt. In dieser neuen statistischen Kategorie wird die tatsächliche Migrationserfahrung in den Vordergrund gestellt. Sie erfasst, ob die Person selbst oder beide Eltern eingewandert sind, und macht das nicht an Fragen der Staatsbürgerschaft fest.

Siehe auch die Ressourcen zu Diversity Daten