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Religion und Weltanschauung

An der Freien Universität Berlin studieren und arbeiten Menschen vieler Religionen und Weltanschauungen ebenso wie jene, die keiner Religion nahstehen. Als staatliche Einrichtung und landesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Universität zur Einhaltung weltanschaulicher und religiöser Neutralität verpflichtet.

Diskriminierungen wegen der Religion oder der Weltanschauung widersprechen den Werten der Freien Universität Berlin, sie sind zudem im Landesantidiskriminierungsgesetz Berlin (LADG) sowie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten, beispielsweise eine Benachteiligung bei der Personenauswahl im Bewerbungsverfahren. Auch das Recht eines Menschen, keiner Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft anzugehören, ist im Grundgesetz geschützt.

Diskriminierungen mit Bezugnahme auf Religion sind oft eng mit rassistischer Diskriminierung verzahnt und lassen sich nicht immer unterscheiden. Häufig kommt beides (und noch mehr) zusammen, beispielsweise bei einer türkischen Muslima und bei Jüd*innen.

Der Begriff der Weltanschauung bezeichnet im Rahmen der Antidiskriminierungsarbeit eine religionsähnliche, für die Lebensführung eines Menschen verbindliche und identitätsstiftende Überzeugung bzw. ein Verständnis des menschlichen Lebens und der Welt, welches von einer relevanten Zahl anderer geteilt wird. Die Gerichte verstehen unter einer Weltanschauung ein subjektiv verbindliches Gedankensystem, das sich mit Fragen nach der Sinnhaftigkeit der Welt und insbesondere des Lebens der Menschen befasst.

Die Freie Universität ist bestrebt, für alle ihre Mitglieder eine Lehr-, Lern- und Arbeitsumgebung zu sein, in der sie sich sicher und wertgeschätzt fühlen, sich einbringen und weiterentwickeln können und gleichberechtigt teilhaben können. Hierzu gehört sowohl der individuelle Umgang als auch die nachhaltige Erfüllung struktureller Chancengleichheit. Die Freie Universität hat den Anspruch bei allen dimensionsübergreifenden Maßnahmen, die Dimension Religion und Weltanschauung zu berücksichtigen. 

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