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Fonds für Wissenschaftler*innen in Laborfächern in Schwangerschaft und Stillzeit

Schwangere und Stillende genießen durch das Mutterschutzgesetz einen besonderen Schutz. Für die Freie Universität Berlin hat die besondere Verantwortung gegenüber den betroffenen Beschäftigten einen hohen Stellenwert. Es gilt die Gesundheit der Schwangeren und des Kindes zu schützen sowie den Interessen der Schwangeren und Stillenden gerecht zu werden und Benachteiligungen in deren wissenschaftlicher und beruflicher Laufbahn zu vermeiden.

Im Rahmen der Umsetzung des Mutterschutzgesetzes überprüft die Freie Universität Berlin den Arbeitsplatz von Schwangeren/Stillenden Personen auf gesundheitliche Risiken. Insbesondere bei Personen, die im Laborumfeld arbeiten, kann sich beispielsweise die Zuteilung anderer Aufgaben oder auch die Erteilung eines (partiellen) Arbeitsverbots ergeben. Neben einer Tätigkeitsunterbrechung durch die Mutterschutzfrist (vor und nach der Entbindung) kann es dadurch zu Einschränkungen des beruflichen Handlungsspielraums der Schwangeren/ Stillenden kommen.

Gerade in der wissenschaftlichen Qualifikationsphase ist es wichtig, trotz Zuteilung anderer Aufgaben oder der Erteilung eines Arbeitsverbots weiter an den wissenschaftlichen Entwicklungen zu partizipieren, damit mittelfristig keine Nachteile entstehen.

Mit einem Pilotprogramm unterstützt die Freie Universität Berlin die wissenschaftliche Partizipation von Nachwuchswissenschaftler*innen während Schwangerschaft und Stillzeit sowie deren beruflichen Wiedereinstieg nach Mutterschutz und Elternzeit durch einen Fonds, der Sach- und Personalmittel zur Finanzierung zusätzlicher Maßnahmen zur Verfügung stellt, zum Beispiel für studentische Hilfskräfte oder durch Aufstockung von Mitarbeiter*innen (WiMi/TA) zur Absicherung von Projekten und Aufgaben (z.B. Experimenten).

Der Fonds wird in einer Pilotphase bis 30.06.2023 zunächst begrenzt den Fachbereichen Biologie, Chemie, Pharmazie sowie Physik und Veterinärmedizin angeboten.

Zur Beantragung ist das Antragsformular auszufüllen und der Antrag durch Unterschrift der Fachbereichsverwaltung zu bewilligen. Hier finden Sie die englische Version des Antragsformulars. Die Antragsunterlagen sind über die Fachbereichsverwaltung an das Büro der Ersten Vizepräsidentin (VP1) zu richten.

Mittel werden nach der zeitlichen Reihenfolge der Anträge vergeben (Windhundprinzip). Anträge können jederzeit während der Pilotlaufzeit gestellt werden. Die beantragten Mittel müssen jedoch zwingend bis zum 30.06.2023 abgerechnet werden.

Zum Ablauf der Förderung muss in einem einseitigen Kurzbericht nachgewiesen werden, wie die Mittel verausgabt wurden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Büro der Ersten Vizepräsidentin: vp1@fu-berlin.de, Tel. (030) 838 73111.

 

Das Programm wird mit Mitteln des Professorinnen-Programm III (BMBF) sowie Eigenmitteln der Freien Universität Berlin gefördert.

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